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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

<br />

Sofern der Fichtenweg wieder als Wirtschaftsweg (s. Bestandsplanung) ausgewiesen werden<br />

soll und im städtischen Eigentum verbleibt, so ist die Festsetzung eines Leitungsrechtes<br />

nicht erforderlich.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

a) Auf der Parzelle 638/16, Flur 7 wird ein Leitungsrecht zur Führung der Erdgasleitung<br />

zugunsten der Westnetz GmbH festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

b) Bei Festsetzung Privatweg: Festsetzung eines Leitungsrechtes analog a)<br />

Bei Beibehalt Wirtschaftsweg: keine Festsetzung erforderlich<br />

Die Beschlussfassung wird zunächst bis zur Abarbeitung der Themenkomplexe unter<br />

Buchstabe B) Anregungen der Öffentlichkeit zurückgestellt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Nach Beratung über die Themenkomplexe, (<strong>Anlage</strong> 1 zur Niederschrift) wurde erneut<br />

über den Punkt beraten.<br />

Im Rahmen der Beratung über die Themenkomplexe, Ziffer 2 wurde beschlossen, dass<br />

der Fichtenweg als Privatweg festgesetzt wird. Daher erfolgt die Festsetzung eines Leitungsrechtes<br />

analog a).<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

5. Kreisverwaltung - Untere Wasserbehörde -, Bad Kreuznach:<br />

Die Untere Wasserbehörde nimmt aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung:<br />

1. Durch die vorliegende Überplanung des Gebietes mit der Schaffung weiter<br />

Parkmöglichkeiten erfolgt teilweise eine Erhöhung der Versiegelung und somit eine<br />

Beeinträchtigung der natürlichen Wasserführung. Parkflächen sind daher versickerungsfähig<br />

auszubilden.<br />

Grundsätzlich ist der Grad der weiteren Versiegelung möglichst gering zu halten und<br />

die gesetzlichen Vorschriften des § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten.<br />

2. Es ist im Rahmen des Entwässerungskonzeptes in Abstimmung mit der SGD Nord in<br />

Koblenz zu prüfen, ob dieses aufgrund der Änderung (zusätzliche befestigte Fläche /<br />

Mehrversiegelung) einer Anpassung bedarf und die Abwasseranlage entsprechend<br />

dimensioniert sind.<br />

Stellungnahme:<br />

Es darf kein Niederschlagswasser weder von privaten noch öffentlichen Flächen in den Kanal<br />

eingeleitet werden, da lediglich ein Schmutzwasserkanal vorgehalten wird. Das Oberflächenwasser<br />

muss auf dem Grundstück verbleiben und dort verwertet werden. Parkplätze<br />

sind mit Rasengittersteinen oder anderem versickerungsfähigen Material anzulegen.<br />

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