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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

dorf gelegen – sei optimal.<br />

Auch bestünden auf Grund der Geländegröße für das Hotel Erweiterungsmöglichkeiten.<br />

Vorteilhaft sei auch, dass das in der Nähe gelegene Parkhaus wieder einer Nutzung<br />

zugeführt werden könnte.<br />

7. Gut wäre, wenn das Land- und Golfhotel verpflichtet werden könne, auf seinem Gelände<br />

(Mitarbeiterparkplätze) zusätzliche Parkplätze (ein offenes begrüntes Parkhaus<br />

– z. B. auch Parkhaus der Diakonie Bad Kreuznach) zu schaffen. Dies wäre auch ein<br />

Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation.<br />

Stellungnahme:<br />

Die meisten Anregungen betreffen die Themenkomplexe 1, 3 und 5. Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt. Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

Zu Ziffer 3. Ausweisung von Wohnbauflächen auf ehemaligen Golfplatzflächen im Bereich<br />

Wildring<br />

Die Flächen werden bereits seit Jahren nicht mehr als Golfplatz genutzt und sind bereits in<br />

Privateigentum. Eine sinnvolle Nachnutzung ist daher anzustreben. Die Planung einer einreihigen<br />

Wohnbebauung ohne Tiefenerschließung des Gesamtgeländes stellt einen Lückenschluss<br />

(Innenentwicklung) der anschließenden Wohnbaugebiete dar. Die ökologisch sensiblen<br />

rückwärtigen Bereiche werden nicht angetastet bzw. durch entsprechende landespflegerische<br />

Maßnahmen aufgewertet.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Es verbleibt bei der Ausweisung der Wohnbaugebiete und Festsetzung der Ausgleichflächen<br />

im rückwärtigen Anschluss an die Wohngebiete.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

27. :<br />

bitten um Aufnahme der folgenden Bedenken, Anregungen bzw. Vorschläge in<br />

den neuen Bebauungsplan für den Ortsteil Schindeldorf:<br />

- In Zukunft solle dringend bei Veröffentlichungen ausdrücklich erwähnt werden, dass<br />

es sich bei dem Gebiet „Erholungsgebiet Soonwald“ um den Ortsteil Schindeldorf handelt.<br />

- Die bisher als Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesenen Gebiete sollten weiterhin als<br />

solche beibehalten werden. Eine Veränderung in Allgemeines Wohngebiet (WA) wäre<br />

eine Verschlechterung z. B. beim Geräuschpegel, da dieser beim WA höher läge und<br />

damit dem Charakter des Erholungsgebietes bzw. des Luftkurortes schaden würde.<br />

- Es solle eine Öffnung der Vorschrift zur Dachneigung erfolgen. So wären z. B. auch<br />

Flachdächer zuzulassen, zumal große Flächen mit Flachdächern bebaut seien (siehe<br />

Sammelgaragenplätze).<br />

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