4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
1. Anregungen allgemeiner Art bzw. solche, die nicht der Planungsebene zuzurechnen<br />
sind<br />
2. Fichtenweg<br />
3. Resort-Hotel<br />
<strong>4.</strong> Umwandlung von Reinen Wohngebieten in Allgemeine Wohngebiete<br />
5. Stellplätze auf Golfplatzflächen<br />
Die Kreisverwaltung hat dazu Stellung bezogen und soweit möglich, eine Beschlussempfehlung<br />
abgegeben.<br />
Sofern eine Beschlussfassung hierzu durch den Stadtrat erfolgt und die jeweilige Eingabe<br />
hiervon berührt ist, wird auf die Beschlussfassung zum entsprechenden Themenkomplex und<br />
damit auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
1. :<br />
äußert folgende Anmerkungen / Fragen zum geplanten Verkauf des nicht<br />
befahrbaren Wirtschaftsweges (Fichtenweg) und teilt mit, dass er sich weitere Schritte vorbehält:<br />
- Er stellt das öffentliche Interesse in Frage, da der Weg nun an eine Privatperson verkauft<br />
werden soll<br />
- Es wäre keine Anwohnerbefragung durchgeführt worden (Ginsterweg, Fichtenweg)<br />
- Bäume ca. 20 bis 25 Jahre alt, sollten ersatzlos gefällt werden<br />
- Nistmöglichkeiten für Insekten und Vögel entfielen<br />
- Baumreihe wäre eine Heimstatt für Feldermäuse, Smaragdkäfer und Igel u. s. w.<br />
- Was ist mit dem Wort „Luftkurort“, wenn neue Straßen angelegt würden?<br />
- Geht es der Stadt <strong>Stromberg</strong> nur ums Geld oder wo ist die Verhältnismäßigkeit zwischen<br />
Nutzen und Natur / Umwelt?<br />
- Wohin geht die Stadt <strong>Stromberg</strong> zur Landflucht oder Ansiedelung neuer Mitbürger?<br />
- Was ist an der Stadt attraktiv? Der alte Stadtkern durch den Geschäftsleerstand nicht,<br />
doch nur Erholung und Natur<br />
- Größere Baumaßnahmen wären schon wegen kleineren Auflagen abgelehnt worden<br />
(Ausbau A 643 = 4 spurig)<br />
- Sollte die Stadt einen Beschluss zum Verkauf der Wegeparzellen fassen, dann sollte<br />
dies nur unter folgenden Auflagen erfolgen:<br />
Zugunsten der Grundstücke Ginsterweg 2-14 wird ein uneingeschränktes Gehrecht<br />
im Grundbuch amtlich eingetragen (Dienstbarkeit), da o. g. Häuser alle ihren<br />
Hauseingang über diesen Weg haben. Diese Häuser wären bei der Erstellung<br />
falsch herum gebaut worden.<br />
Da die Stadt <strong>Stromberg</strong> geordnete städtebauliche Verhältnisse beiführen wolle,<br />
wäre ein Verkauf nicht im Sinne des Bebauungsplanes<br />
Mit Schreiben vom 20.08.2013 meldet im Anschluss an die Bürgerversammlung<br />
weitere Einsprüche an:<br />
a) Der Privatweg „Fichtenweg sei ein nicht befahrbarer Wirtschaftsweg. Auf die<br />
verschiedenen Vogelarten, Insekten und Tiere habe er hingewiesen. Nun seien auch<br />
seltene Pflanzen, die unter besonderem Schutz stünden, hinzu gekommen. Die Untere<br />
Naturschutzbehörde habe diese in Augenschein genommen und bestätigt. Es könne<br />
doch nicht angehen, dass aus diesem Wirtschaftsweg eine Privatstraße werde und in<br />
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