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Eckbert Freiherr von Süßkind-Schwendi

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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> 30.1.2009 – Seite 19<br />

�� Forstlicher Hauptstützpunkt Schwarzach<br />

BM-0309 Produktion <strong>von</strong> Weihnachtsbäumen 20.05.<br />

BM-0409 Bereitstellungskette Energieholz 03.04.<br />

Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn<br />

Teilnehmerkreis: Privatwaldbesitzer, Waldbauern, Revierleiter,<br />

FBG-Angehörige, Kommunen, Unternehmer und Mitarbeiter,<br />

Interessierte<br />

Kosten: Lehrgangsgebühren: 40 e pro Tag, für Privatwaldbesitzer<br />

in Ba-Wü ermäßigt: 20 e. Am FBZ Königsbronn ggf.<br />

Unterkunft und Verpflegung für ca. 30 e pro Tag bei Vollpension.<br />

*): Bei diesen Lehrgängen bezahlen Mitglieder der<br />

Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Ba-Wü keine<br />

Lehrgangsgebühren.<br />

Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge<br />

der Anmeldungen.<br />

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

des Bildungsangebotes 2009.<br />

Nähere Informationen und Anmeldung bei:<br />

Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22,<br />

89551 Königsbronn, Tel. (07328) 9603-13. Fax (07328)<br />

9603-44, E-Mail: fbz.koenigsbronn@forst.bwl.de<br />

Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe, Richard-Willstätter-<br />

Allee 2, 76131 Karlsruhe, Tel. (0721) 926-3391, Fax (0721)<br />

926-6297, E-Mail: fbz.karlsruhe@forst.bwl.de<br />

Forstlicher Hauptstützpunkt Schwarzach, Schlossweg 1,<br />

74869 Schwarzach, Tel. (06261) 841060, Fax (06261)<br />

844705, E-Mail: forst.schwarzach@neckar-odenwaldkreis.de<br />

Das gesamte Lehrgangsangebot der Landesforstverwaltung<br />

Baden-Württemberg finden Sie im Internet unter www.waldonline-bw.de<br />

sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in<br />

der Broschüre aktiv für den Wald - Bildungsangebot 2009<br />

der Landesforstverwaltung.<br />

�� Informationen zur<br />

Badegewässerüberwachung<br />

Das Gesundheitsamt des Landkreises Biberach ist zuständig<br />

für die Überwachung aller Badegewässer. Hierzu gehören<br />

die Hallen- und Schulbäder wie auch die Badegewässer.<br />

Wird bei den Hallen- und Schulbädern die Wasserqualität<br />

mittels aufwendiger Technik sichergestellt, muss bei Badegewässern<br />

immer mit einer erhöhten Keimbelastung durch Tiere<br />

und durch die Landwirtschaft gerechnet werden.<br />

Wie für die aufbereiteten Badewässer gelten auch für Oberflächengewässer<br />

sehr strikte Grenzwerte. Werden diese<br />

nicht eingehalten, besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für<br />

die Badegäste. Das Gesundheitsamt überprüft deshalb zum<br />

Schutz der öffentlichen Gesundheit regelmäßig während der<br />

Badesaison die Wasserqualität der zum Baden genutzten<br />

Gewässer.<br />

Hierbei muss aber bedacht werden, dass nicht alle Gewässer<br />

und Flüsse unter die Überwachungspflicht des Kreises<br />

fallen! Im Landkreis Biberach gibt es 14 öffentliche Badegewässer,<br />

die in der Badesaison <strong>von</strong> Mai bis September durch<br />

monatliche Probenentnahmen überwacht werden. Hierzu<br />

zählt u.a. das Freibad Schönebürg (Gemeinde <strong>Schwendi</strong>).<br />

Flüsse, wie beispielsweise die Donau oder die Riss, gelten<br />

nicht als Badegewässer. Hier wird dringend vom Baden<br />

abgeraten!<br />

Die Gemeinden werden angehalten, Badegewässer, die sich<br />

auf ihrer Gemarkung befinden, mit Informationstafeln zu versehen.<br />

So soll für den Besucher sofort ersichtlich sein, wie<br />

die aktuelle Badewasserqualität ist, ob ein Badeverbot ausgesprochen<br />

wurde oder ob sonstige Hinweise beachtet wer-<br />

den müssen. Ergänzt werden die Infotafeln durch allgemeine<br />

Hinweise zum Gewässer sowie Ansprechpartner für weitere<br />

Auskünfte.<br />

Die Bürger haben außerdem die Möglichkeit, sich aktiv bei<br />

der Festlegung der zu überwachenden Gewässer zu beteiligen.<br />

Die Badegewässerverordnung sieht in § 11 vor, dass<br />

der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird,<br />

sich insbesondere bei der Erstellung, Überprüfung oder<br />

Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden<br />

Badegewässer durch die Gemeinden zu beteiligen. Zu diesem<br />

Zweck können Sie Vorschläge, Bemerkungen und<br />

Beschwerden bei Gemeinden, aber auch bei den zuständigen<br />

unteren Gesundheitsbehörden und unteren Wasserbehörden<br />

bei Stadt- und Landkreisen vorbringen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.biberach.de<br />

�� Mit der AWO nach Mallorca<br />

Begleitete Reise auch für Dialysepatienten<br />

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Biberach e.V. bietet im<br />

Jahr 2009 wieder eine begleitete Reise nach Mallorca an.<br />

Vom 4. bis 11. Mai geht es vom Allgäu-Airport Memmingen<br />

nach Palma Nova.<br />

Die Reise ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden.<br />

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Kreisgeschäftsstelle<br />

der Arbeiterwohlfahrt, Karpfengasse 7, 88400<br />

Biberach, Tel. (07351) 9677 (Frau Klappan) oder per E-Mail:<br />

AWO.KV-Biberach@t-online.de

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