4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
den Ginsterweg wäre nicht geplant (möglich). Über diese Leitung werden nicht angeschlossen<br />
die Grundstücke Fichtenweg 14a, 14, 16, 16a, 18, 18a. Diese Grundstücke werden<br />
über die Gasleitung im Fichtenweg (Parzelle 711/8) versorgt.<br />
Die Verlegung der Gasleitung erfordert somit aber auch die Inanspruchnahme der v.g.<br />
Parzellen. Nach Aussage der Westnetz GmbH müssten auch daher Bäume in diesem Bereich<br />
gefällt werden, der Orchideenbestand wird durch die Bauarbeiten vernichtet werden.<br />
Für den Bau der Erdgasleitung ist daher gleichfalls die artenschutzrechtliche Prüfung<br />
erforderlich. Kommt diese zum Ergebnis, dass der Orchideenbestand von so großer artenschutzrechtlicher<br />
Bedeutung ist, ist auch dies ein Ausschlusskriterium für die Verlegung<br />
der Gasleitung. Ein Gasanschluss für diese Grundstücke kann dann nicht erfolgen. (Ggf.<br />
müsste alternativ über eine Verlegung über Privateigentum (Grünflächen zwischen Wirtschaftsweg<br />
und Baugrundstück) nachgedacht werden.)<br />
Fazit:<br />
Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist jedenfalls spätestens bei der Planung und dem Bau<br />
des Erdgasnetzes verpflichtend durchzuführen. Hält die Stadt an der Planung eines Privatweges<br />
fest, muss die Prüfung entsprechend vorgezogen werden.<br />
Auch hier wird eine Beschlussfassung bis nach der Beratung über die Themenkomplexe, Ziffer<br />
2, unter B) Anregungen der Öffentlichkeit zurückgestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
Nach Beratung und Beschlussfassung über die Themenkomplexe, (<strong>Anlage</strong> 1 zur Niederschrift)<br />
wurde erneut über den Punkt beraten.<br />
Es erfolgt eine erneute Abstimmung mit dem Ergebnis, dass eine entsprechende artenschutzrechtliche<br />
Prüfung durchzuführen ist, da sich der Stadtrat für die Festsetzung eines<br />
Privatweges entschlossen hat.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
Von den übrigen beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden<br />
keine Stellungnahmen abgegeben oder aber mitgeteilt, dass solche nicht abgegeben werden.<br />
B) ANREGUNGEN DER ÖFFENTLICHKEIT<br />
Hinsichtlich der Anregungen der Öffentlichkeit haben sich die folgenden Themenkomplexe<br />
herausgebildet. Sie sind in der gesonderten <strong>Anlage</strong> Nr. 1 aufgeführt, die auch gleichzeitig<br />
<strong>Anlage</strong> zur Niederschrift ist. Weitere Ausführungen enthält das als <strong>Anlage</strong> 2 beigefügte<br />
Schreiben der Kreisverwaltung vom 11.10.2013.<br />
Es handelt sich um die Themenkomplexe:<br />
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