4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Der Stadtrat entscheidet sich für die 3. Alternative, womit die Festsetzungen unverändert<br />
bleiben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig.<br />
Zu 3.<br />
Der östliche Tannenweg ist entsprechend seiner Funktion im Bebauungsplan als Wirtschaftsweg<br />
festgesetzt. Er hat bislang keine Erschließungsfunktion für die angrenzenden<br />
Baugrundstücke. Die Baugrundstücke am Südhang sind über den Wacholderweg an das öffentliche<br />
Straßennetz angebunden. Zweifelsohne ist eine Erschließung der nördlichsten Baureihe<br />
des Südhangs über den Tannenweg fahrtechnisch einfacher, bedeutet aber eine doppelte<br />
Erschließung der Grundstücke. Zudem wäre die Herstellung und Widmung des Tannenweges<br />
zur öffentlichen Straße, da dieser in weiten Teilen nur einseitig bebaut werden<br />
könnte, unwirtschaftlich.<br />
Die Umwidmung des Wirtschaftsweges in eine öffentliche Verkehrsfläche ist aus planerischen<br />
Erwägungen nicht erforderlich. Die Wohnbaugrundstücke sind anderweitig erschlossen,<br />
für die angrenzenden Grünbereiche besteht derzeit keine öffentlicher Erschließungsbedarf.<br />
Wirtschaftliche Gründe dürften der Umwidmung entgegenstehen.<br />
Beschluss: Die Festsetzungen bleiben unverändert.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
40. :<br />
erheben Einspruch gegen die geplante Neuaufstellung des<br />
Bebbauungsplanes und begründen diesen wie folgt:<br />
1. Der Bau eines 7-geschossigen Hotels anstelle der Tennishalle würde das Landschaftsbild<br />
zerstören, da der Bau höher wäre als die Baumhöhe. Beim Land- und Golfhotel<br />
sowie dem Residenzhotel (Leerstand) handele es sich nur um 4-geschossige Gebäude.<br />
2. Der Kiefernweg als Hauptanfahrtsweg zum Resort <strong>Stromberg</strong> sei bereits jetzt nicht<br />
verkehrssicher. Die Straße sei so schon zu schmal. Hinzu komme das erhöhte Risiko für<br />
Fußgänger und die Gefährdung der Kinder am Spielplatz Kiefernweg/Buchenring.<br />
3. Die Umwandlung des Wohngebietes Kiefernweg von einem reinen in ein allgemeines<br />
Wohngebiet sei wegen der damit verbunden zulässigen Erhöhung des Schallpegels,<br />
auch nachts, nicht akzeptabel. Das widerspreche auch dem Sinn eines Luftkurortes,<br />
wo Gäste und Anwohner der Ruhe bedürfen.<br />
<strong>4.</strong> Der Waldcharakter des Schindeldorfes würde ebenfalls beeinträchtigt, da bereits im<br />
Vorfeld am Tannenweg größere Abholzungen vorgenommen wurden.<br />
Zudem befürchten sie, dass durch den bereits knappen Parkraum für die Anwohner,<br />
dieser noch weniger wird.<br />
Stellungnahme:<br />
Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3 und <strong>4.</strong> Sie werden an entsprechender<br />
Stelle behandelt.<br />
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