Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Stand: 03.06.1998 / 08.12.1998 (gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998<br />
und gem. KVS-Beschluß vom 07.12.1998)<br />
Ärztekammer Hamburg<br />
Körperschaft <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts<br />
WEITERBILDUNGSORDNUNG<br />
DER HAMBURGER ÄRZTE
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 1 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 2 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
<strong>Abschnitt</strong> I Allgemeine <strong>Regelungen</strong><br />
§ 1 Ziel und Struktur <strong>de</strong>r Weiterbildung.........................................................................<br />
§ 2 <strong>Gebiete</strong>, Schwerpunkte und Bereiche ....................................................................<br />
§ 3 <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung im Gebiet und Fachkun<strong>de</strong> in<br />
bestimmten Untersuchungs- und Behandlungsmetho<strong>de</strong>n im<br />
Gebiet ....<br />
§ 4 Art, Inhalt, Dauer und zeitlicher Ablauf <strong>de</strong>r Weiterbildung.......................................<br />
§ 5 Qualifikationsinhalt <strong>de</strong>r Weiterbildung.....................................................................<br />
§ 6 Weiterbildungsbezeichnungen................................................................................<br />
§ 7 Führen mehrerer Weiterbildungsbezeichnungen...................................................<br />
§ 8 Berechtigung zur Weiterbildung..............................................................................<br />
§ 9 Zulassung von Arztpraxen o<strong>de</strong>r sonstiger Einrichtungen.......................................<br />
<strong>de</strong>r ärztlichen Versorgung als Weiterbildungsstätte<br />
§ 10 Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Berechtigung zur Weiterbildung ........................................................<br />
§ 11 Erteilung von Zeugnissen über die Weiterbildung...................................................<br />
§ 12 Anerkennung von führbaren Weiterbildungsbezeichnungen<br />
(<strong>Gebiete</strong>, Schwerpunkte, Bereiche)........................................................................<br />
§ 13 Erteilung eines Qualifikationsnachweises <strong>für</strong> die <strong>Spezielle</strong><br />
Weiterbildung im Gebiet und die Fachkun<strong>de</strong> im Gebiet...........................<br />
§ 14 Prüfungsausschuß und Wi<strong>de</strong>rspruchsausschuß ..................................................<br />
§ 15 Zulassung zur Prüfung............................................................................................<br />
§ 16 Prüfung....................................................................................................................<br />
§ 17 Prüfungsentscheidung............................................................................................<br />
§ 18 Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung............................................................................................<br />
§ 19 Anerkennung bei gleichwertiger Weiterbildung.......................................................<br />
§ 20 Weiterbildung außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland ...................................<br />
§ 21 Wi<strong>de</strong>rruf und Rücknahme von Weiterbildungsbezeichnungen.............................. .<br />
§ 22 Pflichten <strong>de</strong>r Ärzte...................................................................................................<br />
§ 23 Übergangsbestimmungen.......................................................................................<br />
Seite:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 3 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
<strong>Abschnitt</strong> <strong>II</strong> <strong>Spezielle</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Gebiete</strong> einschließlich Spezialisierungen<br />
(Schwerpunkte, <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung, Fachkun<strong>de</strong>)<br />
1. Allgemeinmedizin....................................................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen...........................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie.................................................................................................<br />
2. Anästhesiologie.......................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Anästhesiologische Intensivmedizin...................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen...........................................................................................<br />
3. Anatomie .....................................................................................................................<br />
4. Arbeitsmedizin............................................................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen...........................................................................................<br />
5. Augenheilkun<strong>de</strong>.........................................................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen ...........................................................................................<br />
6. Biochemie....................................................................................................................<br />
7. Chirurgie ......................................................................................................................<br />
Schwerpunkte:<br />
1. Gefäßchirurgie .....................................................................................................<br />
2. Thoraxchirurgie .....................................................................................................<br />
3. Unfallchirurgie ........................................................................................................<br />
4. Visceralchirurgie....................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Chirurgische Intensivmedizin...............................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen ...........................................................................................<br />
8. Diagnostische Radiologie .......................................................................................<br />
Schwerpunkte:<br />
1. Kin<strong>de</strong>rradiologie....................................................................................................<br />
2. Neuroradiologie ....................................................................................................<br />
Seite:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 4 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
9. Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe.......................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin...........................<br />
2. <strong>Spezielle</strong> Geburtshilfe und Perinatalmedizin......................................................<br />
3. <strong>Spezielle</strong> Operative Gynäkologie ........................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen ...........................................................................................<br />
2. Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie....................................................................<br />
3. Gynäkologische Aspirations- u. Punktatzytologie <strong>de</strong>s Genitales<br />
und <strong>de</strong>r Mamma ....................................................................................................<br />
10. Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong>.................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie ..............................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
11. Haut- und Geschlechtskrankheiten.....................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
12. Herzchirurgie.............................................................................................................<br />
Schwerpunkt:<br />
1. Thoraxchirurgie ......................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Herzchirurgische Intensivmedizin........................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
13. Humangenetik ...........................................................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Zytogenetische Labordiagnostik..........................................................................<br />
2. Molekulargenetische Labordiagnostik................................................................<br />
14. Hygiene und Umweltmedizin ................................................................................<br />
15. Innere Medizin ...........................................................................................................<br />
Schwerpunkte:<br />
1. Angiologie ..............................................................................................................<br />
2. Endokrinologie.......................................................................................................<br />
3. Gastroenterologie..................................................................................................<br />
4. Hämatologie und Internistische Onkologie .........................................................<br />
5. Kardiologie.............................................................................................................<br />
6. Nephrologie............................................................................................................<br />
7. Pneumologie..........................................................................................................<br />
8. Rheumatologie.......................................................................................................
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 5 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie.................................................................................................<br />
2. <strong>Spezielle</strong> Internistische Intensivmedizin..............................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
2. Internistische Röntgendiagnostik.........................................................................<br />
3. Sigmoido-Koloskopie...........................................................................................<br />
16. Kin<strong>de</strong>rchirurgie .........................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Kin<strong>de</strong>rchirurgische Intensivmedizin....................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
17. Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> .......................................................................................................<br />
Schwerpunkte:<br />
1. Kin<strong>de</strong>rkardiologie..................................................................................................<br />
2. Neonatologie..........................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Pädiatrische Intensivmedizin...............................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
18. Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ...................................<br />
19. Klinische Pharmakologie .......................................................................................<br />
20. Laboratoriumsmedizin............................................................................................<br />
21. Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie ......................................................<br />
22. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.............................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
23. Nervenheilkun<strong>de</strong> ......................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie.................................................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
24. Neurochirurgie ..........................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Neurochirurgische Intensivmedizin.....................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 6 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
25. Neurologie..................................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie.................................................................................................<br />
2. <strong>Spezielle</strong> Neurologische Intensivmedizin............................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
26. Neuropathologie.......................................................................................................<br />
27. Nuklearmedizin .........................................................................................................<br />
28. Öffentliches Gesundheitswesen ..........................................................................<br />
29. Orthopädie..................................................................................................................<br />
Schwerpunkt:<br />
1. Rheumatologie.......................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Orthopädische Chirurgie......................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
30. Pathologie ..................................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Molekularpathologie..............................................................................................<br />
31. Pharmakologie und Toxikologie ..........................................................................<br />
32. Phoniatrie und Pädaudiologie ..............................................................................<br />
33. Physikalische und Rehabilitative Medizin .........................................................<br />
34. Physiologie ...............................................................................................................<br />
35. Plastische Chirurgie ................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Plastisch-Chirurgische Intensivmedizin..............................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................<br />
36. Psychiatrie und Psychotherapie ..........................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie.................................................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 7 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
2. Tiefenpsychologische Gruppenpsychotherapie.................................................<br />
3. Tiefenpsychologische Familientherapie .............................................................<br />
37. Psychotherapeutische Medizin ............................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Tiefenpsychologische Gruppenpsychotherapie.................................................<br />
2. Tiefenpsychologische Familientherapie .............................................................<br />
38. Rechtsmedizin ..........................................................................................................<br />
39. Strahlentherapie .......................................................................................................<br />
40. Transfusionsmedizin...............................................................................................<br />
41. Urologie.......................................................................................................................<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Urologische Chirurgie ..........................................................................<br />
Fachkun<strong>de</strong>:<br />
1. Laboruntersuchungen............................................................................................
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 8 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
<strong>Abschnitt</strong> <strong>II</strong>I <strong>Spezielle</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>für</strong> Bereiche<br />
1. Allergologie .........................................................................................................<br />
2. Balneologie und Medizinische Klimatologie....................................................<br />
3. Betriebsmedizin..................................................................................................<br />
4. Bluttransfusionswesen........................................................................................<br />
5. Chirotherapie ......................................................................................................<br />
6. Flugmedizin.........................................................................................................<br />
7. Handchirurgie......................................................................................................<br />
8. Homöopathie.......................................................................................................<br />
9. Medizinische Genetik.........................................................................................<br />
10. Medizinische Informatik ....................................................................................<br />
11. Naturheilverfahren..............................................................................................<br />
12. Phlebologie........................................................................................................<br />
13. Physikalische Therapie.....................................................................................<br />
14. Plastische Operationen....................................................................................<br />
15. Psychoanalyse...................................................................................................<br />
16. Psychotherapie..................................................................................................<br />
17. Rehabilitationswesen........................................................................................<br />
18. Rettungsmedizin................................................................................................<br />
19 Sozialmedizin.....................................................................................................<br />
20. <strong>Spezielle</strong> Schmerztherapie ..............................................................................<br />
21. Sportmedizin......................................................................................................<br />
22. Stimm- und Sprachstörungen...........................................................................<br />
23. Tropenmedizin...................................................................................................<br />
24. Umweltmedizin...................................................................................................<br />
Seite:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 9 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
§ 1<br />
Ziel und Struktur <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />
(1) Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung ist <strong>de</strong>r geregelte Erwerb eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und<br />
Fertigkeiten nach Abschluß <strong>de</strong>r ärztlichen Berufsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger<br />
Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung berechtigter Ärzte. Die Weiterbildung wird<br />
grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen. Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung ist auch die Sicherung <strong>de</strong>r<br />
Qualität ärztlicher Berufsausübung.<br />
(2) Die Weiterbildung erfolgt nach Maßgabe dieser Weiterbildungsordnung zur Qualifizierung in<br />
1. <strong>Gebiete</strong>n und innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Gebiete</strong> in<br />
<strong>de</strong>n Schwerpunkten<br />
<strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Weiterbildung<br />
<strong>de</strong>n bestimmten Untersuchungs- und Behandlungsmetho<strong>de</strong>n in <strong>Gebiete</strong>n<br />
(Fachkun<strong>de</strong>)<br />
2. Bereichen<br />
(3) Durch <strong>de</strong>n erfolgreichen Abschluß <strong>de</strong>r Weiterbildung in<br />
- <strong>Gebiete</strong>n<br />
- Schwerpunkten<br />
- Bereichen<br />
wer<strong>de</strong>n eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten nachgewiesen, welche zur<br />
Ankündigung einer speziellen ärztlichen Tätigkeit durch Führen einer<br />
- Facharztbezeichnung<br />
- zur Facharztbezeichnung zusätzlichen Schwerpunktbezeichnung<br />
- Bereichsbezeichnung<br />
nach Maßgabe dieser Weiterbildungsordnung berechtigen.<br />
(4) Durch <strong>de</strong>n erfolgreichen Abschluß <strong>de</strong>r speziellen Weiterbildung im Gebiet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildung in bestimmten Untersuchungs- und Behandlungsmetho<strong>de</strong>n im Gebiet (Fachkun<strong>de</strong>)<br />
wer<strong>de</strong>n die vorgeschriebenen eingehen<strong>de</strong>n Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten<br />
nachgewiesen, über die <strong>de</strong>r Arzt einen Qualifikationsnachweis erhält, <strong>de</strong>r nicht als<br />
Weiterbildungsbezeichnung geführt wer<strong>de</strong>n kann.<br />
(5) Die Bezeichnung Arzt, Arztbezeichnungen sowie die Bezeichnung Weiterbil<strong>de</strong>r und<br />
weiterbildungsberechtigter Arzt fin<strong>de</strong>n bei Ärztinnen in <strong>de</strong>r jeweils zutreffen<strong>de</strong>n Form Anwendung.<br />
§ 2<br />
<strong>Gebiete</strong>, Schwerpunkte und Bereiche<br />
(1) Der Arzt kann sich in folgen<strong>de</strong>n <strong>Gebiete</strong>n und Schwerpunkten zur Erlangung <strong>de</strong>s Rechts zum<br />
Führen einer Facharztbezeichnung o<strong>de</strong>r Schwerpunktbezeichnung weiterbil<strong>de</strong>n:<br />
1. Allgemeinmedizin<br />
2. Anästhesiologie<br />
3. Anatomie<br />
4. Arbeitsmedizin<br />
5. Augenheilkun<strong>de</strong><br />
6. Biochemie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 10 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
7. Chirurgie<br />
Schwerpunkte: Gefäßchirurgie<br />
Thoraxchirurgie<br />
Unfallchirurgie<br />
Visceralchirurgie<br />
8. Diagnostische Radiologie<br />
Schwerpunkte: Kin<strong>de</strong>rradiologie<br />
Neuroradiologie<br />
9. Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe<br />
10. Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong><br />
11. Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
12. Herzchirurgie<br />
Schwerpunkte: Thoraxchirurgie<br />
13. Humangenetik<br />
14. Hygiene und Umweltmedizin<br />
15. Innere Medizin<br />
Schwerpunkte: Angiologie<br />
Endokrinologie<br />
Gastroenterologie<br />
Hämatologie und Internistische Onkologie<br />
Kardiologie<br />
Nephrologie<br />
Pneumologie<br />
Rheumatologie<br />
16. Kin<strong>de</strong>rchirurgie<br />
17. Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
Schwerpunkte: Kin<strong>de</strong>rkardiologie<br />
Neonatologie<br />
18. Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />
19. Klinische Pharmakologie<br />
20. Laboratoriumsmedizin<br />
21. Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie<br />
22. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie<br />
23. Nervenheilkun<strong>de</strong><br />
24. Neurochirurgie<br />
25. Neurologie<br />
26. Neuropathologie<br />
27. Nuklearmedizin<br />
28. Öffentliches Gesundheitswesen<br />
29. Orthopädie<br />
Schwerpunkt: Rheumatologie<br />
30. Pathologie<br />
31. Pharmakologie und Toxikologie<br />
32. Phoniatrie und Pädaudiologie<br />
33. Physikalische und Rehabilitative Medizin<br />
34. Physiologie<br />
35. Plastische Chirurgie<br />
36. Psychiatrie und Psychotherapie<br />
37. Psychotherapeutische Medizin<br />
38. Rechtsmedizin<br />
39. Strahlentherapie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 11 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
40. Transfusionsmedizin<br />
41. Urologie<br />
(2) In folgen<strong>de</strong>n Bereichen kann sich <strong>de</strong>r Arzt zur Erlangung <strong>de</strong>s Rechts zum Führen einer<br />
Bereichsbezeichnung weiterbil<strong>de</strong>n:<br />
1. Allergologie<br />
2. Balneologie und Medizinische Klimatologie<br />
3. Betriebsmedizin<br />
4. Bluttransfusionswesen<br />
5. Chirotherapie<br />
6. Flugmedizin<br />
7. Handchirurgie<br />
8. Homöopathie<br />
9. Medizinische Genetik<br />
10. Medizinische Informatik<br />
11. Naturheilverfahren<br />
12. Phlebologie<br />
13. Physikalische Therapie<br />
14. Plastische Operationen<br />
15. Psychoanalyse<br />
16. Psychotherapie<br />
17. Rehabilitationswesen<br />
18. Rettungsmedizin<br />
19. Sozialmedizin<br />
20. <strong>Spezielle</strong> Schmerztherapie<br />
21. Sportmedizin<br />
22. Stimm- und Sprachstörungen<br />
23. Tropenmedizin<br />
24. Umweltmedizin<br />
§ 3<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung im Gebiet und Fachkun<strong>de</strong> im Gebiet<br />
(1) In folgen<strong>de</strong>n <strong>Gebiete</strong>n kann <strong>de</strong>r Arzt über die obligatorischen Inhalte nach Maßgabe dieser<br />
Weiterbildungsordnung hinaus <strong>für</strong> die näher bezeichneten gebietsergänzen<strong>de</strong>n Tätigkeiten die<br />
vorgeschriebenen eingehen<strong>de</strong>n Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erwerben (<strong>Spezielle</strong><br />
Weiterbildung) und darüber eine Bescheinigung erhalten:<br />
1: Allgemeinmedizin<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie<br />
2: Anästhesiologie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Anästhesiologische Intensivmedizin<br />
7: Chirurgie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Chirurgische Intensivmedizin
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 12 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
9: Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin<br />
2. <strong>Spezielle</strong> Geburtshilfe und Perinatalmedizin<br />
3. <strong>Spezielle</strong> Operative Gynäkologie<br />
10: Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong><br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie<br />
12: Herzchirurgie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Herzchirurgische Intensivmedizin<br />
15: Innere Medizin<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie<br />
2. <strong>Spezielle</strong> Internistische Intensivmedizin<br />
16: Kin<strong>de</strong>rchirurgie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Kin<strong>de</strong>rchirurgische Intensivmedizin<br />
17: Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Pädiatrische Intensivmedizin<br />
23: Nervenheilkun<strong>de</strong><br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie<br />
24: Neurochirurgie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Neurochirurgische Intensivmedizin<br />
25: Neurologie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie<br />
2. <strong>Spezielle</strong> Neurologische Intensivmedizin<br />
29: Orthopädie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Orthopädische Chirurgie<br />
30: Pathologie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 13 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Molekularpathologie<br />
35: Plastische Chirurgie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Plastisch-Chirurgische Intensivmedizin<br />
36: Psychiatrie und Psychotherapie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. Klinische Geriatrie<br />
41: Urologie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung:<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Urologische Chirurgie<br />
(2) Für bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmetho<strong>de</strong>n im Gebiet, <strong>de</strong>ren Anwendung <strong>de</strong>n<br />
Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten voraussetzt, können<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise eingeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 4<br />
Art, Inhalt, Dauer und zeitlicher Ablauf <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />
(1) Mit <strong>de</strong>r Weiterbildung kann erst nach <strong>de</strong>r Approbation als Arzt o<strong>de</strong>r - bei abgeschlossener<br />
Berufsausbildung - nach <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Erlaubnis zur Ausübung <strong>de</strong>s ärztlichen Berufes begonnen<br />
wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r Weiterbildung zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen setzt auch die<br />
Approbation als Zahnarzt o<strong>de</strong>r die Erlaubnis zur Ausübung <strong>de</strong>s zahnärztlichen Berufes voraus.<br />
(2) Hat ein Arzt im Praktikum Tätigkeiten nachgewiesen, die <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen dieser<br />
Weiterbildungsordnung genügen, so fin<strong>de</strong>t eine Anrechnung auf die Weiterbildung statt.<br />
(3) Die Weiterbildung muß gründlich und umfassend sein. Sie umfaßt die Vertiefung <strong>de</strong>r<br />
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r Verhütung, Erkennung und Behandlung von<br />
Krankheiten, Körperschä<strong>de</strong>n und Lei<strong>de</strong>n einschließlich <strong>de</strong>r Wechselbeziehungen zwischen Mensch<br />
und Umwelt einschließlich psychosomatischer Störungen, die Begutachtung, die notwendigen<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>r Rehabilitation und die Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Zur Qualitätssicherung<br />
gehört eine regelmäßige Teilnahme an <strong>de</strong>n Demonstrationen klinischer Obduktionen.<br />
(4) Dauer und Inhalt <strong>de</strong>r Weiterbildung richten sich nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r <strong>Abschnitt</strong>e <strong>II</strong> und <strong>II</strong>I<br />
<strong>de</strong>r Weiterbildungsordnung. Die dort angegebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte<br />
sind Min<strong>de</strong>stzeiten und Min<strong>de</strong>stinhalte. Weiterbildungs- o<strong>de</strong>r Tätigkeitsabschnitte unter 6 Monaten<br />
können nur dann auf die Weiterbildungszeit angerechnet wer<strong>de</strong>n, wenn dies in <strong>de</strong>n <strong>Abschnitt</strong>en <strong>II</strong><br />
und <strong>II</strong>I <strong>de</strong>r Weiterbildungsordnung vorgesehen ist. Weiterbildungsabschnitte, die bei Antragstellung<br />
länger als zehn Jahre zurückliegen, wer<strong>de</strong>n höchstens zur Hälfte, maximal nur bis zur Hälfte <strong>de</strong>r<br />
Min<strong>de</strong>stweiterbildungszeit anerkannt. Hierbei bleibt eine Unterbrechung <strong>de</strong>r Weiterbildung bis zu<br />
drei Jahren außer Betracht. Eine Unterbrechung <strong>de</strong>r Weiterbildung z.B. infolge Krankheit,<br />
Schwangerschaft, Son<strong>de</strong>rbeurlaubung, Wehrdienst kann grundsätzlich nicht auf die<br />
Weiterbildungszeit angerechnet wer<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht <strong>für</strong> Unterbrechungen von insgesamt nicht<br />
mehr als sechs Wochen im Kalen<strong>de</strong>rjahr. Inhalt, Umfang und Weiterbildungszeiten <strong>de</strong>r <strong>Gebiete</strong>,<br />
Schwerpunkte, Bereiche, <strong>de</strong>r speziellen Weiterbildung im Gebiet und <strong>de</strong>r Weiterbildung in
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 14 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
bestimmten Untersuchungs- und Behandlungsmetho<strong>de</strong>n sind in <strong>de</strong>n <strong>Abschnitt</strong>en <strong>II</strong> und <strong>II</strong>I <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildungsordnung festgelegt.<br />
(5) Die Weiterbildung in <strong>de</strong>n <strong>Gebiete</strong>n und Schwerpunkten sowie in <strong>de</strong>r speziellen Weiterbildung im<br />
Gebiet ist grundsätzlich ganztägig und in hauptberuflicher Stellung durchzuführen. Dies gilt auch <strong>für</strong><br />
eine Weiterbildung in Bereichen, soweit in <strong>de</strong>r Weiterbildungsordnung nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist.<br />
Eine Weiterbildung kann aus stichhaltigen Grün<strong>de</strong>n - insbeson<strong>de</strong>re aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf - in Teilzeit, aber mit min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>r halben regelmäßigen Arbeitszeit<br />
abgeleistet wer<strong>de</strong>n. Gesamtdauer und Qualität müssen <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen an eine ganztägige<br />
Weiterbildung entsprechen. Eine Teilzeitweiterbildung kann nur dann anteilig angerechnet wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn sie vorher <strong>de</strong>r zuständigen Ärztekammer angezeigt und von dieser als anrechnungsfähig<br />
bestätigt wor<strong>de</strong>n ist. Eine Teilzeitweiterbildung kann während <strong>de</strong>s selben Zeitraums nur in einem<br />
Gebiet o<strong>de</strong>r Schwerpunkt o<strong>de</strong>r im Rahmen einer speziellen Weiterbildung o<strong>de</strong>r in einem Bereich<br />
abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Eine Zeit ärztlicher Tätigkeit, in welcher auch eine eigene Praxis ausgeübt wird, ist auf<br />
Weiterbildungszeiten <strong>für</strong> <strong>Gebiete</strong>, Schwerpunkte und Bereiche sowie im Rahmen <strong>de</strong>r speziellen<br />
Weiterbildung nicht anrechnungsfähig, soweit in <strong>de</strong>r Anlage zur Weiterbildungsordnung nichts<br />
an<strong>de</strong>res bestimmt ist.<br />
(7) Anrechnungsfähige Zeiten <strong>für</strong> ein Gebiet sollen in <strong>de</strong>r Regel am Anfang <strong>de</strong>r Weiterbildungszeit<br />
abgeleistet wer<strong>de</strong>n. Die Weiterbildung in einem Schwerpunkt soll auf <strong>de</strong>r Weiterbildung im<br />
zugehörigen Gebiet aufbauen; sie kann nach Maßgabe <strong>de</strong>s <strong>Abschnitt</strong>es <strong>II</strong> <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildungsordnung teilweise während <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>m Gebiet durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Schwerpunkt zugehört. Dasselbe gilt <strong>für</strong> eine <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung im Gebiet. Die<br />
Voraussetzungen zum Erwerb eines Fachkun<strong>de</strong>nachweises können während <strong>de</strong>r<br />
Gebietsweiterbildung erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />
(8) Innerhalb <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Weiterbildungszeit <strong>für</strong> ein Gebiet soll grundsätzlich min<strong>de</strong>stens<br />
ein Jahr unter Leitung von Ärzten abgeleistet wer<strong>de</strong>n, die im vollen Umfang zur Weiterbildung befugt<br />
sind.<br />
(9) Sofern in <strong>de</strong>n <strong>Abschnitt</strong>en <strong>II</strong> und <strong>II</strong>I <strong>de</strong>r Weiterbildungsordnung die Ableistung von Kursen<br />
vorgeschrieben wird, ist eine vorherige Anerkennung <strong>de</strong>s jeweiligen Kurses und <strong>de</strong>ssen Leiters<br />
durch die <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Ort <strong>de</strong>r Veranstaltung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Leiter <strong>de</strong>s jeweiligen Kurses zuständige<br />
Ärztekammer erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
§ 5<br />
Qualifikationsinhalt <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />
(ersatzlos gestrichen)<br />
§ 6<br />
Facharztbezeichnungen<br />
Für die in § 2 genannten <strong>Gebiete</strong> wer<strong>de</strong>n die folgen<strong>de</strong>n Facharztbezeichnungen festgelegt:<br />
1. Facharzt <strong>für</strong> Allgemeinmedizin o<strong>de</strong>r Allgemeinarzt<br />
2. Facharzt <strong>für</strong> Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anästhesist<br />
3. Facharzt <strong>für</strong> Anatomie<br />
4. Facharzt <strong>für</strong> Arbeitsmedizin o<strong>de</strong>r Arbeitsmediziner<br />
