4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
20. :<br />
teilt ihre Bestürzung über den im Nachgang an die Bürgerversammlung ergangen<br />
Zeitungsartikel mit und dass der Stadtrat dem Vorhaben des Resort Hotelbesitzers seine<br />
Zustimmung gegeben habe.<br />
Weiter bemängeln sie die Veröffentlichung der Bebauungsplanänderung im Amtsblatt, da<br />
aus dieser ein derartiges Vorhaben nicht erkennbar war.<br />
Sie erheben mit Schreiben vom 22.08.2013 Einspruch gegen den Bebauungsplan und begründen<br />
diesen wie folgt:<br />
1. Sie fragen an, ob ein Bedarf für eine „Bettenburg“ mit 100 Zimmern überhaupt nötig<br />
sei, da durch das Golfhotel und die Ferienhäuser jeglicher Bedarf der Touristen bereits<br />
gedeckt werde.<br />
2. Bereits heute sei der Zustand des Straßenbestandes (Belag und Breite) nicht der Beste<br />
und sei aus ihrer Sicht nicht für ein starkes Verkehrsaufkommen ausgelegt und selbst<br />
der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sei im Gegenverkehr höchste<br />
Aufmerksamkeit geboten. Weiter gehen sie davon aus, dass Busreisen und ähnliches<br />
durch die Aufstockung angeboten würden. Diesem sei das Verkehrsnetz im Schindeldorf<br />
nicht gewachsen. Zusätzlich würden die Straßenbankette darunter leiden und<br />
eine Behebung oder Neuanlage müsse dann durch die Anwohner im Wege der Anliegerbeiträge<br />
finanziert werden. In den Sommermonaten komme es sowieso zu einer<br />
stärkeren Belastung der Zufahrtsstraße, durch den Flow-Trail und den Schwimmbadbetrieb.<br />
3. Weiter führen sie die Probleme mit Müll und Unrat an, die bereits jetzt in Waldstücken<br />
und vor den Häusern zu finden seien. Ein weiteres Problem stelle die Müllentsorgung<br />
der Touristen dar, da diese ihren Müll in den Mülltonnen der Anlieger entsorgten<br />
oder einfach an den Wegrand stellten, auch wenn der Betreiber der Ferienwohnung<br />
und des Resorts hierfür eigene Müllplätze eingerichtet habe.<br />
<strong>4.</strong> Auch wenn der Hotelbetreiber angibt 250 Parkplätze bereitstellen zu können, würde<br />
bereits jetzt jeglicher Platz zum Abstellen der Pkw´s genutzt. Das seien in den meisten<br />
Fällen nicht die Parkplätze des Resorts, sondern sämtliche Gegebenheiten rundherum,<br />
um die kürzesten Wege zu den Unterkünften zu haben. Der Beschilderung werde<br />
kaum Beachtung geschenkt. Problematisch sei auch, dass die Anwohner/Mieter aus<br />
dem Heideweg, ihre Pkw´s im Kieferweg abstellten, was die Situation zusätzlich einschränke.<br />
Dies würde durch eine Dienstbarkeit im Grundbuch geregelt.<br />
5. Derzeit sei es möglich, im Falle einer eintretenden Notsituation den Feldweg hinter<br />
dem Haus von als Rettungsweg zu nutzen. Im Falle der Festinstallation von<br />
Parkplätzen am oberen Teil dieses Weges sei eine Zufahrt zu den Häusern Kiefernweg<br />
21-32 nur schwer bzw. nicht mehr möglich.<br />
Abschließend teilt mit, dass sie seit 17 Jahren im Schindeldorf wohnhaft seien und sich<br />
dafür einsetzten, dass die Umgebung in Ordnung gehalten würde. Wenn aber nun aus dem<br />
Schindeldorf ein allgemeines Wohngebiet und die Umgebung nachhaltig durch den Bau einer<br />
Bettenburg verändert werde, müssten sie überlegen, die geplanten Investitionen<br />
(Gasanschluss) auf den Prüfstand zu stellen und den neuen Bebauungsplan als Abwertung<br />
der Immobilien anzusehen. Zusätzlich wären sie in den Sommermonaten bereits jetzt der Beschallung<br />
des Land- und Golfhotels ausgesetzt und würden beim Bau des Resort in einem<br />
Lärmsandwich gefangen werden.<br />
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