4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
Alle Anregungen betreffen den Themenkomplex 5. Sie werden an entsprechender Stelle behandelt.<br />
Es wird auf die <strong>Anlage</strong> Nr. 1 verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
8. :<br />
bittet mit Schreiben vom 20.08.2013 darum, das auf seinem Grundstück Eichenweg<br />
18a (Flur 7, Parzelle 600/17) die Erstellung von Garagen zugelassen wird.<br />
Das Grundstück liege an einer Stichstraße (Akazienweg), wo kein Durchgangsverkehr herrsche<br />
und somit die Errichtung einer Garage ohne Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von<br />
gewünscht wird.<br />
Zusätzlich soll die Garageneinfahrt mit einem fernbedienbaren Tor versehen werden, um Störungen<br />
minimal zu halten.<br />
Stellungnahme:<br />
Der Bebauungsplanentwurf beinhaltet folgende Regelung, die bereits Gegenstand einer Änderung<br />
aus dem Jahr 2006 war und für das gesamte Schindeldorf Anwendung findet. Inhaltlich<br />
wurde keine Änderung vorgenommen. Die Ergänzung, dass In-Haus-Garagen nur innerhalb<br />
der überbaubaren Flächen zulässig sind, hat lediglich klarstellenden Charakter zur Klassifizierung<br />
als Hauptanlage.<br />
I.5. Garagen und Stellplätze in den WR- und WA-Gebieten - § 9 (1) Nr. 4 - BauGB i.V.m. 12<br />
BauNVO –<br />
I.5.2. übrige WR- und WA-Gebiete<br />
Garagen sind als „In-Haus-Garagen“ (= geschlossene sowie offene Garagen als integraler Bestandteil<br />
des Hauptgebäudes) nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.<br />
Ansonsten sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unter Beachtung der Ziff.<br />
I.7. weiterhin zulässig:<br />
Stellplätze und<br />
offene Garagen (Carports) als gesondertes Bauwerk (Einzelbauwerk) unter folgenden Voraussetzungen:<br />
- es müssen mindestens zwei Seiten offen sein, darunter die Seite die zu einem seitlichen<br />
Nachbargrundstück hinweist,<br />
- die Grundfläche darf max. 30m² je Baugrundstück betragen.<br />
Der Bauwunsch widerspricht in 2 Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplanes:<br />
- Geschlossene Garagen sind als Einzelbauwerk nicht zulässig.<br />
- Der Garagenstandort befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Flächen<br />
(die überbaubaren Flächen beginnen für dieses Grundstück in einem Abstand von 3,0<br />
m zum Akazienweg).<br />
Der geäußerte Wunsch löst eine grundsätzliche Fragestellung für das Gesamtgebiet aus. Die<br />
Grundstückssituation ist nicht atypisch. Auch in anderen Bereichen finden sich ähnliche Situ-<br />
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