4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
• Die Parzellen 701/2 und 702/2 sind ab dem Buchenring bis Ende der Parzelle 706 als<br />
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Dieses Teilstück ermöglicht die Zufahrt zu den<br />
Gemeinschaftsstellplätzen auf der Parzelle 706. Eine Erschließung der Baugrundstücke<br />
Ginsterweg 1-5 ist auch hier nicht gegeben, das zwischen Baugrundstück und Fichtenweg<br />
Private Grünflächen ausgewiesen sind.<br />
• Die Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a sind über den nördlich angrenzenden Fichtenweg<br />
(fußläufig) erschlossen, die Baugrundstücke Ginsterweg 1-14 (fußläufig) über den<br />
Ginsterweg.<br />
Tatsächliche Situation<br />
• Faktisch deckt sich die Inanspruchnahme des Fichtenweges nicht mit der rechtlichen<br />
bzw. plan gegebenen Situation. Der Fichtenweg grenzt unmittelbar an die rückwärtigen<br />
Grundstücksgrenzen der Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a. Er weist eine Breite von<br />
~4m auf (aus Kataster gemessen). Die ökologisch wertvolle Grünfläche ist Bestandteil des<br />
Fichtenweges. Der Fichtenweg hat sich somit tatsächlich in Richtung Baugrundstücke<br />
Ginsterweg „entwickelt“. Dabei werden private Grünflächen in Anspruch genommen. Erkennbar<br />
ist dies an den Absperrungen in Form von einem Absperrbügel bzw. Poller, den<br />
die Eigentümer auf ihren Privaten Grünflächen errichtet haben. Jedenfalls ist die genaue<br />
katastermäßige Abgrenzung der einzelnen Parzellen in der Örtlichkeit nur durch Vermessung<br />
möglich.<br />
• Teile des Fichtenweges (Parzellen 701/1 und 702/1) wurden veräußert und befinden sich<br />
nunmehr in Privateigentum. Der Fichtenweg endet somit als Sackgasse.<br />
• Der Fichtenweg dient der Erschließung der Wohnbaugrundstücke Ginsterweg 1-1<strong>4.</strong> Die<br />
Hauseingänge sind zu diesem hin orientiert. Die Situation wird erschwert für die Reihenmittelhäuser.<br />
• Die Situation am Fichtenweg hat sich weiter verschärft durch Aufteilung und Verkauf der<br />
Privaten Grünfläche. Die ausgewiesene Private Grünfläche war bis zum Jahr 2006 ein<br />
Buchgrundstück in Privateigentum. Der damalige Eigentümer hat das Buchgrundstück<br />
aufgeteilt und an die Eigentümer der Baugrundstücke Ginsterweg 1-14 veräußert. Diese<br />
„Mini“-Grünflächen bilden mit den Baugrundstücken somit eine wirtschaftliche Einheit,<br />
eine Ausnahme dazu bildet die Grünfläche im Eigentum der .<br />
Stellungnahme:<br />
Grundsätzlich muss eine Planung Sorge dafür tragen, dass auch einzelne Buchgrundstücke<br />
gemäß des jeweiligen Nutzungszweckes erschlossen werden bzw. bleiben. Inwieweit ein<br />
Selbstverschulden an der tatsächlichen Situation (z.B. Aufteilung der Grünfläche) von dieser<br />
Verpflichtung entbindet, kann nur auf juristischem Weg geklärt werden.<br />
Vor diesem Hintergrund wird die Kreisverwaltung der beantragten Löschung der Baulast<br />
nicht zustimmen. Die Zugängigkeit für die Allgemeinheit bleibt daher öffentlich-rechtlich gesichert,<br />
unabhängig der jeweiligen Planung. Theoretisch ist damit die Erschließung der angrenzenden<br />
Grundstücke gewährleistet. In der tatsächlichen Umsetzung bedeutet dies aber,<br />
die Inanspruchnahme des ökologisch wertvollen Grünbereiches (Parzelle 702/2). Im Zusammenhang<br />
mit der geplanten Verlegung der Gasleitung erscheint dies der einzige Weg, Ord-<br />
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