4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
- Die Forderung im vorgelegten Plan zur Farbvorschrift für Dächer sei vollkommen<br />
unverständlich. Die Kreisverwaltung und alle, die dem Entwurf des Bebauungsplanes<br />
bereits zugestimmt hätten, bezeugten mit dieser Forderung, dass sie sich die Gegebenheiten<br />
im Schindeldorf nicht angesehen haben. Es sei festzuhalten, dass es bereits<br />
seit Jahren eine Vielzahl roter Dächer gäbe.<br />
Des Weiteren sollte die Gemeinde die Gelegenheit nutzen und zukunftsweisenden<br />
Techniken Raum geben, bzw. Pioniere beim Klimawandel nicht verprellen und im<br />
Rahmen des Klimaschutzes auch Albedo Dächer zulassen.<br />
- Bei der geplanten Variante, Parkplätze entlang des Golfplatzes zu schaffen, sei zu befürchten,<br />
das Parkbuchten, die bereits bestehen und für die Besucher des Schindeldorfes<br />
wichtig seien, wegfallen werden/müssten. Dies stelle eine erhebliche Benachteiligung<br />
der Wohn- und Lebensqualität dar, wenn Besucher keine Möglichkeit fänden,<br />
ihr Fahrzeug zu parken. Sinnvoller wäre, wenn eine Parkfläche mit einer Ein-<br />
Ausfahrt angelegt würde, die ca. 8 m breit sein könne uns sich dahinter ein Parkplatz<br />
befände. Die jetzt schon ständige Behinderung beim Ein- und Ausparken wäre beim<br />
Ein- und Ausparken erheblich geringer. Fußgänger und Spaziergänger müssten nicht<br />
ständig mit herausfahrenden Autos rechnen. Außerdem sei am nördlichen Buchenring<br />
ein Gehweg vorhanden, den die Anlieger bezahlt hätten. Dieser müsse bei der vorgestellten<br />
Planung verändert werden, was wiederum eine Verschlechterung für Fußgänger,<br />
Anwohner und Touristen bedeute.<br />
Auch dies hätte man bei der Planung schon berücksichtigen können, wenn man vor<br />
Ort die Gegebenheiten überprüft hätte.<br />
widersprechen ausdrücklich dem vorgestellten Planentwurf.<br />
Stellungnahme:<br />
1. Umwandlung der Reinen Wohngebiete in Allgemeine Wohngebiete<br />
Diese Anregung betrifft den Themenkomplex 3. Sie wird an entsprechender Stelle behandelt.<br />
Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
2. Flachdächer sollen zugelassen werden<br />
Es existiert ein Stadtratsbeschluss, der die Zulässigkeit von Flachdächern verneint.<br />
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.<br />
3. Vorschriften zur Dacheindeckungsfarbe sollen gelockert werden<br />
Die Vorschrift wurde unverändert übernommen. Es wurde bislang kein Bedarf an die Planerin<br />
bzw. die Stadt herangetragen, eine Änderung vorzunehmen. Alle rot eingedeckten Dächern<br />
sind daher vermutlicherweise illegal entstanden. Gegen eine Auflockerung der Festsetzung<br />
oder Aufhebung ist planerisch nichts einzuwenden. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass die Festsetzung der schieferfarbenen Dacheindeckung vor dem Hintergrund der typischen<br />
Dacheindeckung im Hunsrück (auch touristisches Element) aufgenommen wurde.<br />
Alternative 1.<br />
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