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KVV_WS_2011_2012 - Jura

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Erst wenn Sie als Studierender im VSPL-Campus den Anstoß geben, dass<br />

die von Ihnen bestimmten Veranstaltungen für die Zwischenprüfung<br />

angerechnet werden sollen, werden die abstrakten Module mit Ihren<br />

Prüfungsleistungen gefüllt und die Zwischenprüfung berechnet. Darüber, ob<br />

die eingereichten Veranstaltungen ausreichen oder nicht, bekommen Sie<br />

selbstverständlich eine Rückmeldung.<br />

Aktuelle fakultätsspezifische Informationen bekommen Sie unter:<br />

http://www.ruhr-uni-bochum.de/jura/vspl<br />

Was ist was – Ein Auszug aus der Studien- und<br />

Prüfungsordnung<br />

Damit Ihr besser versteht, worum es sich bei den nachfolgenden<br />

Veranstaltungen handelt und ob sie für Euch bereits relevant sind, haben<br />

wir einen Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung abgedruckt:<br />

§ 9 Schlüsselqualifikationen<br />

Die Lehrveranstaltungen berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende<br />

und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen<br />

Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung,<br />

Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und<br />

Kommunikationsfähigkeit (§7 Abs. 2 Satz 1 JAG NRW).<br />

§ 12 Abs.2<br />

Vorlesungen dienen der systematischen Einführung in ein<br />

bestimmtes Gebiet.<br />

In Arbeitsgemeinschaften werden ausgewählte Rechtfragen und<br />

Probleme der Fallbearbeitung vorlesungsbegleitend in kleinen<br />

Gruppen erörtert, und zwar in Absprache mit dem Dozenten der<br />

jeweiligen Vorlesung.<br />

In Übungen lernen die Studierenden durch die Anfertigung von<br />

schriftlichen Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten), ihre<br />

Rechtskenntnisse auf praktische Fälle anzuwenden.<br />

<br />

Simulation mündlicher Prüfungen (SMP)- Rhetorikkompetenzkurse<br />

umfassen den in der staatlichen Prüfung geforderten Vortrag sowie<br />

das Prüfungsgespräch in den Pflichtfächern.<br />

26 <strong>KVV</strong>: <strong>WS</strong> <strong>2011</strong> / 12

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