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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Eine Abwägung und damit Beschlussfassung ist nicht erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

6. Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Naturschutzbehörde -:<br />

Die untere Naturschutzbehörde hatte am 1<strong>4.</strong>08.13 im Bereich des Fichtenweges (Wirtschaftsweg)<br />

eine Ortsbesichtigung durchgeführt.<br />

Es wurden dabei mehrere Orchideen, verblühter Zustand, vermutlich Epipactis helleborine<br />

(Breitblättrige Stendelwurz), am Wegrand vorgefunden.<br />

Generell sind alle heimische Orchideenarten nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt, hier:<br />

„Besonders geschützt“ nach BNatSchG seit 31.08.80.<br />

Für geplante Vorhaben, die eventuell von artenschutzrechtlicher Bedeutung sein können,<br />

müssen unter anderem Untersuchungen bezüglich der Bestandsgröße bzw. Gefährdung des<br />

Bestands durchgeführt werden (artenschutzrechtliche Überprüfung).<br />

Stellungnahme:<br />

Unabhängig des Ausbaustandard wird die Nutzung des Fichtenweges in den<br />

Orchideenbestand eingreifen und diesen vermutlich vernichten, da dieser für eine Befahrbarkeit<br />

in voller Breite in Anspruch genommen werden muss.<br />

Ob das Orchideenvorkommen ein absolutes Ausschlusskriterium darstellt, kann erst nach<br />

einer artenschutzrechtlichen Überprüfung festgestellt werden. Dies ist nicht zwangsläufig zu<br />

erwarten. Lt. Auskunft eines Biologen ( ) ist die Breitblättrige Stendelwurz eine<br />

Waldorchidee, die zwar dem Artenschutz, jedoch nicht dem Pauschalschutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />

unterliegt bzw. nicht in der Roten Liste geführt wird. Ein Eingriff in den<br />

Bestand erfordert allerdings eine Ausnahmegenehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde.<br />

Da die Ausweisung des Fichtenweges (Pazellen 701/2 und 702/2 der Flur 7) zum Privatweg<br />

die Grundlage bildet, diesen entsprechend der ausgewiesenen Nutzung in Anspruch zu nehmen,<br />

muss bereits auf dieser Planungsebene die artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen<br />

werden.<br />

Sofern der Stadtrat von einer artenschutzrechtlichen Prüfung absieht und es weiterhin bei<br />

der bereits bestehenden Festsetzung als Wirtschaftsweg bleiben soll, weist die Kreisverwaltung<br />

auf folgendes hin:<br />

Die Parzellen 701/2 und 702/2 haben ihre Funktion als Wirtschaftsweg verloren, sie stellen<br />

vielmehr eine Sackgasse dar. (Die Parzellen 701/1 und 702/1 (Verlängerung des Fichtenweges)<br />

sind bereits in Fremdeigentum.) Der Fichtenweg in diesem Bereich hat lediglich<br />

fußläufige Erschließungsfunktion für die angrenzenden (Buch-)Grundstücke. Über<br />

eine Ausweisung als Fußweg sollte nachgedacht werden.<br />

Nach fernmündlicher Auskunft am 10.09.2013 der Westnetz GmbH ( ) soll zur<br />

Gasversorgung der Grundstücke Ginsterweg 1-14 eine Stichleitung im Fichtenweg (Parzellen<br />

701/2 und 702/2, Flur 7) verlegt werden. Eine Versorgung dieser Grundstücke über<br />

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