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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

dem Auto befahrbar, auch wenn es nach dem Bebauungsplan dann die Möglichkeit gäbe.<br />

Auch wenn die von einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung die Aussage bekommen<br />

hätten, dass sie sich, bevor sie ins Schindeldorf gezogen seien, hätten überlegen müssen, wo<br />

sie ihre Autos parken. Bei 2 erwachsenen Kindern, könnten zeitweise auch 4 Stellplätze<br />

erforderlich sein, da es keine Busverbindung gäbe. Auch wenn man sportlich sei und mit dem<br />

Fahrrad zum Gerbereiplatz fahre, hätte man dort keine Möglichkeit das Rad abzustellen.<br />

Für das Schindeldorf, in dem viele Kinder und Jugendliche lebten, wäre es in der Stadtplanung<br />

wichtig, Möglichkeiten der Begegnung zu schaffen. Ein Mehrgenerationenhaus mit Angeboten<br />

für verschiedene Zielgruppen wäre eine Möglichkeit.<br />

Die Umsetzung von Veränderungen solle in jedem Fall umfassend geprüft werden, damit<br />

nicht Maßnahmen, die heute mit Steuergeldern umgesetzt würden, sich morgen als überholt<br />

oder unnötig erwiesen.<br />

Als gewählte Vertreter der Stadt bestehe eine große Verantwortung den Bürgern gegenüber.<br />

Es könne nicht darum gehen, dass durch Unternehmen Geld in die Kasse käme.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

33. :<br />

Gegen die bevorstehende Bebauungsplanänderung werden ausschließlich Bedenken im Hinblick<br />

auf die beabsichtigten Hotelbaumaßnahmen der Hotelgruppe Van der Valk gehegt.<br />

Die Bedenken werden mit der Kenntnis der agierenden Personen der Van der Valk-Gruppe als<br />

auch deren Firmengeflechte begründet, da selbst Betreuer von Ferienobjekten ist.<br />

In Abstimmung mit 38 Ferienobjektbesitzern werden folgende Bedenken mitgeteilt:<br />

Für die Firmengruppe stehe Profit an erster Stelle. Unrentable <strong>Anlage</strong>n würden stillgelegt<br />

oder als Konkursmasse angemeldet, wobei auf die Van-der Valk-Gruppe nicht zurückgegriffen<br />

werden könne.<br />

Die Hotelerie habe derzeit große Probleme auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten und die<br />

aktuelle Euro-Krise. Dies gelte weniger für Großstädte als für den ländlichen Raum mit Ausnahme<br />

entsprechender Geschäftszweige (z. B. Land & Golf-Hotel). Es wird angezweifelt, dass<br />

Van der Valk einen rentablen Geschäftszweig etablieren kann. Die bisherige Vorgehensweise<br />

und der Betrieb verschiedener Objekte ließen aufhorchen.<br />

Nach Ansicht von verfüge die Stadt derzeit über „ausreichend“ Bauruinen<br />

(Kalkwerk, Residenz Hotel, Parkhaus), daher könne es nicht das Bestreben sein, ein weiteres<br />

Projekt im Luftkurort als Hinterlassenschaft zu vereinnahmen. Die Stadt habe bereits jetzt<br />

keinerlei Handhabe hinsichtlich dieser Problemfelder unter Einwirkung auf die Eigentümer.<br />

Vorrangig sollte die Ursprünglichkeit des Schindeldorfes gewahrt bleiben, denn dies sei der<br />

Grund für die Ansiedlung von Festanwohnern und Besuch von Feriengästen in dieser Region.<br />

Daher sollte auch im Hinblick auf die Anbindung in den Naturpark Soonwald und die mögliche<br />

Angliederung an den zukünftigen Nationalpark Hunsrück das beabsichtigte Projekt „Hotelbau“<br />

mit Argusaugen betrachtet und einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Von einer<br />

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