4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Auslegungsbeschluss<br />
Nach Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren<br />
nach § 3.1 / § <strong>4.</strong>1 BauGB fasst der Stadtrat folgende Beschlüsse:<br />
1) Der auf Grundlage der heutigen Beschlussfassung anzupassende Entwurf der<br />
Planzeichnung sowie die Textfestsetzungen werden gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
2) Der ebenfalls auf Grund der aktuellen Beschlusslage zu ändernde/anzupassende Entwurf<br />
der Begründung mit dem dazugehörigen Umweltbericht wird gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
3) Der geänderte und gebilligte Entwurf der Planzeichnung sowie die Begründung inkl.<br />
Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />
Ferner sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />
(z. B. Umweltbericht, Fachbeiträge Naturschutz, Stellungnahmen der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Eingaben der Öffentlichkeit, die während<br />
des vorzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs.1 BauGB eingegangen<br />
sind) mit auszulegen.<br />
Die von der Bauleitplanung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie<br />
Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, und erhalten<br />
gemäß<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Planung Stellung zu nehmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig.<br />
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