4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Eine Abwägung und damit Beschlussfassung ist nicht erforderlich.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
6. Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Naturschutzbehörde -:<br />
Die untere Naturschutzbehörde hatte am 1<strong>4.</strong>08.13 im Bereich des Fichtenweges (Wirtschaftsweg)<br />
eine Ortsbesichtigung durchgeführt.<br />
Es wurden dabei mehrere Orchideen, verblühter Zustand, vermutlich Epipactis helleborine<br />
(Breitblättrige Stendelwurz), am Wegrand vorgefunden.<br />
Generell sind alle heimische Orchideenarten nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt, hier:<br />
„Besonders geschützt“ nach BNatSchG seit 31.08.80.<br />
Für geplante Vorhaben, die eventuell von artenschutzrechtlicher Bedeutung sein können,<br />
müssen unter anderem Untersuchungen bezüglich der Bestandsgröße bzw. Gefährdung des<br />
Bestands durchgeführt werden (artenschutzrechtliche Überprüfung).<br />
Stellungnahme:<br />
Unabhängig des Ausbaustandard wird die Nutzung des Fichtenweges in den<br />
Orchideenbestand eingreifen und diesen vermutlich vernichten, da dieser für eine Befahrbarkeit<br />
in voller Breite in Anspruch genommen werden muss.<br />
Ob das Orchideenvorkommen ein absolutes Ausschlusskriterium darstellt, kann erst nach<br />
einer artenschutzrechtlichen Überprüfung festgestellt werden. Dies ist nicht zwangsläufig zu<br />
erwarten. Lt. Auskunft eines Biologen ( ) ist die Breitblättrige Stendelwurz eine<br />
Waldorchidee, die zwar dem Artenschutz, jedoch nicht dem Pauschalschutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />
unterliegt bzw. nicht in der Roten Liste geführt wird. Ein Eingriff in den<br />
Bestand erfordert allerdings eine Ausnahmegenehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde.<br />
Da die Ausweisung des Fichtenweges (Pazellen 701/2 und 702/2 der Flur 7) zum Privatweg<br />
die Grundlage bildet, diesen entsprechend der ausgewiesenen Nutzung in Anspruch zu nehmen,<br />
muss bereits auf dieser Planungsebene die artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen<br />
werden.<br />
Sofern der Stadtrat von einer artenschutzrechtlichen Prüfung absieht und es weiterhin bei<br />
der bereits bestehenden Festsetzung als Wirtschaftsweg bleiben soll, weist die Kreisverwaltung<br />
auf folgendes hin:<br />
Die Parzellen 701/2 und 702/2 haben ihre Funktion als Wirtschaftsweg verloren, sie stellen<br />
vielmehr eine Sackgasse dar. (Die Parzellen 701/1 und 702/1 (Verlängerung des Fichtenweges)<br />
sind bereits in Fremdeigentum.) Der Fichtenweg in diesem Bereich hat lediglich<br />
fußläufige Erschließungsfunktion für die angrenzenden (Buch-)Grundstücke. Über<br />
eine Ausweisung als Fußweg sollte nachgedacht werden.<br />
Nach fernmündlicher Auskunft am 10.09.2013 der Westnetz GmbH ( ) soll zur<br />
Gasversorgung der Grundstücke Ginsterweg 1-14 eine Stichleitung im Fichtenweg (Parzellen<br />
701/2 und 702/2, Flur 7) verlegt werden. Eine Versorgung dieser Grundstücke über<br />
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