4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
tümerwechsel), Sondergebieten (z. B. auf dem Gelände des Resorts) oder Golfplatz-<br />
Gelände nicht notwendige Baumfällungen/-rodungen vorgenommen würden.<br />
2. Dem Bauantrag zur Errichtung eines 7-geschossigen Hotels im Sondergebiet Resort<br />
sollte aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:<br />
a) Ein Gebäude mit einer Gesamthöhe von 25 m sei mit dem Landschaftsbild und dem<br />
Charakter des Schindeldorfes – Luftkur- und Erholungsort – nicht vereinbar.<br />
b) Die durch die Hotelgäste – es seien rund 100 Zimmer geplant – entstehende zusätzliche<br />
Verkehrs- und Lärmbelästigung könne den Anwohnern nicht zugemutet werden.<br />
Zu bedenken sei auch, die durch die Vermietung von Ferienhäusern in diesem Bereich<br />
bestehende erhebliche Verkehrsbelastung.<br />
c) Die sich ergebenden höheren Umweltbelastungen könnten – so ihre Einschätzung –<br />
eine künftige Anerkennung als Luftkurort gefährden.<br />
d) Die derzeit vorhandene Infrastruktur sei nicht für das entstehende höhere Verkehrsaufkommen<br />
geeignet. Eine Beteiligung der Bürger/innen an den Kosten für die<br />
Schaffung entsprechender Straßenanbindungen sei nicht zumutbar.<br />
e) Es bestünden Zweifel, ob die Philosophie für den Hotelbetrieb mit denen für einen<br />
Erholungs- und Luftkurort bestehenden Vorstellungen vereinbar sei. Seitens des Resort<br />
immer wieder Versuche Events durchzuführen, passe keinesfalls. Zweifel bestünden<br />
auch hinsichtlich der Zahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen (laut<br />
Bericht öffentlicher Anzeiger 100).<br />
f) Grundlage für eine bauliche Nutzung könnten allenfalls die für das Land- und Golfhotel<br />
geltenden Vorgaben sein.<br />
3. Für die Erschließung des ehemaligen Golf-Übungsplatzes (Bereich Wildring) – dieser<br />
Bereich war ursprünglich Waldgebiet – bestünde keine Notwendigkeit. Zuerst sollten<br />
alle bestehenden Baumöglichkeiten – sofern Wohngebäude nicht mehr genutzt werden<br />
– oder Umbaumöglichkeiten (Vermeidung von Leerständen und ungepflegten<br />
Grundstücken) genutzt werden.<br />
<strong>4.</strong> Parkraum solle nur dann geschaffen werden, wenn dies mit der Natur vereinbar ist.<br />
Die Zulassung von Parkplätzen auf Privatgrundstücken mit Straßenanbindung sei richtig.<br />
Bedenken bestünden jedoch hinsichtlich der Einrichtung von Parkzonen im Bereich<br />
Buchenring/Wildring, wenn dadurch bestehende Baumbestände entfernt werden<br />
müssten.<br />
Eine Bereitstellung von öffentlichen Parkplätzen, die letztlich durch die Anwohner genutzt<br />
würden, könne und dürfe nicht das Ziel sein. Eine derartige Maßnahme wäre<br />
gegenüber den Anwohnern ungerecht, die für sich ausreichend Parkplätze geschaffen<br />
hätten.<br />
Alternativen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Bebauungsplanänderung sollten<br />
sein:<br />
5. Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes für das Schindeldorf sowie die Erarbeitung<br />
einer Tourismusstrategie, die die Anerkennung als Luftkurort berücksichtigt.<br />
6. „Wiederbelebung“ des Hotels „Residenz“. Nicht nur die schöne Aussicht von diesem<br />
Hotel überzeuge, sondern auch die Lage – direkt an der Zugangsstraße zum Schindel-<br />
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