KVV_WS_2011_2012 - Jura
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Die BAföG-Eignungsbescheinigung<br />
Hinweise zur Eignungsbescheinigung gemäß § 48 BAföG für Studierende der<br />
Rechtswissenschaft mit dem Abschluss „Erste Prüfung“ nach der Studienund<br />
Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum<br />
vom 01. März, berichtigt am 23. Juni 2004<br />
Die Eignungsbescheinigung wird aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats<br />
vom 25. Mai 2005 erteilt, wenn<br />
1. am Ende des vierten Fachsemesters das Zwischenprüfungszeugnis<br />
gemäß § 34 der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät<br />
vorgelegt wird. Kann das Zwischenprüfungszeugnis wegen fehlender<br />
Kreditpunkte in einem Fachbereich nicht ausgestellt werden, können<br />
höchstens sechs fehlende Kreditpunkte ersetzt werden.<br />
Bis zu drei fehlende Kreditpunkte können durch den Nachweise der<br />
erfolgreichen Teilnahme an einem Grundlagenfach gemäß<br />
§ 39 Abs. 3 ersetzt werden. Bis zu sechs fehlende Kreditpunkte<br />
können durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur aus einer<br />
Übung in einem anderen Fachbereich gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 2<br />
ersetzt werden.<br />
2. am Ende des fünften Fachsemesters den unter 1. genannten<br />
Nachweis (Zwischenprüfung) sowie ein Nachweis über die<br />
erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur aus einer Übung gemäß<br />
§ 39 Abs. 3 Nr. 2 vorgelegt werden.<br />
3. am Ende des sechsten Fachsemesters die unter 2) genannten<br />
Nachweise sowie eine weitere Klausur gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 2<br />
vorgelegt werden.<br />
4. am Ende des siebten Fachsemesters die unter 3) genannten<br />
Nachweise sowie eine weitere Klausur und eine Hausarbeit aus einer<br />
Übung gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 2 sowie den Nachweis aus einem<br />
Grundlagenfach gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 3 vorgelegt werden.<br />
124 <strong>KVV</strong>: <strong>WS</strong> <strong>2011</strong> / 12