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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 3. und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

25. :<br />

erheben ebenfalls Einspruch. Die Begründung ist fast wortgleich mit der<br />

Eingabe von<br />

. Daher wird auf eine nochmalige Wiederholung der zuvor<br />

behandelten Punkte verzichtet. Auch hinsichtlich der Stellungnahme wird auf die Eingabe der<br />

verwiesen.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen die Themenkomplexe 3. und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

26. :<br />

führt aus, dass der vorgesehene neue Bebauungsplan für das Teilgebiet „Erholungsgebiet<br />

Soonwald“ berücksichtigen sollte, dass das Schindeldorf Luftkurort sei und daher<br />

auch die Planung darauf abgestellt werde, so dass die Anerkennung als solcher erhalten<br />

bleibe.<br />

Wichtig sei daher, dass:<br />

- der Landschafts- und somit Waldcharakter erhalten bleibe<br />

- die Bebauung dem Landschaftsbild des Soonwaldes entspreche<br />

- eine Erweiterung des Baugebietes nur dann erfolge, wenn die derzeitigen<br />

Baumöglichkeiten – auch unter Einbeziehung der Leerstände – vollständig genutzt<br />

würden<br />

- künftige/neue Einrichtungen in Sondergebieten zu keinen unzumutbaren<br />

Verkehrsbelastungen führten<br />

- für den ruhenden Verkehr Parkplätze – soweit möglich – auf den straßenseitigen<br />

Grundstücken zugelassen werden<br />

- leistungsfähige, qualitativ gute Hotels zur Verfügung stünden, die dem „sanften“ Tourismus<br />

und somit auch den Kriterien eines Luftkurortes entsprächen.<br />

macht Ausführungen zum „sanften“ Tourismus und zitiert aus „Wikipedia“ und zieht<br />

hieraus Folgerungen und Alternativen für das Schindeldorf:<br />

1. Die Naturlandschaft, insbesondere der Waldcharakter müsse erhalten bleiben.<br />

Entsprechende Auflagen seien in die Bebauungsplanung verpflichtend aufzunehmen.<br />

Seitens des Stadtrates sollte eine „Baumsatzung“ erlassen werden. Es dürfe nicht<br />

mehr sein, dass auf nicht bebauten Baugrundstücken, Gartenanlagen (z. B. bei Eigen-<br />

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