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WIST-aktuell -5_rz

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Schönes, allein gekostet, tut weh.<br />

Ohne das „Weißt du noch“ im Gepäck<br />

kommen wir von den meisten Reisen arm zurück.<br />

(S.Graff)<br />

<strong>WIST</strong><br />

informiert<br />

Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden.<br />

(Goethe)<br />

Sehr geehrte HeimbewohnerInnen!<br />

Wir freuen uns, Ihnen die fünfte Ausgabe unserer Zeitung „<strong>WIST</strong> <strong>aktuell</strong>“<br />

präsentieren zu können, und hoffen, dass Sie darin das eine oder andere Wissenswerte<br />

finden. Unseren Neueinzügen wünschen wir, dass Sie sich gut in unser<br />

Heimleben integrieren und sich bald als Mitglied der großen „<strong>WIST</strong>-Familie“ fühlen.<br />

Für jedes Studierendenwohnhaus wurden wieder die Heimvertretungen<br />

gewählt, die wir Ihnen auch auf den folgenden Seiten vorstellen werden, damit<br />

Sie gleich wissen, an wen Sie sich bei diversen Fragen in Ihrem Studierendenwohnhaus<br />

wenden können. Keiner von Ihnen soll sich in der <strong>WIST</strong> als Nummer<br />

fühlen, sondern als wichtiger Teil einer großen Gemeinschaft.<br />

All unseren BewohnerInnen wünschen wir ein erfolgreiches und<br />

abwechslungsreiches Studienjahr und viele schöne Erlebnisse in der <strong>WIST</strong>!<br />

An dieser Stelle sei all unseren Inserenten für Ihre Unterstützung he<strong>rz</strong>lich<br />

gedankt. Gleichzeitig möchten wir alle Interessierten aufrufen, an der Gestaltung<br />

unseres Kommunikationsmediums mitzuarbeiten!<br />

Das Team der <strong>WIST</strong> Steiermark<br />

Wie in jeder Ausgabe möchten wir Sie, geehrte HeimbewohnerInnen auf<br />

wichtige Punkte die Verwaltung betreffend hinweisen:<br />

Vertragsverlängerungen<br />

Laut Studentenheimgesetz § 5, Absatz 3 und Heimstatut Punkt IV,<br />

Absatz 8 ist vom Studierenden jährlich auf Verlängerung des Benützungsvertrages<br />

anzusuchen.<br />

Die <strong>WIST</strong> hat für das Studienjahr 2005/2006 die Frist für die Abgabe<br />

der Verlängerungen für die zweite Maiwoche festgesetzt. Der genaue Termin wird<br />

noch gesondert rechtzeitig bekanntgegeben. Dem Antrag auf Verlängerung ist laut<br />

Studentenheimgesetz ein günstiger Studienerfolg in Form eines Studienerfolgsnachweises<br />

von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule beizulegen.<br />

Als anrechenbarer Zeitraum für positiv absolvierte Prüfungen gelten das<br />

Sommersemester 2005 und das Wintersemester 2005/2006. Für eine Vertragsverlängerung<br />

sind 8 positiv absolvierte Wochenstunden und soziale Bedürftigkeit<br />

Voraussetzung. Der längstmögliche Verbleib in einem Studierendenwohnhaus der<br />

<strong>WIST</strong> berechnet sich aus der durchschnittlichen Studiendauer des jeweiligen<br />

Diplomstudiums plus 2 Toleranzsemester. Laut Studentenheimgesetz § 5, Absatz<br />

3 ist für Mitglieder der Heimvertretungen, die ihre Funktion zwei Jahre ausgeübt<br />

haben, der Benützungsvertrag um jeweils ein Semester für je zwei Jahre Tätigkeit<br />

über die durchschnittliche Studiendauer hinaus zu verlängern. Doktoratsstudenten<br />

können für den Zeitraum der durchschnittlichen Studiendauer des jeweiligen<br />

Diplomstudiums plus vier Semester in einem Studierendenwohnhaus der <strong>WIST</strong><br />

wohnen, wobei ein Einkommensnachweis beizubringen ist. Wir appellieren schon<br />

jetzt an alle HeimbewohnerInnen, die Frist für die Abgabe der Verlängerungsanträge<br />

ohne Ausnahmen einzuhalten. Der Leitgedanke der <strong>WIST</strong> Steiermark ist es,<br />

sozial Schwachen das Studium zu erleichtern. Wir tragen dieser Ideologie voll<br />

und ganz Rechnung. Daher sind wir auch verpflichtet, nur Studierenden, die den

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