5. Facharzt <strong>für</strong> Augenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Augenarzt<br />
6. Facharzt <strong>für</strong> Biochemie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 15 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
7. Facharzt <strong>für</strong> Chirurgie o<strong>de</strong>r Chirurg<br />
8. Facharzt <strong>für</strong> Diagnostische Radiologie<br />
9. Facharzt <strong>für</strong> Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe o<strong>de</strong>r Frauenarzt<br />
10. Facharzt <strong>für</strong> Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenarzt<br />
11. Facharzt <strong>für</strong> Haut- und Geschlechtskrankheiten o<strong>de</strong>r Hautarzt<br />
12. Facharzt <strong>für</strong> Herzchirurgie o<strong>de</strong>r Herzchirurg<br />
13. Facharzt <strong>für</strong> Humangenetik<br />
14. Facharzt <strong>für</strong> Hygiene und Umweltmedizin<br />
15. Facharzt <strong>für</strong> Innere Medizin o<strong>de</strong>r Internist<br />
16. Facharzt <strong>für</strong> Kin<strong>de</strong>rchirurgie o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rchirurg<br />
17. Facharzt <strong>für</strong> Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rarzt<br />
18. Facharzt <strong>für</strong> Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />
19. Facharzt <strong>für</strong> Klinische Pharmakologie o<strong>de</strong>r Klinischer Pharmakologe<br />
20. Facharzt <strong>für</strong> Laboratoriumsmedizin o<strong>de</strong>r Laborarzt<br />
21. Facharzt <strong>für</strong> Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie<br />
22. Facharzt <strong>für</strong> Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie o<strong>de</strong>r Mund-Kiefer-Gesichtschirurg<br />
23. Facharzt <strong>für</strong> Nervenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Nervenarzt<br />
24. Facharzt <strong>für</strong> Neurochirurgie o<strong>de</strong>r Neurochirurg<br />
25. Facharzt <strong>für</strong> Neurologie o<strong>de</strong>r Neurologe<br />
26. Facharzt <strong>für</strong> Neuropathologie o<strong>de</strong>r Neuropathologe<br />
27. Facharzt <strong>für</strong> Nuklearmedizin o<strong>de</strong>r Nuklearmediziner<br />
28. Facharzt <strong>für</strong> Öffentliches Gesundheitswesen<br />
29. Facharzt <strong>für</strong> Orthopädie o<strong>de</strong>r Orthopä<strong>de</strong><br />
30. Facharzt <strong>für</strong> Pathologie o<strong>de</strong>r Pathologe<br />
31. Facharzt <strong>für</strong> Pharmakologie und Toxikologie<br />
32. Facharzt <strong>für</strong> Phoniatrie und Pädaudiologie<br />
33. Facharzt <strong>für</strong> Physikalische und Rehabilitative Medizin<br />
34. Facharzt <strong>für</strong> Physiologie<br />
35. Facharzt <strong>für</strong> Plastische Chirurgie<br />
36. Facharzt <strong>für</strong> Psychiatrie und Psychotherapie o<strong>de</strong>r Psychiater und Psychotherapeut<br />
37. Facharzt <strong>für</strong> Psychotherapeutische Medizin<br />
38. Facharzt <strong>für</strong> Rechtsmedizin o<strong>de</strong>r Rechtsmediziner<br />
39. Facharzt <strong>für</strong> Strahlentherapie<br />
40. Facharzt <strong>für</strong> Transfusionsmedizin o<strong>de</strong>r Transfusionsmediziner<br />
41. Facharzt <strong>für</strong> Urologie o<strong>de</strong>r Urologe<br />
§ 7<br />
Führen mehrerer Facharztbezeichnungen<br />
(1) Hat ein Arzt die Anerkennung zum Führen von Facharztbezeichnungen <strong>für</strong> mehrere <strong>Gebiete</strong><br />
erhalten, so darf er <strong>für</strong> die folgen<strong>de</strong>n verwandten <strong>Gebiete</strong> diese Bezeichnungen nebeneinan<strong>de</strong>r<br />
führen:<br />
Allgemeinmedizin<br />
- allein<br />
Anästhesiologie<br />
- mit 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 28, 29, 31, 33,<br />
35, 36, 37, 40, 41<br />
Anatomie<br />
- mit 6, 26, 30, 34
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 16 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Arbeitsmedizin<br />
- mit 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 28, 29,<br />
30, 31, 32, 33, 35, 36, 37, 38<br />
Augenheilkun<strong>de</strong><br />
- mit 2, 4, 7, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 24, 25, 28, 30, 31, 35, 36, 37, 39,<br />
40<br />
Biochemie<br />
- mit 3, 4, 13, 14, 19, 20, 26, 30, 31, 34, 38<br />
Chirurgie<br />
- mit 2, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 27, 28, 29, 30, 31,<br />
33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Diagnostische Radiologie<br />
- mit 4, 7, 9, 10, 12, 13, 15, 16, 17, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 32, 33, 35, 38, 39, 41<br />
Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe<br />
- mit 2, 4, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 27, 28, 30, 31, 33, 35,<br />
36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong><br />
- mit 2, 4, 5, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 28, 30, 31, 32,<br />
33, 35, 36, 37, 39, 40<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
- mit 2, 4, 7, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 27, 28, 29, 30, 31,<br />
33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Herzchirurgie<br />
- mit 2, 7, 8, 14, 15, 16, 17, 19, 21, 27, 28, 30, 31, 33, 35, 40<br />
Humangenetik<br />
- mit 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30,<br />
31, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Hygiene und Umweltmedizin<br />
- mit 2, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29,<br />
30, 31, 35, 38, 39, 40, 41<br />
Innere Medizin<br />
- mit 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 27, 28, 29, 30, 31,<br />
33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Kin<strong>de</strong>rchirurgie<br />
- mit 2, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 17, 18, 19, 21, 22, 24, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 35, 38,<br />
39, 40, 41<br />
Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
- mit 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30,<br />
31, 32, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 17 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />
- mit 4, 5, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 31, 32, 33,<br />
35, 36, 37, 38, 41<br />
Klinische Pharmakologie<br />
- mit 2, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29,<br />
31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Laboratoriumsmedizin<br />
- mit 2, 4, 6, 9, 11, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 21, 23, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 36, 38, 40, 41<br />
Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie<br />
- mit 2, 4, 5, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29,<br />
30, 31, 35, 38, 40, 41<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie<br />
- mit 2, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 19, 21, 23, 24, 25, 26, 28, 30, 31, 32, 33, 35,<br />
36, 37, 39, 40<br />
Nervenheilkun<strong>de</strong><br />
- mit 2, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28,<br />
29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Neurochirurgie<br />
- mit 2, 4, 5, 7, 8, 10, 12, 13, 14, 16, 18, 19, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32,<br />
33, 35, 36, 37, 39, 40<br />
Neurologie<br />
- mit 2, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29,<br />
30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Neuropathologie<br />
- mit 13, 14, 15, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 31, 34, 36, 38, 39<br />
Nuklearmedizin<br />
- mit 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33, 35,<br />
38, 39, 40, 41<br />
Öffentliches Gesundheitswesen<br />
mit allen Facharztbezeichnungen, ausgenommen Allgemeinmedizin<br />
Orthopädie<br />
- mit 2, 4, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 33,<br />
35, 36, 37, 38, 39, 40<br />
Pathologie<br />
- mit 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29,<br />
31, 32, 34, 35, 36, 38, 39, 40, 41<br />
Pharmakologie und Toxikologie<br />
- mit 2, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27,<br />
28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Phoniatrie und Pädaudiologie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 18 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
mit 7, 8, 10, 10, 12, 14, 16, 17, 18, 19, 22, 23, 24, 25, 28, 30, 31, 33, 35, 36, 37, 40<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin<br />
- mit 2, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 31, 32,<br />
35, 36, 37, 38, 39, 40, 41<br />
Physiologie<br />
- mit 3, 6, 19, 25, 26, 30, 31<br />
Plastische Chirurgie<br />
- mit 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33,<br />
36, 37, 39, 40, 41<br />
Psychiatrie und Psychotherapie<br />
- mit 2, 4, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32,<br />
33, 35, 37, 38, 39, 41<br />
Psychotherapeutische Medizin<br />
- mit 2, 4, 5, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 17, 18, 19, 22, 23, 25, 28, 29, 31, 32, 33, 35, 36,<br />
38, 39, 41<br />
Rechtsmedizin<br />
- mit 4, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31,<br />
33, 35, 36, 27, 39, 40, 41<br />
Strahlentherapie<br />
- mit 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31,<br />
33, 35, 36, 37, 38, 40, 41<br />
Transfusionsmedizin<br />
- mit 2, 5, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 30,<br />
31, 32, 33, 35, 38, 39, 41<br />
Urologie<br />
- mit 2, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 27, 28, 30, 31, 33, 35,<br />
36, 37, 38, 39, 40<br />
An<strong>de</strong>re als die in Satz 1 genannten Bezeichnungen dürfen nicht nebeneinan<strong>de</strong>r geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2)Schwerpunktbezeichnungen nach § 2 Abs. 1 dürfen nur zusammen mit <strong>de</strong>r Bezeichnung <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s geführt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m die Schwerpunkte zugehören. Für ein Gebiet dürfen in <strong>de</strong>r Regel<br />
nicht mehr als zwei Schwerpunktbezeichnungen nebeneinan<strong>de</strong>r geführt wer<strong>de</strong>n. Führt ein Arzt zwei<br />
Gebietsbezeichnungen, darf er daneben <strong>für</strong> je<strong>de</strong>s dieser <strong>Gebiete</strong> nur eine<br />
Schwerpunktbezeichnung führen.<br />
(3)Bereichsbezeichnungen nach § 2 Abs. 2 dürfen nur zusammen mit <strong>de</strong>r Berufsbezeichnung "Arzt"<br />
o<strong>de</strong>r einer Gebietsbezeichnung geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 8<br />
Berechtigung zur Weiterbildung
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 19 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
(1)Die Weiterbildung in <strong>de</strong>n <strong>Gebiete</strong>n und Schwerpunkten sowie im Rahmen <strong>de</strong>r speziellen<br />
Weiterbildung im Gebiet wird unter verantwortlicher Leitung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Ärztekammer berechtigten<br />
Ärzte in einem Universitätszentrum, einer Universitätsklinik o<strong>de</strong>r in einer hierzu von <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Stelle zugelassenen Einrichtung <strong>de</strong>r ärztlichen Versorgung (Weiterbildungsstätten) durchgeführt.<br />
Die Weiterbildung kann soweit in <strong>de</strong>n <strong>Abschnitt</strong>en <strong>II</strong> und <strong>II</strong>I <strong>de</strong>r Weiterbildungsordnung vorgesehen<br />
auch bei einem berechtigten nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt erfolgen. Das Erfor<strong>de</strong>rnis einer Berechtigung<br />
gilt auch <strong>für</strong> eine Weiterbildung in Bereichen sowie <strong>für</strong> eine Weiterbildung zum Erwerb einer<br />
Fachkun<strong>de</strong>, soweit in <strong>de</strong>n <strong>Abschnitt</strong>en <strong>II</strong> und <strong>II</strong>I <strong>de</strong>r Weiterbildungsordnung nichts an<strong>de</strong>res bestimmt<br />
ist.<br />
(2)Die Berechtigung zur Weiterbildung kann nur erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Arzt fachlich und<br />
persönlich geeignet ist. Der Arzt, <strong>de</strong>r <strong>für</strong> ein Gebiet, einen Schwerpunkt o<strong>de</strong>r einen Bereich zur<br />
Weiterbildung berechtigt wird, muß in seinem Gebiet, Schwerpunkt o<strong>de</strong>r Bereich umfassen<strong>de</strong><br />
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten besitzen, die ihn befähigen, eine gründliche<br />
Weiterbildung zu vermitteln. Er soll diese Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in mehrjähriger<br />
Tätigkeit nach Abschluß <strong>de</strong>r Weiterbildung in verantwortlicher Stellung erworben haben. Die<br />
Berechtigung kann nur <strong>für</strong> das Gebiet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schwerpunkt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bereich erteilt wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>ssen Bezeichnung <strong>de</strong>r Arzt führt. Sie kann grundsätzlich nur <strong>für</strong> ein Gebiet und einen zugehörigen<br />
Schwerpunkt erteilt wer<strong>de</strong>n. Die Weiterbildungsberechtigung wird grundsätzlich zeitlich befristet<br />
erteilt. Sie kann je<strong>de</strong>rzeit von <strong>de</strong>r Ärztekammer überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
(3)Absatz 2 Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend <strong>für</strong> die Berechtigung von Ärzten zur speziellen<br />
Weiterbildung im Gebiet und <strong>für</strong> die Berechtigung zum Erwerb einer Fachkun<strong>de</strong> im Gebiet.<br />
(4)Der berechtigte Arzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten sowie zeitlich und<br />
inhaltlich entsprechend dieser Weiterbildungsordnung zu gestalten. Die Berechtigung kann<br />
mehreren Ärzten an einer Weiterbildungsstätte gemeinsam erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
(5)Für <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Weiterbildungsberechtigung ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf<br />
und Zielsetzung <strong>de</strong>r Weiterbildung gestellten Anfor<strong>de</strong>rungen durch <strong>de</strong>n berechtigten Arzt unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>s Versorgungsauftrages (Anzahl sowie Erkrankungs- und Verletzungsarten <strong>de</strong>r<br />
Patienten) sowie <strong>de</strong>r personellen und materiellen Ausstattung <strong>de</strong>r Weiterbildungsstätte erfüllt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Zur Entscheidung darüber erläßt die Ärztekammer allgemeine Verwaltungsvorschriften,<br />
welche die <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Berechtigungsinhalt und -umfang im jeweiligen Gebiet,<br />
Schwerpunkt und Bereich, <strong>de</strong>r speziellen Weiterbildung im Gebiet und zur Vermittlung <strong>de</strong>r<br />
Fachkun<strong>de</strong> im einzelnen notwendigen Bedingungen zur ordnungsgemäßen Weiterbildung<br />
bestimmen können. Die Ärztekammer kann darüberhinaus Auflagen erteilen. Der berechtigte Arzt<br />
hat Verän<strong>de</strong>rungen in Struktur und Größe <strong>de</strong>r Weiterbildungsstätte unverzüglich <strong>de</strong>r Ärztekammer<br />
anzuzeigen. Auf Verlangen sind dieser entsprechen<strong>de</strong> Auskünfte zu erteilen. Der Umfang <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildungsberechtigung kann dann <strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rten Verhältnissen angepaßt wer<strong>de</strong>n.<br />
(6)Die Berechtigung wird <strong>de</strong>m Arzt auf Antrag erteilt. Der antragstellen<strong>de</strong> Arzt hat das Gebiet, <strong>de</strong>n<br />
Schwerpunkt, die <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung sowie die Fachkun<strong>de</strong> im Gebiet und <strong>de</strong>n Bereich, sowie<br />
<strong>de</strong>n zeitlichen Umfang, <strong>für</strong> die er die Berechtigung beantragt, näher zu bezeichnen. Die<br />
Ärztekammer führt ein Verzeichnis <strong>de</strong>r berechtigten Ärzte, aus <strong>de</strong>m die Weiterbildungsstätte, das<br />
Gebiet, <strong>de</strong>r Schwerpunkt, die <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung sowie die Fachkun<strong>de</strong> im Gebiet und <strong>de</strong>r<br />
Bereich, in <strong>de</strong>nen Ärzte zur Weiterbildung berechtigt sind, sowie <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Berechtigung<br />
hervorgehen.<br />
§ 9<br />
Zulassung von Praxen nie<strong>de</strong>rgelassener Ärzte<br />
o<strong>de</strong>r sonstiger Einrichtungen <strong>de</strong>r ärztlichen Versorgung<br />
als Weiterbildungsstätte
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 20 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Frei aus redaktionellen Grün<strong>de</strong>n, da gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 <strong>de</strong>s Hamburgischen Ärztegesetzes<br />
über die Zulassung <strong>de</strong>r Weiterbildungsstätte und <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Zulassung die Behör<strong>de</strong> im<br />
Benehmen mit <strong>de</strong>r Ärztekammer entschei<strong>de</strong>t.<br />
§ 10<br />
Wi<strong>de</strong>rruf und Erlöschen <strong>de</strong>r Berechtigung<br />
(1) Rücknahme und Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Berechtigung regeln sich nach <strong>de</strong>n §§ 48 und 49 <strong>de</strong>s<br />
Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.<br />
(2) Mit <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Tätigkeit eines berechtigten Arztes an <strong>de</strong>r Weiterbildungsstätte, <strong>de</strong>r<br />
Auflösung <strong>de</strong>r Weiterbildungsstätte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs <strong>de</strong>r Zulassung als Weiterbildungsstätte<br />
erlischt seine Berechtigung zur Weiterbildung.<br />
(3) Än<strong>de</strong>rn sich in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 8 Abs. 5 die <strong>für</strong> die Erteilung <strong>de</strong>r Weiterbildungsberechtigung<br />
maßgebend gewesenen Voraussetzungen, so kann <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r Weiterbildungsberechtigung<br />
<strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rten Verhältnissen angepaßt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 11<br />
Erteilung von Zeugnissen über die Weiterbildung<br />
(1)Der berechtigte Arzt hat <strong>de</strong>m in Weiterbildung befindlichen Arzt über die unter seiner Verantwortung<br />
abgeleistete Weiterbildungszeit ein Zeugnis auszustellen, das die erworbenen<br />
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage <strong>de</strong>r fachlichen Eignung ausführlich<br />
Stellung nimmt.<br />
Das Zeugnis muß im einzelnen Angaben enthalten über:<br />
1. die Dauer <strong>de</strong>r abgeleisteten Weiterbildungszeit, sowie Unterbrechungen <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildung z.B. durch Krankheit, Schwangerschaft, Son<strong>de</strong>rbeurlaubung, Wehrdienst<br />
2. die in dieser Weiterbildungszeit im einzelnen vermittelten und erworbenen Kenntnisse,<br />
Erfahrungen und Fertigkeiten, die erbrachten ärztlichen Tätigkeiten in Diagnostik und<br />
Therapie sowie die sonstigen vermittelten Kenntnisse.<br />
(2)Auf Antrag <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Weiterbildung befindlichen Arztes o<strong>de</strong>r auf Anfor<strong>de</strong>rung durch die<br />
Ärztekammer mit Einverständnis <strong>de</strong>s Weiterzubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n ist nach Ablauf je eines<br />
Weiterbildungsjahres ein Zeugnis auszustellen, das <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Absatzes 1 entspricht.<br />
§ 12<br />
Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen<br />
Eine Gebiets-, Schwerpunkt- o<strong>de</strong>r Bereichsbezeichnung nach § 2 kann nach abgeschlossener<br />
Weiterbildung beantragt wer<strong>de</strong>n. Die Entscheidung über die Anerkennung einer Gebiets-,<br />
Schwerpunkt- o<strong>de</strong>r Bereichsbezeichnung trifft die Ärztekammer aufgrund <strong>de</strong>r vorgelegten<br />
Zeugnisse und einer sie ergänzen<strong>de</strong>n Prüfung vor <strong>de</strong>m Prüfungsausschuß (§ 14); zur Prüfung wird
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 21 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
<strong>de</strong>r Antragsteller gemäß § 15 zugelassen. Er darf nach bestan<strong>de</strong>ner Prüfung eine Gebiets-,<br />
Schwerpunkt- o<strong>de</strong>r Bereichsbezeichnung nach § 2 führen.<br />
§ 13<br />
Erteilung eines Qualifikationsnachweises <strong>für</strong> die <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung<br />
im Gebiet und die Fachkun<strong>de</strong> im Gebiet<br />
Die Erteilung eines Qualifikationsnachweises über <strong>de</strong>n erfolgreichen Abschluß <strong>de</strong>r speziellen<br />
Weiterbildung im Gebiet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Weiterbildung zum Erwerb <strong>de</strong>r Fachkun<strong>de</strong> <strong>für</strong> bestimmte<br />
Untersuchungs- und Behandlungsmetho<strong>de</strong>n im Gebiet erhält <strong>de</strong>r Arzt auf Antrag durch die<br />
Ärztekammer. Für die Entscheidung zur Anerkennung <strong>de</strong>r speziellen Weiterbildung und <strong>de</strong>s<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweises gelten § 12 Satz 1und 2 entsprechend.<br />
§ 14<br />
Prüfungsausschuß und Wi<strong>de</strong>rspruchsausschuß<br />
(1)Die Ärztekammer bil<strong>de</strong>t zur Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung Prüfungsausschüsse. Die Prüfung kann<br />
auch in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Prüfungsausschüssen an<strong>de</strong>rer Lan<strong>de</strong>särztekammern durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(2)Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses bestellt die Ärztekammer. Der Prüfungsausschuß<br />
entschei<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>r Besetzung mit min<strong>de</strong>stens drei Ärzten, von <strong>de</strong>nen zwei die Anerkennung <strong>für</strong> das<br />
nach § 12 zu prüfen<strong>de</strong> Gebiet, <strong>de</strong>n Schwerpunkt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bereich besitzen müssen. Dies gilt auch<br />
<strong>für</strong> die Prüfung zur Anerkennung eines Qualifikationsnachweises <strong>für</strong> die <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung im<br />
Gebiet und die Fachkun<strong>de</strong> im Gebiet nach § 13.<br />
(3)Die Ärztekammer bestimmt <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses.<br />
(4)Der Prüfungsausschuß beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt<br />
die Stimme <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Ausschlag.<br />
(5)Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses entschei<strong>de</strong>n unabhängig und sind an Weisungen nicht<br />
gebun<strong>de</strong>n.<br />
(6)Zur Beratung bei <strong>de</strong>r Entscheidung über Wi<strong>de</strong>rsprüche gegen Prüfungsentscheidungen wird bei<br />
<strong>de</strong>r Ärztekammer ein Wi<strong>de</strong>rspruchsausschuß gebil<strong>de</strong>t. Für die Bestellung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r und die<br />
Bestimmung <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n gelten Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 3 und <strong>für</strong> die Zusammensetzung<br />
<strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchsausschusses bei Wi<strong>de</strong>rspruchsentscheidungen Abs. 2 Satz 2 bis 4<br />
entsprechend. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchsausschusses dürfen an <strong>de</strong>r angefochtenen<br />
Entscheidung nicht mitgewirkt haben.<br />
(7)Die Bestellung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Prüfungsausschüsse- und<br />
Wi<strong>de</strong>rspruchsausschüsse erfolgt <strong>für</strong> die Dauer <strong>de</strong>r Wahlperio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kammerversammlung.<br />
§ 15<br />
Zulassung zur Prüfung
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 22 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
(1)Über die Zulassung zur Prüfung entschei<strong>de</strong>t die Ärztekammer. Die Zulassung wird erteilt, wenn<br />
die Weiterbildung ordnungsgemäß abgeschlossen sowie durch Zeugnisse und Nachweise gemäß<br />
§ 11 belegt ist. Eine Ablehnung <strong>de</strong>r Zulassung ist <strong>de</strong>m Antragsteller mit Begründung schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
(2)Rücknahme und Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Zulassung regeln sich nach <strong>de</strong>n §§ 48 und 49 <strong>de</strong>s Hamburgischen<br />
Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Entscheidung wer<strong>de</strong>n die von <strong>de</strong>r Ärztekammer zu<br />
beschließen<strong>de</strong>n Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugrun<strong>de</strong>gelegt.<br />
§ 16<br />
Prüfung<br />
(1)Die Ärztekammer setzt <strong>de</strong>n Termin <strong>de</strong>r Prüfung in angemessener Frist nach <strong>de</strong>r Zulassung fest.<br />
Der Antragsteller ist mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens zwei Wochen zum Prüfungstermin zu la<strong>de</strong>n.<br />
(2)Die Prüfung ist mündlich und soll <strong>für</strong> je<strong>de</strong>n Antragsteller min<strong>de</strong>stens 30 Minuten dauern. Sie<br />
erstreckt sich auch auf die Überprüfung ärztlicher Fertigkeiten.<br />
(3)Inhalt, Umfang und Ergebnis <strong>de</strong>r Weiterbildung wer<strong>de</strong>n durch die vorgelegten Zeugnisse nach §<br />
11 nachgewiesen und durch <strong>de</strong>n Prüfungsausschuß überprüft. Der Prüfungsausschuß entschei<strong>de</strong>t<br />
aufgrund <strong>de</strong>r vorgelegten Zeugnisse und <strong>de</strong>s Prüfungsergebnisses, ob die vorgeschriebenen<br />
eingehen<strong>de</strong>n Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben wor<strong>de</strong>n sind.<br />
(4)Wird die Prüfung nicht bestan<strong>de</strong>n, so kann <strong>de</strong>r Prüfungsausschuß die Weiterbildungszeit<br />
verlängern und beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen an die verlängerte Weiterbildung stellen.<br />
(5)Die Min<strong>de</strong>stdauer <strong>de</strong>r verlängerten Weiterbildung ist grundsätzlich drei Monate. Sie darf in<br />
<strong>Gebiete</strong>n höchstens zwei Jahre, in Schwerpunkten, <strong>für</strong> die <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung im Gebiet, <strong>für</strong><br />
die Fachkun<strong>de</strong> im Gebiet sowie in Bereichen höchstens ein Jahr betragen. Die inhaltlichen<br />
Auflagen müssen sich auf die in <strong>de</strong>r Prüfung festgestellten Mängel beziehen. Sie können die<br />
Verpflichtung beinhalten, bestimmte Weiterbildungsinhalte abzuleisten, bestimmte ärztliche<br />
Tätigkeiten unter Anleitung durchzuführen und Wissenslücken auszugleichen.<br />
(6)Wenn <strong>de</strong>r Antragsteller <strong>de</strong>r Prüfung ohne ausreichen<strong>de</strong>n Grund fernbleibt o<strong>de</strong>r sie ohne<br />
ausreichen<strong>de</strong>n Grund abbricht, gilt die Prüfung als nicht bestan<strong>de</strong>n.<br />
(7)Über die Prüfung ist eine Nie<strong>de</strong>rschrift anzufertigen. Sie muß enthalten<br />
1. die Besetzung <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses<br />
2. <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Geprüften<br />
3. <strong>de</strong>n Prüfungsgegenstand<br />
4. die gestellten Fragen und Vermerke über <strong>de</strong>ren Beantwortung<br />
5. Ort, Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Prüfung<br />
6. im Fall <strong>de</strong>s Nichtbestehens <strong>de</strong>r Prüfung die vom Prüfungsausschuß gemachten zeitlichen und<br />
inhaltlichen Auflagen.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 23 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
§ 17<br />
Prüfungsentscheidung<br />
(1)Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses teilt <strong>de</strong>r Ärztekammer das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung mit.<br />
(2)Bei Bestehen <strong>de</strong>r Prüfung stellt die Ärztekammer <strong>de</strong>m Antragsteller eine entsprechen<strong>de</strong> Urkun<strong>de</strong><br />
gemäß § 12 o<strong>de</strong>r einen Qualifikationsnachweis gemäß § 13 aus.<br />
(3)Bei Nichtbestehen <strong>de</strong>r Prüfung erteilt die Ärztekammer <strong>de</strong>m Antragsteller einen schriftlichen<br />
Bescheid mit Begründung einschließlich <strong>de</strong>r vom Prüfungsausschuß beschlossenen Auflagen<br />
gemäß § 16 Abs. 4 und 5.<br />
(4)Gegen <strong>de</strong>n Bescheid <strong>de</strong>r Ärztekammer nach Abs. 3 kann <strong>de</strong>r Antragsteller Wi<strong>de</strong>rspruch nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 69 bis 73 <strong>de</strong>r Verwaltungsgerichtsordnung einlegen. Über <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
entschei<strong>de</strong>t die Ärztekammer nach Anhörung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchsausschusses.<br />
§ 18<br />
Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung<br />
Eine nicht erfolgreich abgeschlossene Prüfung kann frühestens nach drei Monaten wie<strong>de</strong>rholt<br />
wer<strong>de</strong>n. Für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung gelten die §§ 14 bis 17 entsprechend.<br />
§ 19<br />
Anerkennung bei abweichen<strong>de</strong>m Weiterbildungsgang<br />
(1)Wer in einem von § 4 und <strong>de</strong>n <strong>Abschnitt</strong>en <strong>II</strong> und <strong>II</strong>I <strong>de</strong>r Weiterbildungsordnung abweichen<strong>de</strong>n<br />
Weiterbildungsgang eine Weiterbildung abgeschlossen hat, erhält auf Antrag die Anerkennung<br />
durch die Ärztekammer, wenn die Weiterbildung gleichwertig ist. Auf das Verfahren <strong>de</strong>r<br />
Anerkennung fin<strong>de</strong>n die §§ 12 bis 18 entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />
(2)Eine abweichen<strong>de</strong>, nicht abgeschlossene Weiterbildung kann nach <strong>de</strong>n Vorschriften dieser<br />
Weiterbildungsordnung abgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Über die zeitliche und inhaltliche Anrechnung <strong>de</strong>r<br />
bisher abgeleisteten Weiterbildung entschei<strong>de</strong>t die Ärztekammer.<br />
§ 20<br />
Weiterbildung außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />
(1) Die Anerkennung von Weiterbildungen aus <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Europäischen Union erfolgt nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>s § 13 <strong>de</strong>s Hamburgischen Ärztegesetzes vom 22. Mai 1978 in <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten<br />
Fassung vom 27. September 1995.<br />
(2) Für <strong>de</strong>n Erwerb von fachärztlichen Befähigungsnachweisen, die nicht unter Art. 4 und 6 <strong>de</strong>r<br />
Richtlinie 93/16/EWG vom 5. April 1993 fallen o<strong>de</strong>r die zwar in Art. 6 aufgeführt sind, aber in einem
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 24 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
bestimmten Heimat- o<strong>de</strong>r Herkunftstaat nicht ausgestellt wer<strong>de</strong>n, gelten <strong>für</strong> Staatsangehörige <strong>de</strong>r<br />
Mitgliedstaaten nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 8 Abs. 1 <strong>de</strong>rr Richtlinie 93/16/EWG die Vorschriften dieser<br />
Weiterbildungsordnung über die Anerkennung von Arztbezeichnungen (§§ 12 - 19).<br />
(3) Die von <strong>de</strong>n Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union in einem <strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaaten abgeleistete Weiterbildung, die noch nicht zu einem Befähigungsnachweis<br />
gemäß Absatz 1 Satz 1 geführt haben, ist nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 19 Abs. 2 auf die im<br />
Geltungsbereich dieser Weiterbildungsordnung vorgeschriebene Weiterbildungszeiten ganz o<strong>de</strong>r<br />
teilweise anzurechnen.<br />
(4) Eine Weiterbildung im Ausland außerhalb eines Mitgliedstaates <strong>de</strong>r Europäischen Union kann<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise angerechnet wer<strong>de</strong>n, wenn sie <strong>de</strong>n Grundsätzen dieser Weiterbildungsordnung<br />
entspricht und eine Weiterbildung von min<strong>de</strong>stens 12 Monaten in einem angestrebten Gebiet,<br />
Schwerpunkt, in einer speziellen Weiterbildung im Gebiet o<strong>de</strong>r in einem Bereich in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srepublik abgeleistet wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Gleiches gilt <strong>für</strong> die Weiterbildung in einem Mitgliedstaat <strong>de</strong>r Europäischen Union, wenn sie von<br />
einem Arzt abgeleistet wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates ist.<br />
(5) Eine von Ärzten, die nicht die <strong>de</strong>utsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber zum Personenkreis<br />
<strong>de</strong>s Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz gehören, außerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereiches <strong>de</strong>s Grundgesetzes<br />
abgeschlossene Weiterbildung ist anzuerkennen, wenn sie einer Weiterbildung nach Maßgabe<br />
dieser Weiterbildungsordnung gleichwertig ist. Bei nicht gleichwertiger o<strong>de</strong>r nicht abgeschlossener<br />
Weiterbildung gilt <strong>für</strong> die Anrechnung von Weiterbildungszeiten § 19 Abs. 2 entsprechend.<br />
§ 21<br />
Aberkennung von Weiterbildungsbezeichnungen<br />
und Qualifikationsnachweisen<br />
(1) Die Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung nach § 12 sowie eines<br />
Qualifikationsnachweises nach § 13 kann zurückgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn die <strong>für</strong> die Anerkennung<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Vor <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>r Ärztekammer über<br />
die Rücknahme sind ein nach § 14 gebil<strong>de</strong>ter Prüfungsausschuß und <strong>de</strong>r Arzt zu hören.<br />
(2) In <strong>de</strong>m Rücknahmebescheid ist festzulegen, welche Weiterbildungsabschnitte <strong>de</strong>r betroffene<br />
Arzt ableisten muß, um eine ordnungsgemäße Weiterbildung nachzuweisen. Für <strong>de</strong>n<br />
Rücknahmebescheid und das Verfahren fin<strong>de</strong>n im übrigen § 17 Abs. 3 und 4 entsprechen<strong>de</strong><br />
Anwendung.<br />
§ 22<br />
(Frei aus redaktionellen Grün<strong>de</strong>n).<br />
§ 23<br />
Übergangsbestimmungen<br />
(1) Die bisher ausgesprochenen Anerkennungen von Weiterbildungsbezeichnungen bleiben gültig.<br />
Abweichend davon gilt, daß die Umstellung <strong>de</strong>r Gebietsbezeichnung „Radiologische Diagnostik“ in<br />
„Diagnostische Radiologie“ und <strong>de</strong>r Bereichsbezeichnung „Transfusionsmedizin“ in<br />
„Bluttransfusionswesen“ bis zum 31.08.1998 vorzunehmen ist.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 25 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
(2) Kammermitglie<strong>de</strong>r, die vor <strong>de</strong>m 01.09.1996 die Weiterbildung in einem Gebiet, einem<br />
Teilgebiet o<strong>de</strong>r in einem Bereich nach <strong>de</strong>r Weiterbildungsordnung vom 27.11.1989 begonnen<br />
haben, können diese bis zum 31.08.2004 nach <strong>de</strong>n bisher gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen abschließen.<br />
Auf das Anerkennungsverfahren fin<strong>de</strong>n jedoch die § 12 - 18 Anwendung.<br />
(3) Kammermitglie<strong>de</strong>r, die bei Einführung einer neuen Weiterbildungsbezeichnung in diese<br />
Weiterbildungsordnung in <strong>de</strong>m Gebiet, Schwerpunkt o<strong>de</strong>r Bereich, <strong>für</strong> das bzw. <strong>für</strong> <strong>de</strong>n diese<br />
Weiterbildungsbezeichnung eingeführt wor<strong>de</strong>n ist, innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraumes vom 01.09.1988 bis<br />
