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4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

Der Zu- und Abfahrtsverkehr wird zunehmen. Insbesondere der Kiefernweg, der derzeit die<br />

einzigste Zufahrtsmöglichkeit darstellt, wird stärker belastet. Allerdings grenzen an dieses<br />

Teilstück des Kiefernweges keine unmittelbaren Wohnbaugrundstücke an. Auch wird der<br />

Verkehr am Buchenring zunehmen. Das wird er allerdings auch, wenn alle Baulandpotenziale<br />

ausgeschöpft sind. Der Knackpunkt dürfte daher der Kiefernweg sein. Allerdings lässt der<br />

rechtskräftige Bebauungsplan bereits ein Mehr an Nutzung zu, als bislang ausgeübt wurde.<br />

Diese zielt in Richtung Sport- und Freizeitnutzung.<br />

d) Die schalltechnischen Auswirkungen von Veranstaltungen und Events auf die benachbarten<br />

Wohngebiete sind in die Untersuchung mit einzubeziehen. Hierzu sind Angaben, insbesondere<br />

zu Art und Umfang der geplanten Veranstaltungen erforderlich.<br />

Beschluss: Es wird auf die Beschlussfassung zu 1., 2. und 5. verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

Stellungnahme zu 8.:<br />

a) Ein Hotelbauvorhaben unterliegt einer brandschutztechnischen Überprüfung im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens. Insbesondere ist hierbei auch der Nachweis zu erbringen,<br />

dass die erforderliche Löschwassermenge für einen entsprechenden Zeitraum bereitgestellt<br />

werden kann. Die erforderliche Löschwassermenge kann auch über Löschwasserteiche oder<br />

–tank bereitgestellt werden.<br />

b) Zur Gestaltung von öffentlichen Verkehrsflächen für den Einsatz von Brandbekämpfungsund<br />

Rettungsgeräten/Fahrzeugen gelten die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift des<br />

Ministeriums der Finanzen vom 17. Juli 2000 – Richtlinie über die Flächen der Feuerwehr-.<br />

Bei Gebäuden, die mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, müssen<br />

Zufahrten auch mindestens analog der v. g. Verwaltungsvorschrift verlangt werden.<br />

Nach Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle, Kreisverwaltung Bad Kreuznach bzw. der<br />

Feuerwehr in <strong>Stromberg</strong> kann folgendes festgehalten werden:<br />

Eine zweite Zufahrt über Eckenroth ist gewährleistet. Im Brandfall können Eckenrother und<br />

<strong>Stromberg</strong>er Feuerwehren gemeinsam agieren. Die Feuerwehr <strong>Stromberg</strong> verfügt über eine<br />

Zugangsmöglichkeit von Eckenroth aus.<br />

Die Feuerwehr <strong>Stromberg</strong> hat die Zugängigkeit der Grundstücke Kiefernweg 21-28 bestätigt.<br />

Der vorhandene Weg entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze Kiefernweg 32 wird von<br />

der Feuerwehr nicht benötigt. Dieser Weg ist katastermäßig nicht vermessen und müsste<br />

augenscheinlich eigentumsrechtlich dem Resort-Grundstück zuzurechnen sein. Er wird von<br />

den Anwohnern bereits als Zufahrt genutzt. Die Anlegung der Parkplatzfläche dürfte dennoch<br />

nicht zwangsläufig zur Aufgabe dieses Weges führen. Vermutlich wird aus Immissionsschutzgründen<br />

von den Parkständen aus ein Abstand zu den Wohnbaugrundstücken einzuhalten<br />

sein. Der Weiterbestand des Weges ist somit möglich.<br />

c) Der Lage des Kinderspielplatzes am Kiefernweg dürften Sicherheitsgründe nicht entgegenstehen.<br />

Kleinkinder sind aufsichtspflichtig bzw. bei älteren Kindern und Jugendlichen ist das<br />

Gefährdungspotential entsprechend geringer. Bei Bedarf kann durch entsprechende Maßnahmen<br />

(Einzäunung) das Gefährdungspotenzial weiter gesenkt werden. Eine weitere Alternative<br />

wäre eine Zufahrt zum Resort-Hotel über den Tannenweg.<br />

Nach v. g. Ausführungen bestehen keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bzw. sonstiger<br />

Sicherheitsaspekte.<br />

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