4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Stellungnahme:<br />
Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 3. und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />
Stelle behandelt.<br />
Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
25. :<br />
erheben ebenfalls Einspruch. Die Begründung ist fast wortgleich mit der<br />
Eingabe von<br />
. Daher wird auf eine nochmalige Wiederholung der zuvor<br />
behandelten Punkte verzichtet. Auch hinsichtlich der Stellungnahme wird auf die Eingabe der<br />
verwiesen.<br />
Stellungnahme:<br />
Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 3. und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />
Stelle behandelt.<br />
Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
26. :<br />
führt aus, dass der vorgesehene neue Bebauungsplan für das Teilgebiet „Erholungsgebiet<br />
Soonwald“ berücksichtigen sollte, dass das Schindeldorf Luftkurort sei und daher<br />
auch die Planung darauf abgestellt werde, so dass die Anerkennung als solcher erhalten<br />
bleibe.<br />
Wichtig sei daher, dass:<br />
- der Landschafts- und somit Waldcharakter erhalten bleibe<br />
- die Bebauung dem Landschaftsbild des Soonwaldes entspreche<br />
- eine Erweiterung des Baugebietes nur dann erfolge, wenn die derzeitigen<br />
Baumöglichkeiten – auch unter Einbeziehung der Leerstände – vollständig genutzt<br />
würden<br />
- künftige/neue Einrichtungen in Sondergebieten zu keinen unzumutbaren<br />
Verkehrsbelastungen führten<br />
- für den ruhenden Verkehr Parkplätze – soweit möglich – auf den straßenseitigen<br />
Grundstücken zugelassen werden<br />
- leistungsfähige, qualitativ gute Hotels zur Verfügung stünden, die dem „sanften“ Tourismus<br />
und somit auch den Kriterien eines Luftkurortes entsprächen.<br />
macht Ausführungen zum „sanften“ Tourismus und zitiert aus „Wikipedia“ und zieht<br />
hieraus Folgerungen und Alternativen für das Schindeldorf:<br />
1. Die Naturlandschaft, insbesondere der Waldcharakter müsse erhalten bleiben.<br />
Entsprechende Auflagen seien in die Bebauungsplanung verpflichtend aufzunehmen.<br />
Seitens des Stadtrates sollte eine „Baumsatzung“ erlassen werden. Es dürfe nicht<br />
mehr sein, dass auf nicht bebauten Baugrundstücken, Gartenanlagen (z. B. bei Eigen-<br />
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