WIST-aktuell -5_rz
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Schönes, allein gekostet, tut weh.<br />
Ohne das „Weißt du noch“ im Gepäck<br />
kommen wir von den meisten Reisen arm zurück.<br />
(S.Graff)<br />
<strong>WIST</strong><br />
informiert<br />
Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden.<br />
(Goethe)<br />
Sehr geehrte HeimbewohnerInnen!<br />
Wir freuen uns, Ihnen die fünfte Ausgabe unserer Zeitung „<strong>WIST</strong> <strong>aktuell</strong>“<br />
präsentieren zu können, und hoffen, dass Sie darin das eine oder andere Wissenswerte<br />
finden. Unseren Neueinzügen wünschen wir, dass Sie sich gut in unser<br />
Heimleben integrieren und sich bald als Mitglied der großen „<strong>WIST</strong>-Familie“ fühlen.<br />
Für jedes Studierendenwohnhaus wurden wieder die Heimvertretungen<br />
gewählt, die wir Ihnen auch auf den folgenden Seiten vorstellen werden, damit<br />
Sie gleich wissen, an wen Sie sich bei diversen Fragen in Ihrem Studierendenwohnhaus<br />
wenden können. Keiner von Ihnen soll sich in der <strong>WIST</strong> als Nummer<br />
fühlen, sondern als wichtiger Teil einer großen Gemeinschaft.<br />
All unseren BewohnerInnen wünschen wir ein erfolgreiches und<br />
abwechslungsreiches Studienjahr und viele schöne Erlebnisse in der <strong>WIST</strong>!<br />
An dieser Stelle sei all unseren Inserenten für Ihre Unterstützung he<strong>rz</strong>lich<br />
gedankt. Gleichzeitig möchten wir alle Interessierten aufrufen, an der Gestaltung<br />
unseres Kommunikationsmediums mitzuarbeiten!<br />
Das Team der <strong>WIST</strong> Steiermark<br />
Wie in jeder Ausgabe möchten wir Sie, geehrte HeimbewohnerInnen auf<br />
wichtige Punkte die Verwaltung betreffend hinweisen:<br />
Vertragsverlängerungen<br />
Laut Studentenheimgesetz § 5, Absatz 3 und Heimstatut Punkt IV,<br />
Absatz 8 ist vom Studierenden jährlich auf Verlängerung des Benützungsvertrages<br />
anzusuchen.<br />
Die <strong>WIST</strong> hat für das Studienjahr 2005/2006 die Frist für die Abgabe<br />
der Verlängerungen für die zweite Maiwoche festgesetzt. Der genaue Termin wird<br />
noch gesondert rechtzeitig bekanntgegeben. Dem Antrag auf Verlängerung ist laut<br />
Studentenheimgesetz ein günstiger Studienerfolg in Form eines Studienerfolgsnachweises<br />
von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule beizulegen.<br />
Als anrechenbarer Zeitraum für positiv absolvierte Prüfungen gelten das<br />
Sommersemester 2005 und das Wintersemester 2005/2006. Für eine Vertragsverlängerung<br />
sind 8 positiv absolvierte Wochenstunden und soziale Bedürftigkeit<br />
Voraussetzung. Der längstmögliche Verbleib in einem Studierendenwohnhaus der<br />
<strong>WIST</strong> berechnet sich aus der durchschnittlichen Studiendauer des jeweiligen<br />
Diplomstudiums plus 2 Toleranzsemester. Laut Studentenheimgesetz § 5, Absatz<br />
3 ist für Mitglieder der Heimvertretungen, die ihre Funktion zwei Jahre ausgeübt<br />
haben, der Benützungsvertrag um jeweils ein Semester für je zwei Jahre Tätigkeit<br />
über die durchschnittliche Studiendauer hinaus zu verlängern. Doktoratsstudenten<br />
können für den Zeitraum der durchschnittlichen Studiendauer des jeweiligen<br />
Diplomstudiums plus vier Semester in einem Studierendenwohnhaus der <strong>WIST</strong><br />
wohnen, wobei ein Einkommensnachweis beizubringen ist. Wir appellieren schon<br />
jetzt an alle HeimbewohnerInnen, die Frist für die Abgabe der Verlängerungsanträge<br />
ohne Ausnahmen einzuhalten. Der Leitgedanke der <strong>WIST</strong> Steiermark ist es,<br />
sozial Schwachen das Studium zu erleichtern. Wir tragen dieser Ideologie voll<br />
und ganz Rechnung. Daher sind wir auch verpflichtet, nur Studierenden, die den