4. Anlage 1 Abwägungen.pdf - Verbandsgemeinde Stromberg
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Stadt <strong>Stromberg</strong> ANLAGE 1<br />
Bebauungsplan „Erholungsgebiet Soonwald“-Neufassung Stand: 29.10.2013 (gem. Stadtratsbeschluss)<br />
1. Offenlage<br />
2. Fichtenweg<br />
Zur Überplanung des Fichtenweges werden folgende konträre Wünsche und Anregungen<br />
geäußert:<br />
A) Beibehaltung der Bestandsplanung, d.h. der Fichtenweg verbleibt in seiner jetzigen<br />
Funktion als Wirtschaftsweg bestehen. Eine Befahrbarkeit wird abgelehnt.<br />
Die Forderung wird wie folgt begründet:<br />
• Durch die Ausweisung zum Privatweg, wird die Zugängigkeit der angrenzenden<br />
Grundstücke nicht mehr gewährleistet. Insbesondere die Grünflächenparzelle der<br />
ist nicht mehr erreichbar. Sollte es zur Ausweisung eines Privatweges kommen, wird ein<br />
grundbuchmäßig erfasstes uneingeschränktes Gehrecht zugunsten der Grundstücke 2-14<br />
gefordert. (Erhalt der (fußläufigen) Erschließungsfunktion)<br />
• Die Grünzone am Fichtenweg (= bestehende Grünbereich angrenzend an die rückwärtigen<br />
Grundstücksgrenzen der Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a) weist eine hohe<br />
ökologische Wertigkeit auf. Es findet sich hier insbesondere eine seltene Orchideenart,<br />
die dem Artenschutz unterliegt. Auch müsste für den Ausbau zu einem befahrbaren Weg<br />
Bäume gefällt werden. (Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft)<br />
• Das öffentliche Interesse wird in Frage gestellt, da ein Verkauf an eine Privatperson erfolgen<br />
soll.<br />
B) Beibehaltung der Entwurfsplanung, d.h. Ausweisung als befahrbarer Weg in Privateigentum.<br />
Zusätzlich sollen einige der angrenzenden, als Gartenflächen festgesetzten Flächen<br />
in nicht überbaubare Grundstücksflächen umgewandelt werden.<br />
Die Anliegen werden wie folgt begründet:<br />
• Der Fichtenweg ist die einzige Zuwegung von zu seinem Grundstück. Durch die v.<br />
g. Änderung ist es möglich, sein Kraftfahrzeug bei Bedarf in unmittelbarer Nähe des<br />
Hauses abzustellen.<br />
• verweist auf seine Schwebehinderung und begründet seinen Antrag damit, dass<br />
eine Umwidmung der Grünflächen zu nicht überbaubaren Grundstücksflächen zur<br />
Entspannung der Parkplatzprobleme beiträgt. (Entspannung der Parkplatzproblematik)<br />
Darstellung der rechtlichen bzw. plangegebenen Situation<br />
• Die Bestandsplanung sieht die Parzellen 701/1, 701/2, 702/1 und 702/2 des Fichtenweges<br />
größtenteils als Wirtschaftsweg vor.<br />
• Auf ihm wirkt eine Baulast, die die Zugängigkeit für die Öffentlichkeit bzw. Unterhaltung<br />
regelt.<br />
• Der Fichtenweg hat jedoch keine öffentlich-rechtliche Erschließungsfunktion für die<br />
angrenzenden Baugrundstücke Fichtenweg 14a-18a und auch keine für die Baugrundstücke<br />
Ginsterweg 5-1<strong>4.</strong><br />
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