zum 31.08.1996 min<strong>de</strong>stens die gleiche Zeit regelmäßig tätig waren, welche <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Min<strong>de</strong>stdauer <strong>de</strong>r Weiterbildung entspricht, können die Anerkennung zum Führen dieser<br />
Weiterbildungsbezeichnung beantragen. Der Antragsteller hat <strong>de</strong>n Nachweis einer regelmäßigen<br />
und überwiegen<strong>de</strong>n Tätigkeit <strong>für</strong> die in Satz 1 angegebene Min<strong>de</strong>stdauer zu erbringen. Aus <strong>de</strong>m<br />
Nachweis muß hervorgehen, daß <strong>de</strong>r Antragsteller eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und<br />
Fertigkeiten erworben hat. Auf das Anerkennungsverfahren fin<strong>de</strong>n die §§ 12 - 18 entsprechen<strong>de</strong><br />
Anwendung.<br />
(4) Für Anträge auf eine Bescheinigung <strong>für</strong> eine neueingeführte <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung im Gebiet<br />
gilt Absatz 3 entsprechend. Bei Einführung einer Fachkun<strong>de</strong> im Gebiet kann ein Arzt auf Antrag die<br />
entsprechen<strong>de</strong> Bescheinigung auch erhalten, wenn er innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraumes vom 01.09.1992<br />
bis zum 31.08.1996 entsprechen<strong>de</strong> Tätigkeiten regelmäßig ausgeübt und hierbei eingehen<strong>de</strong><br />
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben hat. Der Antragsteller hat einen<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Nachweis gegenüber <strong>de</strong>r Ärztekammer zu führen. Das Anerkennungsverfahren<br />
regelt sich nach <strong>de</strong>n §§ 12 - 18.<br />
(5) Kammermitglie<strong>de</strong>r, die die Teilgebietsbezeichnungen Kin<strong>de</strong>rchirurgie, Plastische Chirurgie,<br />
Thorax- und Kardiovaskularchirurgie führen, können diese Bezeichnung beibehalten. Auf Antrag<br />
erhalten sie das Recht, statt<strong>de</strong>ssen eine <strong>de</strong>r nachstehend genannten Facharztbezeichnungen zu<br />
führen, wenn sie nach Anerkennung in diesem Teilgebiet in <strong>de</strong>r Zeit vom 01.09.1988 bis zum<br />
31.08.1999 min<strong>de</strong>stens zwei Jahre regelmäßig und überwiegend tätig waren:<br />
1. bei Teilgebietsbezeichnung "Kin<strong>de</strong>rchirurgie" <strong>de</strong>n Facharzt <strong>für</strong> "Kin<strong>de</strong>rchirurgie";<br />
2. bei Teilgebietsbezeichnung "Plastische Chirurgie" <strong>de</strong>n Facharzt <strong>für</strong> "Plastische Chirurgie";<br />
3. bei Teilgebietsbezeichnung "Thorax- und Kardiovaskularchirurgie" <strong>de</strong>n Facharzt <strong>für</strong><br />
"Herzchirurgie";<br />
(6) Kammermitglie<strong>de</strong>r, die die Teilgebietsbezeichnung "Phoniatrie und Pädaudiologie" führen,<br />
können sie beibehalten. Auf Antrag erhalten sie das Recht, statt<strong>de</strong>ssen die Bezeichnung "Facharzt<br />
<strong>für</strong> Phoniatrie und Pädaudiologie"; zu führen.<br />
(7) Für Kammermitglie<strong>de</strong>r, die die Bereichsbezeichnung „Transfusionsmedizin“ führen, fin<strong>de</strong>t § 23<br />
Abs. 1 Anwendung. Sie erhalten auf Antrag das Recht, die Bezeichnung „Facharzt <strong>für</strong><br />
Transfusionsmedizin“ zu führen, wenn sie in <strong>de</strong>r Zeit vom 01.09.1988 bis zum 31.08.1999<br />
insgesamt min<strong>de</strong>stens fünf Jahre regelmäßig und ganztägig in <strong>de</strong>r Transfusionsmedizin tätig waren.<br />
(8) Kammermitglie<strong>de</strong>r, die die Bezeichnung Psychiater o<strong>de</strong>r Arzt <strong>für</strong> Psychiatrie führen, können sie<br />
beibehalten. Auf Antrag erhalten sie das Recht, die Facharztbezeichnung "Facharzt <strong>für</strong> Psychiatrie<br />
und Psychotherapie" zu führen, wenn sie im Besitz <strong>de</strong>r Bereichsbezeichnung "Psychotherapie"<br />
sind. Anträge nach diesen Übergangsbestimmungen können bis zum 31.08.2004 gestellt wer<strong>de</strong>n.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 26 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Diese Regelung gilt entsprechend <strong>für</strong> Kammermitglie<strong>de</strong>r, die die Bezeichnung Kin<strong>de</strong>r- und<br />
Jugendpsychiatrie führen.<br />
(9) Kammermitglie<strong>de</strong>r, die die Bereichsbezeichnungen "Psychoanalyse" o<strong>de</strong>r "Psychotherapie"<br />
führen, können sie beibehalten. Sie erhalten auf Antrag die Bezeichnung "Facharzt <strong>für</strong><br />
Psychotherapeutische Medizin", wenn sie nachweisen, nach Erwerb <strong>de</strong>r Bereichsbezeichnung<br />
min<strong>de</strong>stens fünf Jahren hauptberuflich und überwiegend Psychotherapie innerhalb <strong>de</strong>s Zeitraumes<br />
vom 01.09.1988 bis zum 31.08.2004 ausgeübt zu haben. Anträge können bis zum 31.08.2004<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
(10) Wer gemäß § 10a <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>särzteordnung als Fachzahnarzt <strong>für</strong> Kieferchirurgie eine<br />
unbefristete Erlaubnis zur Ausübung <strong>de</strong>s ärztlichen Berufs auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Mund-Kiefer-<br />
Gesichtschirurgie erhalten hat, erhält auf Antrag die Bezeichnung "Facharzt <strong>für</strong> Mund-Kiefer-<br />
Gesichtschirurgie" o<strong>de</strong>r "Mund-Kiefer-Gesichtschirurg". An<strong>de</strong>re Fachzahnärzte, die eine Erlaubnis<br />
nach § 10 a Bun<strong>de</strong>särzteordnung besitzen, können auf Antrag das Recht erhalten, eine <strong>de</strong>m Inhalt<br />
ihrer Erlaubnis entsprechen<strong>de</strong> Weiterbildungsbezeichnung zu führen, wenn sie eine gleichwertige<br />
Qualifikation nachweisen und im Fachgebiet voll umfänglich tätig sein dürfen.<br />
(11) Ärzte ohne Gebietsbezeichnung einschließlich Praktische Ärzte, die in <strong>de</strong>r Zeit vom<br />
01.09.1988 bis zum 31.08.1999 eine min<strong>de</strong>stens sechsjährige regelmäßige und ganztägige<br />
Tätigkeit in eigener Praxis in Allgemeinmedizin nachweisen, können zur Facharztprüfung im Gebiet<br />
Allgemeinmedizin in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r §§ 12 - 18 zugelassen wer<strong>de</strong>n. Dabei können<br />
auch Weiterbildungsabschnitte in Krankenhäusern anerkannt wer<strong>de</strong>n, wenn diese <strong>für</strong> die<br />
Weiterbildung in Allgemeinmedizin nach <strong>Abschnitt</strong> <strong>II</strong> anrechnungsfähig sind.<br />
(12) Kammermitglie<strong>de</strong>r, die vor <strong>de</strong>m 01.09.1996 an von einer Ärztekammer anerkannten Kursen in<br />
Umweltmedizin von insgesamt 120 Stun<strong>de</strong>n Dauer teilgenommen haben und in <strong>de</strong>r Zeit vom<br />
01.09.1991 bis zum 31.08.1996 im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit regelmäßig in <strong>de</strong>r<br />
Umweltmedizin tätig waren, können zur Prüfung im Bereich „Umweltmedizin“ zugelassen wer<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus können entsprechen<strong>de</strong> Tätigkeiten noch bis zum 31.08.1999 berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n. In diesen Fällen müssen Antragsteller jedoch an von einer Ärztekammer anerkannten<br />
Kursen in Umweltmedizin von insgesamt 200 Stun<strong>de</strong>n Dauer teilgenommen haben. Auf das<br />
Verfahren fin<strong>de</strong>n die §§ 12 - 18 entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />
(13) Kammermitglie<strong>de</strong>r, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Inkrafttretens dieser Än<strong>de</strong>rungssatzung <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildungsordnung <strong>de</strong>n Fachkun<strong>de</strong>nachweis Rettungsdienst besitzen und im Rettungsdienst<br />
tätig sind, können die Bereichsbezeichnung Rettungsmedizin beantragen. Auf das<br />
Anerkennungsverfahren fin<strong>de</strong>n die §§ 12 -18 entsprechen<strong>de</strong> Anwendung. Anträge nach diesen<br />
Übergangsbestimmungen müssen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Inkrafttreten<br />
dieser Än<strong>de</strong>rungssatzung gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
(14) Kammermitglie<strong>de</strong>r, die bei Inkrafttreten dieser Än<strong>de</strong>rungssatzung <strong>de</strong>r Weiterbildungsordnung<br />
min<strong>de</strong>stens drei Jahre regelmäßig und überwiegend in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Schmerztherapie tätig waren<br />
und dies entsprechend nachweisen, können die Anerkennung zum Führen dieser<br />
Bereichsbezeichnung beantragen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn in einem Zeitraum von fünf<br />
Jahren vor Inkrafttreten dieser Än<strong>de</strong>rungssatzung min<strong>de</strong>stens 100 dokumentierte, spezielle<br />
schmerztherapeutische Behandlungsfälle nachgewiesen und 80 Stun<strong>de</strong>n anerkannte<br />
Kursweiterbildung entsprechend <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>s Kursbuches <strong>Spezielle</strong> Schmerztherapie <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>särztekammer absolviert wor<strong>de</strong>n sind. Auf das Anerkennungsverfahren fin<strong>de</strong>n die §§ 12 - 18<br />
entsprechen<strong>de</strong> Anwendung. Anträge nach diesen Übergangsbestimmungen müssen innerhalb<br />
eines Zeitraumes von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Än<strong>de</strong>rungssatzung gestellt wer<strong>de</strong>n.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 27 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
(15) Anträge nach <strong>de</strong>n Absätzen 3 - 7 und 10 - 12 müssen bis zum 31.08.1999 gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 24<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Weiterbildungsordnung tritt am Tage <strong>de</strong>r Verkündung im „Hamburger Ärzteblatt“ in Kraft,<br />
gleichzeitig tritt die Weiterbildungsordnung vom 1. April 1996 außer Kraft sowie die Satzung zur<br />
Regelung <strong>de</strong>s Erwerbs <strong>de</strong>s Fachkun<strong>de</strong>nachweises Rettungsdienst vom 29. Januar 1996.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 28 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
<strong>Abschnitt</strong> <strong>II</strong> <strong>Spezielle</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Gebiete</strong> einschließlich Spezialisierungen<br />
(Schwerpunkte, <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung, Fachkun<strong>de</strong>)<br />
1. Allgemeinmedizin<br />
Definition:<br />
Die Allgemeinmedizin umfaßt die gesundheitlichen Aspekte <strong>de</strong>s gesamten menschlichen<br />
Lebensbereichs, die Krankheitserkennung und -behandlung <strong>de</strong>r Patienten, unabhängig von Alter,<br />
Geschlecht und Art <strong>de</strong>r Gesundheitsstörung. Dazu gehören die Erkennung und Bewertung<br />
psychosomatischer Erkrankungen und psychosozialer Zusammenhänge, die Vorsorge und<br />
Gesundheitsführung, die Früherkennung von Krankheiten, die Behandlung lebensbedrohlicher Zustän<strong>de</strong>,<br />
die ärztliche Betreuung von Familien, von chronisch Kranken und von alten Menschen, die<br />
Erkennung und Behandlung von milieu- und umweltbedingten Schä<strong>de</strong>n, die Einleitung von<br />
Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Integration <strong>de</strong>r medizinischen, sozialen und psychischen<br />
Hilfen <strong>für</strong> die Kranken und die Zusammenarbeit mit Ärzten an<strong>de</strong>rer <strong>Gebiete</strong>.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 ½ Jahre Allgemeinmedizin; angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in<br />
Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Arbeitsmedizin o<strong>de</strong>r Chirurgie o<strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe<br />
o<strong>de</strong>r Haut- und Geschlechtskrankheiten o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Innere Medizin<br />
o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Laboratoriumsmedizin o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r Orthopädie o<strong>de</strong>r<br />
Psychiatrie und Psychotherapie o<strong>de</strong>r Urologie.<br />
? 1 Jahr Innere Medizin im Stationsdienst<br />
? 6 Monate Chirurgie; angerechnet wer<strong>de</strong>n können 3 Monate in Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe<br />
o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Orthopädie o<strong>de</strong>r Urologie.<br />
? Teilnahme an anerkannten Kursen in <strong>de</strong>r Allgemeinmedizin von insgesamt 240 Stun<strong>de</strong>n Dauer.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik, Therapie und Beratung bei allen auftreten<strong>de</strong>n Gesundheitsstörungen<br />
? <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten ärztlicher Behandlung von Patienten in ihrem häuslichen Milieu und ihrem<br />
weiteren sozialen Umfeld in Kenntnis <strong>de</strong>r erlebten Langzeitanamnese<br />
? <strong>de</strong>r Akut- und Notfallversorgung<br />
? <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r ärztlichen Hausbesuchstätigkeit und <strong>de</strong>r dazu notwendigen Ausstattung<br />
? <strong>de</strong>n hausärztlichen Funktionen und <strong>de</strong>r Familienmedizin<br />
? <strong>de</strong>m Aufbau und <strong>de</strong>r Erhaltung eines persönlichen Patienten-Arzt-Verhältnisses<br />
? <strong>de</strong>m Erwerb von Fähigkeiten zur Kontaktaufnahme und zum dauern<strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>m<br />
Patienten und seinen Bezugspersonen, verbale und nonverbale Kommunikation<br />
? <strong>de</strong>n Fähigkeiten zur Führung eines ärztlichen Gespräches<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung <strong>de</strong>r Lebensweise von Patienten und <strong>de</strong>ren Verhalten bei Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Gesundheit<br />
? <strong>de</strong>r Gesundheitsberatung und Prävention<br />
? <strong>de</strong>m Impfwesen<br />
? <strong>de</strong>n Auswirkungen von Noxen am Arbeitsplatz und aus <strong>de</strong>r Umwelt<br />
? <strong>de</strong>r Früherkennung von Gesundheitsstörungen und Erkrankungen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 29 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Motivierung <strong>de</strong>s Patienten zur therapeutischen Mitarbeit, auch durch die Bildung von<br />
therapeutischen Patientengruppen<br />
? <strong>de</strong>r langfristigen Behandlung und ärztlichen Betreuung chronisch kranker, multimorbi<strong>de</strong>r sowie<br />
bettlägeriger und sterben<strong>de</strong>r Patienten<br />
? <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Diagnostik und Therapie geriatrischer Patienten<br />
? <strong>de</strong>r gezielten Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer und sozialer Hilfen in die<br />
Behandlung als soziale Integrationsfunktion<br />
? <strong>de</strong>r Koordinierung <strong>de</strong>r ärztlichen Behandlung als Hausarzt in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Ärzten<br />
an<strong>de</strong>rer <strong>Gebiete</strong><br />
? <strong>de</strong>r Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen und Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung und Bewertung <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, <strong>de</strong>r Arbeitsfähigkeit,<br />
<strong>de</strong>r Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit<br />
? <strong>de</strong>r Krisenintervention<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r Qualitätssicherung in <strong>de</strong>r Allgemeinmedizin<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), medikamentöser Therapie einschließlich <strong>de</strong>r Dauertherapie<br />
chronisch Kranker, <strong>de</strong>r Probleme <strong>de</strong>r Mehrfachverordnungen, Risiken <strong>de</strong>s<br />
Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei <strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und<br />
Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>m Krankenversicherungswesen und in <strong>de</strong>r Sozialgesetzgebung<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren <strong>Gebiete</strong>, soweit sie <strong>für</strong> die<br />
allgemeinmedizinische Tätigkeit in ihrer Funktion erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Hierzu gehören <strong>für</strong> die Allgemeinmedizin aus <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Inneren Medizin<br />
2. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
? Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie <strong>de</strong>r häufig in <strong>de</strong>r Allgemeinpraxis<br />
vorkommen<strong>de</strong>n inneren Krankheiten<br />
? Diagnostik und Therapie akuter Notfälle einschließlich Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
? Indikation, Durchführung und Bewertung elektrokardiographischer Untersuchungen, <strong>de</strong>r Kreislaufund<br />
<strong>de</strong>r Lungenfunktionsdiagnostik<br />
? medikamentösen und diätetischen Therapie<br />
? physikalischen Therapie einschließlich <strong>de</strong>r Gerätekun<strong>de</strong><br />
? Indikation, Durchführung, Bewertung und Dokumentation von Ultraschalluntersuchungen innerer<br />
Organe, ausschließlich <strong>de</strong>r Echokardiographie<br />
? Endoskopie <strong>de</strong>s Enddarmes<br />
? Beherrschung <strong>de</strong>r <strong>für</strong> die Allgemeinpraxis grundlegen<strong>de</strong>n instrumentellen Techniken sowie<br />
Infusionen und Punktionen<br />
? Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
2.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
Hierzu gehören <strong>für</strong> die Allgemeinmedizin aus <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Chirurgie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 30 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
3. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
? Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie <strong>de</strong>r häufig in <strong>de</strong>r Allgemeinpraxis<br />
vorkommen<strong>de</strong>n chirurgischen Krankheiten<br />
? kleinen Chirurgie<br />
? Versorgung Unfallverletzter, Wie<strong>de</strong>rbelebung und Erstversorgung chirurgischer Notfälle<br />
? Beratung beim Stellen <strong>de</strong>r Operationsindikation unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Lebensalters, <strong>de</strong>s<br />
Gesundheitszustan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Patientenumwelt<br />
? präoperativen Diagnostik und nachstationären Behandlung<br />
Klinische Geriatrie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Allgemeinmedizin<br />
Definition:<br />
Die Klinische Geriatrie umfaßt Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher<br />
und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter, die in beson<strong>de</strong>rem Maße<br />
zu dauern<strong>de</strong>n Behin<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r Selbständigkeit führen, unter Anwendung <strong>de</strong>r<br />
spezifischen geriatrischen Methodik in stationären Einrichtungen mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung größtmöglicher Selbständigkeit.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r Klinischen Geriatrie müssen zusätzlich zur<br />
Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und<br />
Behin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s höheren Lebensalters<br />
? <strong>de</strong>n speziellen geriatrisch relevanten diagnostischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r speziellen geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im<br />
biologisch fortgeschrittenen Lebensalter<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Stuhl- und Urininkontinenz<br />
? <strong>de</strong>n speziellen pharmakokinetischen Beson<strong>de</strong>rheiten und <strong>de</strong>r Dosierung von Arzneimitteln sowie<br />
<strong>de</strong>r Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen<br />
? <strong>de</strong>r altersadäquaten Ernährung und Diätetik<br />
? <strong>de</strong>n physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen<br />
? <strong>de</strong>r Reintegration zur Bewältigung <strong>de</strong>r Alltagsprobleme<br />
? <strong>de</strong>r Geroprophylaxe einschließlich <strong>de</strong>r Ernährungsberatung und Hygieneberatung<br />
? <strong>de</strong>r Sozialmedizin, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wie<strong>de</strong>reinglie<strong>de</strong>rung<br />
und <strong>de</strong>n Möglichkeiten teilstationärer Behandlung und externer Hilfen<br />
? <strong>de</strong>r Anleitung <strong>de</strong>s therapeutischen Teams<br />
? <strong>de</strong>n Einweisungsmodalitäten nach <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Grundlagen<br />
? <strong>de</strong>m Versicherungs- und Rentenwesen und Sozialhilfebereich<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Diagnostik, Behandlung und<br />
Rehabilitation von 300 Patienten im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter unter Anwendung<br />
geriatrischer Metho<strong>de</strong>n.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 31 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Allgemeinmedizin<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
2. Anästhesiologie<br />
Definition:<br />
Die Anästhesiologie umfaßt die allgemeine und lokale Anästhesie einschließlich <strong>de</strong>ren Vor- und<br />
Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung <strong>de</strong>r vitalen Funktionen während operativer Eingriffe, die<br />
Wie<strong>de</strong>rbelebung sowie die Intensivmedizin und die Schmerztherapie in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n<br />
<strong>für</strong> das Grundlei<strong>de</strong>n zuständigen Ärzten.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1; davon<br />
? 1 Jahr in <strong>de</strong>r nichtspeziellen anästhesiologischen Intensivmedizin; angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6<br />
Monate in <strong>de</strong>r Intensivmedizin in <strong>de</strong>r Chirurgie o<strong>de</strong>r Herzchirurgie o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rchirurgie o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Neurochirurgie.<br />
? 4 Jahre im operativen Bereich; angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in <strong>de</strong>r<br />
Chirurgie o<strong>de</strong>r Herzchirurgie o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rchirurgie o<strong>de</strong>r Klinische<br />
Pharmakologie o<strong>de</strong>r Pharmakologie und Toxikologie o<strong>de</strong>r Physiologie o<strong>de</strong>r<br />
Transfusionsmedizin.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n pathophysiologischen Grundlagen zur Beurteilung <strong>de</strong>r Operabilität und <strong>de</strong>r Auswirkungen<br />
<strong>de</strong>s operativen Eingriffes<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung und Behandlung von Störungen <strong>de</strong>s Wasser-, Elektrolyt- und Säure-Basen-<br />
Haushaltes<br />
? <strong>de</strong>n pathophysiologischen Grundlagen und Techniken <strong>de</strong>r Herz-Lungen- Wie<strong>de</strong>rbelebung und<br />
<strong>de</strong>r Schockbehandlung in allen Altersstufen<br />
? <strong>de</strong>n pathophysiologischen Grundlagen und Techniken <strong>de</strong>r nicht-speziellen Intensivmedizin <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s mit <strong>de</strong>r Aufrechterhaltung und Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r vitalen Funktionen einschließlich<br />
<strong>de</strong>r pathophysiologischen Grundlagen und Techniken <strong>de</strong>r Infusionsbehandlung<br />
? <strong>de</strong>n fachspezfischen Grundlagen <strong>de</strong>r Ernährungsmedizin<br />
? <strong>de</strong>n pathophysiologischen Grundlagen und Techniken <strong>de</strong>r prä- und postoperativen Atemtherapie<br />
? <strong>de</strong>m Bluttransfusionswesen<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung<br />
? <strong>de</strong>r künstlichen Beatmung mittels Atemspen<strong>de</strong> und einfacher Beatmungsgeräte, <strong>de</strong>r oralen<br />
und nasalen Intubation, <strong>de</strong>r Notfallbronchoskopie, <strong>de</strong>r Dauerbeatmung unter Anwendung<br />
maschineller Respiratoren und <strong>de</strong>r Beurteilung von Analysen <strong>de</strong>r Blutgase und <strong>de</strong>s Säuren-<br />
Basen-Haushaltes<br />
? <strong>de</strong>r Maßnahmen beim Herz-Kreislaufstillstand einschließlich <strong>de</strong>r Atemspen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r externen<br />
Herzdruckmassage und <strong>de</strong>r Anwendung elektrotherapeutischer Verfahren
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 32 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r interdisziplinären Therapie von Schmerzzustän<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverscheibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen einschließlich <strong>de</strong>r Medizin-Geräteverordnung) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-<br />
Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Anästhesien<br />
? in <strong>de</strong>n chirurgischen <strong>Gebiete</strong>n und Schwerpunkten<br />
? in <strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe unter Einbeziehung von Anästhesien bei<br />
Kaiserschnitten<br />
? bei operativen Eingriffen bei Säuglingen und Kleinkin<strong>de</strong>rn bis zum vollen<strong>de</strong>ten 5.Lebensjahr<br />
? bei Anästhesien in wenigstens 2 weiteren operativen <strong>Gebiete</strong>n unter Einbeziehung von<br />
Eingriffen im Kopf-Halsbereich<br />
? einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter peripherer Regionalanästhesien und<br />
rückenmarksnaher Regionalanästhesien<br />
? <strong>de</strong>r Mitwirkung bei Anästhesien <strong>für</strong> intrathorakale Eingriffe<br />
? <strong>de</strong>r Lungenfunktionsdiagnostik<br />
? <strong>de</strong>r EKG-Diagnostik, soweit sie <strong>für</strong> die Festlegung <strong>de</strong>s Anästhesieverfahrens und die<br />
Patientenüberwachung während <strong>de</strong>r Anästhesie o<strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r Intensivmedizin<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Röntgendiagnostik <strong>de</strong>r Thoraxorgane<br />
? die Behandlung von Vergiftungen, die Tracheotomie und notfallmäßige Anwendung von<br />
Schrittmachern<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
- 30 selbständig geleitete Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen<br />
- Selbständige Anwendung einfacher Beatmungstechniken einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Beatmungsentwöhnung bei 50<br />
Patienten einschließlich <strong>de</strong>r Adaptierung maschineller Respiratoren unter Interpretation von<br />
Analysen <strong>de</strong>r<br />
Blutgase und <strong>de</strong>s Säure-Basen-Haushaltes bei unkomplizierten Krankheitsverläufen<br />
- 50 zentralvenöse Katheterisierungen<br />
- 50 arterielle Kanülierungen/Punktionen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 33 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
- 40 selbständig erstellte, dokumentierte Therapieregime zur par-enteralen und 40 zur enteralen<br />
Ernährung<br />
- Selbständige Bewertung von 250 Elektrokardiogrammen unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>r Festlegung<br />
<strong>de</strong>s<br />
Anästhesieverfahrens und <strong>de</strong>r Patientenüberwachung während <strong>de</strong>r Anästhesie o<strong>de</strong>r im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Intensivmedizin<br />
Selbständig durchgeführte Anästhesieverfahren<br />
1800 Anästhesien, davon<br />
800 Anästhesien in <strong>de</strong>n chirurgischen <strong>Gebiete</strong>n und <strong>de</strong>ren Schwerpunkten (darauf sind bis zu<br />
200 Anästhesien bei abdominellen Eingriffen in an<strong>de</strong>ren <strong>Gebiete</strong>n anrechenbar)<br />
100 Anästhesien in <strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe, davon 20 bei Kaiserschnitten<br />
50 Anästhesien bei Säuglingen und Kleinkin<strong>de</strong>rn bis zum vollen<strong>de</strong>ten 5. Lebensjahr<br />
400 Anästhesien in wenigstens zwei weiteren operativen <strong>Gebiete</strong>n unter Einbeziehung von 50<br />
Eingriffen im<br />
Kopf-Hals-Bereich<br />
100 rückenmarksnahe Regionalanästhesien (Spinal- und Periduralanästhesien)<br />
75 periphere Regionalanästhesien und Nervenblocka<strong>de</strong>n<br />
Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong><br />
- je 25 Anästhesien <strong>für</strong> intrathorakale und intrakranielle Eingriffe<br />
Bei <strong>de</strong>n Anästhesieverfahren sind orale, nasale und fiberoptische Intubationen nachzuweisen.<br />
100 dokumentierte interdisziplinäre Behandlungsfälle akuter und chronischer Schmerzzustän<strong>de</strong>,<br />
davon<br />
° 50 systemische Analgesieverfahren<br />
° 50 regionale Analgesieverfahren<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Anästhesiologie<br />
<strong>Spezielle</strong> Anästhesiologische Intensivmedizin<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Anästhesiologische Intensivmedizin umfaßt in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das<br />
Grundlei<strong>de</strong>n zuständigen Ärzten die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von Patienten,<br />
<strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch<br />
intensivtherapeutische Verfahren unterstützt o<strong>de</strong>r aufrechterhalten wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Anästhesiologischen Intensivmedizin muß zusätzlich<br />
zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 34 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 12 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung in<br />
Anästhesiologie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei Langzeitbeatmung, sowie <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Elektrotherapie <strong>de</strong>s Herzens<br />
? <strong>de</strong>n differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei o<strong>de</strong>r nach Operationen, Traumata und bei<br />
Organversagen einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
? <strong>de</strong>r interdisziplinären Behandlungskoordination mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das Grundlei<strong>de</strong>n zuständigen Ärzten<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte <strong>de</strong>r Intensivmedizin<br />
? die nichtoperative Intensivüberwachung und -behandlung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
75 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei komplizierten intensivmedizinischen<br />
Krankheitsverläufen<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Anästhesiologie<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
3. Anatomie<br />
Definition:<br />
Die Anatomie umfaßt <strong>de</strong>n normalen Bau <strong>de</strong>s Körpers mit seiner Entwicklung, mit seinen Geweben<br />
und Organen einschließlich systematischer, topographischer wie funktioneller Aspekte.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
4 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die<br />
Weiterbildungszeit entsprechend.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 35 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Neuropathologie, Pathologie,<br />
Rechtsmedizin sowie 6 Monate Weiterbildung in allen operativen Fächern, Innere Medizin,<br />
Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong>, Neurologie, Radiologie, Biochemie und Physiologie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
grundlegen<strong>de</strong>n wissenschaftlichen Metho<strong>de</strong>n zur Untersuchung morphologisch-medizinischer<br />
Fragestellungen <strong>de</strong>r Embryologie, <strong>de</strong>r mikroskopischen, makroskopischen und klinischen<br />
Anatomie.<br />
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Fragen von Vermächtnissen und <strong>de</strong>s<br />
Leichentransport- und Bestattungswesens einschließlich einschlägiger Vorschriften zur Hygiene.<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Anatomie<br />
1. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
- <strong>de</strong>r systematischen, topographischen Anatomie einschließlich klinischer Bezüge<br />
- <strong>de</strong>r Histologie einschließlich <strong>de</strong>r Histochemie und Immunhistochemie mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Fixations-, Schnitt- und Färbetechniken<br />
- <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Techniken <strong>de</strong>r Elektromikroskopie<br />
- <strong>de</strong>r bildgeben<strong>de</strong>n Verfahren einschließlich Röntgenanatomie<br />
- grundlegen<strong>de</strong> zellbiologische Metho<strong>de</strong>n<br />
- quantifizieren<strong>de</strong> Verfahren, z.B. Morphometrie, Statistik<br />
1.2 teilverantwortliche Mitwirkung an min<strong>de</strong>stens<br />
- drei Kursen <strong>de</strong>r Makroskopischen Anatomie<br />
- drei Kursen <strong>de</strong>r Mikroskopischen Anatomie<br />
- Seminare <strong>de</strong>r Anatomie mit klinischen Bezüge<br />
1.3 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
- Vermächtnisse<br />
- Vorschriften <strong>de</strong>s Leichentransport- und Bestattungswesens<br />
- Hygienevorschriften<br />
4. Arbeitsmedizin<br />
Definition:<br />
Die Arbeitsmedizin umfaßt die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit, Beruf und Gesundheit. Dazu<br />
gehört insbeson<strong>de</strong>re die Verhütung von Unfällen sowie die Vorbeugung und Erkennung von<br />
Erkrankungen, die durch das Arbeitsgeschehen verursacht wer<strong>de</strong>n können, und die Mitwirkung bei<br />
<strong>de</strong>r Einleitung <strong>de</strong>r sich aus solchen Unfällen und Erkrankungen ergeben<strong>de</strong>n medizinischen<br />
Rehabilitation sowie bei <strong>de</strong>r Durchführung berufsför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Rehabilitation.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
4 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1; davon
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 36 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 2 Jahre Arbeitsmedizin; in dieser Zeit ist ein dreimonatiger theoretischer Kurs über<br />
Arbeitsmedizin zu absolvieren, <strong>de</strong>r in höchstens sechs <strong>Abschnitt</strong>e geteilt wer<strong>de</strong>n darf.<br />
? 2 Jahre Weiterbildung in Innerer Medizin, davon 1 Jahr im Stationsdienst; angerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
können auf die nichtstationäre Weiterbildungszeit bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Allgemeinmedizin<br />
o<strong>de</strong>r Chirurgie o<strong>de</strong>r Haut- und Geschlechtskrankheiten o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r<br />
Psychiatrie und Psychotherapie o<strong>de</strong>r Orthopädie o<strong>de</strong>r innerhalb dieses Jahres 6 Monate<br />
Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Hygiene und Umweltmedizin o<strong>de</strong>r Laboratoriumsmedizin<br />
o<strong>de</strong>r Physiologie o<strong>de</strong>r 6 Monate Tätigkeit in Toxikologie.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n Aufgaben und Organisation <strong>de</strong>r Arbeitsmedizin<br />
? <strong>de</strong>r Arbeitswelt und Arbeitsorganisation<br />
? <strong>de</strong>r speziellen Berufskun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Pathologie und Klinik <strong>de</strong>r Berufskrankheiten, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen auslösen<strong>de</strong>n<br />
Noxen<br />
? <strong>de</strong>m Einsatz chronisch Erkrankter in <strong>de</strong>r Arbeitswelt<br />
? <strong>de</strong>r Arbeits- und Industriehygiene mit <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen beeinflussen<strong>de</strong>n Faktoren sowie <strong>de</strong>r<br />
damit<br />
? <strong>de</strong>r in Verbindung stehen<strong>de</strong>n Umwelthygiene<br />
? <strong>de</strong>r Arbeitsphysiologie, Arbeitsergonomie einschließlich <strong>de</strong>r Arbeits- und Betriebspsychologie<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>n arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen<br />
