Sozialversicherung Oesterreich.pdf
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DIE FINANZIERUNG<br />
DER PENSIONEN<br />
UMLAGEVERFAHREN<br />
Die Finanzierung der gesetzlichen Pensionen erfolgt im Umlageverfahren.<br />
Das heißt, die ausgezahlten Pensionen werden größtenteils durch die Beitragszahlungen<br />
der Erwerbstätigen finanziert. Hinzu kommt der aus allgemeinen<br />
Steuermitteln aufgebrachte Bundesbeitrag.<br />
Umlageverfahren bedeutet:<br />
– kein Veranlagungs- und Inflationsrisiko<br />
– rasche und wirtschaftliche Beitragseinhebung<br />
– Stärkung des Solidaritätsbewusstseins<br />
– geringer Verwaltungsaufwand<br />
KAPITALDECKUNGSVERFAHREN<br />
Kapitaldeckungsverfahren bedeutet, dass die Pensionen von jedem/r selbst<br />
angespart werden. Diese Möglichkeit ist vor allem als Ergänzung des staatlichen<br />
Pensionssystems zu sehen, um Einkommensverluste im Alter auszugleichen.<br />
Kapitaldeckungsverfahren bedeutet:<br />
– Jede/r spart für ihre/seine Pension.<br />
– Prämien- bzw. Leistungshöhe unterschiedlich<br />
– Veranlagungs- und Inflationsrisiko<br />
– höherer Verwaltungsaufwand<br />
Veränderung des Verhältnisses Ausbildung – Arbeit – Pension<br />
2001<br />
22 57 81<br />
22 Jahre 35 Jahre 24 Jahre<br />
Pensionisten/innen in %<br />
der Gesamtbevölkerung<br />
24 %<br />
Ausbildung Arbeitsleben Ruhestand<br />
1970<br />
19 Jahre 44 Jahre 14 Jahre<br />
19 63 77<br />
17 %<br />
Die steigende Lebenserwartung und niedrige Geburtenraten<br />
verändern die altersmäßige Zusammensetzung der Bevölkerung.<br />
Die damit verbundenen Herausforderungen an das Pensionssystem<br />
sind bewältigbar, wenn durch rechtzeitige Reformen Anpassungen<br />
an die geänderten Strukturen erfolgen.<br />
© Österreichisches Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum