Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung ... - Sidi Blume
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<strong>Anfor<strong>der</strong>ungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Betriebssicherheitsverordnung</strong> am Beispiel von Gerüsten auf B<strong>aus</strong>tellen<br />
6. Erfahrungs<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch <strong>der</strong> Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, 26.11.2003, Magdeburg<br />
17<br />
§ 10 Prüfung <strong>der</strong> Arbeitsmittel<br />
• Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel, <strong>der</strong>en Sicherheit von den<br />
Montagebedingungen abhängt, nach <strong>der</strong> Montage und vor <strong>der</strong> ersten<br />
Inbetriebnahme sowie nach je<strong>der</strong> Montage auf einer neuen B<strong>aus</strong>telle o<strong>der</strong> an<br />
einem neuen Standort geprüft werden.<br />
Die Prüfung hat den Zweck, sich von <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Montage und <strong>der</strong><br />
sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen.<br />
Arbeits- und Schutzgerüste<br />
Bei Arbeits- und Schutzgerüsten hängt die Sicherheit von <strong>der</strong> Montage ab.<br />
Sie sind daher nach § 10 BetrSichV zu prüfen.<br />
Die Ergebnisse sind nach § 11 aufzuzeichnen, <strong>der</strong> Nachweis hierüber ist an <strong>der</strong><br />
Verwendungsstelle aufzubewahren.<br />
H.-C. BLUME