4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Stellungnahme:<br />
Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 1, 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />
Stelle behandelt.<br />
Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
21. :<br />
wendet sich gegen die Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der in ihrem<br />
Eigentum stehenden Flächen. Es würde eine Verpflichtung zum dauerhaften Erhalt des<br />
Tümpels/Wasserloch auf ihrem Grundstück 4/292 ausgesprochen, gegen die Sie Einspruch<br />
erhebt.<br />
Sie begründet dies damit, dass durch den Bebauungsplan vorgegeben werde, dass der seinerzeit<br />
von der Golfgesellschaft willkürlich ausgehobene Tümpel auf ihrem Grundstück dauerhaft<br />
zu erhalten sei.<br />
Dieser läge an der höchsten Stelle des Grundstückes, einige Meter über der darunter vorgesehenen<br />
Bebauung. In dem Tümpel sammele sich auch Oberflächenwasser von darüber liegenden<br />
Grundstücksflächen Dritter, was als unnötig angesehen wird. Der künstlich hergestellte<br />
Tümpel stelle eine mit seiner erheblichen Tiefe eine deutliche Störung des natürlichen<br />
Abflusses von Grund- und Sickerwasser dar.<br />
Die Vergangenheit habe gezeigt, dass der Tümpel bei entsprechenden Wettersituationen (z.<br />
B. Schneeschmelze) überläuft und dieses Überlaufwasser die unterliegenden Grundstücke<br />
überflute. Das Grundstück wäre seinerzeit erworben worden, um den Tümpel zu entfernen<br />
und damit die von ihm ausgehende Gefahr für ihr Gebäude zu beseitigen. Es sei nicht auszuschließen,<br />
bei Beibehaltung der Festsetzung als Tümpel, dass auch in Zukunft Überschwemmungsereignisse<br />
folgen. Die unterhalb des Tümpels liegenden Flächen könnten künftig bebaut<br />
werden und hätten im Falle eines Überschwemmungsereignisses Schadensersatzforderungen<br />
gegen . Die Situation würde durch den Tümpel unkalkulierbar, was mit einer<br />
Wertminderung des Grundstückes gleichbedeutend sei.<br />
Darüber hinaus erhebt sie Einspruch gegen die vorgesehene zweigeschossige Bebauung. Es<br />
handele sich bei den relevanten Flächen um relativ deutlich zur Straßenseite hin abfallendes<br />
Gelände. Dort erstellte Baukörper würden mit dem Untergeschoss weiter aus dem Erdreich<br />
schauen als zur Waldseite hin, mit dem Effekt, dass auch ohne zweigeschossige Bauweise bereits<br />
deutlich höhere Baukörper vorhanden sein werden. Dieser würde durch eine darüber<br />
hinausgehende zweigeschossige Bauweise noch erheblich verstärkt, was dem bisher gewollten<br />
Charakter des Wohngebietes negativ entgegen wirke. sieht eine Wertminderung für<br />
die bisher 1-geschossig bebauten Grundstücke. Sie erhebt daher Einspruch gegen die<br />
Festsetzung von 2 Vollgeschossen auf den in ihrer Nachbarschaft liegenden Flächen und beantragt,<br />
es bei der 1-geschossigen Bauweise zu belassen.<br />
Stellungnahme:<br />
ist eine der Antragsteller, die die Umwandlung einer privaten Grünfläche in<br />
Wohnbaufläche beantragt haben. Hierzu wurde ein Städtebaulicher Vertrag mit der Stadt<br />
<strong>Stromberg</strong> geschlossen, in dem sie sich zur Durchführung der im Fachbeitrag Naturschutz<br />
Seite 25 von 65