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KVV_WS_2011_2012 - Jura

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Die BAföG-Eignungsbescheinigung<br />

Hinweise zur Eignungsbescheinigung gemäß § 48 BAföG für Studierende der<br />

Rechtswissenschaft mit dem Abschluss „Erste Prüfung“ nach der Studienund<br />

Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum<br />

vom 01. März, berichtigt am 23. Juni 2004<br />

Die Eignungsbescheinigung wird aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats<br />

vom 25. Mai 2005 erteilt, wenn<br />

1. am Ende des vierten Fachsemesters das Zwischenprüfungszeugnis<br />

gemäß § 34 der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät<br />

vorgelegt wird. Kann das Zwischenprüfungszeugnis wegen fehlender<br />

Kreditpunkte in einem Fachbereich nicht ausgestellt werden, können<br />

höchstens sechs fehlende Kreditpunkte ersetzt werden.<br />

Bis zu drei fehlende Kreditpunkte können durch den Nachweise der<br />

erfolgreichen Teilnahme an einem Grundlagenfach gemäß<br />

§ 39 Abs. 3 ersetzt werden. Bis zu sechs fehlende Kreditpunkte<br />

können durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur aus einer<br />

Übung in einem anderen Fachbereich gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 2<br />

ersetzt werden.<br />

2. am Ende des fünften Fachsemesters den unter 1. genannten<br />

Nachweis (Zwischenprüfung) sowie ein Nachweis über die<br />

erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur aus einer Übung gemäß<br />

§ 39 Abs. 3 Nr. 2 vorgelegt werden.<br />

3. am Ende des sechsten Fachsemesters die unter 2) genannten<br />

Nachweise sowie eine weitere Klausur gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 2<br />

vorgelegt werden.<br />

4. am Ende des siebten Fachsemesters die unter 3) genannten<br />

Nachweise sowie eine weitere Klausur und eine Hausarbeit aus einer<br />

Übung gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 2 sowie den Nachweis aus einem<br />

Grundlagenfach gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 3 vorgelegt werden.<br />

124 <strong>KVV</strong>: <strong>WS</strong> <strong>2011</strong> / 12

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