? <strong>de</strong>n Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriften<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Sozialmedizin und Sozialversicherungsmedizin<br />
? die Epi<strong>de</strong>miologie, Dokumentation und Statistik<br />
? die Arbeits- und Betriebssoziologie<br />
? die arbeitsmedizinische Gesundheitsberatung und -för<strong>de</strong>rung einschließlich Tropenhygiene und<br />
Umweltschutz und Verkehrsmedizin<br />
? die Rehabilitation am Arbeitsplatz<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Untersuchungsverfahren
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 37 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
- Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von insgesamt 60 speziellen<br />
arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorgeuntersuchungen nach relevanten Rechtsvorschriften<br />
- Selbständige Durchführung, Befundung und Bewertung von 30 allgemeinen<br />
arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorgeuntersuchungen bezogen auf beson<strong>de</strong>re Belastungen o<strong>de</strong>r Risikogruppen<br />
- Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
20 Ergometrie-Untersuchungen<br />
20 Lungenfunktionsprüfungen<br />
20 Gehöruntersuchungen<br />
20 Sehtestuntersuchungen<br />
- Selbständige Indikationsstellung, Probenentnahme und Beurteilung von 10<br />
Biomonitoringuntersuchungen<br />
aus min<strong>de</strong>stens 2 verschie<strong>de</strong>nen Schadstoffgruppen (z.B. Metalle, Lösemittel)<br />
- 5 Bewertung von Messungen unterschiedlicher Arbeitsumgebungsfaktoren/Gefahrstoffen<br />
(Lärm,<br />
Klimagrößen, Beleuchtung, Gase/Dämpfe, Stäube) inklusive Dokumentation <strong>de</strong>s<br />
erarbeiteten Vorwissens,<br />
<strong>de</strong>r Meßplanung und <strong>de</strong>r eigenen Bewertung <strong>de</strong>r Messungen<br />
- 10 protokollierte Betriebsbegehungen aus unterschiedlichen Anlässen in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Bereichen<br />
- 20 Arbeitsplatzbeurteilungen/Tätigkeitsanalysen<br />
- 10 ausführlich begrün<strong>de</strong>te arbeitsmedizinische Gutachten bzw. Stellungnahmen<br />
- 20 arbeitsmedizinische Beratungen zum adäquaten Einsatz schutzbedürftiger<br />
Personengruppen<br />
- 20 arbeitshygienische Beratungen<br />
- 10 Beratungen zur Auswahl persönlicher Schutzausrüstung<br />
- 10 Beratungen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen<br />
- 5 Schulungen/Unterweisungen zu arbeitsmedizinischen Themen<br />
- 10 Beratungen betrieblicher Entscheidungsträger zur Organisation <strong>de</strong>s betrieblichen<br />
Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzes<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Arbeitsmedizin<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im<br />
Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Labors <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 38 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
5. Augenheilkun<strong>de</strong><br />
Definition:<br />
Die Augenheilkun<strong>de</strong> umfaßt die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation <strong>de</strong>r<br />
anatomischen und funktionellen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Sehorgans und seiner Adnexe, die<br />
ophthalmologische Optik sowie die plastisch-rekonstruktiven Operationen an <strong>de</strong>n Schutzorganen<br />
<strong>de</strong>s Auges.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 3 Jahre im Stationsdienst<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie <strong>de</strong>s Sehorgans, <strong>de</strong>r Hirnnerven und <strong>de</strong>r Sehbahn<br />
? <strong>de</strong>r Physiologie und Pathologie monokularer und binokularer Funktionen einschließlich <strong>de</strong>r<br />
zugehörigen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r ophthalmologischen Optik einschließlich <strong>de</strong>r zugehörigen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r augenärztlichen Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Neuroophthalmologie<br />
? <strong>de</strong>n objektiven und subjektiven Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Sonographie<br />
? <strong>de</strong>r konservativen und operativen Therapie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r selbständigen <strong>de</strong>r<br />
Durchführung <strong>de</strong>r üblichen nichtspeziellen ophthalmologischen Operationen, hierzu gehören:<br />
? die Bestimmung und Verordnung von Sehhilfen einschließlich <strong>de</strong>r Kontaktoptik, <strong>de</strong>r<br />
vergrößern<strong>de</strong>n<br />
Sehhilfen und <strong>de</strong>r Rehabilitation von Sehbehin<strong>de</strong>rten und Blin<strong>de</strong>n<br />
? die Pleoptik und Orthoptik einschließlich <strong>de</strong>r Frühbehandlung und Amblyopie-Prophylaxe<br />
? die medikamentöse Behandlung <strong>de</strong>r Augenerkrankungen<br />
? die physikalischen Grundlagen <strong>de</strong>r Lasertechnologie<br />
? die Indikationsstellung zur Laserbehandlung<br />
? die Indikationsstellung zu <strong>de</strong>n augenärztlichen Operationen<br />
? eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Eingriffe <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Chirurgie <strong>de</strong>r<br />
Adnexe<br />
? die Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> und <strong>de</strong>ren Nachbehandlung<br />
? <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Lokal- und Regionalanästhesie<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzliche Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 39 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die mikrobiologische und zytologische Diagnostik<br />
? die ophthalmo-pathologische Diagnostik<br />
? die elektrophysiologische Diagnostik (EMG, EOG, ERG und VECP)<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Lasertherapie<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Li<strong>de</strong>r und Tränenwege<br />
? 50 Eingriffe, z.B. Entfernung einer Geschwulst o<strong>de</strong>r von Kalkinfarkten aus <strong>de</strong>n Augenli<strong>de</strong>rn,<br />
plastische Korrektur <strong>de</strong>r erweiterten o<strong>de</strong>r verengten Lidspalte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Epikanthus,<br />
vorübergehen<strong>de</strong> Spaltung <strong>de</strong>r verengten Lidspalte, plastische Korrektur <strong>de</strong>s Ektropiums<br />
o<strong>de</strong>r Entropiums, <strong>de</strong>r Trichiasis o<strong>de</strong>r Distichiasis, Epilation von Wimpernhaaren mittels<br />
Elektrolyse o<strong>de</strong>r Kryotechnik, Operation <strong>de</strong>r Lidsenkung ohne Lidheberverkürzung,<br />
Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates, Augenlidplastik mittels<br />
Hautlappenverschiebung aus <strong>de</strong>r Umgehung, Dehnung, Durchspülung, Sondierung o<strong>de</strong>r<br />
Kaustik <strong>de</strong>r Tränenwege, Operation <strong>de</strong>s evertierten Tränenpünktchens, Spaltung von<br />
Strikturen <strong>de</strong>s Tränennasenkanals, Tränensackexstirpation<br />
Bin<strong>de</strong>haut und Hornhaut<br />
? 50 Eingriffe, z.B. Entfernung von oberflächlichen o<strong>de</strong>r tiefen o<strong>de</strong>r eingespießten Hornhautund<br />
Bin<strong>de</strong>hautfremdkörpern einschließlich Ausfräsen <strong>de</strong>s Rostringes, Entfernung einer<br />
Geschwulst aus <strong>de</strong>r Augapfelbin<strong>de</strong>haut, Skarifizieren o<strong>de</strong>r chemische Ätzung <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>haut,<br />
Entfernung von Corneoskleralfä<strong>de</strong>n bzw. Cornealfä<strong>de</strong>n, Operation <strong>de</strong>s Flügelfells ohne<br />
lamelläre Keratoplastik, Naht einer Bin<strong>de</strong>hautwun<strong>de</strong>, Naht einer nichtperforieren<strong>de</strong>n<br />
Hornhaut- o<strong>de</strong>r Le<strong>de</strong>rhautwun<strong>de</strong>, Thermo- o<strong>de</strong>r Kryotherapie von Hornhauterkrankungen mit<br />
Epithelentfernung<br />
Gera<strong>de</strong> Augenmuskeln<br />
? 15 einfache Eingriffe an <strong>de</strong>n gera<strong>de</strong>n Augenmuskeln<br />
Einfache intraokulare Eingriffe<br />
? 20 Eingriffe, z.B. direkte Naht einer perforieren<strong>de</strong>n Hornhaut o<strong>de</strong>r Le<strong>de</strong>rhautwun<strong>de</strong>,<br />
Diszision <strong>de</strong>s Nachstars, Parazentese, Iri<strong>de</strong>ktomie, Zyklokryokoagulation, Kryoretinopexie<br />
Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong><br />
? 15 Assistenzen bei schwierigen Augenmuskeloperationen<br />
? 100 Assistenzen bei schwierigen intraokularen Eingriffen einschließlich Netzhaut- und<br />
Glaskörperoperationen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 40 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Augenheilkun<strong>de</strong><br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die<br />
im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Labors <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s.<br />
6. Biochemie<br />
Definition:<br />
Die Biochemie umfaßt die Chemie <strong>de</strong>r Lebensvorgänge und <strong>de</strong>r leben<strong>de</strong>n Organismen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r organischen und anorganischen Substanzen <strong>de</strong>s Organismus sowie die bei <strong>de</strong>n<br />
Lebensvorgängen ablaufen<strong>de</strong>n Reaktionen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
4 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n kann bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Innere Medizin o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong>.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
allgemeinen und physikalischen Chemie einschließlich <strong>de</strong>r Reaktionskinetik, Thermodynamik,<br />
Elektrolytchemie, Elektrochemie sowie <strong>de</strong>r Theorie <strong>de</strong>r chemischen Bindung und <strong>de</strong>r<br />
Gleichgewichtszustän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r biologischen Statistik und Datenverarbeitung.<br />
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über biochemische Reaktionen auf körperfrem<strong>de</strong> Stoffe,<br />
<strong>de</strong>n Wirkungsmechanismus von Substanzgruppen auf molekularer Ebene, die Pathophysiologie<br />
von Stoffwechselkrankheiten und Stoffwechselanomalien einschließlich endokriner Störungen und<br />
<strong>de</strong>n Wasser- und Elektrolythaushalt sowie die Ernährungswissenschaft und toxikologische<br />
Probleme <strong>de</strong>s Umweltschutzes.<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Biochemie<br />
1. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
- <strong>de</strong>r chemischen und biologisch-chemischen Laboratoriumsdiagnostik<br />
- <strong>de</strong>r Photometrie und Fluorometrie<br />
- <strong>de</strong>r Elektrometrie<br />
- <strong>de</strong>r Darstellung biologischer Substanzen<br />
- <strong>de</strong>n Enzympräparationen und enzymatischen Bestimmungen<br />
- <strong>de</strong>r Chromatographie und Elektrophorese<br />
- <strong>de</strong>r Zellfraktionierung, Isotopentechnik und Mikrolitermetho<strong>de</strong><br />
- immunchemischen Testverfahren<br />
- <strong>de</strong>n Eigenschaften <strong>de</strong>r Proteine und Kohlenhydrate<br />
- <strong>de</strong>m Lipid- und Eiweißstoffwechsel und <strong>de</strong>r Enzymologie einschließlich <strong>de</strong>r Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Strukturaufklärung<br />
- <strong>de</strong>n biochemischen Funktionen <strong>de</strong>r Gewebe und Organe sowie <strong>de</strong>r Mechanismen <strong>de</strong>s Zell- und<br />
Organstoffwechsels
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 41 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
- <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r biochemischen Genetik und <strong>de</strong>r Immunochemie<br />
- <strong>de</strong>r Biochemie <strong>de</strong>r Ernährung, <strong>de</strong>s Säure-Basen- sowie Wasser- und Elektrolythaushaltes<br />
1.1 Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
- die submikroskopische Feinstruktur <strong>de</strong>r Zelle<br />
- die biochemischen Reaktionen auf körperfrem<strong>de</strong> Stoffe sowie <strong>de</strong>n Wirkmechanismus von<br />
Substanzen auf molekularer Ebene<br />
- die Pathophysiologie <strong>de</strong>r Stoffwechselkrankheiten und Anomalien<br />
- die Labororganisation und <strong>de</strong>n Laborbetrieb<br />
- die Ernährungswissenschaft und toxikologische Fragestellungen<br />
7. Chirurgie<br />
Definition:<br />
Die Chirurgie umfaßt die Erkennung und chirurgische Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen<br />
und Fehlbildungen mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Untersuchungsverfahren, konservativen und operativen<br />
Behandlungsverfahren <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Intensivmedizin, <strong>de</strong>n<br />
Nachsorgeverfahren <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Rehabilitation in je<strong>de</strong>m Lebensalter<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre im Stationsdienst, davon 6 Monate in <strong>de</strong>r nichtspeziellen chirurgischen Intensivmedizin.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r<br />
Herzchirurgie o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rchirurgie o<strong>de</strong>r Neurochirurgie o<strong>de</strong>r Orthopädie o<strong>de</strong>r Pathologie o<strong>de</strong>r<br />
Plastische Chirurgie o<strong>de</strong>r Urologie.<br />
Die Anrechnungsfähigkeit entfällt, wenn zwei Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>n Schwerpunkten <strong>de</strong>r<br />
Chirurgie abgeleistet wer<strong>de</strong>n. Auf die Weiterbildungszeit wird eine Weiterbildung in <strong>de</strong>n<br />
Schwerpunkten von insgesamt nicht mehr als zwei Jahren angerechnet.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Pathophysiologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik chirurgischer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>n instrumentellen Untersuchungsverfahren <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung <strong>de</strong>r Erkrankungen,<br />
Verletzungen und Fehlbildungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r zur Grundversorgung<br />
gehören<strong>de</strong>n gefäßchirurgischen, thoraxchirurgischen, unfallchirurgischen und<br />
visceralchirurgischen Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung chirurgischer Eingriffe <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r zur Grundversorgung<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen gefäßchirurgischen, thoraxchirurgischen, unfallchirurgischen und<br />
visceralchirurgischen Eingriffe; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
operativer Eingriffe an<br />
? Kopf, Hals und Bauch<br />
? sowie eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe bei<br />
? zur Grundversorgung erfor<strong>de</strong>rlichen gefäßchirurgischen Eingriffen<br />
? zur Grundversorgung erfor<strong>de</strong>rlichen thoraxchirurgischen Eingriffen<br />
? zur Grundversorgung erfor<strong>de</strong>rlichen unfallchirurgischen Eingriffen<br />
? zur Grundversorgung erfor<strong>de</strong>rlichen visceralchirurgischen Eingriffen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 42 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Röntgendiagnostik <strong>de</strong>s Stütz- und Bewegungssystems und <strong>de</strong>r<br />
Notfalldiagnostik <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>l- Brust- und Bauchhöhle einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Sonographie bei Verletzungen und Fehlbildungen<br />
? <strong>de</strong>r nichtspeziellen Intensivmedizin <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n gebietsspezifischen Grundlagen in Ernährungsmedizin<br />
? <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung und <strong>de</strong>r Schocktherapie<br />
? <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
? 2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Durchführung von Laboruntersuchungen<br />
? die diagnostischen und therapeutischen Verfahren <strong>de</strong>r Herzchirurgie, Kin<strong>de</strong>rchirurgie und<br />
Plastischen Chirurgie<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Kopf und Hals<br />
15 Eingriffe, davon<br />
? 5 unkomplizierte Schilddrüsenoperationen, z.B. A<strong>de</strong>nomentfernung<br />
? 3 Tracheotomien<br />
? 7 weitere Eingriffe im Kopf-Halsbereich, z.B. Koniotomien, Lymphknotenexstirpationen,<br />
Entfernung von Weichteilgeschwülsten<br />
Brustwand und Brusthöhle<br />
20 Eingriffe, davon<br />
? 5 Mammaoperationen<br />
? 5 unkomplizierte Thorakotomien, z.B. Enukleation, Zystenabtragung<br />
? 10 weitere Eingriffe an Brustwand und Brusthöhle, davon 5 Pleuradrainagen<br />
Bauchwand und Bauchhöhle<br />
127 Eingriffe, davon<br />
? 7 Operationen am Magen wie Gastroenteroanastomose, Übernähung, Pyloroplastik,<br />
Witzelfistel und perkutane endoskopische Gastroenterotomie (PEG)<br />
? 15 Cholezystektomien<br />
? 5 Operationen am Dünndarm<br />
? 10 Operationen am Dick- o<strong>de</strong>r Mastdarm, z.B. Umgehungsanastomosen, Kolotomie,<br />
Übernähung , davon 3 Anlagen eines Anus praeter<br />
? 10 Operationen an <strong>de</strong>r Leber und an <strong>de</strong>r Milz, z.B. blutstillen<strong>de</strong> Maßnahmen, Biopsien<br />
? 20 Appen<strong>de</strong>ktomien<br />
? 20 Hernienoperationen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 43 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 20 weitere Operationen an Bauchwand und Bauchhöhle, z.B. explorative Laparotomie,<br />
Bauchwandtumoren,<br />
? diagnostische Peritoneallavage und Eingriffe am äußeren Genitale<br />
? 20 proktologische Operationen, z.B. Hämorrhoi<strong>de</strong>n, perianale Thrombosen, periproktitischer<br />
Abzeß<br />
Stütz- und Bewegungssystem<br />
175 Eingriffe, davon<br />
? 40 Repositionen an <strong>de</strong>r oberen und unteren Extremität, auch mit Extension und/o<strong>de</strong>r<br />
Ruhigstellung im Gips<br />
? 10 unkomplizierte operative Osteosynthesen langer Röhrenknochen mit innerer o<strong>de</strong>r äußerer<br />
Fixation, z.B. Nagelung, Plattenosteosynthese<br />
? 10 unkomplizierte operative Osteosynthesen bei Verletzungen im Gelenkbereich, z.B.<br />
Fixierung mit Kirschner-Drähten<br />
? 10 Gelenkpunktionen<br />
? 20 Operationen bei ausge<strong>de</strong>hnten Weichteilverletzungen<br />
? 10 Operationen an <strong>de</strong>r Hand, z.B. Wundversorgung, Strecksehnennaht,<br />
Ganglionexstirpation, Fingeramputation<br />
? 5 Operationen in <strong>de</strong>r septischen Knochen- und Gelenkchirurgie<br />
? 10 Operationen bei septischen Weichteilprozessen<br />
? 10 Operationen bei Weichteilgeschwülsten<br />
? 10 Operationen zur Deckung von Haut- und Weichteil<strong>de</strong>fekten<br />
? 5 Amputationen großer Gliedmaßenabschnitte<br />
? 35 weitere Operationen am Stütz- und Bewegungssystem, z. B. Arthrotomie, Exartikulation,<br />
Spongiosaplastik und Exostosenabtragung, Implantatentfernung, Zehenamputation<br />
Gefäß- und Nervensystem<br />
25 Eingriffe, davon<br />
? 5 Thrombembolektomien,<br />
? 10 Varizenoperationen und<br />
? 10 weitere Operationen am Gefäß- und Nervensystem, z.B. Gefäßnähte,<br />
Varizenverödungen, Neurolysen<br />
1. Schwerpunkt Gefäßchirurgie<br />
Definition:<br />
Schwerpunkte in <strong>de</strong>r Chirurgie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 44 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Die Gefäßchirurgie umfaßt die Erkennung und operative Behandlung <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s<br />
Gefäßsystems einschließlich <strong>de</strong>r Verletzungen und Fehlbildungen sowie die Nachsorge nach<br />
operativer Behandlung und die Rehabilitation.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon min<strong>de</strong>stens 2 Jahre im<br />
Stationsdienst<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung<br />
abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in diagnostischen,<br />
hyperämisieren<strong>de</strong>n, resezieren<strong>de</strong>n und rekonstruktiven Maßnahmen und Eingriffen am<br />
Gefäßsystem sowie in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Pathologie, Physiologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>s Kreislaufsystems<br />
? <strong>de</strong>n Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n; dazu gehören:<br />
? Erhebung eines angiologischen Befun<strong>de</strong>s zur Operationsvorbereitung und -nachsorge<br />
? spezielle Untersuchungsverfahren einschließlich Doppler <strong>de</strong>r Durchblutungsmessung,<br />
beson<strong>de</strong>rs an <strong>de</strong>n Extremitäten<br />
? die Röntgendiagnostik <strong>de</strong>s Schwerpunktes, ständig begleitend während <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />
und die regelmäßige Teilnahme an Röntgen<strong>de</strong>monstrationen<br />
? <strong>de</strong>r konservativen und operativen Therapie, in <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu gefäßchirurgischen<br />
Maßnahmen und Eingriffen sowie in <strong>de</strong>r Vor- und Nachbehandlung einschließlich <strong>de</strong>r<br />
postoperativen Phase<br />
? einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe am Gefäß- und Lymphsystem<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Kopf und Hals<br />
? 20 gefäßrekonstruktive Eingriffe an <strong>de</strong>n supraaortalen Gefäßen<br />
Bauchwand und Bauchhöhle<br />
? 50 größere rekonstruktive Eingriffe im iliacalen und im aorto-viszeralen o<strong>de</strong>r abdominothorakalen<br />
Bereich einschließlich Aortenaneurysmen<br />
Stütz- und Bewegungssystem<br />
? 25 Eingriffe, z.B. Gefäß<strong>de</strong>kompressionen, Grenzzonenamputationen, Ulcus-Versorgung,<br />
Stumpf<strong>de</strong>ckungen<br />
Gefäß- und Nervensystem<br />
? 135 Eingriffe, davon<br />
? 55 rekonstruktive Operationen im femoro-poplitealen und femoro-cruralen Bereich<br />
sowie an <strong>de</strong>r oberen Extremität<br />
? 15 endovasculäre Operationen einschließlich <strong>de</strong>r notwendigen Kontrollverfahren<br />
? 25 Dialyseshunts, Sympathektomien und Portimplantationen<br />
? 40 Operationen am Venensystem, z.B. venöse Rekonstruktion, Varizenexstirpation
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 45 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
2. Schwerpunkt Thoraxchirurgie<br />
Definition:<br />
Die Thoraxchirurgie umfaßt die Prävention, Diagnostik und operative Behandlung einschließlich <strong>de</strong>r<br />
instrumentellen Untersuchungsverfahren sowie postoperative Behandlung einschließlich<br />
Fehlbildungen <strong>de</strong>r Lunge, <strong>de</strong>r Pleura, <strong>de</strong>s Bronchialsystems, <strong>de</strong>s Mediastinums und <strong>de</strong>r<br />
Thoraxwand, insbeson<strong>de</strong>re im Rahmen <strong>de</strong>r Tumorbehandlung.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon min<strong>de</strong>stens 2 Jahre im<br />
Stationsdienst.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung im Schwerpunkt Pneumologie <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s Innere Medizin.<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung<br />
abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>r Lunge, <strong>de</strong>r Pleura, <strong>de</strong>s Mediastinums und<br />
<strong>de</strong>s Bronchialsystems einschließlich <strong>de</strong>r Beziehungen zum Herz-Kreislauf-System<br />
? <strong>de</strong>n Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>r Röntgendiagnostik; ständig<br />
begleitend während <strong>de</strong>r Weiterbildung einschließlich <strong>de</strong>r regelmäßigen Teilnahme an<br />
Röntgen<strong>de</strong>monstrationen<br />
? <strong>de</strong>r schwerpunktbezogenen Sonographie<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung thoraxchirurgischer Maßnahmen und Eingriffe; hierzu<br />
gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer Maßnahmen und Eingriffe an <strong>de</strong>r<br />
Lunge, <strong>de</strong>r Pleura, <strong>de</strong>m Zwerchfell, <strong>de</strong>m Bronchialsystem, <strong>de</strong>m Mediastinum und <strong>de</strong>r<br />
Thoraxwand einschließlich <strong>de</strong>r Vor- und Nachbehandlung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Brustwand und Brusthöhle<br />
5 Eingriffe am Oesophagus, z.B. Korrektur von tracheo-oesophagealen Fisteln o<strong>de</strong>r<br />
Verletzungen <strong>de</strong>s<br />
Oesophagus<br />
10 Eingriffe am Thorax, z.B. Brustwandresektionen, Thorakoplastiken, Korrekturplastiken<br />
145 Eingriffe an <strong>de</strong>r Lunge, <strong>de</strong>r Pleura, am Mediastinum und am Zwerchfell, davon<br />
? 30 Keilresektionen, Enukleationen, Zystenabtragungen auch auf thorakoskopischem<br />
Wege<br />
? 5 anatomische Segmentresektionen<br />
? 30 Lobektomien, Bilobektomien<br />
? 5 Pneumonektomien<br />
? 5 erweiterte Lungenresektionen mit intraperikardialer Gefäßversorgung,<br />
Vorhofteilresektion, Perikardteilresektion<br />
? 20 Pleurektomien, Dekortikationen auch auf thorakoskopischem Wege
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 46 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 5 Perikardresektionen mit plastischem Ersatz auch in Verbindung mit<br />
Lungenresektionen<br />
? 10 Resektionen von Mediastinaltumoren<br />
? 5 Eingriffe am Zwerchfell, z.B. Resektionen, Raffungen, Korrekturen auch in Verbindung<br />
mit Lungenresektionen<br />
? 10 Eingriffe bei Verletzungen <strong>de</strong>s Thorax und <strong>de</strong>r thorakalen Organe und ihrer Folgen<br />
? 20 vi<strong>de</strong>oassistierte thorakoskopische Eingriffe, z.B. Pleurektomien, Keil- und<br />
Zystenresektionen, Sympathektomien<br />
3. Schwerpunkt Unfallchirurgie<br />
Definition:<br />
Die Unfallchirurgie umfaßt die Prävention, Erkennung, die operative und nichtoperative Behandlung<br />
von Verletzungen und <strong>de</strong>ren Folgezustän<strong>de</strong>n einschließlich <strong>de</strong>r Nachsorge und Rehabilitation.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon min<strong>de</strong>stens 2 Jahre im<br />
Stationsdienst<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung<br />
abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in Diagnostik,<br />
Indikationsstellung, operativer und nicht-operativer Behandlung von Verletzungen und <strong>de</strong>ren<br />
Folgezustän<strong>de</strong> sowie in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Physiologie, Biomechanik, Pathologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>r Stütz- und<br />
Bewegungssysteme<br />
? <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Unfallchirurgie einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Röntgendiagnostik <strong>de</strong>s Schwerpunktes sowie <strong>de</strong>r endoskopischen diagnostischen und<br />
therapeutischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r schwerpunktbezogenen Sonographie bei Verletzungen und Fehlbildungen<br />
? <strong>de</strong>r Befundbewertung weiterer diagnostischer Verfahren wie CT und MRT<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung unfallchirurgischer operativer und nichtoperativer Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Erstversorgung aller Verletzungen einschließlich typischer Notfalleingriffe<br />
? <strong>de</strong>r plastischen und wie<strong>de</strong>rherstellen<strong>de</strong>n Chirurgie bei Verletzungen und <strong>de</strong>ren Folgezustän<strong>de</strong>;<br />
hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe bei Verletzungen<br />
und <strong>de</strong>ren Folgezustän<strong>de</strong>n an<br />
? Kopf- und Hals<br />
? Brustwand und Brusthöhle<br />
? Bauchwand und Bauchhöhle<br />
? <strong>de</strong>m Stütz- und Bewegungssystem<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Kopf und Hals<br />
20 Eingriffe, davon<br />
? 5 Trepanationen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 47 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 5 Tracheotomien und<br />
? 10 weitere Operationen, z.B. bei ausge<strong>de</strong>hnteren Weichteilverletzungen<br />
Brustwand und Brusthöhle<br />
10 Eingriffe, z .B. Thorakotomien, Rippenresektionen, Thoraxdrainagen, große<br />
Weichteiloperationen<br />
Bauchwand und Bauchhöhle<br />
5 Eingriffe bei Organverletzungen<br />
Stütz- und Bewegungssystem<br />
540 operative und nichtoperative Eingriffe und Behandlungsverfahren, davon<br />
? 100 Repositionen an <strong>de</strong>r oberen und unteren Extremität, bei Schaftfrakturen mit<br />
Extension o<strong>de</strong>r Ruhigstellung im Gips- o<strong>de</strong>r Hartstoffverband sowie von gelenknahen<br />
Frakturen und bei Luxationen großer Gelenke<br />
? 100 Osteosynthesen mit innerer o<strong>de</strong>r äußerer Fixation, davon 60 Osteosynthesen<br />
langer Röhrenknochen<br />
? 60 Eingriffe bei Verletzungen von Gelenken einschließlich <strong>de</strong>s Gelenkersatzes und bei<br />
gelenknahen Frakturen<br />
? 5 operative und nichtoperative Eingriffe und Behandlungsverfahren bei<br />
Wirbelsäulenverletzungen<br />
? 10 Eingriffe bei Beckenverletzungen mit innerer o<strong>de</strong>r äußerer Stabilisierung<br />
? 20 korrigieren<strong>de</strong> Eingriffe nach Verletzungen <strong>de</strong>s Stütz- und Bewegungsapparates<br />
? 60 Arthroskopien<br />
? 20 Eingriffe <strong>de</strong>r septischen Knochen- und Gelenkchirurgie, z.B. Sequestrotomie mit<br />
Spongiosaplastik und Stabilisierung<br />
? 40 Eingriffe bei ausge<strong>de</strong>hnten Verletzungen von Weichteilen, Gefäßen, Nerven<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Deckung von Haut- und Weichteil<strong>de</strong>fekten auch unter Anwendung<br />
mikrochirurgischer Behandlungsverfahren<br />
? 20 Eingriffe bei septischen Weichteilprozessen<br />
? 10 Eingriffe bei pathologischen Frakturen sowie Knochen- und Weichteiltumoren<br />
? 20 Knochenverpflanzungen<br />
? 5 Amputationen und/o<strong>de</strong>r Exartikulationen großer Gliedmaßenabschnitte<br />
? 40 Eingriffe an <strong>de</strong>r Hand auch unter Anwendung mikrochirurgischer<br />
Behandlungsverfahren<br />
Gefäß- und Nervensystem<br />
40 Eingriffe, davon<br />
? 10 Operationen am Gefäßsystem, z.B. Gefäßnähte<br />
? 30 Operationen am Nervensystem, z.B. Neurolysen, Nervennähte,<br />
Nerventransplantationen<br />
4. Schwerpunkt Visceralchirurgie<br />
Definition:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 48 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Die Visceralchirurgie umfaßt die Prävention, Erkennung, operative Behandlung und<br />
Nachbehandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen innerer Organe unter<br />
spezieller Berücksichtigung <strong>de</strong>r gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie<br />
<strong>de</strong>r Organe und Weichteile sowie <strong>de</strong>r Transplantationschirurgie.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon min<strong>de</strong>stens 2 Jahre im<br />
Stationsdienst.<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung<br />
abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in Diagnostik,<br />
Differentialdiagnostik und Indikationsstellung bei beson<strong>de</strong>ren gastroenterologisch-,<br />
endokrinologisch-, onkologisch-chirurgischen Erkrankungen sowie <strong>de</strong>ren chirurgische Therapie<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Transplantationschirurgie sowie in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Pathologie, Physiologie und Pathophysiologie gastroenterologischer<br />
endokrinologischer und onkologischer Erkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r Transplantationschirurgie<br />
? <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren chirurgischen Untersuchungsverfahren zur gastroenterologischen,<br />
endokrinologischen, onkologischen und Transplantationschirurgie einschließlich<br />
sonographischer und endoskopischer Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Röntgendiagnostik <strong>de</strong>s Schwerpunktes; ständig begleitend während <strong>de</strong>r Weiterbildung und<br />
die regelmäßige Teilnahme an Röntgen<strong>de</strong>monstrationen<br />
? <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren gastroenterologischen, endokrinologischen, onkologischen<br />
Operationsverfahren einschließlich endoskopischer und laparaskopischer, auch minimal<br />
invasiver, Operationsverfahren; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
operativer Eingriffe am Gastrointestinaltrakt, <strong>de</strong>m endokrinen System, bei onkologischen<br />
Verfahren sowie die Mitwirkung bei Eingriffen in <strong>de</strong>r Transplantationschirurgie<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Kopf und Hals<br />
30 Eingriffe, z.B. Operationen an <strong>de</strong>r Schilddrüse, <strong>de</strong>r Nebenschilddrüse, operative<br />
Entfernungen von Halstumoren o<strong>de</strong>r -zysten, Lymphknotendissektionen, Operationen <strong>de</strong>s<br />
cervikalen Oesophagusdivertikels, cervikale Thymektomie, Tracheotomien<br />
Thorax, Thoraxwand, Mediastinum , Lunge<br />
35 Eingriffe, davon<br />
? 5 Thorakotomien o<strong>de</strong>r Eingriffe an <strong>de</strong>r Thoraxwand<br />
? 10 Operationen am Oesophagus, z. B. Oesophagusresektion, Oesophagektomie,<br />
Operation <strong>de</strong>s thorakalen Oesophagusdivertikels, Laserresektion von Stenosen <strong>de</strong>s<br />
Oesophagus, Oesophagomyotomie, endoskopische Dissektion, Sklerosierung von<br />
Varizen, Exstirpation benigner Tumoren, Lungenoperation<br />
? 10 Operationen am Mediastinum, z.B. retrosternale und intrathorakale Struma,<br />
Thymektomie<br />
? 10 Pleuradrainagen auch bei Pleuraempyem<br />
Bauchwand und Bauchhöhle
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 49 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
25 Eingriffe, davon<br />
? 10 Operationen, z.B. Vagotomien, selektive proximale Vagotomien, Magenresektion<br />
? 5 Gastrektomien<br />
? 10 Operationen, z.B.Hiatushernienoperation, Cardiomyotomie, Gastrotomie,<br />
Witzelfistel, perkutane endoskopische Gastrotomie, Ulcusübernähung, Pyloroplastik,<br />
Sperroperation bei Oesophagusvarizenblutung, Magen-Ersatz-Pouch, perigastrische<br />
Lymphdissektion<br />
15 Eingriffe an <strong>de</strong>r Leber, davon<br />
? 5 Lebersegment- /teilresektionen<br />
5 Eingriffe an <strong>de</strong>n intra- und extrahepatischen Gallenwegen, z.B. Gallengangsoperation,<br />
Papillotomie und Papillektomie<br />
10 Cholecystektomien<br />
5 Bilio-digestive Anastomosen<br />
10 Eingriffe am Pankreas, z.B. Nekrosektomie bei Pankreatitis,<br />
Pankreaspseudozystenoperation, Pankreasteilresektion, totale Pankreatektomie, partielle<br />
Duo<strong>de</strong>nopankreatektomie, Drainage-Operation, peripankreatische Lymphdissektion<br />
5 Eingriffe an <strong>de</strong>r Milz, z.B. Splenektomie, milzerhalten<strong>de</strong> Eingriffe<br />
30 Eingriffe am Dünndarm, davon<br />
? 10 Darmnähte<br />
? 10 Darmresektionen<br />
? 10 weitere Operationen wie Divertikelresektion, Strikturplastik, Katheterjejunostomie,<br />
Operation bei Mesenterialinfarkt<br />
60 Eingriffe am Dickdarm, davon<br />
? 20 Appen<strong>de</strong>ktomien<br />
? 10 Resektionen und Hemikolektomien<br />
? 5 anteriore Rektumresektionen<br />
? 3 abdominoperineale Rektumexstirpationen<br />
? 5 Diskontinuitätsresektionen<br />
? 5 Anus praeter Anlagen und Korrekturen<br />
? 12 weitere Operationen wie lokale Exstirpation eines Rektumtumor auch mit minimal<br />
invasiver Chirurgie, mesenteriale-retromesenteriale-pelvine Lymphdissektion,<br />
Rectotomia posterior<br />
30 Eingriffe in <strong>de</strong>r Bauchhöhle, davon<br />
? 5 Operationen bei mechanischem Ileus<br />
? 5 Operationen bei Peritonitis
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 50 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 20 weitere Operationen, z.B. explorative Laparotomie, Operation bei intraabdomineller<br />
Blutung<br />
