4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Der Zu- und Abfahrtsverkehr wird zunehmen. Insbesondere der Kiefernweg, der derzeit die<br />
einzigste Zufahrtsmöglichkeit darstellt, wird stärker belastet. Allerdings grenzen an dieses<br />
Teilstück des Kiefernweges keine unmittelbaren Wohnbaugrundstücke an. Auch wird der<br />
Verkehr am Buchenring zunehmen. Das wird er allerdings auch, wenn alle Baulandpotenziale<br />
ausgeschöpft sind. Der Knackpunkt dürfte daher der Kiefernweg sein. Allerdings lässt der<br />
rechtskräftige Bebauungsplan bereits ein Mehr an Nutzung zu, als bislang ausgeübt wurde.<br />
Diese zielt in Richtung Sport- und Freizeitnutzung.<br />
d) Die schalltechnischen Auswirkungen von Veranstaltungen und Events auf die benachbarten<br />
Wohngebiete sind in die Untersuchung mit einzubeziehen. Hierzu sind Angaben, insbesondere<br />
zu Art und Umfang der geplanten Veranstaltungen erforderlich.<br />
Beschluss: Es wird auf die Beschlussfassung zu 1., 2. und 5. verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
Stellungnahme zu 8.:<br />
a) Ein Hotelbauvorhaben unterliegt einer brandschutztechnischen Überprüfung im Rahmen<br />
des Baugenehmigungsverfahrens. Insbesondere ist hierbei auch der Nachweis zu erbringen,<br />
dass die erforderliche Löschwassermenge für einen entsprechenden Zeitraum bereitgestellt<br />
werden kann. Die erforderliche Löschwassermenge kann auch über Löschwasserteiche oder<br />
–tank bereitgestellt werden.<br />
b) Zur Gestaltung von öffentlichen Verkehrsflächen für den Einsatz von Brandbekämpfungsund<br />
Rettungsgeräten/Fahrzeugen gelten die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift des<br />
Ministeriums der Finanzen vom 17. Juli 2000 – Richtlinie über die Flächen der Feuerwehr-.<br />
Bei Gebäuden, die mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, müssen<br />
Zufahrten auch mindestens analog der v. g. Verwaltungsvorschrift verlangt werden.<br />
Nach Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle, Kreisverwaltung Bad Kreuznach bzw. der<br />
Feuerwehr in <strong>Stromberg</strong> kann folgendes festgehalten werden:<br />
Eine zweite Zufahrt über Eckenroth ist gewährleistet. Im Brandfall können Eckenrother und<br />
<strong>Stromberg</strong>er Feuerwehren gemeinsam agieren. Die Feuerwehr <strong>Stromberg</strong> verfügt über eine<br />
Zugangsmöglichkeit von Eckenroth aus.<br />
Die Feuerwehr <strong>Stromberg</strong> hat die Zugängigkeit der Grundstücke Kiefernweg 21-28 bestätigt.<br />
Der vorhandene Weg entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze Kiefernweg 32 wird von<br />
der Feuerwehr nicht benötigt. Dieser Weg ist katastermäßig nicht vermessen und müsste<br />
augenscheinlich eigentumsrechtlich dem Resort-Grundstück zuzurechnen sein. Er wird von<br />
den Anwohnern bereits als Zufahrt genutzt. Die Anlegung der Parkplatzfläche dürfte dennoch<br />
nicht zwangsläufig zur Aufgabe dieses Weges führen. Vermutlich wird aus Immissionsschutzgründen<br />
von den Parkständen aus ein Abstand zu den Wohnbaugrundstücken einzuhalten<br />
sein. Der Weiterbestand des Weges ist somit möglich.<br />
c) Der Lage des Kinderspielplatzes am Kiefernweg dürften Sicherheitsgründe nicht entgegenstehen.<br />
Kleinkinder sind aufsichtspflichtig bzw. bei älteren Kindern und Jugendlichen ist das<br />
Gefährdungspotential entsprechend geringer. Bei Bedarf kann durch entsprechende Maßnahmen<br />
(Einzäunung) das Gefährdungspotenzial weiter gesenkt werden. Eine weitere Alternative<br />
wäre eine Zufahrt zum Resort-Hotel über den Tannenweg.<br />
Nach v. g. Ausführungen bestehen keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bzw. sonstiger<br />
Sicherheitsaspekte.<br />
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