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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

7. :<br />

erhebt Widerspruch gegen die geplanten Parkflächen beginnend ab Buchenring bis zur<br />

Einfahrt Land & Golf Hotel, Buchenring 6, <strong>Stromberg</strong>.<br />

Nach dem BauGB Abs. § 35 Abs. 3 Nr. 4 läge eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor,<br />

wenn das Vorhaben „unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen,<br />

für <strong>Anlage</strong>n der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit<br />

oder für sonstige Aufgaben erfordert“.<br />

Das Bauvorhaben habe erhebliche Auswirkungen auf den innerörtlichen Verkehr am Buchenring.<br />

Ferner sei die Lärmbelästigung durch den An- und Abfahrtsverkehr von Gästen, Lieferanten<br />

und Mitarbeitern des Land & Golfhotels <strong>Stromberg</strong> aktuell bereits bedenklich hoch. Sicher<br />

sei, dass der Lärmpegel gesundheitsgefährdende Ausmaße durch das Bauvorhaben am Buchenring<br />

annehmen werde.<br />

Durch die zusätzlichen Parkplätze entstehe nicht nur Lärmbelästigung durch das An- und<br />

Abfahren, vielmehr sei beim Be- und Entladen der Fahrzeuge mit einer zusätzlichen Lärmkulisse<br />

zu rechnen. Es sei zu erwarten, das Mountainbiker, Wanderer, Spaziergänger und sonstige<br />

Touristen die zusätzlichen Parkmöglichkeiten nutzen werden.<br />

Inwieweit überhaupt zusätzliche Parkmöglichkeiten am Buchenring erforderlich seien, erscheine<br />

grundsätzlich fragwürdig:<br />

- die Parkfläche am Beginn des Buchenrings (Bouleplatz) sei auch an Spitzentagen der<br />

Saison kaum ausgelastet<br />

- das Parkhaus am Alten Steinbruch, welches Parkplätze für dutzende von Fahrzeugen<br />

biete, stehe leer und werde nicht genutzt.<br />

Weshalb nun beabsichtigt sei, einen erst vor wenigen Jahren ausgebauten Gehweg vollumfänglich<br />

abzutragen, um zusätzliche Parkflächen zu schaffen, erscheine an dieser Stelle keineswegs<br />

nachvollziehbar. Da der Gehweg mit einem ca. 15 cm hohen, kantigen Bordstein beginnt<br />

und somit von der Straße aus nicht befahren werden könne, sei ein Komplettumbau des<br />

Gehweges mit höchst unwirtschaftlichen Aufwendungen zu erwarten.<br />

Weshalb am Golfplatzgelände Buchenring/Höhe Wacholderweg keine zusätzliche Parkfläche<br />

umgesetzt werde, sei ebenso wenig nachvollziehbar. Hier befände sich kein teurer und umfangreich<br />

ausgebauter Gehweg, der abgetragen und umgebaut werden müsse. Wenn die<br />

Ausweisung zusätzlicher Parkflächen überhaupt eine Sinnhaftigkeit hätte, dann an dieser<br />

Stelle. Diese gehöre ebenso zum Gelände des Land & Golf Hotels <strong>Stromberg</strong> und habe optimalere<br />

und wirtschaftlichere Voraussetzungen für einen Umbau.<br />

Ferner führte<br />

die Beweggründe seiner Auswahl des Wohnsitzes im Schindeldorf an.<br />

Die Eingabe wurde durch einen Sammelwiderspruch<br />

ergänzt, durch den diese sich ebenfalls gegen die geplanten Parkflächen, beginnend am<br />

Buchenring bis zur Einfahrt Land & Golf Hotel <strong>Stromberg</strong>, Buchenring 6, aussprechen.<br />

Stellungnahme:<br />

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