5 Eingriffe im Retroperitoneum, z.B. Operation bei Blutung, Tumoren und septischen Prozessen<br />
40 Eingriffe an <strong>de</strong>r Bauchwand, davon<br />
? 15 Leistenherniotomien<br />
? 5 Narbenherniotomien sowie<br />
? 20 weitere Operationen z.B. bei Bauchwandbrüchen<br />
40 proktologische Operationen, davon<br />
? 10 Hämorrhoi<strong>de</strong>ktomien o<strong>de</strong>r Fissurektomien<br />
? 5 Fistel-Operationen,<br />
? 5 Operationen bei periproktitischen Abszessen sowie<br />
? 20 weitere Operationen, z.B. bei Analprolaps, Sphinkterotomie,<br />
Sphinkterrekonstruktion<br />
25 Eingriffe an endokrinen Organen, davon<br />
? 15 Operationen an <strong>de</strong>r Schilddrüse und Nebenschilddrüse sowie<br />
? 10 Operationen, z.B. bei Nebennierentumoren, Erkrankungen <strong>de</strong>s endokrinen<br />
Pankreas, Carcinoi<strong>de</strong>n, dystopen Tumoren sowie bei <strong>de</strong>r Transplantation endokrinen<br />
Gewebes<br />
50 Eingriffe an <strong>de</strong>r Haut und <strong>de</strong>n Weichteilen, davon<br />
? 15 Operationen an Haut und Weichgewebe <strong>de</strong>s Stammes und <strong>de</strong>r Extremitäten<br />
? 10 Eröffnungen von Abszessen und Phlegmonen<br />
? 25 weitere Operationen, z.B. Melanomoperationen, Pilonidalsinus-Operation<br />
10 Eingriffe bei perforieren<strong>de</strong>m und stumpfem Trauma, davon<br />
? 3 Operationen bei Milzruptur<br />
? 3 Operationen bei Leberruptur, sowie<br />
? 4 weitere Operationen, z.B. bei Thoraxwand- und intrathorakalen Verletzungen, z.B.<br />
Zwerchfellruptur, Pankreasverletzung, Darm- und Mesenterialverletzung,<br />
Retroperitonalverletzung<br />
10 Eingriffe <strong>de</strong>r Implantatchirurgie, z.B. Katheter- und Portimplantation zur Chemotherapie,<br />
Ernährung und Schmerztherapie<br />
40 Eingriffe <strong>de</strong>r laparoskopischen und endoskopischen Chirurgie, davon<br />
? 20 laparoskopische Cholecystektomien sowie<br />
? 20 weitere laparoskopische Operationen, z.B. Adhäsiolyse, Appen<strong>de</strong>ktomie,<br />
endoskopische Blutstillung, endoskopische Lasertherapie, endoskopische<br />
Polypektomie, endoskopische Eingriffe an <strong>de</strong>n Gallenwegen und <strong>de</strong>m Pankreasgang,<br />
mikrochirurgische Operationen im Rektum
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 51 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
30 ultraschallgesteuerte diagnostische und therapeutische Eingriffe in Thorax und Abdomen,<br />
davon<br />
? 10 Punktionen von Aszites, Pleuraerguß<br />
? 5 Organpunktionen<br />
? 15 weitere Operationen wie Punktion einer Eiteransammlung,<br />
Flüssigkeitsansammlung, Wun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Bauchwand, <strong>de</strong>s Abdomens, <strong>de</strong>s<br />
Retroperitoneums und <strong>de</strong>s Thorax<br />
<strong>Spezielle</strong> Chirurgische Intensivmedizin<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Chirurgie<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Chirurgische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung<br />
von Patienten, <strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört<br />
sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt o<strong>de</strong>r aufrechterhalten wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Chirurgischen Intensivmedizin müssen zusätzlich<br />
zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r<br />
Chirurgie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen und<br />
<strong>de</strong>r praktischen Durchführung <strong>de</strong>r Intensivüberwachung und Intensivbehandlung <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Behandlungsverfahren, Ernährungsregime und speziellen intensivmedizinischen<br />
Verfahren <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei Langzeitbeatmung, sowie <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Elektrotherapie <strong>de</strong>s Herzens<br />
? <strong>de</strong>n differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei o<strong>de</strong>r nach Operationen, Traumata und bei<br />
Organversagen einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte <strong>de</strong>r Intensivmedizin.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Anwendung differenzierter Beatmungstechniken und Beatmungsentwöhnung bei 50<br />
langzeitbeatmeten Patienten
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 52 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Atemunterstützen<strong>de</strong> Metho<strong>de</strong>n bei 30 nicht intubierten Patienten<br />
? 50 endotracheale Intubationen<br />
? 25 diagnostische o<strong>de</strong>r therapeutische Bronchoskopien im Rahmen <strong>de</strong>r Intensivüberwachung<br />
o<strong>de</strong>r Intensivbehandlung<br />
? Anwendung extrakorporaler Ersatzverfahren bei akutem Organversagen wie kontinuierliche<br />
Hämofiltration, kontinuierliche Hämodialyse, extrakorporale Lungenunterstützung bei 5<br />
Patienten<br />
? 10 Pulmonalis-Katheterisierungen einschließlich hierbei durchführbarer Messverfahren<br />
? 10 Pleuradrainagen im Rahmen <strong>de</strong>r Intensivüberwachung und Intensivbehandlung<br />
? Differenzierte Therapie mit Blut und Blutkomponenten bei 30 Patienten<br />
? Differenzierte Therapie mit vasoaktiven Substanzen bei 50 Patienten<br />
? Anlage eines transvenösen Schrittmachers bei 5 kardialen Notfällen<br />
? Messung und Überwachung <strong>de</strong>s intrakraniellen Druckes bei 10 Patienten<br />
? Evaluation und Verlaufbeurteilung <strong>de</strong>s Krankheitsschweregra<strong>de</strong>s (Scores) bei 50 Patienten<br />
? 80 selbständig erstellte, dokumentierte Therapieprogramme und Verlaufsprotokolle zur parenteralen<br />
und 80 zur enteralen Ernährung<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Chirurgie<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche<br />
über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Labors<br />
<strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
8. Diagnostische Radiologie<br />
Definition:<br />
Die Diagnostische Radiologie umfaßt die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisieren<strong>de</strong>r<br />
Strahlen, kernphysikalischer Verfahren sowie die Sonographie, soweit sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r<br />
Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist, ferner <strong>de</strong>n Strahlenschutz mit<br />
seinen physikalischen, biologischen und medizinischen Grundlagen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre Diagnostische Radiologie.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in Nuklearmedizin o<strong>de</strong>r Strahlentherapie.<br />
2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung in einem Gebiet mit stationärer Patientenversorgung.<br />
? Auf die Weiterbildungszeit wird 1 Jahr Weiterbildung in <strong>de</strong>n Schwerpunkten von insgesamt nicht<br />
mehr als einem Jahr angerechnet.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 53 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Indikation und<br />
Differentialdiagnose <strong>de</strong>r mit ionisieren<strong>de</strong>n Strahlen und kernphysikalischen Verfahren zu<br />
untersuchen<strong>de</strong>n Erkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r Grundlagen <strong>de</strong>r Physik bei <strong>de</strong>r diagnostischen<br />
Anwendung ionisieren<strong>de</strong>r Strahlen und kernphysikalischer Verfahren<br />
? <strong>de</strong>n Strahlenerzeugungssystemen<br />
? <strong>de</strong>r Strahlenbiologie und <strong>de</strong>m Strahlenschutz<br />
? <strong>de</strong>r radiologischen Diagnostik; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
Untersuchungen mit verschie<strong>de</strong>nen diagnostischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>n zur Grundversorgung erfor<strong>de</strong>rlichen radiologischen Maßnahmen im Kin<strong>de</strong>salter<br />
? <strong>de</strong>n zur Grundversorgung erfor<strong>de</strong>rlichen radiologischen Maßnahmen an Gehirn und Rückenmark<br />
? <strong>de</strong>n interventionellen radiologischen Verfahren in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das Grundlei<strong>de</strong>n<br />
zuständigen Ärzten<br />
? radiologischen Spezialverfahren; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
Untersuchungen und therapeutischer Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie, soweit sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Ergänzung diagnostisch-radiologischer<br />
Untersuchungen indiziert ist; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
sonographischer Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r MRT und Kernspektroskopie; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Schockbehandlung und Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? spezielle diagnostische Verfahren in <strong>de</strong>n Schwerpunkten <strong>de</strong>r Diagnostischen Radiologie<br />
? spezielle Meßverfahren <strong>de</strong>r Diagnostischen Radiologie<br />
? die Strahlentherapie und die Grundlagen <strong>de</strong>r allgemeinen Onkologie<br />
? die Diagnostik mit radioaktiven Stoffen<br />
? die EDV einschließlich <strong>de</strong>r Gerätekun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
- Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Ultraschalldiagnostik, soweit<br />
sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist<br />
durch<br />
? 400 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>s Abdomen und Retroperitoneum<br />
? 200 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>r Urogenitalorgane (ohne weibliche Genitalorgane)<br />
? 200 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>s Magen-Darm-Traktes<br />
? 100 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>r Schilddrüse<br />
? 100 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>r Gesichtsweichteile und Weichteile <strong>de</strong>s Halses<br />
(einschließlich Speicheldrüsen)
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 54 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 100 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>r Thoraxorgane (ohne Herz)<br />
- Selbständige Durchführung und Befundung radiologischer Untersuchungen, wobei die zur<br />
Grundversorgung erfor<strong>de</strong>rlichen radiologischen Maßnahmen <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rradiologie sowie <strong>de</strong>r<br />
Neuroradiologie in <strong>de</strong>n Richtzahlen o<strong>de</strong>r Weiterbildungsinhalten eingeschlossen sind<br />
Skelett und Gelenke<br />
? (Körperstamm und Extremitäten) 3.000<br />
? Schä<strong>de</strong>l, einschließlich Spezialaufnahmen 500<br />
? Thorax und Thoraxorgane 3.500<br />
? Gastrointestinaltrakt (Abdomennativdiagnostik, Oesophagus,<br />
400<br />
Magen, Dünndarm, Dickdarm, Leber, Gallenblase, Gallengänge<br />
und Pankreas)<br />
? Nieren und Harnwege 200<br />
? Mamma 600<br />
? Gefäße 250<br />
(davon 125 Arteriographien, 125 Phlebographien und Lymphographien)<br />
? Darstellung von natürlichen und fehlerhaften Gangsystemen sowie 100<br />
Arthrographien<br />
? Computertomographie 1. 750<br />
(davon 350 Schä<strong>de</strong>l-CT)<br />
? Magnet-Resonanz-Tomographie o<strong>de</strong>r Kernspektroskopie 1.000<br />
(Hirn und Rückenmark, Skelett und Gelenke, Abdomen und Becken,<br />
Thoraxorgane)<br />
? radiologische Spezialverfahren 100<br />
davon<br />
? 50 Drainagen von pathologischen Flüssigkeitsansammlungen<br />
? 50 Punktionen pathologischer Raumfor<strong>de</strong>rungen zur Gewebeentnahme<br />
1. Schwerpunkt Kin<strong>de</strong>rradiologie<br />
Schwerpunkte in <strong>de</strong>r Diagnostischen Radiologie<br />
Definition:<br />
Die Kin<strong>de</strong>rradiologie umfaßt die radiologische Diagnostik bei Kin<strong>de</strong>rn einschließlich radiologischer<br />
Spezialverfahren und beson<strong>de</strong>rer Strahlenschutzmaßnahmen beim Kind sowie die<br />
schwerpunktbezogene Sonographie, soweit sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Ergänzung diagnostischradiologischer<br />
Untersuchungen indiziert ist.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 2 Jahre Weiterbildung im Schwerpunkt.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung im Gebiet Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> im Stationsdienst.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 55 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Indikation und<br />
Differentialdiagnose <strong>de</strong>r mit Röntgenstrahlen zu erkennen<strong>de</strong>n Anomalien, Erkrankungen und<br />
Verletzungen im Kin<strong>de</strong>salter<br />
? <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren physikalischen und strahlenbiologischen Grundlagen sowie im Strahlenschutz<br />
<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s<br />
? in <strong>de</strong>r radiologischen Diagnostik <strong>de</strong>s Schwerpunktes; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig<br />
durchgeführter Untersuchungen mit verschie<strong>de</strong>nen diagnostischen Verfahren<br />
? in <strong>de</strong>r Sonographie (ausschließlich <strong>de</strong>r Echokardiographie), soweit sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r<br />
Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist; hierzu gehört eine<br />
Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Computertomographie<br />
? <strong>de</strong>r Angiographie und <strong>de</strong>r Deutung nuklearmedizinischer Befun<strong>de</strong> im Kin<strong>de</strong>salter<br />
? <strong>de</strong>r MRT<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
- Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Ultraschalldiagnostik, soweit<br />
sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist<br />
durch<br />
? 600 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien z.B. <strong>de</strong>s Abdomens, einschließlich <strong>de</strong>r Urogenitalorgane und<br />
<strong>de</strong>s Retroperitoneums<br />
? 200 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>r Säuglingshüften<br />
? 200 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>r Bewegungsorgane (ohne Säuglingshüften)<br />
? 100 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>s Gehirn durch die offene Fontanelle und durch die Kalotte<br />
? 50 PW-Doppler-Sonographien <strong>de</strong>s Gehirn durch die offene Fontanelle und durch die Kalotte<br />
- Selbständige Durchführung und Befundung radiologischer Untersuchungen<br />
- Wachsen<strong>de</strong>s Skelett, davon 500<br />
? Schä<strong>de</strong>l einschließlich Teilaufnahmen 100<br />
? Wirbelsäule, Becken, Extremitäten 400<br />
- Thorax und Thoraxorgane, davon 1000<br />
? in <strong>de</strong>r neonatalen Intensivmedizin 300<br />
- Gastrointestinaltrakt 100<br />
- Urogenitaltrakt 100<br />
- Nativuntersuchungen <strong>de</strong>s Abdomens 100<br />
- Computertomographie, davon 200<br />
? 50 Schä<strong>de</strong>l-CT<br />
- Magnet-Resonanz-Tomographie, davon 200<br />
? 100 Gehirn und Rückenmark<br />
2. Schwerpunkt Neuroradiologie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 56 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Definition:<br />
Die Neuroradiologie umfaßt die neuroradiologische Diagnostik bei Erkrankungen und<br />
Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Nervensystems und seiner Hüllen sowie radiologische Spezialverfahren<br />
einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes und die schwerpunktbezogene Sonographie, soweit sie zur<br />
Vermeidung o<strong>de</strong>r Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 2 Jahre Weiterbildung im Schwerpunkt.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung in Neurochirurgie o<strong>de</strong>r Neurologie im Stationsdienst.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n anatomischen, physiologischen, pathologischen, physikalischen und strahlenbiologischen<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen neurologisch-neurochirurgischer Diagnostik<br />
? <strong>de</strong>n schwerpunktbezogenen Untersuchungen <strong>de</strong>r Hirngefäße, spinalen Gefäße und <strong>de</strong>r zum<br />
Gehirn führen<strong>de</strong>n Gefäße sowie <strong>de</strong>r Liquorräume <strong>de</strong>s Gehirns und <strong>de</strong>s Spinalkanals<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Computertomographie und <strong>de</strong>r MRT <strong>de</strong>s Schä<strong>de</strong>ls und <strong>de</strong>s Spinalkanals;<br />
hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen mit verschie<strong>de</strong>nen<br />
diagnostischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r neuroradiologischen invasiven Therapie <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>r Embolisation<br />
von Gefäßfisteln und Geschwülsten in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das Grundlei<strong>de</strong>n zuständigen<br />
Ärzten; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Eingriffe<br />
? <strong>de</strong>r Onkologie von Hirn- und Rückenmarkstumoren<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie, soweit sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Ergänzung diagnostisch-radiologischer<br />
Untersuchungen indiziert ist<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
- Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Ultraschalldiagnostik soweit<br />
sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist<br />
durch<br />
? 150 B-mo<strong>de</strong>-Sonographien <strong>de</strong>s Gehirn durch die offene Fontanelle und durch die Kalotte<br />
? 50 PW-Doppler-Sonographien <strong>de</strong>s Gehirn durch die offene Fontanelle und durch die Kalotte<br />
? 200 CW-Doppler-Sonographien <strong>de</strong>r extrakraniellen hirnversorgen<strong>de</strong>n Gefäße<br />
? 200 Duplex-Sonographien <strong>de</strong>r extrakraniellen hirnversorgen<strong>de</strong>n Gefäße<br />
? 200 PW-Doppler-Sonographien <strong>de</strong>r intrakraniellen Gefäße<br />
- Selbständige Durchführung und Befundung radiologischer Untersuchungen<br />
? Röntgennativdiagnostik 500<br />
(Schä<strong>de</strong>l, Wirbelsäule, Spezial- und tomographische Aufnahmen)<br />
? Gefäße 300
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 57 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
(zuführen<strong>de</strong> Kopfgefäße, intrakranielle Gefäße, spinale Gefäße)<br />
? Röntgenuntersuchungen <strong>de</strong>r Liquorräume 50<br />
? Computertomographie <strong>de</strong>s Schä<strong>de</strong>ls und Spinalkanals 2000<br />
? Magnet-Resonanz-Tomographie <strong>de</strong>s Schä<strong>de</strong>ls und Spinalkanals 1000<br />
? Neuroradiologische invasive Therapie, z.B. 50<br />
gefäßverschließen<strong>de</strong> und -eröffnen<strong>de</strong> Maßnahmen im Bereich <strong>de</strong>s ZNS<br />
perkutane Therapiemaßnahmen bei Gefäßmißbildungen und Schmerzzustän<strong>de</strong>n<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Neuroaxis<br />
9. Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe<br />
Definition:<br />
Das Gebiet Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe umfaßt die Erkennung, Verhütung,<br />
psychosomatische Aspekte, konservative und operative Behandlung <strong>de</strong>r Erkrankung sowie die<br />
Nachsorge <strong>de</strong>r Krankheiten <strong>de</strong>r weiblichen Geschlechtsorgane und <strong>de</strong>r Brustdrüsen, die<br />
gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, die Überwachung normaler und<br />
pathologischer Schwangerschaften, die Vorbereitung auf normale und pathologische Geburten<br />
sowie <strong>de</strong>ren Durchführung, einschließlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Operationen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon min<strong>de</strong>stens<br />
? 3 Jahre im Stationsdienst.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in Anatomie o<strong>de</strong>r Humangenetik o<strong>de</strong>r<br />
Pathologie o<strong>de</strong>r Urologie.<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Frauenheilkun<strong>de</strong><br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und<br />
Differentialdiagnostik gynäkologischer Erkrankungen einschließlich instrumenteller, apparativer,<br />
operativer und invasiver Untersuchungs- und Operationsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung <strong>de</strong>r konservativen und operativen Behandlung<br />
gynäkologischer Erkrankungen einschließlich onkologischer Erkrankungen unter Einbeziehung<br />
medikamentöser Behandlungsformen<br />
? einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter nichtspezieller operativer Eingriffe am äußeren und<br />
inneren Genitale auch mit endoskopischen Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie die Mitwirkung bei<br />
Eingriffen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r Behandlung vor und nach Operationen<br />
auftreten<strong>de</strong>r Komplikationen<br />
? <strong>de</strong>n Untersuchungen zur Früherkennung gynäkologischer Krebserkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Urogynäkologie<br />
? <strong>de</strong>r Entnahme und Herstellungstechnik zytologischer Präparate <strong>de</strong>r weiblichen Genitalorgane<br />
und <strong>de</strong>r Mamma sowie <strong>de</strong>r Verwertung und Umsetzung zytologischer Befundberichte in <strong>de</strong>r<br />
Therapieplanung<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 58 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>r speziellen Laboruntersuchungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Physiologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>r Ovarialfunktion einschließlich <strong>de</strong>r Diagnostik und<br />
Behandlung <strong>de</strong>r Ovarialfunktionsstörung, <strong>de</strong>r Antikonzeption und Familienplanung<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Basistherapie <strong>de</strong>r weiblichen Sterilität sowie <strong>de</strong>r hormonellen und<br />
biochemischen Überwachung <strong>de</strong>r Schwangerschaft<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik, Beratung und Behandlung bei gynäkologischen Erkrankungen <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s- und<br />
Adoleszenzalters<br />
? <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Diagnostik und Behandlung bei psychosomatischen, psychosozialen und<br />
psychosexuellen Störungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r gesellschaftsspezifischen Stellung <strong>de</strong>r<br />
Frau<br />
? <strong>de</strong>r Beratung und Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
gesundheitlichen und psychischen Risiken sowie <strong>de</strong>r gesetzlichen Grundlagen<br />
? <strong>de</strong>r Nachsorge und Rehabilitation bei gynäkologischen Erkrankungen, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r<br />
Betreuung gynäkologischer Tumorpatientinnen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung von Infusionen und Transfusionen<br />
? <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie<br />
? <strong>de</strong>n fachspezifischen Grundlagen in Ernährungsmedizin<br />
? <strong>de</strong>r selbständigen Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Sonographie <strong>de</strong>r<br />
Beckenorgane, auch mittels endosonographischer Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>n gebräuchlichen Anästhesieverfahren, <strong>de</strong>r Schockbehandlung und Herz-Lungen-<br />
Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
? <strong>de</strong>r Prophylaxe und Behandlung von Gerinnungsstörungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur gynäkologischen Strahlenbehandlung<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu plastisch-operativen und rekonstruktiven Eingriffen im Genitalbereich,<br />
an <strong>de</strong>r Bauch<strong>de</strong>cke und an <strong>de</strong>r Mamma<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Humangenetik<br />
? <strong>de</strong>r Schmerztherapie gynäkologischer, auch onkologischer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Röntgendiagnostik <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? die Sonographie und an<strong>de</strong>re apparative Diagnostik <strong>de</strong>r Mamma<br />
? die gynäkologische Balneologie und Naturheilverfahren<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
Geburtshilfe<br />
1. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Physiologie, Pathophysiologie und Feststellung <strong>de</strong>r Schwangerschaft, <strong>de</strong>r Diagnostik und<br />
Differentialdiagnostik schwangerschaftsbedingter Erkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r Erkennung<br />
von Risikoschwangerschaften
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 59 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Schwangerenbetreuung (Mutterschaftsvorsorge), <strong>de</strong>n Möglichkeiten <strong>de</strong>r pränatalen<br />
Diagnostik, <strong>de</strong>r Prophylaxe und Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen und<br />
Komplikationen sowie <strong>de</strong>r gesundheitlichen und psychologischen Führung während <strong>de</strong>r<br />
Schwangerschaft<br />
? <strong>de</strong>r Beherrschung <strong>de</strong>r geburtshilflichen Diagnostik einschließlich <strong>de</strong>r selbständigen<br />
Durchführung, Befundung und Dokumentation von Sonographien einschließlich<br />
endosonographischer Verfahren sowie an<strong>de</strong>rer Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r antepartalen Überwachung von<br />
Mutter und Kind<br />
? <strong>de</strong>r Leitung normaler Geburten sowie <strong>de</strong>r selbständigen Versorgung von Dammschnitten und<br />
Geburtsverletzungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung geburtshilflicher Operationen<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung von Anpassungsstörungen, Abweichungen von <strong>de</strong>r normalen somatischen<br />
Entwicklung und Erkennen von Erkrankungen <strong>de</strong>s Neugeborenen einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Blutgruppenunverträglichkeit<br />
? <strong>de</strong>r Betreuung <strong>de</strong>s gesun<strong>de</strong>n Neugeborenen gemeinsam mit <strong>de</strong>m Kin<strong>de</strong>rarzt <strong>für</strong> die Dauer <strong>de</strong>s<br />
Wochenbettes<br />
? <strong>de</strong>r Betreuung <strong>de</strong>r Wöchnerin einschließlich Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im<br />
Wochenbett<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Humangenetik <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Frauenheilkun<strong>de</strong>:<br />
- 100 Abrasiones o<strong>de</strong>r Nachkürettagen<br />
- 100 kleinere gynäkologische Operationen am äußeren Genitale, an Vagina und am Uterus<br />
- 40 therapeutische und diagnostische Pelviskopien<br />
Mitwirkung bei 100 Eingriffen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong><br />
Geburtshilfe:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Leitung von 150 normalen Geburten einschließlich <strong>de</strong>r Episiotomie und Versorgung von<br />
Geburtsverletzungen<br />
Indikationsstellung und Durchführung geburtshilflicher Operationen bei primär nicht<br />
regelwidrigen Geburten in 20 Fällen, z.B. Sectio, Forceps, Vacuum, manuelle Lösung und<br />
Entwicklung aus <strong>de</strong>r Beckenendlage<br />
Mitwirkung bei 100 Eingriffen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Geburtshilfe<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 60 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
1. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin umfaßt die<br />
Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie gynäkologisch-endokriner Erkrankungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Sterilität <strong>de</strong>r Frau.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r Gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin<br />
müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Physiologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>r hormonellen Regulation <strong>de</strong>s weiblichen Zyklus<br />
einschließlich<br />
? <strong>de</strong>r neuroendokrinen Störungen und <strong>de</strong>ren Behandlung<br />
? <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s weiblichen Genitale und <strong>de</strong>ssen Regulation sowie <strong>de</strong>r möglichen<br />
Fehlentwicklungen und <strong>de</strong>ren Behandlungsmöglichkeiten<br />
? <strong>de</strong>n gebietsbezogenen Störungen an<strong>de</strong>rer endokriner Organe, <strong>de</strong>ren Diagnostik und<br />
Behandlung<br />
? <strong>de</strong>r assistierten Fortpflanzung<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung und Behandlung psychosexuell und psychosomatisch bedingter<br />
Fertilitätsstörungen<br />
? <strong>de</strong>r hormonellen Regulation <strong>de</strong>r Schwangerschaft und <strong>de</strong>r Behandlung dabei auftreten<strong>de</strong>r<br />
Störungen<br />
? <strong>de</strong>n speziellen Verfahren <strong>de</strong>r Antikonzeption<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung hormonaler organischer und psychischer Abweichungen im Klimakterium und<br />
<strong>de</strong>ren Behandlung<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen andrologisch bedingter Fertilitätsstörungen<br />
? <strong>de</strong>n genetisch bedingten Regulations- und Fertilitätsstörungen<br />
? <strong>de</strong>r Epi<strong>de</strong>miologie <strong>de</strong>r Sterilität und umweltbedingter Fertilitätsstörungen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? 80 diagnostische Laparoskopien/Pelviskopien auch bei operativen Eingriffen<br />
? 100 Spermaaufbereitungen und -diagnosen<br />
? 100 Follikel-Punktionen<br />
? 100 Zyklusmonitorings einschließlich <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu <strong>de</strong>n zugehörigen<br />
Hormonuntersuchungen<br />
? 50 Inseminationen<br />
? 30 GIFT<br />
? 80 Embryo-Transfers<br />
2. <strong>Spezielle</strong> Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 61 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Weiterbildung <strong>Spezielle</strong> Geburtshilfe und Perinatalmedizin umfaßt die Betreuung <strong>de</strong>r<br />
Schwangeren mit höhergradigem Risiko, die pränatale Diagnostik und Therapie, die Leitung<br />
normaler und regelwidriger Geburten, die operative Geburtshilfe und die Erstversorgung <strong>de</strong>s<br />
Neugeborenen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Geburtshilfe und Perinatalmedizin müssen<br />
zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong>.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r weiterführen<strong>de</strong>n sonographischen Organ- und Funktionsdiagnostik <strong>de</strong>s Feten<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu therapeutischen, auch invasiven Eingriffen am Feten<br />
? <strong>de</strong>r Leitung <strong>de</strong>r normalen und regelwidrigen Geburt einschließlich <strong>de</strong>r Diagnostik und<br />
Behandlung von geburtshilflichen Notfallsituationen insbeson<strong>de</strong>re von Blutungs- und<br />
Gerinnungsstörungen; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig geleiteter normaler und<br />
regelwidriger Geburten<br />
? einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter geburtshilflicher Eingriffe bei normalen und<br />
regelwidrigen Geburten<br />
? <strong>de</strong>r psychischen Führung <strong>de</strong>r Gebären<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r medikamentösen Schmerzlin<strong>de</strong>rung sowie <strong>de</strong>r<br />
Lokal- und Regionalanästhesie unter <strong>de</strong>r Geburt<br />
? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r ante- und intrapartalen Überwachung von Mutter und Kind<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Neugeborenen-Erstuntersuchung und <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Sofortmaßnahmen<br />
bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rbelebung <strong>de</strong>s Neugeborenen einschließlich <strong>de</strong>r Intubation und<br />
Infusionsbehandlung<br />
? <strong>de</strong>r perinatologischen Qualitätssicherung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
- Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
? Leitung von 400 Risikogeburten<br />
? 80 Schnittentbindungen, davon 10 nach vorangegangener Schnittentbindung<br />
? 35 operative vaginale Entbindungen mit Vakuum, Forceps, Beckenendlagen-Entwicklungen<br />
? 10 manuelle Lösungen <strong>de</strong>r Plazenta o<strong>de</strong>r Nachtastungen/Nachkürettagen nach Geburt <strong>de</strong>r<br />
Plazenta<br />
? 100 Lokal- und Regionalanästhesien unter <strong>de</strong>r Geburt<br />
? 50 Erstversorgungen <strong>de</strong>s Neugeborenen einschließlich <strong>de</strong>r primären Reanimation<br />
- Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 600 kardiotokographischen Untersuchungen zur ante- und intrapartalen Überwachung von<br />
Mutter und Kind<br />
? 100 Amniozentesen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 62 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
3. <strong>Spezielle</strong> Operative Gynäkologie<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Operative Gynäkologie umfaßt die Indikationsstellung und Durchführung aller<br />
operativen Behandlungsverfahren <strong>de</strong>r gynäkologischen, insbeson<strong>de</strong>re onkologischen<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>s Genitalbereiches und <strong>de</strong>r Mamma, <strong>de</strong>r Fehlbildungen und Verletzungen sowie<br />
die Nachbehandlung.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Operativen Gynäkologie müssen zusätzlich zur<br />
Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in <strong>de</strong>r Chirurgie<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? Indikationsstellung und Durchführung von Operationen bei gynäkologischen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
onkologischen, Erkrankungen; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
operativer Eingriffe<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung lokaler, interstitieller, invasiver und medikamentöser Behandlungsverfahren<br />
gynäkologisch-onkologischer Erkrankungen<br />
? plastisch-operativen rekonstruktiven Eingriffen im Genitalbereich, an <strong>de</strong>r Bauch<strong>de</strong>cke und an <strong>de</strong>r<br />
Mamma, insbeson<strong>de</strong>re<br />
? Korrekturen von Fehlbildungen und Fehlformen<br />
? Versorgung von Genitalverletzungen und Verletzungsfolgen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
? 20 große gynäkologisch-onkologische Operationen am Genitale<br />
? 40 abdominale und vaginale Hysterektomien<br />
? 80 abdominale und pelviskopische Operationen am inneren Genitale<br />
? 30 Harninkontinenz- und Deszensusoperationen auch mit gleichzeitiger Hysterektomie<br />
? 50 Exstirpationen malignitätsverdächtiger Gewebsverän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Mamma<br />
? 30 operative Eingriffe an <strong>de</strong>r weiblichen Brust einschließlich <strong>de</strong>r partiellen o<strong>de</strong>r totalen<br />
Ausräumung <strong>de</strong>r Axilla<br />
? 15 Operationen zur Korrektur von Fehlbildungen, Fehlformen, <strong>de</strong>r Versorgung von<br />
Genitalverletzungen und Verletzungsfolgen<br />
? 15 Operationen zur Formverän<strong>de</strong>rung und Wie<strong>de</strong>rherstellung einschließlich Lappenplastiken<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe<br />
1. Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 63 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche<br />
über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r allgemeinen<br />
Laboruntersuchungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
2. Fachkun<strong>de</strong> Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
Auswertung <strong>de</strong>r exfoliativen Zytologie. Hierzu gehört die folgen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>stzahl selbständig<br />
ausgewerteter Präparate<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung und Befundung <strong>de</strong>r Exfoliativzytologie von 6000 Fällen, in <strong>de</strong>nen<br />
200 Fälle von Cervix-Karzinomen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Vorstadien enthalten sein müssen.<br />
Gegebenenfalls kann eine Lehrsammlung einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Fachkun<strong>de</strong> Gynäkologische Aspirations- und Punktatzytologie <strong>de</strong>s Genitales und <strong>de</strong>r<br />
Mamma<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
Auswertung <strong>de</strong>r Aspirations- und Punktatzytologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s. Hierzu gehört die folgen<strong>de</strong><br />
Min<strong>de</strong>stzahl selbständig ausgewerteter Präparate.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung und Befundung <strong>de</strong>r Aspirations- und Punktatzytologie<br />
? <strong>de</strong>s Genitales in 500 Fällen<br />
? <strong>de</strong>r Mamma in 500 Fällen<br />
davon je 200 Fälle atypischer Befun<strong>de</strong>.<br />
10. Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong><br />
Definition:<br />
Die Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> umfaßt die Erkennung, die konservative und operative<br />
Behandlung, die Prävention und Rehabilitation <strong>de</strong>r Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen,<br />
Fehlbildungen und Formverän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s äußeren, mittleren und inneren Ohres, <strong>de</strong>s inneren<br />
Gehörganges und <strong>de</strong>r Otobasis sowie <strong>de</strong>r hierzu führen<strong>de</strong>n und daraus folgen<strong>de</strong>n Erkrankungen,<br />
<strong>de</strong>r inneren und äußeren Nase und <strong>de</strong>s pneumatisierten und stützen<strong>de</strong>n Systems sowie <strong>de</strong>r Weichteile<br />
<strong>de</strong>s Gesichtsschä<strong>de</strong>ls, <strong>de</strong>r Nasennebenhöhlen, ihrer knöchernen Wandungen und <strong>de</strong>s<br />
Jochbeins sowie <strong>de</strong>r Rhinobasis, von Naso-, Oro- und Hypopharynx einschließlich Lippen, Wangen,<br />
Zunge, Zungengrund, Mundbo<strong>de</strong>n und Tonsillen, <strong>de</strong>r Glandula submandibularis sowie <strong>de</strong>s Halses,<br />
<strong>de</strong>s Larynx, <strong>de</strong>r oberen Luft- und Speisewege, <strong>de</strong>s Lymphsystems <strong>de</strong>s Kopfes und <strong>de</strong>s Halses, <strong>de</strong>r<br />
Glandula parotis und <strong>de</strong>s Nervus facialis sowie <strong>de</strong>r übrigen Hirnnerven im Bereich <strong>de</strong>s Halses und<br />
<strong>de</strong>s Kopfes und <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>lbasis, <strong>de</strong>r Hör- und Gleichgewichtsfunktionen und <strong>de</strong>s Geruchs- und<br />
Geschmacksinnes, die Audiologie und die sonstige Funktionsdiagnostik <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s, die<br />
wie<strong>de</strong>rherstellen<strong>de</strong>n und plastischen Operationen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s, die endoskopischen Verfahren
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 64 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
<strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r oberen Luft- und Speisewege, die Allergologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
sowie die Störungen von Stimme, Sprache und Sprechen beim Kind und Erwachsenen sowie die<br />
beson<strong>de</strong>re Diagnostik und Therapie von kindlichen Hörstörungen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon min<strong>de</strong>stens<br />
? 3 Jahre im Stationsdienst.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 1 Jahr Weiterbildung im Gebiet Phoniatrie und Pädaudiologie o<strong>de</strong>r<br />
6 Monate Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r Chirurgie o<strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie o<strong>de</strong>r Neurochirurgie o<strong>de</strong>r Pathologie o<strong>de</strong>r<br />
Physiologie.<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Physiologie <strong>de</strong>s Gehör- und Gleichgewichtsorgans, <strong>de</strong>r Hirnnerven, <strong>de</strong>r Organe<br />
<strong>de</strong>r Nase und ihrer Nebenhöhlen, <strong>de</strong>r Lippen, Wange, Zungengrund, Mundbo<strong>de</strong>n und Tonsillen,<br />
<strong>de</strong>s Rachens, <strong>de</strong>s Kehlkopfes, <strong>de</strong>s Tracheo-Bronchialsystems, <strong>de</strong>r Speiseröhre, <strong>de</strong>r großen<br />
Kopfspeicheldrüsen, <strong>de</strong>r Oto- und Rhinobasis sowie <strong>de</strong>s Lymphsystems von Kopf und Hals<br />
? <strong>de</strong>r Pathologie, Ätiologie, Symptomatologie und Diagnostik <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s;<br />
dazu gehören:<br />
? Endoskop- und Mikroskopuntersuchungen <strong>de</strong>r Organe <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? Untersuchungen <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>s Gehörorgans einschließlich <strong>de</strong>r elektroakustischen<br />
Metho<strong>de</strong>n und die<br />
Deutung <strong>de</strong>r Ergebnisse sowie die Indikationsstellung, Verordnung und Überprüfung <strong>de</strong>r<br />
Hörgeräte-Versorgung<br />
? Untersuchungen <strong>de</strong>s Gleichgewichtsorgans mit neuro-otologischen Metho<strong>de</strong>n und Deutung<br />
<strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
? Prüfung <strong>de</strong>s Geruchs- und Geschmacksinnes sowie <strong>de</strong>r übrigen Hirnnerven im Hals-Nasen-<br />
Ohrengebiet<br />
? die Röntgendiagnostik <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? Indikation und Befundbewertung von CT, MRT, Szintigraphie und Angiographie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? gebietsbezogene Sonographie<br />
? <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie<br />
? <strong>de</strong>n fachspezifischen Grundlagen <strong>de</strong>r Ernährungsmedizin<br />
? <strong>de</strong>r konservativen und nichtspeziellen operativen Therapie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Nachbehandlung nach operativen Eingriffen; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig<br />
durchgeführter Eingriffe <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s und die Mitwirkung bei Eingriffen höherer<br />
Schwierigkeitsgra<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Onkologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Therapie <strong>de</strong>r allergischen Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n grundlegen<strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Diagnostik und Therapie von Stimm- und Sprachstörungen<br />
sowie kindlichen Hörstörungen, soweit dies <strong>für</strong> die Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> notwendig ist<br />
? <strong>de</strong>n umweltbedingten Schädigungen <strong>de</strong>r Organe <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie die Einordnung in das<br />
Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong>
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 65 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-/Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägige Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlichen Han<strong>de</strong>lns<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Phoniatrie und Pädaudiologie<br />
? die Schockbehandlung und Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
? die Strahlentherapie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? die Anpassung von Hörgeräten<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
? die Diagnostik funktioneller Störungen <strong>de</strong>r Hals-Wirbelsäule<br />
? die Funktionsdiagnostik <strong>de</strong>r oberen Luft- und Speisewege einschließlich elektrophysiologischer<br />
Metho<strong>de</strong>n<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
100 Oberflächen- und Regionalanästhesien<br />
Ohr und Ohrschä<strong>de</strong>l<br />
100 Eingriffe bei Othämatom, Ohrmuschelstellungsanomalien, Operationen bei<br />
Gehörgangsfremdkörpern, Gehörgangspolypen, Parazentese, Paukendrainage,<br />
Trommelfellab<strong>de</strong>ckung, Myringoplastik, Tympanoskopie, davon 16 Felsenbeinpräparationen<br />
Gesicht<br />
100 Eingriffe, z.B. Fremdkörperextraktion, Polypektomie, Conchotomie, Operationen zur<br />
Blutstillung, Operationen bei Septumhämatom und -abzeß, Septumoperationen, Operationen<br />
an <strong>de</strong>n Gesichtsweichteilen bei umschriebenen gut- und bösartigen Neubildungen, Operationen<br />
bei rhinogenen entzündlichen Erkrankungen <strong>de</strong>r Nasennebenhöhlen, z.B. Kieferhöhlenspülung,<br />
Kieferhöhlenfensterung, Becksche Bohrung<br />
Pharynx<br />
130 Eingriffe, z.B. A<strong>de</strong>notomie, Tonsillektomie bei Kin<strong>de</strong>rn und Erwachsenen, Operationen bei<br />
Tonsillektomie-Nachblutung, bei Peritonsillar- und Zungengrundabszeß, Entfernung von<br />
Geschwülsten und Zysten am Gaumen, an <strong>de</strong>n Lippen, <strong>de</strong>n Wangen, <strong>de</strong>r Zunge, <strong>de</strong>m<br />
Zungengrund, Mundbo<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Tonsillen und im Rachen, Gangschlitzung bei Steinlei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Speicheldrüsen, Probeexzisionen<br />
Kehlkopf und Luftröhre
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 66 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
50 Eingriffe, z.B. Intubation, Tracheotomie einschließlich Verschlußplastik, Mikrolaryngoskopie<br />
ohne/mit endolaryngealer Operation von Zysten, Polypen, Probeexzisionen, Fremdkörpern<br />
Äußerer Hals<br />
40 Eingriffe, z.B. Exstirpation von Lymphknoten, Exstirpation von medianen und lateralen<br />
Halszysten, Operationen bei Halsabszessen, Operationen bei äußeren Verletzungen <strong>de</strong>s<br />
Halses<br />
Tumorchirurgie<br />
50 Eingriffe, z.B. Exzisionsbiopsie, Exstirpation umschriebener Tumoren, Versorgung von<br />
Wundheilungsstörungen<br />
Traumatologie<br />
20 Eingriffe, z.B. Versorgung von Ohrmuschel- und Gehörgangsverletzungen, Wundversorgung<br />
an <strong>de</strong>n Weichteilen von Nase, Gesicht und Hals, Nasengerüstreposition und Versorgung<br />
umschriebener knöcherner Defekte und Dislokationen<br />
Endoskopie<br />
80 Eingriffe, z.B. Rhinoskopie, Sinuskopie, Nasopharyngoskopie, Laryngoskopie, Tracheo-<br />
Bronchoskopie, Oesophagoskopie, jeweils mit starren und flexiblen Endoskopen<br />
Endoskopische Hals-Nasen-Ohrenchirurgie<br />
50 Eingriffe, z.B. endonasale Kieferhöhlenfensterung und -operation, Infundibulotomie,<br />
endoskopische Operation im Kehlkopf bei Reinke-Ö<strong>de</strong>m, Stimmlippenpolypen, zur Gewinnung<br />
von Probeexzisionen, Fremdkörperextraktion aus Trachea und Oesophagus<br />
Operationen an Nerven<br />
10 Eingriffe, z.B. Nervenfreilegung, Nervenverlagerung<br />
Speicheldrüsen<br />
25 Eingriffe, z.B. Gangschlitzung mit/ohne Steinextraktion <strong>de</strong>r Glandula submandibularis und<br />
Parotis, Exstirpation <strong>de</strong>r Glandula submandibularis<br />
Plastische Operationen im Kopf-Hals-Bereich<br />
20 Eingriffe, z.B. Ohrmuschelplastik, Korrekturen umschriebener Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r äußeren<br />
Nase, Tracheostomaverschlußplastik, kleinere regionale Hautlappenplastiken im Gesichts-,<br />
Kopf- und Halsbereich<br />
Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong><br />
? 25 mikrochirurgische Ohroperationen<br />
? 10 große tumorchirurgische Operationen im Kopf-Hals-Bereich, z.B. Laryngektomie,<br />
Pharyngektomie, Zungenteilresektion, Halsweichteilausräumung<br />
? 10 endoskopische Ethmoi<strong>de</strong>ktomie und Pansinusoperationen<br />
? 5 Mitwirkungen neuroplastische Eingriffen <strong>für</strong> intra- und extratemporale Dekompression<br />
? 10 schwierige Operationen an <strong>de</strong>n Speicheldrüsen, z.B. Paroti<strong>de</strong>ktomie, Tumoroperationen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 67 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 5 Gefäßersatz- und mikrovaskulären Anastomosen<br />
? 5 größere plastische Operationen im Kopf-Halsbereich<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong><br />
<strong>Spezielle</strong> Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Hals-Nasen-Ohrenchirurgie umfaßt die spezielle operative Behandlung von<br />
Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen <strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong>, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Indikationsstellung, selbständigen Durchführung und Nachsorge <strong>de</strong>r schwierigen Operationen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s sowie die Rehabilitation, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie müssen zusätzlich<br />
zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate operative Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie während <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildung in <strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong>.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche<br />
über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen in <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen und <strong>de</strong>r<br />
selbständigen Durchführung <strong>de</strong>r speziellen, schwierigen Operationen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Indikationsstellung, <strong>de</strong>r Vor- und Nachbehandlung sowie <strong>de</strong>r Rehabilitation.<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r speziellen Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie<br />
1. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Operationen<br />
? am äußeren Ohr, am Mittelohr und <strong>de</strong>r Otobasis bei Verletzungen, Erkrankungen und<br />
Fehlbildungen<br />
? Operationen an Gesicht und Gesichtsschä<strong>de</strong>l sowie <strong>de</strong>r Nase und <strong>de</strong>r Rhinobasis bei<br />
Verletzungen, Erkrankungen und Fehlbildungen<br />
? Operationen in Naso-, Oro- und Hypopharynx einschließlich Lippen, Wangen, Zunge,<br />
Zungengrund, Mundbo<strong>de</strong>n und Tonsillen und <strong>de</strong>r Glandula submandibularis und <strong>de</strong>r Glandula<br />
parotis bei Verletzungen, Erkrankungen und Fehlbildungen, einschließlich endoskopischer<br />
Untersuchungs- und Operationsmetho<strong>de</strong>n<br />
? Operationen an Trachea und Speiseröhre im Halsabschnitt sowie am äußeren Hals bei<br />
Verletzungen, Erkrankungen und Fehlbildungen, einschließlich endoskopischer Untersuchungsund<br />
Operationsmetho<strong>de</strong>n<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 68 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Ohr und Ohrschä<strong>de</strong>l<br />
100 Eingriffe, z.B. bei ausge<strong>de</strong>hnten Tumoren im Bereich <strong>de</strong>s äußeren Ohres und<br />
vergleichbare Operationen, Operationen bei Fehlbildung <strong>de</strong>s äußeren und mittleren Ohres<br />
einschließlich Ohrfisteln, Antrotomie, Mastoi<strong>de</strong>ktomie, Ohrradikaloperation, Tympanoplastik mit<br />
Rekonstruktion <strong>de</strong>s schalleiten<strong>de</strong>n Apparates im Mittelohr, Stapesplastik, Operationen an <strong>de</strong>r<br />
Otobasis<br />
Gesicht<br />
50 Eingriffe, z.B. Operationen an <strong>de</strong>n Gesichtsweichteilen bei ausge<strong>de</strong>hnten gut- und<br />
bösartigen Neubildungen einschließlich Rekonstruktionen, Operationen bei rhinogen<br />
entzündlichen Erkrankungen <strong>de</strong>r Nasennebenhöhlen einschließlich Komplikationen, Operation<br />
<strong>de</strong>r Kieferhöhle, Operation <strong>de</strong>r Stirn- und Keilbeinhöhle sowie <strong>de</strong>s Siebbeins von endonasal<br />
und von außen, Septorhinoplastik in offener und geschlossener Technik, Operationen bei<br />
Fehlbildungen, z.B. Choanalatresien<br />
Pharynx<br />
50 Eingriffe, z.B. Operationen bei Para- und Retropharyngealabszeß, Schleimhautplastiken,<br />
Uvulo-Velo-Palato-Pharyngo-Plastik, Operationen bei Rhinophonia aperta und Rhonchopathie<br />
Kehlkopf und Luftröhre<br />
80 Eingriffe, z.B. Mikrolaryngoskopie mit Entfernung gut- und bösartiger Erkrankungen <strong>de</strong>s<br />
Endolarynx, Operationen zur Glottiserweiterung, Erweiterungsoperationen bei laryngotrachealen<br />
Stenosen, Operationen zur Verän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>r Stimme<br />
Äußerer Hals<br />
30 Eingriffe, z.B. Operationen bei Hämangiomen und Lymphangiomen im Kopf-Hals-Bereich<br />
im Kin<strong>de</strong>s- und Erwachsenenalter, Operationen bei Hypopharynx-Divertikeln, Operationen bei<br />
parapharyngealem Abszeß<br />
Tumorchirurgie<br />
50 Eingriffe, z.B.Kehlkopfteilresektion und totale Laryngektomie ggf. mit entsprechen<strong>de</strong>r<br />
operativer Rekonstruktion, Zungenteilresektion, Resektion bei Nasennebenhöhlentumoren,<br />
Resektion bei Orbitatumoren mit Erhalt <strong>de</strong>s Bulbus oculi, Exenteratio orbitae, Neck dissection<br />
in ihren verschie<strong>de</strong>nen Formen, Operationen bei Glomustumoren und Geschwülsten <strong>de</strong>s Ohres,<br />
Schilddrüsenoperationen im Zusammenhang mit an<strong>de</strong>ren tumorchirurgischen Eingriffen <strong>de</strong>r<br />
Hals-Nasen-Ohren-Heilkun<strong>de</strong>, Operationen bei Tumoren im Bereich von Rhino-/Otobasis,<br />
Eingriffe bei Tumoren <strong>de</strong>r Haut, Schleimhaut und Speicheldrüsen im Kopf-Hals-Bereich<br />
Traumatologie<br />
40 Eingriffe, z.B. Wundversorgung bei ausge<strong>de</strong>hnten Weichteilverletzungen von Nase, Gesicht,<br />
Hals, Ohrmuschel und Gehörgang sowie im Bereich <strong>de</strong>r Lippen einschließlich plastischer<br />
Defekt<strong>de</strong>ckung, Operationen bei offenen Nasenbeinfrakturen, Freilegung und Rekonstruktion<br />
<strong>de</strong>r vor<strong>de</strong>ren und <strong>de</strong>r seitlichen Schä<strong>de</strong>lbasis bei Frakturen und an<strong>de</strong>ren Traumen<br />
einschließlich regionaler Duraverletzungen, Operationen von Liquorfisteln im Bereich von
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 69 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Frontobasis o<strong>de</strong>r Laterobasis, Operationen von Frakturen <strong>de</strong>s pneumatisierten Systems <strong>de</strong>r<br />
Schä<strong>de</strong>lbasis einschließlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Osteosynthesetechniken, operative<br />
Rekonstruktion <strong>de</strong>r Luft- und Speiseröhre<br />
Endoskopie und endoskopische Chirurgie<br />
100 Eingriffe, z.B. endoskopische Ethmoi<strong>de</strong>ktomie, endonasale (endoskopische o<strong>de</strong>r<br />
mikroskopische) Pansinusoperation, Fremdkörperextraktion und Tumorentfernung aus<br />
Oesophagus und Trachea, endoskopische Laserchirurgie im Bereich von Nase, Pharynx,<br />
Kehlkopf und Luftröhre<br />
Operationen an Nerven<br />
15 Eingriffe, z.B. Neuroplastiken und -transplantationen<br />
Speicheldrüsen<br />
25 Eingriffe, z.B. Paroti<strong>de</strong>ktomien, Revisionsoperationen nach vorangegangenen<br />
Speicheldrüseneingriffen o<strong>de</strong>r -verletzungen<br />
30 sonstige Eingriffe im Zusammenhang mit hals-nasen-ohrenchirurgischen Maßnahmen, z.B.<br />
direkte und indirekte Kathetereinführungen im Bereich <strong>de</strong>r Arteria carotis o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren<br />
Gefäßregionen, Freilegung und Unterbindung von Gefäßen, Freilegung und Unterbindung<br />
großer Blutgefäße im Kopf-Hals-Bereich, Gefäßersatz, mikrovaskuläre Anastomosen<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong><br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die<br />
im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Labors <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s.<br />
11. Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
Definition:<br />
Die Haut- und Geschlechtskrankheiten umfassen die Erkennung, Behandlung, Prävention und<br />
Rehabilitation von Erkrankungen <strong>de</strong>r Haut und <strong>de</strong>r Unterhaut, <strong>de</strong>r hautnahen Schleimhäute und <strong>de</strong>r<br />
Hautanhangsgebil<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>r hierzu gehören<strong>de</strong>n allergologischen Diagnostik und Therapie, die<br />
<strong>de</strong>rmatologische Onkologie, die Geschlechtskrankheiten und die nichtvenerischen Erkrankungen<br />
<strong>de</strong>r äußeren Geschlechtsorgane, die Gefäßerkrankungen <strong>de</strong>r Haut, <strong>de</strong>n analen Symptomenkomplex<br />
und die Andrologie.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
4 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon min<strong>de</strong>stens<br />
? 2 Jahre im Stationsdienst.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 70 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Physiologie, Pathologie, Pathophysiologie und Immunologie <strong>de</strong>r Haut, <strong>de</strong>ren<br />
Anhangsgebil<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r sichtbaren Schleimhäute<br />
? <strong>de</strong>r Allergologie einschließlich <strong>de</strong>r Diagnostik allergischer Erkrankungen, sowie <strong>de</strong>r<br />
Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung<br />
? epikutaner, kutaner, intrakutaner Teste<br />
? <strong>de</strong>r Hautfunktionsteste<br />
? <strong>de</strong>r Provokationsteste einschließlich <strong>de</strong>r zugehören<strong>de</strong>n Meßmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung spezifisch-allergologischer Maßnahmen einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Schockbehandlung<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Technik und Auswertung immunologischer Metho<strong>de</strong>n<br />
zum Nachweis von Antikörpern o<strong>de</strong>r sensibilisierten T-Zellen<br />
? <strong>de</strong>r Gewerbe- und Umwelt<strong>de</strong>rmatologie einschließlich <strong>de</strong>r Toxikologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Operativen Dermatologie und Hautkryotherapie; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig<br />
durchgeführter operativer Eingriffe <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie die Mitwirkung bei Eingriffen höherer<br />
Schwierigkeitsgra<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rmatologischen Strahlenbehandlung einschließlich selektiver UV-Strahlung,<br />
Wärmestrahlung, hochfrequenter Ströme, <strong>de</strong>s Lasers mit <strong>de</strong>ren physikalischen und<br />
strahlenbiologischen Grundlagen<br />
? <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n fachspezifischen Grundlagen <strong>de</strong>r Ernährungsmedizin<br />
? <strong>de</strong>m Erkennen und Behan<strong>de</strong>ln berufsbedingter Dermatosen<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>m Erkennen und Behan<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Gefäßerkrankungen <strong>de</strong>r Haut einschließlich <strong>de</strong>r chronischvenösen<br />
Insuffizienz sowie <strong>de</strong>s analen Symptomenkomplexes<br />
? <strong>de</strong>m Erkennen und Behan<strong>de</strong>ln sexuell übertragbarer Erkrankungen <strong>de</strong>r Geschlechtsorgane, <strong>de</strong>r<br />
Haut und <strong>de</strong>r hautnahen Schleimhäute<br />
? <strong>de</strong>m Erkennen und Behan<strong>de</strong>ln andrologischer- und Sexualstörungen<br />
? <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Sonographie<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Histologie bei Hautkrankheiten
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 71 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? die in-vivo-Diagnostik einschließlich <strong>de</strong>r Vitalmikroskopie<br />
? die Klima-, Helio- und Bä<strong>de</strong>rtherapie<br />
? die <strong>de</strong>rmatologische Galenik<br />
? die Behandlung von Hautkrankheiten mit ionisieren<strong>de</strong>n Strahlen<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
? 150 Probeexzisionen zu diagnostischen Zwecken im Bereich <strong>de</strong>r Haut, <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n<br />
sichtbaren Schleimhäute und <strong>de</strong>r Testes<br />
? 100 Exzisionen von benignen und malignen Geschwülsten <strong>de</strong>r Haut, <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n<br />
sichtbaren Schleimhäute sowie <strong>de</strong>r Hautanhangsgebil<strong>de</strong><br />
? 75 Eingriffe mit Defektverschluß durch beson<strong>de</strong>re Nahttechniken o<strong>de</strong>r Hautverschiebungen<br />
? 30 Eingriffe zur freien Hauttransplantation sowie zur Deckung von Haut<strong>de</strong>fekten durch<br />
Transplantate<br />
? 15 Eingriffe an Finger- und Zehennagel<br />
? 50 Eingriffe durch elektrotherapeutische Verfahren mit Desikkation o<strong>de</strong>r Kaltkaustik<br />
? 20 Dermabrasionen<br />
? 50 Eingriffe mit kryotherapeutischen Verfahren<br />
? 50 Sklerosierungstherapien oberflächlich gelegener Varizen<br />
? 75 phlebologische Eingriffe ( z.B. epifasziale Venenexhairese, Unterbindung insuffizienter<br />
Venae perforantes, Crossektomie.)<br />
? 30 proktologische Eingriffe ( z.B. Marisken-Exzision, Fissurektomie) einschließlich<br />
Haemorrhoidalsklerosierungen<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
12. Herzchirurgie<br />
Definition:<br />
Die Herzchirurgie umfaßt die Erkennung, operative und postoperative Behandlung von<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich Verletzungen und Fehlbildungen <strong>de</strong>s Herzens, <strong>de</strong>r<br />
herznahen Gefäße und <strong>de</strong>s angrenzen<strong>de</strong>n Mediastinums sowie <strong>de</strong>r Lunge in Zusammenhang mit<br />
herzchirurgischen Eingriffen einschließlich <strong>de</strong>r Voruntersuchungen und <strong>de</strong>r Nachsorge.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 72 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 3 Jahre im Stationsdienst, davon 6 Monate in <strong>de</strong>r nichtspeziellen herzchirurgischen Intensivmedizin.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 2 Jahre Weiterbildung in Chirurgie o<strong>de</strong>r bis zu 1 Jahr<br />
Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Schwerpunkten Kardiologie o<strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rkardiologie <strong>de</strong>r <strong>Gebiete</strong> Innere Medizin o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r 6 Monate<br />
Weiterbildung in Anatomie o<strong>de</strong>r Pathologie.<br />
? Die Anrechnungsfähigkeit entfällt, wenn zwei Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt <strong>de</strong>r<br />
Herzchirurgie abgeleistet wer<strong>de</strong>n. Auf die Weiterbildungszeit in <strong>de</strong>r Herzchirrgie wird eine<br />
Weiterbildung im Schwerpunkt bis zu zwei Jahren angerechnet.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
operativen Behandlung von Erkrankungen, Mißbildungen und Verletzungen <strong>de</strong>s Herzens<br />
einschließlich <strong>de</strong>r herznahen Gefäße und <strong>de</strong>s angrenzen<strong>de</strong>n Mediastinums sowie <strong>de</strong>r Lunge in<br />
Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen.<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Herzchirurgie<br />
1. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>r Thoraxorgane<br />
? <strong>de</strong>n allgemeinen und speziellen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Indikationstellung zur operativen Behandlung von Fehlbildungen, Verletzungen und<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
operativer Eingriffe<br />
? am Herzen einschließlich <strong>de</strong>r herznahen Gefäße<br />
? im Mediastinum sowie an <strong>de</strong>r Lunge in Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen<br />
? <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung, <strong>de</strong>r Schocktherapie, <strong>de</strong>r nichtspeziellen Intensivmedizin <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r Infusions- und Transfusionstherapie sowie <strong>de</strong>r oralen und parenteralen<br />
Ernährung<br />
? <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Röntgendiagnostik <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 73 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? die Beurteilung von Befun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ren Einordnung in das Krankheitsbild bei beson<strong>de</strong>ren<br />
? die bildgeben<strong>de</strong>n Verfahren<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
? 120 Eingriffe mit Hilfe <strong>de</strong>r extrakorporalen Zirkulation, z.B. bei angeborenen und erworbenen<br />
Herzfehlern, Erkrankungen <strong>de</strong>r Koronargefäße, <strong>de</strong>r thorakalen Gefäße und <strong>de</strong>s<br />
Reizleitungssystems<br />
? 30 Eingriffe ohne extrakorporale Zirkulation, z.B. Kommissurotomien, Perikardresektionen,<br />
Anastomosen und Rekonstruktionen an <strong>de</strong>n thorakalen und thorako-abdominalen Gefäßen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Aneurysmen, myokardiale Schrittmacher o<strong>de</strong>r Defibrillator-Implantationen<br />
? 15 Eingriffe am Thorax, z.B. Brustwandresektionen, Thoraxstabilisierungen, Exstirpation von<br />
Fremdkörpern, bei Thoraxverletzungen, Pleurektomien und Dekortikationen einschließlich<br />
vi<strong>de</strong>oassistierter thorakoskopischer Eingriffe<br />
? 15 Eingriffe an <strong>de</strong>r Lunge und im angrenzen<strong>de</strong>n Mediastinum in Zusammenhang mit<br />
herzchirurgischen Eingriffen<br />
? 50 Eingriffe aus <strong>de</strong>r Gefäßchirurgie in Zusammenhang mit Eingriffen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s, davon<br />
? 30 am arteriellen und<br />
? 15 am venösen System<br />
? 30 transvenöse Schrittmacherimplantationen<br />
Schwerpunkt Thoraxchirurgie<br />
Schwerpunkte in <strong>de</strong>r Herzchirurgie<br />
Definition:<br />
Die Thoraxchirurgie umfaßt die Prävention und Diagnostik einschließlich <strong>de</strong>r instrumentellen<br />
Untersuchungsverfahren sowie postoperative Behandlung chirurgischer Erkrankungen und<br />
Fehlbildungen <strong>de</strong>r Lunge, <strong>de</strong>r Pleura, <strong>de</strong>s Bronchialsystems, <strong>de</strong>s Mediastinums und <strong>de</strong>r<br />
Thoraxwand, insbeson<strong>de</strong>re im Rahmen <strong>de</strong>r Tumorbehandlung.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
? 3 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon min<strong>de</strong>stens 2 Jahre im<br />
Stationsdienst.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung im Schwerpunkt Pneumologie <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s Innere Medizin.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 74 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>r Lunge, <strong>de</strong>r Pleura, <strong>de</strong>s Mediastinums und<br />
<strong>de</strong>s Bronchialsystems einschließlich <strong>de</strong>r Beziehungen zum Herz-Kreislauf-System<br />
? <strong>de</strong>n Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>r Röntgendiagnostik, ständig<br />
begleitend während <strong>de</strong>r Weiterbildung einschließlich <strong>de</strong>r regelmäßigen Teilnahme an<br />
Röntgen<strong>de</strong>monstrationen<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung thoraxchirurgischer Maßnahmen und Eingriffe; hierzu<br />
gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer Maßnahmen und Eingriffe an <strong>de</strong>r<br />
Lunge, <strong>de</strong>r Pleura, <strong>de</strong>m Zwerchfell, <strong>de</strong>m Bronchialsystem, <strong>de</strong>m Mediastinum und <strong>de</strong>r<br />
Thoraxwand einschließlich <strong>de</strong>r Vor- und Nachbehandlung.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Brustwand und Brusthöhle<br />
? 5 Eingriffe am Oesophagus, z.B. Korrektur von tracheooesophagealen Fisteln o<strong>de</strong>r<br />
Verletzungen <strong>de</strong>s Oesophagus<br />
? 10 Eingriffe am Thorax, z.B. Brustwandresektionen, Thorakoplastiken, Korrekturplastiken<br />
? 145 Eingriffe an <strong>de</strong>r Lunge, <strong>de</strong>r Pleura, am Mediastinum und am Zwerchfell, davon<br />
? 30 Keilresektionen, Enukleationen, Zystenabtragungen auch auf thorakoskopischem<br />
Wege<br />
? 5 anatomische Segmentresektionen<br />
? 30 Lobektomien, Bilobektomien<br />
? 5 Pneumonektomien<br />
? 5 erweiterte Lungenresektionen mit intraperikardialer Gefäßversorgung,<br />
Vorhofteilresektion, Perikardteilresektion<br />
? 20 Pleurektomien, Dekortikationen auch auf thorakoskopischem Wege<br />
? 5 Perikardresektionen mit plastischem Ersatz auch in Verbindung mit Lungenresektionen<br />
? 10 Resektionen von Mediastinaltumoren<br />
? 5 Eingriffe am Zwerchfell, z.B. Resektionen, Raffungen, Korrekturen auch in Verbindung<br />
mit Lungenresektionen<br />
? 10 Eingriffe bei Verletzungen <strong>de</strong>s Thorax und <strong>de</strong>r thorakalen Organe und ihrer Folgen<br />
? 20 vi<strong>de</strong>oassistierte thorakoskopische Eingriffe, z.B. Pleurektomien, Keil- und<br />
Zystenresektionen, Sympathektomien<br />
<strong>Spezielle</strong> Herzchirurgische Intensivmedizin<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Herzchirurgie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 75 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Herzchirurgische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und<br />
Intensivbehandlung von herzchirurgischen Patienten, <strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen in<br />
lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt<br />
o<strong>de</strong>r aufrechterhalten wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1½ Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Herzchirurgischen Intensivmedizin müssen<br />
zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r<br />
Herzchirurgie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen und<br />
<strong>de</strong>r praktischen Durchführung <strong>de</strong>r Intensivüberwachung und Intensivbehandlung <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Behandlungsverfahren, Ernährungsregimes und speziellen intensivmedizinischen<br />
Verfahren <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Herzchirurgischen Intensivmedizin<br />
1. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei Langzeitbeatmung, sowie <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>n differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei o<strong>de</strong>r nach Operationen, Traumata und bei<br />
Organversagen einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die betrieblichen, organisatorischen sowie rechtlichen und ethischen Aspekte <strong>de</strong>r<br />
Intensivmedizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
75 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei komplizierten intensivmedizinischen<br />
Krankheitsverläufen bei herzchirurgischen Krankheitsbil<strong>de</strong>rn<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Herzchirurgie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 76 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate.<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
13. Humangenetik<br />
Definition:<br />
Die Humangenetik umfaßt die Erkennung genetisch bedingter Erkrankungen (monogen,<br />
multifaktoriell, chromosomal o<strong>de</strong>r mitochondrial) <strong>de</strong>s Menschen, ihrer Diagnostik mittels klinischer,<br />
zytogenetischer, biochemischer und molekulargenetischer Metho<strong>de</strong>n, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Differentialdiagnose zu nicht genetisch bedingten Erkrankungen, sowohl pränatal als auch<br />
postnatal, die Beratung <strong>de</strong>r Patienten und ihrer Familien, sowie die Beratung und Unterstützung <strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>r Vorsorge und in <strong>de</strong>r Krankenbehandlung tätigen Ärzte bei Erkennung und Behandlung von<br />
genetisch bedingten Krankheiten.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 Jahr im Stationsdienst in Augenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Haut- und<br />
