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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

2. Es könnte einer Bebauung mit maximal 4 Vollgeschossen und einer maximalen<br />

Firsthöhe von 20 m zugestimmt werden und eine Umwandlung in ein Sondergebiet<br />

Hotel erfolgen.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass der Investor dem Stadtrat eine konkrete Planung<br />

bzw. ein Konzept vorlegt, dass Aussagen zur Verkehrsanbindung/-regelung, Lärmproblematik,<br />

Brandschutz, Landespflege, etc. enthält. Darüber hinaus muss eine<br />

kostenmäßige Absicherung durch einen städtebaulichen Vertrag erfolgen, in dem<br />

auch die Kostenübernahme für die Bauleitplanung, erforderliche Gutachten und<br />

evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen zu regeln sind.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig bei 1 Enthaltung.<br />

Stellungnahme zu 3.<br />

Bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen werden die Betreiber der Hotels zu wiederkehrenden<br />

Ausbaubeiträgen bereits mit entsprechenden Zuschlägen (Gewerbezuschlag 20 % und Zuschlag<br />

für Vollgeschosse) belegt.<br />

Beschluss: Den Anregungen wird nicht gefolgt. Durch die entsprechenden Zuschläge bei den<br />

Ausbaubeiträgen wird die Mehrbelastung ausgeglichen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig.<br />

Stellungnahme zu <strong>4.</strong>:<br />

Eine zweite Zufahrt zum Schindeldorf ist nicht möglich. Diese Forderung besteht bereits seit<br />

Entstehen des Gebietes, eine Lösung konnte bislang nicht gefunden werden. Eine Zufahrt<br />

über Eckenrother Gemarkung ist ausgeschlossen. Der Bau einer zweiten Zubringerstraße<br />

durch den <strong>Stromberg</strong>er Wald ist ökonomisch und ökologisch gleichermaßen nicht möglich.<br />

Die Umgestaltung des Nadelöhrs an der Eisenbahnbrücke wird aus ähnlichen Erwägungen<br />

scheitern. Allerdings wird der Bau eines Hotels nicht der alleinige Grund dafür sein, den befürchteten<br />

Verkehrskollaps herbeizuführen. Das Fahrverhalten der Urlauber und Touristen<br />

ist ein anderes als das der Bewohner. Der zusätzliche Verkehr wird sich mehr über den Tag<br />

verteilen, als der morgendliche und abendliche Berufsverkehr. Dieser wird aber auch zunehmen,<br />

sollten die noch großen freien Baulandpotenziale am Ende ausgenutzt sein. Dieser<br />

wird die Situation gleichfalls noch verschärfen.<br />

Von planerischer Seite aus kann letztendlich nicht abgeschätzt werden, ob durch den Mehrverkehr<br />

ein Verkehrskollaps entstehen wird. Auch sind die genannten Untersuchungen und<br />

Gutachten unbekannt, als dass hieraus für die Planung entsprechende Schlüsse zu ziehen<br />

wären.<br />

Beschluss: Der Stadtrat sieht keinen Entscheidungsbedarf.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig.<br />

Stellungnahme zu 6.:<br />

Durch die Festsetzung der erforderlichen Stellplätze im Bebauungsplan ist es möglich, Parkplätze<br />

in ausreichender Zahl zu fordern. Dies wurde auch bereits so vorgeschlagen (1 Stell-<br />

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