4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
2. Es könnte einer Bebauung mit maximal 4 Vollgeschossen und einer maximalen<br />
Firsthöhe von 20 m zugestimmt werden und eine Umwandlung in ein Sondergebiet<br />
Hotel erfolgen.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass der Investor dem Stadtrat eine konkrete Planung<br />
bzw. ein Konzept vorlegt, dass Aussagen zur Verkehrsanbindung/-regelung, Lärmproblematik,<br />
Brandschutz, Landespflege, etc. enthält. Darüber hinaus muss eine<br />
kostenmäßige Absicherung durch einen städtebaulichen Vertrag erfolgen, in dem<br />
auch die Kostenübernahme für die Bauleitplanung, erforderliche Gutachten und<br />
evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen zu regeln sind.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig bei 1 Enthaltung.<br />
Stellungnahme zu 3.<br />
Bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen werden die Betreiber der Hotels zu wiederkehrenden<br />
Ausbaubeiträgen bereits mit entsprechenden Zuschlägen (Gewerbezuschlag 20 % und Zuschlag<br />
für Vollgeschosse) belegt.<br />
Beschluss: Den Anregungen wird nicht gefolgt. Durch die entsprechenden Zuschläge bei den<br />
Ausbaubeiträgen wird die Mehrbelastung ausgeglichen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig.<br />
Stellungnahme zu <strong>4.</strong>:<br />
Eine zweite Zufahrt zum Schindeldorf ist nicht möglich. Diese Forderung besteht bereits seit<br />
Entstehen des Gebietes, eine Lösung konnte bislang nicht gefunden werden. Eine Zufahrt<br />
über Eckenrother Gemarkung ist ausgeschlossen. Der Bau einer zweiten Zubringerstraße<br />
durch den <strong>Stromberg</strong>er Wald ist ökonomisch und ökologisch gleichermaßen nicht möglich.<br />
Die Umgestaltung des Nadelöhrs an der Eisenbahnbrücke wird aus ähnlichen Erwägungen<br />
scheitern. Allerdings wird der Bau eines Hotels nicht der alleinige Grund dafür sein, den befürchteten<br />
Verkehrskollaps herbeizuführen. Das Fahrverhalten der Urlauber und Touristen<br />
ist ein anderes als das der Bewohner. Der zusätzliche Verkehr wird sich mehr über den Tag<br />
verteilen, als der morgendliche und abendliche Berufsverkehr. Dieser wird aber auch zunehmen,<br />
sollten die noch großen freien Baulandpotenziale am Ende ausgenutzt sein. Dieser<br />
wird die Situation gleichfalls noch verschärfen.<br />
Von planerischer Seite aus kann letztendlich nicht abgeschätzt werden, ob durch den Mehrverkehr<br />
ein Verkehrskollaps entstehen wird. Auch sind die genannten Untersuchungen und<br />
Gutachten unbekannt, als dass hieraus für die Planung entsprechende Schlüsse zu ziehen<br />
wären.<br />
Beschluss: Der Stadtrat sieht keinen Entscheidungsbedarf.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig.<br />
Stellungnahme zu 6.:<br />
Durch die Festsetzung der erforderlichen Stellplätze im Bebauungsplan ist es möglich, Parkplätze<br />
in ausreichender Zahl zu fordern. Dies wurde auch bereits so vorgeschlagen (1 Stell-<br />
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