Geschlechtskrankheiten o<strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r Orthopädie o<strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie o<strong>de</strong>r<br />
Urologie<br />
? 2 Jahre in <strong>de</strong>r genetischen Beratung<br />
? 1 Jahr im zytogenetischen Labor<br />
? 1 Jahr im molekulargenetischen Labor<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r humangenetischen Diagnostik; dazu gehören<br />
? die klinisch genetische Diagnostik erblich bedingter Krankheiten, angeborener<br />
Fehlbildungen und Fehlbildungssyndrome in einer Min<strong>de</strong>stzahl von Fällen<br />
? die Chromosomendiagnostik einschließlich Zellkultur und <strong>de</strong>r relevanten differentiellen<br />
Chromosomenfärbung in einer Min<strong>de</strong>stzahl von Fällen, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Befundbewertung <strong>für</strong> die weiterbehan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte<br />
? die molekulargenetische Diagnostik genetisch bedingter Krankheiten einschließlich<br />
Risikoberechnung und ärztlicher Bewertung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> mittels direkter und indirekter<br />
Metho<strong>de</strong>n in einer Min<strong>de</strong>stzahl von Familien.<br />
? <strong>de</strong>r Ermittlung genetischer Risiken, dazu gehören<br />
? Risikoberechnungen bei monogen bedingten Krankheiten aufgrund von<br />
Stammbaumdaten<br />
? Prinzipien <strong>de</strong>r empirischen Risikobestimmung bei multifaktoriellen Krankheiten<br />
? Wie<strong>de</strong>rholungsrisiken bei Chromosomenaberrationen<br />
? Risiken durch exogene Noxen vor und während <strong>de</strong>r Schwangerschaft<br />
? Risikoberechnungen aufgrund molekulargenetischer Marker
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 77 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung einer Min<strong>de</strong>stzahl genetischer Beratungen bei genetisch bedingten<br />
Erkrankungen aus allen <strong>Gebiete</strong>n <strong>de</strong>r Medizin einschließlich Angaben zum Wie<strong>de</strong>rholungsrisiko,<br />
zur Prognose (Risikoabschätzung) und zum Krankheitswert, sowie zu <strong>de</strong>ren Be<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> die<br />
Ratsuchen<strong>de</strong>n einschließlich Erstellung einer schriftlichen Zusammenfassung <strong>für</strong> die<br />
Ratsuchen<strong>de</strong>n und die weiterbehan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r Humangenetik, dazu gehören<br />
? die molekulare Genetik und die Prinzipien <strong>de</strong>r Genwirkung<br />
? die Zytogenetik mit Zellkultur, normale Chromosomenstruktur mit differentieller Färbung<br />
sowie numerische und strukturelle Chromosomenaberrationen, <strong>de</strong>ren Entstehung und<br />
Folgen; dies schließt Turmorzytogenetik und Molekularzytogenetik ein<br />
? die wichtigsten Stoffwechselerkrankungen, ihre genetischen Ursachen und ihre<br />
Auswirkungen, ihr klinisches Bild, die biochemischen Grundlagen, sowie die<br />
biochemischen Nachweismöglichkeiten die Wirkung exogener Noxen vor (Mutagenese)<br />
und während (Teratogenese) <strong>de</strong>r Schwangerschaft<br />
? die medizinische Statistik (mathematische Behandlung) <strong>de</strong>r Vererbung von Genen in<br />
Populationen (Populationsgenetik) und Familien (Kopplungsanalyse), einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Kriterien genetischen Screenings<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r genetischen Beratung einschließlich <strong>de</strong>r prädiktiven DNA-Diagnostik unter<br />
Berücksichtigung psychologischer und ethischer Gesichtspunkte sowie einer die Weiterbildung<br />
zur Beratung begleiten<strong>de</strong>n psychologischen Supervision<br />
? <strong>de</strong>n Prinzipien <strong>de</strong>r Behandlung genetisch bedingter Krankheiten<br />
? <strong>de</strong>n rechtlichen Grundlagen genetischer Beratung und Diagnostik, einschließlich Datenschutz,<br />
biologischer Sicherheit, Strahlenschutz und Laborbetrieb<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Durchführung von 300 genetischen Beratungen aus <strong>de</strong>m gesamten Gebiet genetisch bedingter<br />
Erkrankungen bei 50 verschie<strong>de</strong>nen Krankheiten einschließlich Differentialdiagnose, Erhebung<br />
<strong>de</strong>r Familienanamnese in 3 Generationen und ausführlicher schriftlicher epikritischer<br />
Würdigung <strong>für</strong> die behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte und Darstellung <strong>de</strong>r Beratung <strong>für</strong> die Ratsuchen<strong>de</strong>n.<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Humangenetik<br />
1. Fachkun<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r zytogenetischen Labordiagnostik<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Chromosomendiagnostik<br />
einschließlich Zellkulturen aus Blut, Hautbiopsien, Fruchtwasser, Chorionbiopsien, Knochenmark<br />
und an<strong>de</strong>ren Geweben in Kurz- und Langzeitkultur, in <strong>de</strong>r Chromosomenpräparation, differentieller<br />
Chromosomenfärbung mit allen diagnostisch relevanten Ban<strong>de</strong>nmustertechniken,<br />
Chromosomenanalyse, verantwortliche Befundung und Bewertung <strong>de</strong>s Befun<strong>de</strong>s <strong>für</strong> die<br />
weiterbehan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung von 400 Chromosomenanalysen, 200 postnatal und 200 pränatal
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 78 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 5 Fälle von Chromosomenanalysen aus Hautbiopsien, die selbst angezüchtet wur<strong>de</strong>n sowie je<br />
30 Fälle von Chorion-Kurz- und Langzeitkulturen<br />
? Ban<strong>de</strong>nmustertechniken mit folgen<strong>de</strong>n Färbungen<br />
? 50 Fälle G-Ban<strong>de</strong>n<br />
? 20 Fälle R-Ban<strong>de</strong>n<br />
? 10 Fälle C-Ban<strong>de</strong>n<br />
? 20 Fälle Q-Ban<strong>de</strong>n<br />
? 10 Fälle AgNOR<br />
? 20 Fälle Replikationsmuster, z.B. RBG<br />
? Darstellung und Analyse von hoch aufgelösten Ban<strong>de</strong>nmustern, 800-Ban<strong>de</strong>nstadium<br />
? Chromosomale in-situ Hybridisierung<br />
2. Fachkun<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r molekulargenetischen Labordiagnostik genetisch bedingter<br />
Krankheiten<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r molekular-genetischen<br />
Diagnostik genetisch bedingter Krankheiten einschließlich Risikoberechnung und ärztlicher<br />
Bewertung <strong>de</strong>s Befun<strong>de</strong>s, verantwortlich in einer Min<strong>de</strong>stzahl von Fällen. Diese Fälle müssen<br />
umfassen: Direkten Nachweis von Genmutationen sowie Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r indirekten Genotypisierung<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage von Kopplungsanalysen mit und ohne Amplifikation genomischer DNA in vitro.<br />
Kenntnis <strong>de</strong>r <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Betrieb eines molekulargenetischen Labors relevanten Rechtsvorschriften.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung molekulargenetischer Diagnostik in 30 Familien<br />
? darin enthalten je 5 Familien mit autosomal und X-gebun<strong>de</strong>n rezessivem Erbgang<br />
? darin enthalten 5 Familien mit direktem und indirektem (Kopplungsanalyse)<br />
Mutationsnachweis<br />
? darin enthalten 5 Familien mit in-vitro Amplifikation <strong>de</strong>r DNA sowie mit Nachweis<br />
spezifischer DNA-Fragmente nach Restriktionsverdau und Southern-blot<br />
? Präparation von Proben - DNA aus Plasmi<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren Vektoren sowie nach in-vitro-<br />
Amplifikation einschließlich <strong>de</strong>ren radioaktiver Markierung<br />
14. Hygiene und Umweltmedizin<br />
Definition:<br />
Das Gebiet Hygiene und Umweltmedizin umfaßt die Erkennung aller exogenen Faktoren, welche<br />
die Gesundheit <strong>de</strong>s Einzelnen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevölkerung beeinflussen sowie die Entwicklung von<br />
Grundsätzen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Gesundheits- und Umweltschutz. Dazu gehört die Erarbeitung und Anwendung<br />
von Metho<strong>de</strong>n zur Erkennung, Erfassung, Beurteilung sowie Vermeidung schädlicher Einflüsse. Sie<br />
unterstützt die im Krankenhaus, im Öffentlichen Gesundheitswesen und in <strong>de</strong>r Praxis tätigen Ärzte in<br />
<strong>de</strong>r Krankenhaushygiene, Umwelthygiene und Umweltmedizin, Epi<strong>de</strong>miologie, Sozial- und<br />
Individualhygiene.<br />
Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 79 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre Hygiene und Umweltmedizin<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 6 Monate Weiterbildung in Mikrobiologie und<br />
Infektionsepi<strong>de</strong>miologie o<strong>de</strong>r bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Arbeitsmedizin o<strong>de</strong>r Pharmakologie<br />
und Toxikologie o<strong>de</strong>r 6 Monate Weiterbildung in Pathologie o<strong>de</strong>r Rechtsmedizin.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung im Stationsdienst in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Chirurgie o<strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong><br />
und Geburtshilfe o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r Neurochirurgie <strong>de</strong>r Urologie.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r Prophylaxe und Epi<strong>de</strong>miologie,<br />
<strong>de</strong>r Umwelt-, Individual-, Krankenhaus-, Praxishygiene und Sozialhygiene<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Befundbewertung von Anzüchtungen und<br />
Differenzierungen hygienisch be<strong>de</strong>utsamer Mikroorganismen und Viren mit <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Erfassung und Untersuchung umwelthygienischer und umweltmedizinischer Parameter mit<br />
<strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s und <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>n speziellen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Umwelt- und Krankenhaushygiene einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Umweltchemie und <strong>de</strong>r Umwelttoxikologie<br />
? <strong>de</strong>r Krankenhaushygiene einschließlich <strong>de</strong>r Untersuchungen <strong>de</strong>r im Krankenhaus verwandten<br />
Speisen, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong> und Medikamente und <strong>de</strong>r Funktionskontrolle <strong>de</strong>r Sterilisation<br />
und Desinfektion<br />
? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n zur hygienischen Überwachung in Operations- und Intensivpflegebereichen und<br />
sonstigen Krankenhausräumen, einschließlich <strong>de</strong>r Erstellung einrichtungsbezogener<br />
Hygienepläne<br />
? <strong>de</strong>r hygienischen Epi<strong>de</strong>miologie beson<strong>de</strong>rer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>n technischen Verfahren zur Verhütung und Verringerung umweltbedingter<br />
Gesundheitsschä<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Epi<strong>de</strong>miologie <strong>de</strong>s Hospitalismus<br />
? <strong>de</strong>r Epi<strong>de</strong>miologie umweltbedingter Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r einschlägigen Gesetzgebung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Toxikologie, Mikrobiologie, Rechtsmedizin und Arbeitmedizin einschließlich <strong>de</strong>ren<br />
gesetzlicher Bestimmungen und Richtlinien<br />
? die Medizintechnik, Krankenhausplanung, -bau und -betrieb<br />
15. Innere Medizin
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 80 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Definition:<br />
Die Innere Medizin umfaßt die Prophylaxe, Erkennung, konservative, internistisch-interventionelle<br />
und intensivmedizinische Behandlung sowie Rehabilitation <strong>de</strong>r Erkankungen <strong>de</strong>r Atmungsorgane,<br />
<strong>de</strong>s Herzens und Kreislaufs, <strong>de</strong>r Verdauungsorgane, <strong>de</strong>r Nieren und ableiten<strong>de</strong>n Harnwege, <strong>de</strong>s<br />
Blutes und <strong>de</strong>r blutbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Organe und <strong>de</strong>s Lymphsystems, <strong>de</strong>s Stoffwechsels und <strong>de</strong>r Inneren<br />
Sekretion, <strong>de</strong>r internen allergischen und immunologischen Erkrankungen, <strong>de</strong>r internen<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>s Stütz- und Bewegungsapparates, <strong>de</strong>r Infektionskrankheiten, <strong>de</strong>r Vergiftungen,<br />
einschließlich <strong>de</strong>r <strong>für</strong> das höhere Lebensalter typischen Erkrankungen sowie die Aspekte<br />
psychosomatischer Krankheitsbil<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>r hausärztlichen Betreuung.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1,<br />
? davon 4 Jahre im Stationsdienst, davon 6 Monate in <strong>de</strong>r nichtspeziellen internistischen Intensivmedizin.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu<br />
1 Jahr Weiterbildung in Diagnostische Radiologie o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Klinischer<br />
Pharmakologie o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r Pathologie o<strong>de</strong>r Physikalische und Rehabilitative Medizin<br />
o<strong>de</strong>r Physiologie o<strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie o<strong>de</strong>r 6 Monate Weiterbildung in<br />
Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r Arbeitsmedizin o<strong>de</strong>r Biochemie o<strong>de</strong>r Haut- und<br />
Geschlechtskrankheiten o<strong>de</strong>r Laboratoriumsmedizin o<strong>de</strong>r Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie<br />
o<strong>de</strong>r Nuklearmedizin o<strong>de</strong>r Pharmakologie und Toxikologie o<strong>de</strong>r 6 Monate<br />
Tätigkeit in Immunologie<br />
? Die Anrechnungsfähigkeit entfällt, wenn zwei Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>n Schwerpunkten <strong>de</strong>r<br />
Inneren Medizin abgeleistet wer<strong>de</strong>n. Auf die Weiterbildungszeit wird eine Weiterbildung in <strong>de</strong>n<br />
Schwerpunkten von insgesamt nicht mehr als zwei Jahren angerechnet.<br />
? 2 Jahre Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese und Pathophysiologie <strong>de</strong>r nichtinfektiösen, infektiösen, toxischen<br />
und neoplastischen (onkologischen) sowie <strong>de</strong>r allergischen, immunologischen, metabolischen,<br />
ernährungsabhängigen und <strong>de</strong>generativen Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheiten dieser Erkrankungen im höheren Lebensalter<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prävention, Früherkennung, Therapie und Rehabilitation<br />
dieser Erkrankungen in allen Altersstufen einschließlich <strong>de</strong>r Erkennung und Bewertung<br />
psychosomatischer und psychosozialer Zusammenhänge<br />
? <strong>de</strong>r hausärztlichen Betreuung<br />
? <strong>de</strong>r Prävention, Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung von Röntgenbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r inneren Organe, <strong>de</strong>r Gefäße sowie <strong>de</strong>s Skelettsystems<br />
bei internen Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikation, Durchführung und Bewertung elektrokardiographischer Untersuchungen, <strong>de</strong>r<br />
Kreislauf- und <strong>de</strong>r Lungenfunktionsdiagnostik<br />
? <strong>de</strong>n endoskopischen Untersuchungen ausschließlich <strong>de</strong>r Sigmoido-Koloskopie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 81 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>n Biopsie- und Punktionstechniken <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Indikation, Durchführung und Bewertung sonographischer Untersuchungen innerer Organe,<br />
ausschließlich <strong>de</strong>r Echokardiographie<br />
? <strong>de</strong>r Indikation, Durchführung und Bewertung angiologischer Untersuchungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>r medikamentösen und psychosomatischen Behandlung innerer Erkrankungen einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Notfalltherapie<br />
? <strong>de</strong>r diätetischen und physikalischen Behandlung innerer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r allgemeinen und speziellen Nachsorge und Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-/Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>n diätetischen Behandlungsverfahren einschließlich <strong>de</strong>r Mitarbeiter- und Patientenschulung<br />
? <strong>de</strong>n Indikationen und Kontraindikationen physikalischer und balneologischer<br />
Behandlungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung von Stoffwechselstörungen sowie exogener akuter und chronischer<br />
Intoxikationen<br />
? <strong>de</strong>r Therapie vital bedrohlicher Zustän<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
? <strong>de</strong>r nichtspeziellen Intensivmedizin <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r Elektrotherapie<br />
? <strong>de</strong>r Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie<br />
? <strong>de</strong>r enteralen und par-enteralen Ernährung<br />
? <strong>de</strong>n internistisch-onkologischen Behandlungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>r Einleitung, Durchführung und Überwachung von Nachsorge und Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur operativen Therapie, zur Strahlentherapie und Dialysetherapie<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die typischen diagnostischen und therapeutischen Verfahren <strong>de</strong>r Schwerpunkte <strong>de</strong>r Inneren<br />
Medizin<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
? die speziellen diagnostischen Verfahren <strong>de</strong>r Nuklearmedizin<br />
? die neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen im Zusammenhang mit Erkrankungen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s<br />
? die Arbeits- und Sozialmedizin<br />
? die Humangenetik<br />
? die Indikation und Bewertung <strong>de</strong>r Echokardiographie<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 500 Elektrokardiogrammen, davon 100 mit <strong>de</strong>finierter Belastung<br />
? 120 Langzeitelektrokardiogrammen<br />
? Langzeitblutdruckmessung bei 50 Patienten<br />
? 100 spirometrischen Untersuchungen <strong>de</strong>r Lungenfunktion einschließlich von Analysen <strong>de</strong>r<br />
Blutgase und <strong>de</strong>s Säure-Basen-Haushaltes<br />
? 100 Oesophago-Gastro-Duo<strong>de</strong>noskopien<br />
? 50 Proktoskopien
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 82 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 50 Rektoskopien<br />
? Mitwirkung bei 25 Sigmoido-Koloskopien und bei 25 Bronchoskopien<br />
? Selbständige Durchführung und makroskopische Befundung von 150 Punktionen, ggf.<br />
Biopsien aus<br />
? Blase<br />
? Pleurahöhle<br />
? Bauchhöhle<br />
? Liquorraum<br />
? Leber<br />
? Knochenmark einschließlich Knochenstanzen<br />
? 30 selbständig geleitete Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebungen einschließlich endotrachealer<br />
Intubation und elektrischer Defibrillation<br />
? Selbständige Durchführung von<br />
? 50 zentralvenösen Katheterisierungen<br />
? 50 arteriellen Kanülierungen/Punktionen<br />
1. Schwerpunkt Angiologie<br />
Schwerpunkte in <strong>de</strong>r Inneren Medizin<br />
Definition:<br />
Die Angiologie umfaßt die Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Biochemie, Klinik,<br />
Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prävention, Therapie und Rehabilitation <strong>de</strong>r Gefäßkrankheiten.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs.1, davon min<strong>de</strong>stens<br />
? 1 ½ Jahre im Stationsdienst.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
? 6 Monate <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und -biochemie <strong>de</strong>r Gefäßerkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik, Prophylaxe und konservativen<br />
Therapie <strong>de</strong>r Gefäßerkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r invasiven und nichtinvasiven Funktionsuntersuchung sowie bildgeben<strong>de</strong>n Verfahren<br />
einschließlich einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter und bewerteter uni- und<br />
bidirektionaler Ultraschalldoppleruntersuchung sowie duplex-sonographischer Untersuchungen,<br />
oszillographischen und plethysmographischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>n ergometrischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>n direkten Venen- und Arteriendruckmessungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur Anwendung und Bewertung bildgeben<strong>de</strong>r Verfahren sowie <strong>de</strong>r<br />
Indikation und Beurteilung von nuklearmedizinischen Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen und <strong>de</strong>r praktischen Anwendung physikalischer und<br />
medikamentöser Therapie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 83 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu operativen Eingriffen an <strong>de</strong>n Gefäßen sowie zu interventionellradiologischen<br />
Eingriffen<br />
? <strong>de</strong>n speziellen rheologischen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Bewertung histopathologischer Befun<strong>de</strong> von Gefäßen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Indikationsstellung, Mitwirkung und Befundbewertung bei 75 Angiographien<br />
und 50 therapeutischen Katheterinterventionen an peripheren Arterien (PTA)<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 300 Messungen <strong>de</strong>s systolischen Blutdrucks peripherer Arterien<br />
? 50 Kapillaroskopien<br />
? 100 Venenverschlußplethysmographien<br />
? 50 Oszillographien/Rheographien<br />
? 200 transkutanen Sauerstoffdruckmessungen<br />
? 200 Laufban<strong>de</strong>rgometrien zur diagnostischen Gehstreckenbestimmung und zur<br />
Therapie<br />
? 50 Phlebodynamometrien<br />
? 100 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle mit hämodiluieren<strong>de</strong>n und<br />
thrombolytischen Verfahren<br />
? 20 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei peripheren Lymphgefäßkrankheiten<br />
? Selbständige Durchführung von<br />
? 100 lokalen Behandlungen ischämisch und venös bedingter Gewebe<strong>de</strong>fekte<br />
? 50 Sklerosierungen oberflächlicher Varizen<br />
? Selbständige Bewertung von 50 histopathologischen Befun<strong>de</strong>n an Gefäßen<br />
2. Schwerpunkt Endokrinologie<br />
Definition:<br />
Die Endokrinologie umfaßt die Erkennung und nichtoperative Behandlung endokriner<br />
Erkrankungen, <strong>de</strong>ren Auswirkungen auf metabolische Prozesse und Gewebe, sowie die<br />
Stoffwechsellei<strong>de</strong>n, einschließlich <strong>de</strong>r Intensivtherapie.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 ½ Jahre im Stationsdienst<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
? 6 Monate <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Biochemie von Stoffwechselstörungen und<br />
<strong>de</strong>n hormonalen Regelkreisen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 84 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Prophylaxe, Symptomatologie, Diagnostik und Therapie endokrinologischer Erkrankungen<br />
und Stoffwechsel-lei<strong>de</strong>n einschließlich ihres Verlaufes und ihrer Langzeitprognose<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>r speziellen Laboruntersuchungen sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung von Röntgenbefun<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren bildgeben<strong>de</strong>n und analytischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung von Belastungstesten, Analysen <strong>de</strong>s<br />
Stoffwechsels und <strong>de</strong>r hormonalen Sekretion<br />
? <strong>de</strong>r Indikation, Durchführung und Bewertung <strong>de</strong>r Katheteruntersuchungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie endokriner Organe, auch mit Feinna<strong>de</strong>lbiopsie<br />
? <strong>de</strong>r Therapie von Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>r Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur Operation, zur Strahlentherapie und zur Radionuklidtherapie<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren intensivmedizinischen Behandlung bei<br />
endokrinologischen o<strong>de</strong>r stoffwechselbedingten Krisen<br />
? <strong>de</strong>n arbeits- und sozialmedizinischen Problemen <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>n neurologischen und psychiatrischen Zusammenhangsfragen <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Bewertung nuklearmedizinischer in-vivo-Untersuchungen endokriner Organe<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Bewertung <strong>de</strong>r Verfahren zur Messung <strong>de</strong>r Knochendichte und <strong>de</strong>s<br />
Knochenstoffwechsels<br />
? <strong>de</strong>n humangenetischen Fragestellungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Bestimmung von Hormonen, einschließlich <strong>de</strong>ren Vorstufen, Abbauprodukten und<br />
Antikörpern sowie Rezeptor- und Rezeptorantikörpern in allen Körperflüssigkeiten sowie<br />
<strong>de</strong>ren abhängigen Substraten mit verschie<strong>de</strong>nen Metho<strong>de</strong>n bei 500 Patienten<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 150 Funktionsüberprüfungen <strong>de</strong>s endokrinen Pankreas<br />
? 50 Funktionsüberprüfungen <strong>de</strong>s Hypothalamus<br />
? 150 Funktionsüberprüfungen <strong>de</strong>r Hypophyse<br />
? 250 Funktionsüberprüfungen <strong>de</strong>r Schilddrüse<br />
? 100 Funktionsüberprüfungen <strong>de</strong>r Gona<strong>de</strong>n<br />
? 100 Funktionsüberprüfungen <strong>de</strong>r Nebennieren<br />
? Katheteruntersuchungen durch Blutentnahmen aus Gefäßen von hormonbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
orthotop o<strong>de</strong>r heterotop gelegenen Drüsen, Tumoren o<strong>de</strong>r paraneoplastischen<br />
Hormonproduktionsstellen bei 5 Patienten auch in Zusammenarbeit mit Ärzten an<strong>de</strong>rer<br />
<strong>Gebiete</strong><br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r Schulung und Betreuung von 100 Patienten mit Diabetes<br />
mellitus unter intensivierter Insulintherapie auch während <strong>de</strong>r Schwangerschaft<br />
3. Schwerpunkt Gastroenterologie<br />
Definition:<br />
Die Gastroenterologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung, konservative und interventionelleendoskopische<br />
Behandlung <strong>de</strong>r Krankheiten <strong>de</strong>r Verdauungsorgane.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 , davon
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 85 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 1 Jahr im Stationsdienst.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie und Diagnostik <strong>de</strong>r<br />
Krankheiten <strong>de</strong>r Verdauungsorgane einschließlich Früherkennung und Nachsorge bösartiger<br />
Krankheiten <strong>de</strong>s Verdauungstraktes<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>r speziellen Laboruntersuchungen einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Funktionsprüfungen sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Endoskopie einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Sigmoido-Koloskopie<br />
? einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter und bewerteter Endoskopien <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
einschließlich interventionell-endoskopischer Verfahren<br />
? abdomineller Sonographie einschließlich <strong>de</strong>r gezielten Feinna<strong>de</strong>lpunktion<br />
? <strong>de</strong>r radiologischen Diagnostik <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r medikamentösen, ernährungstherapeutischen und physikalischen Therapie <strong>de</strong>r<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu operativen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Therapien <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s<br />
Schwerpunktes in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die weiterführen<strong>de</strong>n Therapien zuständigen<br />
Ärzten<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Therapie onkologischer Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik, konservativer und interventionell-endoskopischer Therapie proktologischer<br />
Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>n Prinzipien, Metho<strong>de</strong>n und Ergebnisinterpretation bei<br />
? immunologischen Untersuchungen<br />
? Biopsien<br />
? Zytodiagnostik<br />
? nuklearmedizinischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Strahlentherapie<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation einschließlich <strong>de</strong>s<br />
Strahlenschutzes von 150 endoskopisch retrogra<strong>de</strong>n Cholangiopankreatikographien<br />
(ERCP), davon 50 mit Papillotomie, Steinextraktion, Endoprothesenimplantation sowie<br />
radiologischer Interpretation<br />
? Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Durchführung, Befundung und Dokumentation einschließlich <strong>de</strong>s<br />
Strahlenschutzes von 20 perkutan-transhepatischen Cholangiographien, auch mit perkutaner<br />
Drainage und Stentimplantation<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 100 Oesophago-Gastro-Duo<strong>de</strong>noskopien höheren Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>s<br />
? je 30 Sklerotherapien und an<strong>de</strong>ren Hämostasetechniken von Oesophagusvarizen im<br />
oberen Verdauungstrakt und unteren Verdauungstrakt<br />
? 300 Koloskopien, z.B. koloskopischen Polypektomien, Prokto-, Rekto- und<br />
Sigmoidoskopien, davon 60 Sigmoidoskopien<br />
? 30 Leberpunktionen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 86 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 20 perkutanen endoskopischen (PEG) o<strong>de</strong>r perkutanen sonographischen (PSG)<br />
Gastrotomien<br />
? 10 lasertherapeutischen Interventionen und Endoprothesenimplantationen an<br />
Oesophagus und Dickdarm<br />
? 25 elektrophysiologischen und manometrischen Untersuchungen <strong>de</strong>s Verdauungstraktes<br />
? 50 dokumentierte Behandlungsfälle von Patienten mit Tumoren <strong>de</strong>s Gastrointestinaltraktes<br />
? Selbständige Erstellung von 300 Behandlungsplänen <strong>für</strong> die enterale und parenterale<br />
Ernährung<br />
4. Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie<br />
Definition:<br />
Der Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und<br />
konservative Behandlung von Erkrankungen <strong>de</strong>r blutbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Organe, <strong>de</strong>r zirkulieren<strong>de</strong>n Blutzellen<br />
einschließlich <strong>de</strong>s lymphatischen und monohistiozytären Systems, <strong>de</strong>r Bluteiweißkörper, <strong>de</strong>r<br />
Gerinnungsstörungen und <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s immunologischen Systems sowie <strong>de</strong>r<br />
systemischen chemotherapeutischen Behandlung in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das Grundlei<strong>de</strong>n<br />
zuständigen Ärzten<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? min<strong>de</strong>stens 1 Jahr im Stationsdienst und 6 Monate im hämatologischen Laboratorium.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
? 6 Monate <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Prophylaxe, Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und<br />
Differentialdiagnostik sowie Stadieneinteilungen <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s Blutes, <strong>de</strong>r blutbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Organe und <strong>de</strong>s lymphatischen Systems einschließlich maligner Systemerkrankungen, humoraler<br />
und zellulärer Immun<strong>de</strong>fekte sowie hämorrhagischer Diathesen und Hyperkoagulopathien sowie<br />
<strong>de</strong>r systemischen chemotherapeutischen Behandlung<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>r speziellen Laboruntersuchungen sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Durchführung von Punktionen und Biopsien<br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Blutungs- und Thromboemboliegefährdung bei Patienten mit Erkrankungen<br />
<strong>de</strong>s Schwerpunktes sowie die Festlegung <strong>de</strong>r klinischen Stadien bei hämatologischen<br />
Systemerkrankungen und Tumorerkrankungen einschließlich <strong>de</strong>ren Prophylaxe und Therapie<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung hämostaseologischer Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>n sonographischen Untersuchungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung schwerpunktspezifischer radiologischer und nuklearmedizinischer<br />
Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Therapie und Rehabilitation <strong>de</strong>r zum Schwerpunkt gehören<strong>de</strong>n Gesundheitsstörungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r theoretischen Grundlagen und <strong>de</strong>r praktischen Anwendung <strong>de</strong>r<br />
medikamentösen Therapie und ihrer Nebenwirkungen sowie <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu<br />
weiterführen<strong>de</strong>n Behandlungen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 87 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen und <strong>de</strong>r praktischen Anwendung <strong>de</strong>r zytostatischen Therapie bei<br />
Tumorerkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r supportiven Therapie und <strong>de</strong>r Intensivbehandlung akut<br />
lebensbedrohlicher Störungen<br />
? <strong>de</strong>r interdisziplinären Indikationsstellung und prognostischen Beurteilung chirurgischer,<br />
strahlentherapeutischer und nuklearmedizinischer Behandlungsverfahren <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung und Rehabilitation angeborener o<strong>de</strong>r erworbener hämorrhagischer Diathesen<br />
? <strong>de</strong>r Nachsorge, psychosozialer Behandlung und Rehabilitation von Patienten mit<br />
Tumorerkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik <strong>de</strong>s Ernährungsverhaltens und <strong>de</strong>s Ernährungszustan<strong>de</strong>s, Grundlagen <strong>de</strong>r<br />
Ernährungsberatung und Ernährungstherapie, insbeson<strong>de</strong>re enterale und par-enterale Ernährung<br />
? <strong>de</strong>n Zusammenhangsfragen zwischen Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes und externen<br />
Schädigungsfaktoren<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung von<br />
? 100 Punktionen und Biopsien <strong>de</strong>s Knochens und <strong>de</strong>s Knochenmarkes und von<br />
? je 30 Punktionen und Biopsien <strong>de</strong>r Lymphknoten, von Tumoren sowie <strong>de</strong>r Körperhöhlen<br />
und <strong>de</strong>s Liquorraumes<br />
? Selbständige zytologische Befundung von 500 pathologischen Knochenmarkausstrichen<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von 500 hämostaseologischen Untersuchungen<br />
und von je<br />
? 10 Funktionsprüfungen einschließlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen quantitativen Bestimmungen in<br />
einem Körpermaterial<br />
? 500 dokumentierte und abgeschlossene Therapiezyklen mit Beurteilung <strong>de</strong>s<br />
Behandlungserfolges und <strong>de</strong>r Nebenwirkungen bei Patienten mit malignen<br />
Systemerkrankungen einschließlich supportiver Behandlungsverfahren<br />
? 2.000 dokumentierte und abgeschlossene Therapiezyklen mit Beurteilung <strong>de</strong>s<br />
Behandlungserfolges und <strong>de</strong>r Nebenwirkungen bei Patienten mit soli<strong>de</strong>n Tumoren<br />
