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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

<br />

(Löschwasserteiche, Behälter o. Ä.) sichergestellt (es wird darauf hingewiesen, dass bereits<br />

seit der 1. überarbeiteten Fassung des Arbeitsblattes W 405 aus dem Jahr 1978 die<br />

v. g. Anforderungen an den Brandschutz bestehen!)<br />

Der Brandschutz, und damit auch die Bereitstellung von Löschwasser, ist Aufgabe der Gemeinde<br />

und nicht des Objektträgers. Da das Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung<br />

nicht sichergestellt werden kann, sind von der Gemeinde entsprechende<br />

Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes werden mit der<br />

Brandschutzdienststelle abgestimmt. Hinsichtlich der Kostenübernahme für entsprechende<br />

Maßnahmen ist außerhalb des Bauleitplanverfahrens mit den Maßnahmenträgern zu verhandeln.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

2. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz:<br />

Vom Landesamt für Geologie und Bergbau werden zu dem Planvorhaben folgende Anregungen,<br />

Hinweise und Bewertungen gegeben:<br />

Bergbau /Altbergbau:<br />

Die Prüfung der beim Landesamt vorhandenen Unterlagen ergab, dass der Bebauungsplan im<br />

Bereich eines historischen, bereits erloschenen Bergwerkfeldes liegt. Über tatsächlich erfolgten<br />

Abbau im Plangebiet liegen keine Dokumentationen vor.<br />

Boden und Baugrund:<br />

Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke zu berücksichtigen.<br />

Radonprognose:<br />

Messungen in vergleichbaren Gesteinseinheiten hätten gezeigt, dass bei normaler Bauweise<br />

keine besonderen Vorsorgemaßnahmen nötig sind. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen<br />

werden, dass unter dem Baugebiet eine geologische Störung vorliegt.<br />

Das Landesamt für Geologie und Bergbau führt in der Stellungnahme weitere allgemeine<br />

Hinweise zur Durchführung einer Radonmessung aus.<br />

Stellungnahme:<br />

Die Ausführungen sind als Hinweise für den nachgelagerten Planvollzug zu verstehen. Auf<br />

Ebene des Bebauungsplanes haben sie keine Auswirkungen und sind daher nicht abwägungsrelevant.<br />

Hinsichtlich der Radonprognose besteht keine Veranlassung, eine Gebietsuntersuchung, insbesondere<br />

für den noch weitestgehend unbebauten Südhang, vorzunehmen. Das Baugebiet<br />

wurde Mitte der 70er Jahre erschlossen und bebaut, dabei wurden keine Vorkommnisse verzeichnet.<br />

Außerdem wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass bei normaler Bauweise<br />

keine besonderen Vorsorgemaßnahmen nötig sind.<br />

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