4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
<br />
(Löschwasserteiche, Behälter o. Ä.) sichergestellt (es wird darauf hingewiesen, dass bereits<br />
seit der 1. überarbeiteten Fassung des Arbeitsblattes W 405 aus dem Jahr 1978 die<br />
v. g. Anforderungen an den Brandschutz bestehen!)<br />
Der Brandschutz, und damit auch die Bereitstellung von Löschwasser, ist Aufgabe der Gemeinde<br />
und nicht des Objektträgers. Da das Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung<br />
nicht sichergestellt werden kann, sind von der Gemeinde entsprechende<br />
Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes werden mit der<br />
Brandschutzdienststelle abgestimmt. Hinsichtlich der Kostenübernahme für entsprechende<br />
Maßnahmen ist außerhalb des Bauleitplanverfahrens mit den Maßnahmenträgern zu verhandeln.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
2. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz:<br />
Vom Landesamt für Geologie und Bergbau werden zu dem Planvorhaben folgende Anregungen,<br />
Hinweise und Bewertungen gegeben:<br />
Bergbau /Altbergbau:<br />
Die Prüfung der beim Landesamt vorhandenen Unterlagen ergab, dass der Bebauungsplan im<br />
Bereich eines historischen, bereits erloschenen Bergwerkfeldes liegt. Über tatsächlich erfolgten<br />
Abbau im Plangebiet liegen keine Dokumentationen vor.<br />
Boden und Baugrund:<br />
Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke zu berücksichtigen.<br />
Radonprognose:<br />
Messungen in vergleichbaren Gesteinseinheiten hätten gezeigt, dass bei normaler Bauweise<br />
keine besonderen Vorsorgemaßnahmen nötig sind. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen<br />
werden, dass unter dem Baugebiet eine geologische Störung vorliegt.<br />
Das Landesamt für Geologie und Bergbau führt in der Stellungnahme weitere allgemeine<br />
Hinweise zur Durchführung einer Radonmessung aus.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Ausführungen sind als Hinweise für den nachgelagerten Planvollzug zu verstehen. Auf<br />
Ebene des Bebauungsplanes haben sie keine Auswirkungen und sind daher nicht abwägungsrelevant.<br />
Hinsichtlich der Radonprognose besteht keine Veranlassung, eine Gebietsuntersuchung, insbesondere<br />
für den noch weitestgehend unbebauten Südhang, vorzunehmen. Das Baugebiet<br />
wurde Mitte der 70er Jahre erschlossen und bebaut, dabei wurden keine Vorkommnisse verzeichnet.<br />
Außerdem wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass bei normaler Bauweise<br />
keine besonderen Vorsorgemaßnahmen nötig sind.<br />
Seite 4 von 65