4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
<br />
Sofern der Fichtenweg wieder als Wirtschaftsweg (s. Bestandsplanung) ausgewiesen werden<br />
soll und im städtischen Eigentum verbleibt, so ist die Festsetzung eines Leitungsrechtes<br />
nicht erforderlich.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
a) Auf der Parzelle 638/16, Flur 7 wird ein Leitungsrecht zur Führung der Erdgasleitung<br />
zugunsten der Westnetz GmbH festgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
b) Bei Festsetzung Privatweg: Festsetzung eines Leitungsrechtes analog a)<br />
Bei Beibehalt Wirtschaftsweg: keine Festsetzung erforderlich<br />
Die Beschlussfassung wird zunächst bis zur Abarbeitung der Themenkomplexe unter<br />
Buchstabe B) Anregungen der Öffentlichkeit zurückgestellt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Nach Beratung über die Themenkomplexe, (<strong>Anlage</strong> 1 zur Niederschrift) wurde erneut<br />
über den Punkt beraten.<br />
Im Rahmen der Beratung über die Themenkomplexe, Ziffer 2 wurde beschlossen, dass<br />
der Fichtenweg als Privatweg festgesetzt wird. Daher erfolgt die Festsetzung eines Leitungsrechtes<br />
analog a).<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
5. Kreisverwaltung - Untere Wasserbehörde -, Bad Kreuznach:<br />
Die Untere Wasserbehörde nimmt aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung:<br />
1. Durch die vorliegende Überplanung des Gebietes mit der Schaffung weiter<br />
Parkmöglichkeiten erfolgt teilweise eine Erhöhung der Versiegelung und somit eine<br />
Beeinträchtigung der natürlichen Wasserführung. Parkflächen sind daher versickerungsfähig<br />
auszubilden.<br />
Grundsätzlich ist der Grad der weiteren Versiegelung möglichst gering zu halten und<br />
die gesetzlichen Vorschriften des § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten.<br />
2. Es ist im Rahmen des Entwässerungskonzeptes in Abstimmung mit der SGD Nord in<br />
Koblenz zu prüfen, ob dieses aufgrund der Änderung (zusätzliche befestigte Fläche /<br />
Mehrversiegelung) einer Anpassung bedarf und die Abwasseranlage entsprechend<br />
dimensioniert sind.<br />
Stellungnahme:<br />
Es darf kein Niederschlagswasser weder von privaten noch öffentlichen Flächen in den Kanal<br />
eingeleitet werden, da lediglich ein Schmutzwasserkanal vorgehalten wird. Das Oberflächenwasser<br />
muss auf dem Grundstück verbleiben und dort verwertet werden. Parkplätze<br />
sind mit Rasengittersteinen oder anderem versickerungsfähigen Material anzulegen.<br />
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