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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

39. :<br />

möchte auf bestehende und zukünftige Probleme bezüglich der Zuwegungen/Straßen<br />

im Bereich Schlehenweg/Wacholderweg aufmerksam machen, die möglicherweise im Zuge<br />

der Änderung des Bebauungsplanes noch verhindert oder entschärft werden könnten.<br />

1. Die Straßen seien zu schmal.<br />

Durch die sehr geringe Breite von nur 370 cm (von Bordstein zu Bordstein) sei ein<br />

Aneinandervorbeikommen zweier Pkw unmöglich. Dieses würde sich bei zunehmender<br />

Bebauung, insbesondere bei den grün markierten Stellen entsprechend dem beigefügten<br />

Lageplan auswirken, da dann gegebenenfalls sehr lange Strecken im Rückwärtsgang<br />

zu absolvieren wären, um dem Entgegenkommenden Platz zu machen. Dieses<br />

notwendige Rückwärtsfahren sei auch ein erhebliches Unfallrisiko, insbesondere für<br />

spielende Kinder.<br />

2. Die Kurven/Ecken seien falsch dimensioniert<br />

Die im Plan magentafarben markierten Ecken seien in ihrer gegenwärtigen Dimensionierung<br />

so nicht nutzbar. Mit einem normal großen Pkw sei es, insbesondere wenn<br />

man von unten komme, steil bergauf und mit eingeschränkter Sicht, sei es so gut wie<br />

unmöglich, die Kurve zu nehmen, ohne auf der Kurveninnenseite zumindest über den<br />

Randstein oder gleich über das Grundstück zu fahren. Sollte dereinst das kurveninnere<br />

Grundstück verkauft werden, und der neue Besitzer, wie es ja durchaus sein Recht<br />

wäre, einen Zaun exakt entlang seiner Grundstücksgrenze ziehen, so wäre wohl die<br />

Nutzung der Straße nur noch erheblich eingeschränkt möglich. Dies gelte umso mehr<br />

natürlich für etwas größere Fahrzeuge, wie zum Beispiel einen Rettungswagen.<br />

Zur Zeit, wo nur vereinzelt Grundstücke verkauft wären, gäbe es durchaus noch die Chance<br />

sich von den freien Grundstücken (die sich, soweit bekannt, im Eigentum der<br />

befänden), eine „Nutzungsreserve“ einzubehalten. Diese müsse ja nicht zwingend asphaltiert<br />

werden, eine beidseitige Schotterung würde sicherlich auch ausreichen, so sie denn jeweils<br />

mindestens ca. einen Meter betrüge.<br />

, im neuen Bebauungsplan diese Mindeststraßenbreiten zu er-<br />

Insofern beantragt<br />

höhen.<br />

3. Unabhängig von den oberen Punkten möchte er anregen, nochmals über einen Ausbau des<br />

östlichen Teiles des Tannenweges, respektive des westlichen „Am Südhang“ nachzudenken.<br />

Ob zwar der Tannenweg natürlich keine Durchgangsstraße werden sollte, wäre eine von Osten<br />

her kommende Verlängerung der Befahrbarkeit bis etwa hin zum Haus von , mit<br />

einer daran folgenden Abknickung nach Norden und einem Wendehammer (der ja auch<br />

später realisiert werden könne), auch die einzige Möglichkeit, die nördlich von seinem Grundstück<br />

befindlichen Grundstücke (seines Kenntnisstandes nach Bauland im Besitz der Gemeinde)<br />

zu erschließen. Die Gelegenheit wäre ohnehin günstig, da der Weg nach erfolgter<br />

Verlegung der Gasleitungen ohnehin erneuert werden müsse.<br />

Er möchte nicht verhehlen, dass auch ihm durchaus gedient wäre, wenn er sein Grundstück<br />

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