4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
dorf gelegen – sei optimal.<br />
Auch bestünden auf Grund der Geländegröße für das Hotel Erweiterungsmöglichkeiten.<br />
Vorteilhaft sei auch, dass das in der Nähe gelegene Parkhaus wieder einer Nutzung<br />
zugeführt werden könnte.<br />
7. Gut wäre, wenn das Land- und Golfhotel verpflichtet werden könne, auf seinem Gelände<br />
(Mitarbeiterparkplätze) zusätzliche Parkplätze (ein offenes begrüntes Parkhaus<br />
– z. B. auch Parkhaus der Diakonie Bad Kreuznach) zu schaffen. Dies wäre auch ein<br />
Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation.<br />
Stellungnahme:<br />
Die meisten Anregungen betreffen die Themenkomplexe 1, 3 und 5. Sie werden an entsprechender<br />
Stelle behandelt. Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
Zu Ziffer 3. Ausweisung von Wohnbauflächen auf ehemaligen Golfplatzflächen im Bereich<br />
Wildring<br />
Die Flächen werden bereits seit Jahren nicht mehr als Golfplatz genutzt und sind bereits in<br />
Privateigentum. Eine sinnvolle Nachnutzung ist daher anzustreben. Die Planung einer einreihigen<br />
Wohnbebauung ohne Tiefenerschließung des Gesamtgeländes stellt einen Lückenschluss<br />
(Innenentwicklung) der anschließenden Wohnbaugebiete dar. Die ökologisch sensiblen<br />
rückwärtigen Bereiche werden nicht angetastet bzw. durch entsprechende landespflegerische<br />
Maßnahmen aufgewertet.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Es verbleibt bei der Ausweisung der Wohnbaugebiete und Festsetzung der Ausgleichflächen<br />
im rückwärtigen Anschluss an die Wohngebiete.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
27. :<br />
bitten um Aufnahme der folgenden Bedenken, Anregungen bzw. Vorschläge in<br />
den neuen Bebauungsplan für den Ortsteil Schindeldorf:<br />
- In Zukunft solle dringend bei Veröffentlichungen ausdrücklich erwähnt werden, dass<br />
es sich bei dem Gebiet „Erholungsgebiet Soonwald“ um den Ortsteil Schindeldorf handelt.<br />
- Die bisher als Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesenen Gebiete sollten weiterhin als<br />
solche beibehalten werden. Eine Veränderung in Allgemeines Wohngebiet (WA) wäre<br />
eine Verschlechterung z. B. beim Geräuschpegel, da dieser beim WA höher läge und<br />
damit dem Charakter des Erholungsgebietes bzw. des Luftkurortes schaden würde.<br />
- Es solle eine Öffnung der Vorschrift zur Dachneigung erfolgen. So wären z. B. auch<br />
Flachdächer zuzulassen, zumal große Flächen mit Flachdächern bebaut seien (siehe<br />
Sammelgaragenplätze).<br />
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