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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Auszug aus der Sitzungsniederschrift zur Stadtratssitzung am<br />

29.10.2013<br />

A) ANREGUNGEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE:<br />

1. Kreisverwaltung - Brandschutzdienststelle, Bad Kreuznach:<br />

Von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Brandschutzdienststelle, werden keine Bedenken<br />

gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes geäußert, wenn der ihr vorgelegte Entwurf unter<br />

Berücksichtigung folgender Punkte ausgeführt wird.<br />

1. Bei der Gestaltung von öffentlichen Verkehrsflächen ist mindestens analog der Verwaltungsvorschrift<br />

des Ministeriums vom 17.07.2000 (Richtlinie über die Flächen der Feuerwehr)<br />

zu verfahren. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

entfernt liegen, müssen Zufahrten mindestens entsprechend der o. g. <strong>Anlage</strong><br />

verlangt werden.<br />

2. Es ist eine bereitzustellende Löschwassermenge von 96 m³/h über einen Zeitraum von zwei<br />

Stunden sicherzustellen. Der Abstand zwischen den Hydranten darf nicht mehr als 150 Meter<br />

betragen. Ein Netzdruck von 1,5 bar im öffentlichen Verkehrsnetz ist sicherzustellen.<br />

3. Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei<br />

denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmte<br />

Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegen, dürfen nur erreicht werden,<br />

wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden.<br />

Stellungnahme:<br />

Der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim hat mit Schreiben vom<br />

26.08.2013 mitgeteilt, dass für den Bereich <strong>Stromberg</strong>-Schindeldorf eine Löschwassermenge<br />

von max. 48 m³/h über den Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung gestellt werden kann.<br />

Nach Rücksprache mit Herrn Hofmann, Brandschutzdienststelle, Kreisverwaltung Bad Kreuznach<br />

kann folgendes festgehalten werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Es gelten die Anforderungen an Löschwasser gem. Arbeitsblatt W 405 – Bereitstellung<br />

von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (Stand Februar 2008).<br />

Die Löschwassermenge von 48 m³/h reicht für die Wohngebiete aus.<br />

Für die im Bebauungsplangebiet ausgewiesenen Sondergebiete muss die bereitzustellende<br />

Löschwassermenge von 96 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Das Golfhotel (Sondergebiet ) verfügt zwar bereits über einen Löschwasserteich. Ob<br />

allerdings die Wasserentnahme bereits sichergestellt ist (Zufahrt, technische Einrichtungen<br />

o.Ä.) muss mit der Brandschutzdienststelle abschließend geklärt werden. Ggf. müssen<br />

entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.<br />

Für die Sondergebiete (Reitsport), (Residenz-Hotel) und (Resort-Hotel) kann der<br />

erforderliche Löschwasserbedarf gleichfalls nicht aus dem Trinkwasserrohrnetz gedeckt<br />

werden. Auch ist die erforderliche Löschwassermenge nicht durch sonstige Maßnahmen<br />

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