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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

tümerwechsel), Sondergebieten (z. B. auf dem Gelände des Resorts) oder Golfplatz-<br />

Gelände nicht notwendige Baumfällungen/-rodungen vorgenommen würden.<br />

2. Dem Bauantrag zur Errichtung eines 7-geschossigen Hotels im Sondergebiet Resort<br />

sollte aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:<br />

a) Ein Gebäude mit einer Gesamthöhe von 25 m sei mit dem Landschaftsbild und dem<br />

Charakter des Schindeldorfes – Luftkur- und Erholungsort – nicht vereinbar.<br />

b) Die durch die Hotelgäste – es seien rund 100 Zimmer geplant – entstehende zusätzliche<br />

Verkehrs- und Lärmbelästigung könne den Anwohnern nicht zugemutet werden.<br />

Zu bedenken sei auch, die durch die Vermietung von Ferienhäusern in diesem Bereich<br />

bestehende erhebliche Verkehrsbelastung.<br />

c) Die sich ergebenden höheren Umweltbelastungen könnten – so ihre Einschätzung –<br />

eine künftige Anerkennung als Luftkurort gefährden.<br />

d) Die derzeit vorhandene Infrastruktur sei nicht für das entstehende höhere Verkehrsaufkommen<br />

geeignet. Eine Beteiligung der Bürger/innen an den Kosten für die<br />

Schaffung entsprechender Straßenanbindungen sei nicht zumutbar.<br />

e) Es bestünden Zweifel, ob die Philosophie für den Hotelbetrieb mit denen für einen<br />

Erholungs- und Luftkurort bestehenden Vorstellungen vereinbar sei. Seitens des Resort<br />

immer wieder Versuche Events durchzuführen, passe keinesfalls. Zweifel bestünden<br />

auch hinsichtlich der Zahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen (laut<br />

Bericht öffentlicher Anzeiger 100).<br />

f) Grundlage für eine bauliche Nutzung könnten allenfalls die für das Land- und Golfhotel<br />

geltenden Vorgaben sein.<br />

3. Für die Erschließung des ehemaligen Golf-Übungsplatzes (Bereich Wildring) – dieser<br />

Bereich war ursprünglich Waldgebiet – bestünde keine Notwendigkeit. Zuerst sollten<br />

alle bestehenden Baumöglichkeiten – sofern Wohngebäude nicht mehr genutzt werden<br />

– oder Umbaumöglichkeiten (Vermeidung von Leerständen und ungepflegten<br />

Grundstücken) genutzt werden.<br />

<strong>4.</strong> Parkraum solle nur dann geschaffen werden, wenn dies mit der Natur vereinbar ist.<br />

Die Zulassung von Parkplätzen auf Privatgrundstücken mit Straßenanbindung sei richtig.<br />

Bedenken bestünden jedoch hinsichtlich der Einrichtung von Parkzonen im Bereich<br />

Buchenring/Wildring, wenn dadurch bestehende Baumbestände entfernt werden<br />

müssten.<br />

Eine Bereitstellung von öffentlichen Parkplätzen, die letztlich durch die Anwohner genutzt<br />

würden, könne und dürfe nicht das Ziel sein. Eine derartige Maßnahme wäre<br />

gegenüber den Anwohnern ungerecht, die für sich ausreichend Parkplätze geschaffen<br />

hätten.<br />

Alternativen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Bebauungsplanänderung sollten<br />

sein:<br />

5. Überarbeitung des Entwicklungskonzeptes für das Schindeldorf sowie die Erarbeitung<br />

einer Tourismusstrategie, die die Anerkennung als Luftkurort berücksichtigt.<br />

6. „Wiederbelebung“ des Hotels „Residenz“. Nicht nur die schöne Aussicht von diesem<br />

Hotel überzeuge, sondern auch die Lage – direkt an der Zugangsstraße zum Schindel-<br />

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