4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
• Die Parksituation am Schwimmbad erschwert und behindert im Sommer zusätzlich<br />
die Zufahrt zum Schindeldorf.<br />
• Das Straßennetz in der Stadt ist durch den Durchgangsverkehr bereits überbelastet,<br />
eine Umgehungsstraße wird daher gefordert.<br />
• Zahlenmaterial zum Verkehr allgemein wird gefordert<br />
Die innere Erschließung lässt eine weitere Verkehrsbelastung nicht zu.<br />
• Es herrscht bereits eine angespannte Verkehrs- und Parkplatzsituation.<br />
• Der Kiefernweg als einzigste Zufahrtsmöglichkeit ist nicht ausreichend dimensioniert.<br />
Er lässt keinen Begegnungsverkehr zu (auch Busverkehr muss eingeplant werden).<br />
Für eine Verbreiterung muss in den Vegetations- und Baumbestand eingegriffen<br />
werden. Dadurch geht der Waldcharakter verloren.<br />
• Durch Ausbau des Kiefernweges wird die Sicherheit des angrenzenden<br />
Kinderspielplatzes in Frage gestellt.<br />
Ruhender Verkehr<br />
• Es wird bezweifelt, dass ausreichend Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.<br />
• Auch fehlen bereits jetzt Parkmöglichkeiten für Anwohnerbesucher, da es bislang<br />
kein Busverkehr zum Schindeldorf gibt.<br />
• Durch die Parkplatzerweiterung leidet die Qualität der Grundstücke Kiefernweg 21<br />
bis 28.<br />
Lärmproblematik<br />
• Lärmbelastung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen bzw. Veranstaltungen im Resort-<br />
Hotel. Insbesondere das Wohngebiet zwischen dem Golf-Hotel und Resort Hotel wird<br />
in den Sommermonaten beschallt und befindet sich im „Lärmsandwich“.<br />
Sicherheit<br />
• Die Feuerwehr ist nicht für diese Maßnahme ausgestattet. Die Eckenrother Lösung<br />
greift nicht. Eine Zufahrt wurde schon verweigert.<br />
• Durch die Parkplatzerweiterung fällt der Feldweg hinter dem Haus der<br />
Rettungsweg (Feuerwehr, Krankentransport) weg.<br />
• Wildparken im Kiefernweg behindert bereits jetzt schon die Anfahrt für die Feuerwehr.<br />
als<br />
Stellungnahme zu 1., 2. und 5.<br />
Darstellung der rechtlichen bzw. plangegebenen Situation<br />
Der rechtskräftige Bebauungsplan weist den Bereich des Resort-Hotels als Grünfläche mit<br />
der Zweckbestimmung Sportgelände mit Sportbauten, Badeplatz und Parkplatz aus.<br />
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