4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Auszug aus der Sitzungsniederschrift zur Stadtratssitzung am<br />
29.10.2013<br />
A) ANREGUNGEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE:<br />
1. Kreisverwaltung - Brandschutzdienststelle, Bad Kreuznach:<br />
Von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Brandschutzdienststelle, werden keine Bedenken<br />
gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes geäußert, wenn der ihr vorgelegte Entwurf unter<br />
Berücksichtigung folgender Punkte ausgeführt wird.<br />
1. Bei der Gestaltung von öffentlichen Verkehrsflächen ist mindestens analog der Verwaltungsvorschrift<br />
des Ministeriums vom 17.07.2000 (Richtlinie über die Flächen der Feuerwehr)<br />
zu verfahren. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche<br />
entfernt liegen, müssen Zufahrten mindestens entsprechend der o. g. <strong>Anlage</strong><br />
verlangt werden.<br />
2. Es ist eine bereitzustellende Löschwassermenge von 96 m³/h über einen Zeitraum von zwei<br />
Stunden sicherzustellen. Der Abstand zwischen den Hydranten darf nicht mehr als 150 Meter<br />
betragen. Ein Netzdruck von 1,5 bar im öffentlichen Verkehrsnetz ist sicherzustellen.<br />
3. Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei<br />
denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmte<br />
Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegen, dürfen nur erreicht werden,<br />
wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden.<br />
Stellungnahme:<br />
Der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim hat mit Schreiben vom<br />
26.08.2013 mitgeteilt, dass für den Bereich <strong>Stromberg</strong>-Schindeldorf eine Löschwassermenge<br />
von max. 48 m³/h über den Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung gestellt werden kann.<br />
Nach Rücksprache mit Herrn Hofmann, Brandschutzdienststelle, Kreisverwaltung Bad Kreuznach<br />
kann folgendes festgehalten werden:<br />
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<br />
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<br />
Es gelten die Anforderungen an Löschwasser gem. Arbeitsblatt W 405 – Bereitstellung<br />
von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (Stand Februar 2008).<br />
Die Löschwassermenge von 48 m³/h reicht für die Wohngebiete aus.<br />
Für die im Bebauungsplangebiet ausgewiesenen Sondergebiete muss die bereitzustellende<br />
Löschwassermenge von 96 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Das Golfhotel (Sondergebiet ) verfügt zwar bereits über einen Löschwasserteich. Ob<br />
allerdings die Wasserentnahme bereits sichergestellt ist (Zufahrt, technische Einrichtungen<br />
o.Ä.) muss mit der Brandschutzdienststelle abschließend geklärt werden. Ggf. müssen<br />
entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.<br />
Für die Sondergebiete (Reitsport), (Residenz-Hotel) und (Resort-Hotel) kann der<br />
erforderliche Löschwasserbedarf gleichfalls nicht aus dem Trinkwasserrohrnetz gedeckt<br />
werden. Auch ist die erforderliche Löschwassermenge nicht durch sonstige Maßnahmen<br />
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