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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Der Stadtrat entscheidet sich für die 3. Alternative, womit die Festsetzungen unverändert<br />

bleiben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig.<br />

Zu 3.<br />

Der östliche Tannenweg ist entsprechend seiner Funktion im Bebauungsplan als Wirtschaftsweg<br />

festgesetzt. Er hat bislang keine Erschließungsfunktion für die angrenzenden<br />

Baugrundstücke. Die Baugrundstücke am Südhang sind über den Wacholderweg an das öffentliche<br />

Straßennetz angebunden. Zweifelsohne ist eine Erschließung der nördlichsten Baureihe<br />

des Südhangs über den Tannenweg fahrtechnisch einfacher, bedeutet aber eine doppelte<br />

Erschließung der Grundstücke. Zudem wäre die Herstellung und Widmung des Tannenweges<br />

zur öffentlichen Straße, da dieser in weiten Teilen nur einseitig bebaut werden<br />

könnte, unwirtschaftlich.<br />

Die Umwidmung des Wirtschaftsweges in eine öffentliche Verkehrsfläche ist aus planerischen<br />

Erwägungen nicht erforderlich. Die Wohnbaugrundstücke sind anderweitig erschlossen,<br />

für die angrenzenden Grünbereiche besteht derzeit keine öffentlicher Erschließungsbedarf.<br />

Wirtschaftliche Gründe dürften der Umwidmung entgegenstehen.<br />

Beschluss: Die Festsetzungen bleiben unverändert.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

40. :<br />

erheben Einspruch gegen die geplante Neuaufstellung des<br />

Bebbauungsplanes und begründen diesen wie folgt:<br />

1. Der Bau eines 7-geschossigen Hotels anstelle der Tennishalle würde das Landschaftsbild<br />

zerstören, da der Bau höher wäre als die Baumhöhe. Beim Land- und Golfhotel<br />

sowie dem Residenzhotel (Leerstand) handele es sich nur um 4-geschossige Gebäude.<br />

2. Der Kiefernweg als Hauptanfahrtsweg zum Resort <strong>Stromberg</strong> sei bereits jetzt nicht<br />

verkehrssicher. Die Straße sei so schon zu schmal. Hinzu komme das erhöhte Risiko für<br />

Fußgänger und die Gefährdung der Kinder am Spielplatz Kiefernweg/Buchenring.<br />

3. Die Umwandlung des Wohngebietes Kiefernweg von einem reinen in ein allgemeines<br />

Wohngebiet sei wegen der damit verbunden zulässigen Erhöhung des Schallpegels,<br />

auch nachts, nicht akzeptabel. Das widerspreche auch dem Sinn eines Luftkurortes,<br />

wo Gäste und Anwohner der Ruhe bedürfen.<br />

<strong>4.</strong> Der Waldcharakter des Schindeldorfes würde ebenfalls beeinträchtigt, da bereits im<br />

Vorfeld am Tannenweg größere Abholzungen vorgenommen wurden.<br />

Zudem befürchten sie, dass durch den bereits knappen Parkraum für die Anwohner,<br />

dieser noch weniger wird.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />

Stelle behandelt.<br />

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