4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
dem Auto befahrbar, auch wenn es nach dem Bebauungsplan dann die Möglichkeit gäbe.<br />
Auch wenn die von einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung die Aussage bekommen<br />
hätten, dass sie sich, bevor sie ins Schindeldorf gezogen seien, hätten überlegen müssen, wo<br />
sie ihre Autos parken. Bei 2 erwachsenen Kindern, könnten zeitweise auch 4 Stellplätze<br />
erforderlich sein, da es keine Busverbindung gäbe. Auch wenn man sportlich sei und mit dem<br />
Fahrrad zum Gerbereiplatz fahre, hätte man dort keine Möglichkeit das Rad abzustellen.<br />
Für das Schindeldorf, in dem viele Kinder und Jugendliche lebten, wäre es in der Stadtplanung<br />
wichtig, Möglichkeiten der Begegnung zu schaffen. Ein Mehrgenerationenhaus mit Angeboten<br />
für verschiedene Zielgruppen wäre eine Möglichkeit.<br />
Die Umsetzung von Veränderungen solle in jedem Fall umfassend geprüft werden, damit<br />
nicht Maßnahmen, die heute mit Steuergeldern umgesetzt würden, sich morgen als überholt<br />
oder unnötig erwiesen.<br />
Als gewählte Vertreter der Stadt bestehe eine große Verantwortung den Bürgern gegenüber.<br />
Es könne nicht darum gehen, dass durch Unternehmen Geld in die Kasse käme.<br />
Stellungnahme:<br />
Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />
Stelle behandelt.<br />
Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
33. :<br />
Gegen die bevorstehende Bebauungsplanänderung werden ausschließlich Bedenken im Hinblick<br />
auf die beabsichtigten Hotelbaumaßnahmen der Hotelgruppe Van der Valk gehegt.<br />
Die Bedenken werden mit der Kenntnis der agierenden Personen der Van der Valk-Gruppe als<br />
auch deren Firmengeflechte begründet, da selbst Betreuer von Ferienobjekten ist.<br />
In Abstimmung mit 38 Ferienobjektbesitzern werden folgende Bedenken mitgeteilt:<br />
Für die Firmengruppe stehe Profit an erster Stelle. Unrentable <strong>Anlage</strong>n würden stillgelegt<br />
oder als Konkursmasse angemeldet, wobei auf die Van-der Valk-Gruppe nicht zurückgegriffen<br />
werden könne.<br />
Die Hotelerie habe derzeit große Probleme auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten und die<br />
aktuelle Euro-Krise. Dies gelte weniger für Großstädte als für den ländlichen Raum mit Ausnahme<br />
entsprechender Geschäftszweige (z. B. Land & Golf-Hotel). Es wird angezweifelt, dass<br />
Van der Valk einen rentablen Geschäftszweig etablieren kann. Die bisherige Vorgehensweise<br />
und der Betrieb verschiedener Objekte ließen aufhorchen.<br />
Nach Ansicht von verfüge die Stadt derzeit über „ausreichend“ Bauruinen<br />
(Kalkwerk, Residenz Hotel, Parkhaus), daher könne es nicht das Bestreben sein, ein weiteres<br />
Projekt im Luftkurort als Hinterlassenschaft zu vereinnahmen. Die Stadt habe bereits jetzt<br />
keinerlei Handhabe hinsichtlich dieser Problemfelder unter Einwirkung auf die Eigentümer.<br />
Vorrangig sollte die Ursprünglichkeit des Schindeldorfes gewahrt bleiben, denn dies sei der<br />
Grund für die Ansiedlung von Festanwohnern und Besuch von Feriengästen in dieser Region.<br />
Daher sollte auch im Hinblick auf die Anbindung in den Naturpark Soonwald und die mögliche<br />
Angliederung an den zukünftigen Nationalpark Hunsrück das beabsichtigte Projekt „Hotelbau“<br />
mit Argusaugen betrachtet und einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Von einer<br />
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