4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
festgesetzten Maßnahmen zum Ausgleich für Natur und Landschaft und damit zum Erhalt<br />
des vorhandenen Tümpels auf ihren Parzellen 4/291 und 4/292 verpflichtet hat.<br />
Zwischenzeitlich hat ein weiterer Ortstermin mit stattgefunden. Bei diesem wurde<br />
die Gesamtsituation der Grundstücke und die Oberflächenwasserproblematik mit dem<br />
Landschaftsarchitekten Melzer erörtert. Hierbei wurde nochmals der Erhalt des Tümpels<br />
begründet, da dieser für eine Rückhaltung des in diesem Bereich anfallenden Oberflächenwassers<br />
sorgt. Der Fachbeitrag Naturschutz wurde dahingehend erweitert, dass es zur<br />
Gewährleistung der Oberflächenentwässerung zulässig ist, vom Tümpel her eine offene, naturnahe<br />
Rigole zur Versickerungsmulde herzustellen.<br />
Hierdurch wird die Versickerungskapazität erhöht und die Bedenken von konnten<br />
damit ausgeräumt werden. Nicht vorhersehbaren Jahrhundertunwettern kann nicht abschließend<br />
vorgebeugt werden.<br />
Die zweigeschossige Bebauung ist bereits in einigen Bereichen zulässig und wurde auch vorher<br />
als Ausnahme in allen Bereichen zugelassen. Durch die Änderung soll eine einheitliche<br />
Regelung geschaffen werden.<br />
Weiterer Handlungsbedarf wird vom Stadtrat nicht gesehen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
22. :<br />
hält den neuen Bebauungsplan für unzumutbar und lehnt ihn ab.<br />
Eine weitere Belastung wäre für die einzige Zufahrt über die August Gerlach-Straße nicht gegeben<br />
und eine Alternative von der Stadt <strong>Stromberg</strong> nicht vorgesehen.<br />
Bereits mit dem heutigen Verkehrsaufkommen, wäre die Immobilie August Gerlach-Straße<br />
nicht mehr zu verkaufen und hätte einen Wertverlust von erlitten, der sich nach<br />
dem neuen Bebauungsplan noch erhöhen wird.<br />
Ein gesundes Wohnen sei zurzeit nicht mehr gegeben, da das Verkehrsaufkommen zu hoch<br />
sei und die Abgase keiner Norm mehr entsprächen. Gutachten hätten bereits eine 2. Zufahrt<br />
gefordert.<br />
Stellungnahme:<br />
Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />
Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
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