Eckbert Freiherr von Süßkind-Schwendi
Eckbert Freiherr von Süßkind-Schwendi
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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> 30.1.2009 – Seite 19<br />
�� Forstlicher Hauptstützpunkt Schwarzach<br />
BM-0309 Produktion <strong>von</strong> Weihnachtsbäumen 20.05.<br />
BM-0409 Bereitstellungskette Energieholz 03.04.<br />
Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn<br />
Teilnehmerkreis: Privatwaldbesitzer, Waldbauern, Revierleiter,<br />
FBG-Angehörige, Kommunen, Unternehmer und Mitarbeiter,<br />
Interessierte<br />
Kosten: Lehrgangsgebühren: 40 e pro Tag, für Privatwaldbesitzer<br />
in Ba-Wü ermäßigt: 20 e. Am FBZ Königsbronn ggf.<br />
Unterkunft und Verpflegung für ca. 30 e pro Tag bei Vollpension.<br />
*): Bei diesen Lehrgängen bezahlen Mitglieder der<br />
Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Ba-Wü keine<br />
Lehrgangsgebühren.<br />
Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge<br />
der Anmeldungen.<br />
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
des Bildungsangebotes 2009.<br />
Nähere Informationen und Anmeldung bei:<br />
Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22,<br />
89551 Königsbronn, Tel. (07328) 9603-13. Fax (07328)<br />
9603-44, E-Mail: fbz.koenigsbronn@forst.bwl.de<br />
Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe, Richard-Willstätter-<br />
Allee 2, 76131 Karlsruhe, Tel. (0721) 926-3391, Fax (0721)<br />
926-6297, E-Mail: fbz.karlsruhe@forst.bwl.de<br />
Forstlicher Hauptstützpunkt Schwarzach, Schlossweg 1,<br />
74869 Schwarzach, Tel. (06261) 841060, Fax (06261)<br />
844705, E-Mail: forst.schwarzach@neckar-odenwaldkreis.de<br />
Das gesamte Lehrgangsangebot der Landesforstverwaltung<br />
Baden-Württemberg finden Sie im Internet unter www.waldonline-bw.de<br />
sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in<br />
der Broschüre aktiv für den Wald - Bildungsangebot 2009<br />
der Landesforstverwaltung.<br />
�� Informationen zur<br />
Badegewässerüberwachung<br />
Das Gesundheitsamt des Landkreises Biberach ist zuständig<br />
für die Überwachung aller Badegewässer. Hierzu gehören<br />
die Hallen- und Schulbäder wie auch die Badegewässer.<br />
Wird bei den Hallen- und Schulbädern die Wasserqualität<br />
mittels aufwendiger Technik sichergestellt, muss bei Badegewässern<br />
immer mit einer erhöhten Keimbelastung durch Tiere<br />
und durch die Landwirtschaft gerechnet werden.<br />
Wie für die aufbereiteten Badewässer gelten auch für Oberflächengewässer<br />
sehr strikte Grenzwerte. Werden diese<br />
nicht eingehalten, besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für<br />
die Badegäste. Das Gesundheitsamt überprüft deshalb zum<br />
Schutz der öffentlichen Gesundheit regelmäßig während der<br />
Badesaison die Wasserqualität der zum Baden genutzten<br />
Gewässer.<br />
Hierbei muss aber bedacht werden, dass nicht alle Gewässer<br />
und Flüsse unter die Überwachungspflicht des Kreises<br />
fallen! Im Landkreis Biberach gibt es 14 öffentliche Badegewässer,<br />
die in der Badesaison <strong>von</strong> Mai bis September durch<br />
monatliche Probenentnahmen überwacht werden. Hierzu<br />
zählt u.a. das Freibad Schönebürg (Gemeinde <strong>Schwendi</strong>).<br />
Flüsse, wie beispielsweise die Donau oder die Riss, gelten<br />
nicht als Badegewässer. Hier wird dringend vom Baden<br />
abgeraten!<br />
Die Gemeinden werden angehalten, Badegewässer, die sich<br />
auf ihrer Gemarkung befinden, mit Informationstafeln zu versehen.<br />
So soll für den Besucher sofort ersichtlich sein, wie<br />
die aktuelle Badewasserqualität ist, ob ein Badeverbot ausgesprochen<br />
wurde oder ob sonstige Hinweise beachtet wer-<br />
den müssen. Ergänzt werden die Infotafeln durch allgemeine<br />
Hinweise zum Gewässer sowie Ansprechpartner für weitere<br />
Auskünfte.<br />
Die Bürger haben außerdem die Möglichkeit, sich aktiv bei<br />
der Festlegung der zu überwachenden Gewässer zu beteiligen.<br />
Die Badegewässerverordnung sieht in § 11 vor, dass<br />
der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird,<br />
sich insbesondere bei der Erstellung, Überprüfung oder<br />
Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden<br />
Badegewässer durch die Gemeinden zu beteiligen. Zu diesem<br />
Zweck können Sie Vorschläge, Bemerkungen und<br />
Beschwerden bei Gemeinden, aber auch bei den zuständigen<br />
unteren Gesundheitsbehörden und unteren Wasserbehörden<br />
bei Stadt- und Landkreisen vorbringen.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.biberach.de<br />
�� Mit der AWO nach Mallorca<br />
Begleitete Reise auch für Dialysepatienten<br />
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Biberach e.V. bietet im<br />
Jahr 2009 wieder eine begleitete Reise nach Mallorca an.<br />
Vom 4. bis 11. Mai geht es vom Allgäu-Airport Memmingen<br />
nach Palma Nova.<br />
Die Reise ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden.<br />
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Kreisgeschäftsstelle<br />
der Arbeiterwohlfahrt, Karpfengasse 7, 88400<br />
Biberach, Tel. (07351) 9677 (Frau Klappan) oder per E-Mail:<br />
AWO.KV-Biberach@t-online.de