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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Alternative 3: Dem Wunsch nach Bau einer geschlossenen Garage als Einzelbauwerk wird<br />

entsprochen. Die Einschränkung für Carports wäre in diesem Fall gleichfalls wirkungslos und<br />

sollte daher entfallen.<br />

Dies bedeutet folgende Festsetzung<br />

I.5. Garagen und Stellplätze in den WR- und WA-Gebieten - § 9(1)Nr. 4 - BauGB i.V.m. 12<br />

BauNVO –<br />

I.5.2. übrige WR- und WA-Gebiete<br />

- Garagen mit Ausnahme von Carports, sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />

zulässig.<br />

- Die Grundfläche von Garagen (offene und geschlossen) darf max. 30m² je Baugrundstück<br />

betragen.<br />

- Garagen mit Ausnahme von Carports sind nur in Massivbauweise zulässig.<br />

Alternative 4: Die Festsetzung wird nicht geändert<br />

Beschluss: Der Stadtrat entscheidet sich für die Alternative <strong>4.</strong> Die Festsetzung wird nicht geändert.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

9. :<br />

widerspricht dem auf dem Bürgerabend dargelegte Bauvorhaben des Resort-Hotels<br />

(7-stöckiger Anbau mit ca. 100 Zimmern)<br />

Dies begründet er wie folgt:<br />

1. Der zurzeit bestehende Verkehr im Ortsteil Schindeldorf sei jetzt schon grenzwertig<br />

und würde zukünftig chaotische Formen annehmen.<br />

2. Durch die zusätzliche Umweltbelastung wäre der Status „Luftkurort“ nicht mehr zu<br />

vertreten.<br />

3. Als Bürger könne er nicht verstehen, wie man bestehende Gebäude (Residenz- Hotel<br />

mit Parkhaus) geschlossen halte und so langsam zur Bauruine verkommen lasse, andererseits<br />

weitere Hotelbauplanung in Angriff nehme.<br />

Weiterhin ist er der Meinung, die Verwaltung der Stadt <strong>Stromberg</strong> müsse Einfluss auf die Infrastruktur<br />

und städtebauliche Maßnahmen (Hinweise Eigentümer bei Vernachlässigung ihrer<br />

Grundstücke und Gebäude) nehmen. Ein schönes Stadtbild müsse auf jeden Fall im Vordergrund<br />

stehen.<br />

Stellungnahme:<br />

Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 3. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />

Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

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