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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

- Die Forderung im vorgelegten Plan zur Farbvorschrift für Dächer sei vollkommen<br />

unverständlich. Die Kreisverwaltung und alle, die dem Entwurf des Bebauungsplanes<br />

bereits zugestimmt hätten, bezeugten mit dieser Forderung, dass sie sich die Gegebenheiten<br />

im Schindeldorf nicht angesehen haben. Es sei festzuhalten, dass es bereits<br />

seit Jahren eine Vielzahl roter Dächer gäbe.<br />

Des Weiteren sollte die Gemeinde die Gelegenheit nutzen und zukunftsweisenden<br />

Techniken Raum geben, bzw. Pioniere beim Klimawandel nicht verprellen und im<br />

Rahmen des Klimaschutzes auch Albedo Dächer zulassen.<br />

- Bei der geplanten Variante, Parkplätze entlang des Golfplatzes zu schaffen, sei zu befürchten,<br />

das Parkbuchten, die bereits bestehen und für die Besucher des Schindeldorfes<br />

wichtig seien, wegfallen werden/müssten. Dies stelle eine erhebliche Benachteiligung<br />

der Wohn- und Lebensqualität dar, wenn Besucher keine Möglichkeit fänden,<br />

ihr Fahrzeug zu parken. Sinnvoller wäre, wenn eine Parkfläche mit einer Ein-<br />

Ausfahrt angelegt würde, die ca. 8 m breit sein könne uns sich dahinter ein Parkplatz<br />

befände. Die jetzt schon ständige Behinderung beim Ein- und Ausparken wäre beim<br />

Ein- und Ausparken erheblich geringer. Fußgänger und Spaziergänger müssten nicht<br />

ständig mit herausfahrenden Autos rechnen. Außerdem sei am nördlichen Buchenring<br />

ein Gehweg vorhanden, den die Anlieger bezahlt hätten. Dieser müsse bei der vorgestellten<br />

Planung verändert werden, was wiederum eine Verschlechterung für Fußgänger,<br />

Anwohner und Touristen bedeute.<br />

Auch dies hätte man bei der Planung schon berücksichtigen können, wenn man vor<br />

Ort die Gegebenheiten überprüft hätte.<br />

widersprechen ausdrücklich dem vorgestellten Planentwurf.<br />

Stellungnahme:<br />

1. Umwandlung der Reinen Wohngebiete in Allgemeine Wohngebiete<br />

Diese Anregung betrifft den Themenkomplex 3. Sie wird an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

2. Flachdächer sollen zugelassen werden<br />

Es existiert ein Stadtratsbeschluss, der die Zulässigkeit von Flachdächern verneint.<br />

Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />

3. Vorschriften zur Dacheindeckungsfarbe sollen gelockert werden<br />

Die Vorschrift wurde unverändert übernommen. Es wurde bislang kein Bedarf an die Planerin<br />

bzw. die Stadt herangetragen, eine Änderung vorzunehmen. Alle rot eingedeckten Dächern<br />

sind daher vermutlicherweise illegal entstanden. Gegen eine Auflockerung der Festsetzung<br />

oder Aufhebung ist planerisch nichts einzuwenden. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass die Festsetzung der schieferfarbenen Dacheindeckung vor dem Hintergrund der typischen<br />

Dacheindeckung im Hunsrück (auch touristisches Element) aufgenommen wurde.<br />

Alternative 1.<br />

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