09.02.2014 Aufrufe

4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />

Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />

1. Offenlage<br />

2. Fichtenweg<br />

Zur Überplanung des Fichtenweges werden folgende konträre Wünsche und Anregungen<br />

geäußert:<br />

A) Beibehaltung der Bestandsplanung, d.h. der Fichtenweg verbleibt in seiner jetzigen<br />

Funktion als Wirtschaftsweg bestehen. Eine Befahrbarkeit wird abgelehnt.<br />

Die Forderung wird wie folgt begründet:<br />

• Durch die Ausweisung zum Privatweg, wird die Zugängigkeit der angrenzenden<br />

Grundstücke nicht mehr gewährleistet. Insbesondere die Grünflächenparzelle der<br />

ist nicht mehr erreichbar. Sollte es zur Ausweisung eines Privatweges kommen, wird ein<br />

grundbuchmäßig erfasstes uneingeschränktes Gehrecht zugunsten der Grundstücke 2-14<br />

gefordert. (Erhalt der (fußläufigen) Erschließungsfunktion)<br />

• Die Grünzone am Fichtenweg (= bestehende Grünbereich angrenzend an die rückwärtigen<br />

Grundstücksgrenzen der Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a) weist eine hohe<br />

ökologische Wertigkeit auf. Es findet sich hier insbesondere eine seltene Orchideenart,<br />

die dem Artenschutz unterliegt. Auch müsste für den Ausbau zu einem befahrbaren Weg<br />

Bäume gefällt werden. (Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft)<br />

• Das öffentliche Interesse wird in Frage gestellt, da ein Verkauf an eine Privatperson erfolgen<br />

soll.<br />

B) Beibehaltung der Entwurfsplanung, d.h. Ausweisung als befahrbarer Weg in Privateigentum.<br />

Zusätzlich sollen einige der angrenzenden, als Gartenflächen festgesetzten Flächen<br />

in nicht überbaubare Grundstücksflächen umgewandelt werden.<br />

Die Anliegen werden wie folgt begründet:<br />

• Der Fichtenweg ist die einzige Zuwegung von zu seinem Grundstück. Durch die v.<br />

g. Änderung ist es möglich, sein Kraftfahrzeug bei Bedarf in unmittelbarer Nähe des<br />

Hauses abzustellen.<br />

• verweist auf seine Schwebehinderung und begründet seinen Antrag damit, dass<br />

eine Umwidmung der Grünflächen zu nicht überbaubaren Grundstücksflächen zur<br />

Entspannung der Parkplatzprobleme beiträgt. (Entspannung der Parkplatzproblematik)<br />

Darstellung der rechtlichen bzw. plangegebenen Situation<br />

• Die Bestandsplanung sieht die Parzellen 701/1, 701/2, 702/1 und 702/2 des Fichtenweges<br />

größtenteils als Wirtschaftsweg vor.<br />

• Auf ihm wirkt eine Baulast, die die Zugängigkeit für die Öffentlichkeit bzw. Unterhaltung<br />

regelt.<br />

• Der Fichtenweg hat jedoch keine öffentlich-rechtliche Erschließungsfunktion für die<br />

angrenzenden Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a und auch keine für die Baugrundstücke<br />

Ginsterweg 5-1<strong>4.</strong><br />

Seite 52 von 65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!