4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
39. :<br />
möchte auf bestehende und zukünftige Probleme bezüglich der Zuwegungen/Straßen<br />
im Bereich Schlehenweg/Wacholderweg aufmerksam machen, die möglicherweise im Zuge<br />
der Änderung des Bebauungsplanes noch verhindert oder entschärft werden könnten.<br />
1. Die Straßen seien zu schmal.<br />
Durch die sehr geringe Breite von nur 370 cm (von Bordstein zu Bordstein) sei ein<br />
Aneinandervorbeikommen zweier Pkw unmöglich. Dieses würde sich bei zunehmender<br />
Bebauung, insbesondere bei den grün markierten Stellen entsprechend dem beigefügten<br />
Lageplan auswirken, da dann gegebenenfalls sehr lange Strecken im Rückwärtsgang<br />
zu absolvieren wären, um dem Entgegenkommenden Platz zu machen. Dieses<br />
notwendige Rückwärtsfahren sei auch ein erhebliches Unfallrisiko, insbesondere für<br />
spielende Kinder.<br />
2. Die Kurven/Ecken seien falsch dimensioniert<br />
Die im Plan magentafarben markierten Ecken seien in ihrer gegenwärtigen Dimensionierung<br />
so nicht nutzbar. Mit einem normal großen Pkw sei es, insbesondere wenn<br />
man von unten komme, steil bergauf und mit eingeschränkter Sicht, sei es so gut wie<br />
unmöglich, die Kurve zu nehmen, ohne auf der Kurveninnenseite zumindest über den<br />
Randstein oder gleich über das Grundstück zu fahren. Sollte dereinst das kurveninnere<br />
Grundstück verkauft werden, und der neue Besitzer, wie es ja durchaus sein Recht<br />
wäre, einen Zaun exakt entlang seiner Grundstücksgrenze ziehen, so wäre wohl die<br />
Nutzung der Straße nur noch erheblich eingeschränkt möglich. Dies gelte umso mehr<br />
natürlich für etwas größere Fahrzeuge, wie zum Beispiel einen Rettungswagen.<br />
Zur Zeit, wo nur vereinzelt Grundstücke verkauft wären, gäbe es durchaus noch die Chance<br />
sich von den freien Grundstücken (die sich, soweit bekannt, im Eigentum der<br />
befänden), eine „Nutzungsreserve“ einzubehalten. Diese müsse ja nicht zwingend asphaltiert<br />
werden, eine beidseitige Schotterung würde sicherlich auch ausreichen, so sie denn jeweils<br />
mindestens ca. einen Meter betrüge.<br />
, im neuen Bebauungsplan diese Mindeststraßenbreiten zu er-<br />
Insofern beantragt<br />
höhen.<br />
3. Unabhängig von den oberen Punkten möchte er anregen, nochmals über einen Ausbau des<br />
östlichen Teiles des Tannenweges, respektive des westlichen „Am Südhang“ nachzudenken.<br />
Ob zwar der Tannenweg natürlich keine Durchgangsstraße werden sollte, wäre eine von Osten<br />
her kommende Verlängerung der Befahrbarkeit bis etwa hin zum Haus von , mit<br />
einer daran folgenden Abknickung nach Norden und einem Wendehammer (der ja auch<br />
später realisiert werden könne), auch die einzige Möglichkeit, die nördlich von seinem Grundstück<br />
befindlichen Grundstücke (seines Kenntnisstandes nach Bauland im Besitz der Gemeinde)<br />
zu erschließen. Die Gelegenheit wäre ohnehin günstig, da der Weg nach erfolgter<br />
Verlegung der Gasleitungen ohnehin erneuert werden müsse.<br />
Er möchte nicht verhehlen, dass auch ihm durchaus gedient wäre, wenn er sein Grundstück<br />
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