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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

• Die Parzellen 701/2 und 702/2 sind ab dem Buchenring bis Ende der Parzelle 706 als<br />

öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Dieses Teilstück ermöglicht die Zufahrt zu den<br />

Gemeinschaftsstellplätzen auf der Parzelle 706. Eine Erschließung der Baugrundstücke<br />

Ginsterweg 1-5 ist auch hier nicht gegeben, das zwischen Baugrundstück und Fichtenweg<br />

Private Grünflächen ausgewiesen sind.<br />

• Die Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a sind über den nördlich angrenzenden Fichtenweg<br />

(fußläufig) erschlossen, die Baugrundstücke Ginsterweg 1-14 (fußläufig) über den<br />

Ginsterweg.<br />

Tatsächliche Situation<br />

• Faktisch deckt sich die Inanspruchnahme des Fichtenweges nicht mit der rechtlichen<br />

bzw. plan gegebenen Situation. Der Fichtenweg grenzt unmittelbar an die rückwärtigen<br />

Grundstücksgrenzen der Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a. Er weist eine Breite von<br />

~4m auf (aus Kataster gemessen). Die ökologisch wertvolle Grünfläche ist Bestandteil des<br />

Fichtenweges. Der Fichtenweg hat sich somit tatsächlich in Richtung Baugrundstücke<br />

Ginsterweg „entwickelt“. Dabei werden private Grünflächen in Anspruch genommen. Erkennbar<br />

ist dies an den Absperrungen in Form von einem Absperrbügel bzw. Poller, den<br />

die Eigentümer auf ihren Privaten Grünflächen errichtet haben. Jedenfalls ist die genaue<br />

katastermäßige Abgrenzung der einzelnen Parzellen in der Örtlichkeit nur durch Vermessung<br />

möglich.<br />

• Teile des Fichtenweges (Parzellen 701/1 und 702/1) wurden veräußert und befinden sich<br />

nunmehr in Privateigentum. Der Fichtenweg endet somit als Sackgasse.<br />

• Der Fichtenweg dient der Erschließung der Wohnbaugrundstücke Ginsterweg 1-1<strong>4.</strong> Die<br />

Hauseingänge sind zu diesem hin orientiert. Die Situation wird erschwert für die Reihenmittelhäuser.<br />

• Die Situation am Fichtenweg hat sich weiter verschärft durch Aufteilung und Verkauf der<br />

Privaten Grünfläche. Die ausgewiesene Private Grünfläche war bis zum Jahr 2006 ein<br />

Buchgrundstück in Privateigentum. Der damalige Eigentümer hat das Buchgrundstück<br />

aufgeteilt und an die Eigentümer der Baugrundstücke Ginsterweg 1-14 veräußert. Diese<br />

„Mini“-Grünflächen bilden mit den Baugrundstücken somit eine wirtschaftliche Einheit,<br />

eine Ausnahme dazu bildet die Grünfläche im Eigentum der .<br />

Stellungnahme:<br />

Grundsätzlich muss eine Planung Sorge dafür tragen, dass auch einzelne Buchgrundstücke<br />

gemäß des jeweiligen Nutzungszweckes erschlossen werden bzw. bleiben. Inwieweit ein<br />

Selbstverschulden an der tatsächlichen Situation (z.B. Aufteilung der Grünfläche) von dieser<br />

Verpflichtung entbindet, kann nur auf juristischem Weg geklärt werden.<br />

Vor diesem Hintergrund wird die Kreisverwaltung der beantragten Löschung der Baulast<br />

nicht zustimmen. Die Zugängigkeit für die Allgemeinheit bleibt daher öffentlich-rechtlich gesichert,<br />

unabhängig der jeweiligen Planung. Theoretisch ist damit die Erschließung der angrenzenden<br />

Grundstücke gewährleistet. In der tatsächlichen Umsetzung bedeutet dies aber,<br />

die Inanspruchnahme des ökologisch wertvollen Grünbereiches (Parzelle 702/2). Im Zusammenhang<br />

mit der geplanten Verlegung der Gasleitung erscheint dies der einzige Weg, Ord-<br />

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