einschließlich supportiver Behandlungsverfahren<br />
? Vergleichen<strong>de</strong> hämatologische Begutachtung von je 500 Ausstrichen <strong>de</strong>s Knochenmarks<br />
und <strong>de</strong>s Blutes<br />
5. Schwerpunkt Kardiologie<br />
Definition:<br />
Die Kardiologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung sowie die konservative und interventionelle<br />
Behandlung <strong>de</strong>r Herz- und Kreislauferkrankungen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 ½ Jahre im Stationsdienst
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 88 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
? 6 Monate <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Epi<strong>de</strong>miologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik,<br />
Differentialdiagnostik und Therapie von Herz- und Kreislauferkrankungen, in invasiven und<br />
nichtinvasiven kardiovaskulären Funktionsuntersuchungen einschließlich <strong>de</strong>r Elektrophysiologie<br />
? <strong>de</strong>r radiologischen Diagnostik <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich Angiokardiographien und<br />
Koronarangiographien sowie im Strahlenschutz<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu und Beurteilung von nuklearmedizinischen Untersuchungen <strong>de</strong>s<br />
Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>r speziellen Laboruntersuchungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes sowie<br />
<strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>n elektrokardiographischen Untersuchungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich<br />
elektrophysiologischer Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung sonographischer Untersuchungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung von Punktionen <strong>de</strong>r großen Gefäße und <strong>de</strong>s<br />
Perikards einschließlich <strong>de</strong>r Katheterisierung <strong>de</strong>s rechten und linken Herzens sowie hierbei<br />
durchzuführen<strong>de</strong>r elektrophysiologischer Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Theorie und Praxis <strong>de</strong>r medikamentösen Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>s kardiogenen Schocks<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu operativen Eingriffen am Herzen und <strong>de</strong>n großen Körpergefäßen<br />
? <strong>de</strong>r therapeutischen Katheterintervention an <strong>de</strong>n Koronararterien (PTCA)<br />
? <strong>de</strong>r Theorie und Praxis <strong>de</strong>r Elektrotherapie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Herzrhythmusstörungen sowie <strong>de</strong>r intensivmedizinischen Behandlung unter Einschluß <strong>de</strong>r<br />
Defibrillation und Schrittmachertherapie, ferner <strong>de</strong>r Applikation von Schrittmacherson<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Beratung und Führung <strong>de</strong>s Herz-Kreislauf-Kranken in Prävention und Rehabilitation<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Röntgendiagnostik in <strong>de</strong>r<br />
Kardiologie einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes, ständig begleitend während <strong>de</strong>r gesamten<br />
Weiterbildungszeit bei 300 Patienten am Thorax und <strong>de</strong>n Thoraxorganen, darüberhinaus<br />
Angiokardiographien und Koronarangiographien bei 300 Patienten<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 500 pathologischen Elektrokardiogrammen, davon 100 mit <strong>de</strong>finierter Belastung<br />
? 100 pathologischen Langzeitelektrokardiogrammen<br />
? 100 Katheterisierungen <strong>de</strong>s rechten Herzens und 300 Katheterisierungen <strong>de</strong>s linken<br />
Herzens<br />
? 25 speziellen elektrophysiologischen Untersuchungen <strong>de</strong>s Herzens<br />
? Indikationsstellung und Durchführung therapeutischer Katheterinterventionen an<br />
Koronararterien (PTCA) bei 20 Patienten<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r Applikation von Schrittmachersystemen einschließlich <strong>de</strong>ren<br />
Programmierung und Kontrolle bei 75 Patienten<br />
6. Schwerpunkt Nephrologie<br />
Definition:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 89 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Die Nephrologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung <strong>de</strong>r<br />
Nierenkrankheiten.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 Jahr im Stationsdienst und 6 Monate in <strong>de</strong>r Dialyse.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
? 6 Monate <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie und Diagnostik <strong>de</strong>r Nierenund<br />
renalen Hochdruckkrankheiten einschließlich <strong>de</strong>r Systemerkrankungen und<br />
Stoffwechselkrankheiten mit renaler Beteiligung und <strong>de</strong>r endokrin- bzw. stoffwechselbedingten<br />
Störungen bei Nierensteinlei<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>r speziellen Laboruntersuchungen sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r Nierenfunktionsprüfungen<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie und Pharmakokinetik renal eliminierter Arzneimittel und <strong>de</strong>r Elimination von<br />
Arzneimittelgiften mit <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen Radiologie <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung spezieller nuklearmedizinischer Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung <strong>de</strong>r Nierenbiopsie einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Bewertung <strong>de</strong>s histologischen Befun<strong>de</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r medikamentösen, diätetischen und operativen Behandlung akuter und chronischer<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>r Intensivtherapie und <strong>de</strong>r<br />
Eliminationstherapie bei Vergiftungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung <strong>de</strong>r Dialyseverfahren o<strong>de</strong>r analoger Verfahren; hierzu<br />
gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Dialysen o<strong>de</strong>r analoger Verfahren bei<br />
Niereninsuffizienz und bei Intoxikationen sowie Indikationsstellung und Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Heimdialyse<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung von Patienten vor und nach Nierentransplantation<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 1.000 extrakorporalen Eliminationsverfahren und Peritonealdialyseverfahren bei allen<br />
Formen <strong>de</strong>r chronischen und akuten Niereninsuffizienz, gestörter<br />
Plasmaproteinzusammensetzung und bei Vergiftungen<br />
? 2.000 Dialysen o<strong>de</strong>r analogen Verfahren bei terminaler Niereninsuffizienz<br />
? Selbständige Einordnung <strong>de</strong>r histologischen und immunhistologischen Befun<strong>de</strong> von<br />
Nierenbiopsien in das Krankheitsbild bei 20 Patienten<br />
7. Schwerpunkt Pneumologie<br />
Definition:<br />
Die Pneumologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung <strong>de</strong>r Krankheiten<br />
<strong>de</strong>r Lunge, <strong>de</strong>r Bronchien, <strong>de</strong>s Mediastinums und <strong>de</strong>r Pleura.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 90 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 Jahr im Stationsdienst.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Prophylaxe, Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik,<br />
Differentialdiagnostik und Therapie sowie Rehabilitation <strong>de</strong>r Krankheiten <strong>de</strong>r Atemwege, <strong>de</strong>r<br />
Lunge, <strong>de</strong>s Mediastinums und <strong>de</strong>r Pleura<br />
? <strong>de</strong>r radiologischen Diagnostik <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Indikation, Durchführung und Bewertung <strong>de</strong>s Befun<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Funktionsdiagnostik <strong>de</strong>s<br />
Schwerpunktes<br />
? endoskopischen Verfahren <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Punktion von Lunge und Pleura einschließlich <strong>de</strong>r Gewinnung von Untersuchungsmaterial<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>r speziellen Laboruntersuchungen sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Allergologie einschließlich <strong>de</strong>r Diagnostik und Therapie allergischer Erkrankungen, sowie<br />
<strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung<br />
? epikutaner, kutaner, intrakutaner Teste<br />
? <strong>de</strong>r Provokationsteste einschließlich <strong>de</strong>r zugehören<strong>de</strong>n Meßmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Therapie allergischer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r nichtoperativen Behandlung <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur operativen und Strahlenbehandlung<br />
? <strong>de</strong>r Epi<strong>de</strong>miologie und Bekämpfung <strong>de</strong>r Lungen- und Bronchialkrankheiten unter<br />
Beachtungseuchenmedizinischer Vorschriften<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Befundbewertung nuklearmedizinischer Diagnostik<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung von Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes mittels Laser<br />
? <strong>de</strong>r Bewertung histologischer und zytologischer Befun<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>n Kulturverfahren von<br />
Krankheitserregern<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 500 Blutgasanalysen<br />
? 300 spezifischen Funktionsuntersuchungen <strong>de</strong>r Atmungsorgane<br />
? 250 Ganzkörperplethysmographien<br />
? 50 Bestimmungen <strong>de</strong>s CO-Transfer-Faktors<br />
? 50 Untersuchungen <strong>de</strong>s Lungenkreislaufes<br />
? 100 ergometrischen/spiroergometrischen Untersuchungen<br />
? 50 Untersuchungen zur Analyse <strong>de</strong>r Atemregulation<br />
? 200 diagnostischen und therapeutischen Fiberbronchoskopien einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Biopsieentnahme
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 91 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 20 Bronchoskopien mit starrem Instrumentarium auch mit interventionellen Verfahren<br />
? 30 broncho-alveolären Lavagen mit Gewinnung von Untersuchungsmaterial<br />
? 20 Thorakoskopien mit Gewinnung von Untersuchungsmaterial<br />
? 50 Pleurapunktionen o<strong>de</strong>r -drainagen und Lungenpunktionen einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Gewinnung von Untersuchungsmaterial<br />
8. Schwerpunkt Rheumatologie<br />
Definition:<br />
Die Rheumatologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung bei<br />
rheumatischen Erkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r Nachbehandlung und Rehabilitation.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 Jahr im Stationsdienst<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> (kin<strong>de</strong>rrheumatologische<br />
Abteilung) o<strong>de</strong>r im Schwerpunkt Rheumatologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s Orthopädie o<strong>de</strong>r 6 Monate<br />
Tätigkeit in einer Abteilung <strong>für</strong> Physikalische Therapie. Die Anrechnungsfähigkeit entfällt, wenn 1<br />
Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wird.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie und Verlauf rheumatischer<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>s Stütz- und Bewegungsapparates einschließlich <strong>de</strong>r extraartikulären<br />
Manifestationen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r entzündlichen-rheumatischen Systemerkrankungen<br />
(Kollagenosen)<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik, Differentialdiagnostik, Epi<strong>de</strong>miologie und Therapie dieser Erkrankungen, ihrer<br />
Prophylaxe, Früherkennung und Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>r speziellen Laboruntersuchungen sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Indikation, praktischen Durchführung und Bewertung von Untersuchungsverfahren <strong>de</strong>r<br />
Entzündungsdiagnostik, <strong>de</strong>r serologischen und immunologischen Diagnostik und <strong>de</strong>r<br />
Synovialanalyse<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen Radiologie <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie <strong>de</strong>s Schwerpunktes sowie <strong>de</strong>r Indikation und Beurteilung an<strong>de</strong>rer bildgeben<strong>de</strong>r<br />
Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Befundbewertung bioptisch-histologischer Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r medikamentösen Therapie <strong>de</strong>r rheumatischen Erkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Wirkungsweise, Pharmakokinetik, Indikationen, Interaktionen und Nebenwirkungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Durchführung <strong>de</strong>r lokalen Injektionstherapie<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Kontraindikation sowie Wirkungsphysiologie und Methodik physikalischer und<br />
balneologischer Behandlungsverfahren einschließlich <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Formen <strong>de</strong>r<br />
Krankengymnastik und Ergotherapie<br />
? <strong>de</strong>r Indikation, Auswahl und Funktionsüberprüfung technischer Hilfen zur Kompensation<br />
vorübergehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r bleiben<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur operativen und Strahlentherapie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 92 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Aspekten <strong>de</strong>r Psychosomatik<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r lokalen Injektionstherapie mit 100 Gelenkpunktionen<br />
? Indikationsstellung und Überwachung bei je 50 Behandlungsfällen in <strong>de</strong>r<br />
? Krankengymnastik/Bewegungstherapie<br />
? Ergotherapie<br />
? Elektrotherapie<br />
? Ultraschalltherapie<br />
? Massagetherapie<br />
? Thermotherapie<br />
? Balneo- und Klimatotherapie<br />
1. Klinische Geriatrie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Inneren Medizin<br />
Definition:<br />
Die Klinische Geriatrie umfaßt Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher<br />
und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter, die in beson<strong>de</strong>rem Maße<br />
zu dauern<strong>de</strong>n Behin<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r Selbständigkeit führen, unter Anwendung <strong>de</strong>r<br />
spezifischen geriatrischen Methodik in stationären Einrichtungen mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung größtmöglicher Selbständigkeit.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r Klinischen Geriatrie müssen zusätzlich zur<br />
Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und<br />
Behin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s höheren Lebensalters<br />
? <strong>de</strong>n speziellen geriatrisch diagnostischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r speziellen geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im<br />
biologisch fortgeschrittenen Lebensalter<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Stuhl- und Urininkontinenz<br />
? <strong>de</strong>n speziellen pharmakokinetischen Beson<strong>de</strong>rheiten und <strong>de</strong>r Dosierung von Arzneimitteln sowie<br />
<strong>de</strong>r Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen<br />
? <strong>de</strong>r altersadäquaten Ernährung und Diätetik<br />
? <strong>de</strong>n physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen<br />
? <strong>de</strong>r Reintegration zur Bewältigung <strong>de</strong>r Alltagsprobleme<br />
? <strong>de</strong>r Geroprophylaxe einschließlich <strong>de</strong>r Ernährungsberatung und Hygieneberatung<br />
? <strong>de</strong>r Sozialmedizin, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wie<strong>de</strong>reinglie<strong>de</strong>rung<br />
und <strong>de</strong>r Möglichkeiten teilstationärer Behandlung und externer Hilfen<br />
? <strong>de</strong>r Anleitung <strong>de</strong>s therapeutischen Teams<br />
? <strong>de</strong>n Einweisungsmodalitäten nach <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Grundlagen<br />
? <strong>de</strong>m Versicherungs- und Rentenwesen und Sozialhilfebereich<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 93 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Diagnostik, Behandlung und<br />
Rehabilitation von 300 Patienten im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter unter Anwendung<br />
geriatrischer Metho<strong>de</strong>n.<br />
2. <strong>Spezielle</strong> Internistische Intensivmedizin<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Internistische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung<br />
von internistischen Patienten, <strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen in lebensbedrohlicher<br />
Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt o<strong>de</strong>r aufrechterhalten<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Internistischen Intensivmedizin müssen zusätzlich<br />
zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r Inneren<br />
Medizin.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei Langzeitbeatmung, sowie <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Elektrotherapie <strong>de</strong>s Herzens<br />
? <strong>de</strong>n differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei internen Erkrankungen sowie bei Organversagen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte <strong>de</strong>r Intensivmedizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
75 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei komplizierten intensivmedizinischen<br />
Krankheitsverläufen<br />
1. Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
1 Jahr<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Inneren Medizin
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 94 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
2. Fachkun<strong>de</strong> Internistische Röntgendiagnostik<br />
Weiterbildungszeit:<br />
1 Jahr<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Aufnahmetechnik und<br />
Durchleuchtung <strong>de</strong>r Brustorgane, <strong>de</strong>s Magen-Darm-Traktes, <strong>de</strong>s Gallen- und Uropoetischen<br />
Systems sowie <strong>de</strong>s Skeletts bei internen Erkrankungen einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes und <strong>de</strong>r<br />
Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von Röntgenaufnahmen <strong>de</strong>r<br />
internistischen Röntgendiagnostik<br />
? Thorax 2.000<br />
? Gastrointestinaltrakt 300<br />
? Nieren und Harnwege 100<br />
? Skelett und Gelenke 300<br />
3. Fachkun<strong>de</strong> Sigmoido-Koloskopie<br />
Weiterbildungszeit::<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
<strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung, Befun<strong>de</strong>rhebung und Befundauswertung <strong>de</strong>r Sigmoido-<br />
Koloskopie in <strong>de</strong>r Inneren Medizin.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von 100 Sigmoido-Koloskopien auch mit<br />
koloskopischen Polypektomien<br />
16. Kin<strong>de</strong>rchirurgie<br />
Definition:<br />
Die Kin<strong>de</strong>rchirurgie umfaßt die Erkennung, operative und konservative Behandlung und Nachsorge<br />
von chirurgischen Erkrankungen, Fehlbildungen, Organtumoren, Verletzungen und Unfallfolgen <strong>de</strong>s<br />
Kin<strong>de</strong>salters einschließlich <strong>de</strong>r pränatalen Chirurgie.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 95 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 4 ½ Jahre in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rchirurgie, davon 4 Jahre im Stationsdienst einschließlich 6 Monate in <strong>de</strong>r<br />
nichtspeziellen kin<strong>de</strong>rchirurgischen Intensivmedizin.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können auf die 4 ½ Jahre Weiterbildung in Kin<strong>de</strong>rchirurgie bis zu 1 Jahr<br />
Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r Chirurgie o<strong>de</strong>r Neurochirurgie o<strong>de</strong>r<br />
Orthopädie o<strong>de</strong>r Pathologie o<strong>de</strong>r Urologie. Die Anrechnungsfähigkeit entfällt, wenn 1 Jahr <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildung bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wird.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Pathologie, Physiologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n beim Kin<strong>de</strong>, hierzu gehören<br />
? die allgemeine Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich instrumenteller<br />
Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? die Röntgendiagnostik <strong>de</strong>s Stütz- und Bewegungsapparates, die Notfalldiagnostik <strong>de</strong>r<br />
Schä<strong>de</strong>l-, Brust- und Bauchhöhle einschließlich <strong>de</strong>r intraoperativen Röntgendiagnostik<br />
und <strong>de</strong>r Strahlenschutz<br />
? die sonographische Diagnostik, insbeson<strong>de</strong>re die sonographische Notfalldiagnostik und<br />
die intraoperative Sonographie<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-/Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, <strong>de</strong>n gesetzlichen Auflagen<br />
bei <strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz u.a. Bestimmungen) und <strong>für</strong> die<br />
ArztPatienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung <strong>de</strong>r operativen und konservativen Behandlung<br />
chirurgischer Erkrankungen, Fehlbildungen und Verletzungen <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>salters; hierzu gehört<br />
eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe<br />
? <strong>de</strong>r nichtspeziellen Intensivmedizin <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung, <strong>de</strong>r Schocktherapie sowie <strong>de</strong>r Lokal- und<br />
Regionalanästhesie beim Kin<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? das pädiatrische Basiswissen zur Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie,<br />
Diagnostik und Differentialdiagnostik <strong>de</strong>r angeborenen und im Kin<strong>de</strong>salter auftreten<strong>de</strong>n<br />
Störungen und Erkrankungen sowie <strong>de</strong>r Behandlung von Früh- und Neugeborenen einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Therapie dieser Störungen und Erkrankungen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 96 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
? die Beurteilung <strong>de</strong>r EKG-Diagnostik in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das Grundlei<strong>de</strong>n<br />
zuständigen Ärzten<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Kopf und Hals<br />
- 25 Eingriffe, z.B. Osteoplastik bei Kraniostenose, Trepanationen, ventrikuläre<br />
Liquorableitungen atrial und peritoneal, Operationen bei äußeren Geschwülsten und Tumoren,<br />
Tracheotomien, Schilddrüsenresektionen, Operationen bei Fisteln wie laterale und mediane<br />
Halsfisteln, Kiemengangsanomalien<br />
- 5 Versorgungen bei Impressionsfrakturen <strong>de</strong>s Schä<strong>de</strong>ls o<strong>de</strong>r Operationen bei sub- und<br />
epiduralen Hämatomen<br />
Brustwand und Brusthöhle<br />
? 20 Eingriffe, z.B. Oesophagusatresien, -fisteln, -stenosen, Tracheal- und<br />
Lungenfehlbildungen, Operationen bei äußeren und inneren Geschwülsten, Operationen bei<br />
Anomalien <strong>de</strong>r knöchernen Thoraxwand, Kiel- und Trichterbrust, Thorakotomie<br />
Bauchwand und Bauchhöhle<br />
? 120 Eingriffe, davon<br />
? 20 Operationen am Magen, Pylorus und bei gastrooesophagealem Reflux<br />
? 40 Operationen an Dünn- und Dickdarm, Rektum, Anlage eines Anus praeter,<br />
Operationen bei Fissuren, Fisteln,<br />
? 20 Operationen an <strong>de</strong>r Leber, extrahepatische Gallenwege, Milz, Zwerchfell bei<br />
Gastroschisis, Omphalozele, Tumoren<br />
? 20 Appen<strong>de</strong>ktomien<br />
? 20 Hernien<br />
Traumatologie im Kin<strong>de</strong>salter<br />
? 100 Eingriffe, z.B. Osteosynthesen <strong>de</strong>r Röhrenknochen und Versorgung von Verletzungen<br />
großer Gelenke und gelenknaher Frakturen, Versorgung ausge<strong>de</strong>hnter Verletzungen,<br />
Operationen <strong>de</strong>r Hand, Repositionen von Frakturen, Versorgungen bei Impressionsfrakturen<br />
<strong>de</strong>s Schä<strong>de</strong>ls o<strong>de</strong>r Operationen bei sub- und epiduralen Hämatomen<br />
Urogenitaltrakt<br />
? 80 Eingriffe, z.B. Vaginalplastiken, rektourogenitale Fistelkorrektur, Operationen an Niere,<br />
Harnleiter, Blase, Urethra, Operationen bei Blasenekstrophie, Hydrozelen, Retentio testis,<br />
Phimose, Epispadie, Hypospadie sowie bei urogenitalen und retroperitonealen Tumoren<br />
Gefäß-, Nerven- und Lymphsystem<br />
? 15 Eingriffe, z.B. Gefäß- und Nervennähte, operativ zentralvenös implantierte Katheter<br />
Stütz- und Bewegungssystem<br />
? 115 Eingriffe, z.B.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 97 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Osteosynthesen <strong>de</strong>r Röhrenknochen und Versorgung von Verletzungen großer Gelenke<br />
und gelenknaher Frakturen<br />
? Versorgungen ausge<strong>de</strong>hnter Verletzungen<br />
? Operationen an <strong>de</strong>r Hand<br />
? 55 Repositionen von Frakturen<br />
? 20 Operationen, z.B. Amputationen, Sequestrotomien, Arthrotomien, Osteotomien,<br />
Tumoren, Metallentfernungen<br />
Plastische- und rekonstruktive Chirurgie<br />
? 25 Eingriffe, z.B. Narbenkorrekturen, Hauttransplantate, Spongiosaplastik<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rchirurgie<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Kin<strong>de</strong>rchirurgische Intensivmedizin<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Kin<strong>de</strong>rchirurgische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und<br />
Intensivbehandlung von kin<strong>de</strong>rchirurgischen Patienten, <strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen<br />
in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt<br />
o<strong>de</strong>r aufrechterhalten wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Kin<strong>de</strong>rchirurgischen Intensivmedizin müssen<br />
zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rchirurgie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>r Langzeitbeatmung, sowie <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>n differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei o<strong>de</strong>r nach Operationen, Traumata und bei<br />
Organversagen einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die betrieblichen, organisatorischen sowie<br />
rechtlichen und ethischen Aspekte <strong>de</strong>r Intensivmedizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 98 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
75 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei komplizierten intensivmedizinischen<br />
Krankheitsverläufen bei kin<strong>de</strong>rchirurgischen Krankheitsbil<strong>de</strong>rn<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rchirurgie<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
17. Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
Definition:<br />
Die Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> umfaßt die Erkennung und Behandlung aller körperlichen, seelischen<br />
Erkrankungen und Reifungsstörungen <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Geburt bis zum Abschluß seiner<br />
somatischen Entwicklung einschließlich Prävention, Schutzimpfungen, nichtspezielle pädiatrische<br />
Intensivmedizin und Sozialpädiatrie.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 , davon<br />
? 3 ½ Jahre im Stationsdienst, davon 6 Monate in <strong>de</strong>r nichtspeziellen pädiatrischen Intensivmedizin.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 1 Jahr Weiterbildung in Kin<strong>de</strong>rchirurgie o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und<br />
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie o<strong>de</strong>r im Schwerpunkt Kin<strong>de</strong>rradiologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
Diagnostische Radiologie o<strong>de</strong>r 6 Monate Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r<br />
Biochemie o<strong>de</strong>r Diagnostische Radiologie o<strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe o<strong>de</strong>r Hals-<br />
Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Haut- und Geschlechtskrankheiten o<strong>de</strong>r Humangenetik o<strong>de</strong>r<br />
Hygiene und Umweltmedizin o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r Klinische Pharmakologie o<strong>de</strong>r<br />
Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r Orthopädie o<strong>de</strong>r Pathologie<br />
o<strong>de</strong>r Pharmakologie und Toxikologie o<strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie o<strong>de</strong>r<br />
Strahlentherapie o<strong>de</strong>r bis zu 6 Monate Tätigkeit in Immunologie<br />
Die Anrechnungsfähigkeit entfällt, wenn insgesamt 1 Jahr Weiterbildung in <strong>de</strong>n Schwerpunkten<br />
<strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s abgeleistet wird. Auf die Weiterbildungszeit im Gebiet kann insgesamt nicht mehr<br />
als ein Jahr Weiterbildung in <strong>de</strong>n Schwerpunkten angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r körperlichen, sozialen, psychischen und intellektuellen Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
Kin<strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Geburt bis zum Abschluß <strong>de</strong>r somatischen Entwicklung einschließlich Indikation<br />
und Bewertung <strong>de</strong>r einschlägigen Testverfahren<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik und<br />
Differentialdiagnostik angeborener und im Kin<strong>de</strong>salter auftreten<strong>de</strong>r Störungen und Erkrankungen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 99 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu bildgeben<strong>de</strong>n, nuklearmedizinischen, operativen und<br />
strahlentherapeutischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung von Röntgenbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r inneren Organe sowie <strong>de</strong>s Skelettsystems bei<br />
pädiatrischen Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Befundauswertung <strong>de</strong>r sonographischen<br />
Untersuchungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
sonographischer Untersuchungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Elektrokardiographie<br />
? <strong>de</strong>r Therapie <strong>de</strong>r zum Gebiet gehören<strong>de</strong>n Gesundheits- und Entwicklungsstörungen<br />
einschließlich klinisch-pharmakologischer Beson<strong>de</strong>rheiten in <strong>de</strong>n einzelnen Phasen <strong>de</strong>s<br />
Wachstumsalters sowie <strong>de</strong>r Säuglingsernährung und Diätetik<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung und Bewertung von ökologisch und sozial bedingten Gesundheitsstörungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>smißhandlung und -vernachlässigung<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Früh- und Neugeborenen<br />
? <strong>de</strong>r nichtspeziellen Intensivmedizin <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Behandlung von Verbrennungen und<br />
Verbrühungen<br />
? <strong>de</strong>r Infusionstherapie, Son<strong>de</strong>nernährung und <strong>de</strong>r Theorie und Praxis <strong>de</strong>r Transfusion<br />
? <strong>de</strong>n Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen einschließlich orientieren<strong>de</strong>r Hör- und<br />
Sehprüfungen<br />
? <strong>de</strong>r Immunprophylaxe und <strong>de</strong>r Indikation und selbständigen Durchführung von Impfungen<br />
? <strong>de</strong>r Gesundheitsberatung und Gesundheitserziehung sowie <strong>de</strong>r Ernährungsberatung und <strong>de</strong>r<br />
Sexualberatung<br />
? <strong>de</strong>r Allergologie einschließlich <strong>de</strong>r Diagnostik allergischer Erkrankungen, sowie <strong>de</strong>r<br />
Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung<br />
? epikutaner, kutaner, intrakutaner Teste<br />
? <strong>de</strong>r Provokationsteste einschließlich <strong>de</strong>r zugehören<strong>de</strong>n Meßmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Therapie allergischer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, <strong>de</strong>n gesetzlichen Auflagen<br />
bei <strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Seuchenhygiene <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? die Medizinische Genetik<br />
? die Sozialisation, Habilitation und Rehabilitation<br />
? die Erkennung und Behandlung von Verhaltens- und Leistungsstörungen<br />
? die Durchführung weiterer diagnostischer Verfahren wie EEG, Echokardiographie,<br />
weiterführen<strong>de</strong> Lungenfunktionsdiagnostik und nuklearmedizinische Metho<strong>de</strong>n
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 100 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? die Blutgruppenserologie und Gerinnungsanalyse sowie Bestimmungen von Hormonen und<br />
Antikörpern<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
1. Schwerpunkt Kin<strong>de</strong>rkardiologie<br />
Schwerpunkte in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
Definition:<br />
Die Kin<strong>de</strong>rkardiologie umfaßt die Erkennung und konservative Behandlung <strong>de</strong>r Herz- und<br />
Kreislauferkrankungen <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Geburt bis zum Abschluß seiner somatischen<br />
Entwicklung.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8. Abs. 1, davon min<strong>de</strong>stens<br />
? 1 ½ Jahre im Stationsdienst.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik <strong>de</strong>r angeborenen und<br />
erworbenen Herz- und Gefäßanomalien, <strong>de</strong>n nichtinvasiven und invasiven<br />
Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n, sowie <strong>de</strong>r pathologischen Anatomie und Pathophysiologie<br />
kardiovaskulärer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r radiologischen Diagnostik <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes sowie<br />
<strong>de</strong>r Sonographie und Elektrokardiographie <strong>de</strong>s Schwerpunktes; hierzu gehören eine<br />
Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen unter Anwendung dieser Metho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung von interventionellen Kathetereingriffen; hierzu gehört<br />
eine Min<strong>de</strong>st-zahl selbständig durchgeführter Eingriffe<br />
? <strong>de</strong>r konservativen Therapie <strong>de</strong>r Herzinsuffizienz, <strong>de</strong>r Herzrhythmusstörungen und <strong>de</strong>r<br />
entzündlichen Herzerkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r medikamentösen Therapie und <strong>de</strong>r<br />
Elektrotherapie<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation von Angiokardiographien in <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rkardiologie einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes bei 200 Patienten und selbständige<br />
Indikationsstellung und Befundbewertung in <strong>de</strong>r Röntgendiagnostik, ständig begleitend<br />
während <strong>de</strong>r gesamten Weiterbildungszeit bei 200 Patienten am Thorax und <strong>de</strong>n<br />
Thoraxorganen<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 1.000 Elektrokardiogrammen, einschließlich Belastungs- und<br />
Langzeitelektrokardiographie und Phonokardiographie<br />
? 75 Herzkatheterisierungen<br />
? 20 therapeutischen Kathetereingriffen am Herzen und an <strong>de</strong>n großen Gefäßen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 101 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r elektrischen Kardioversion, Defibrillation sowie<br />
Schrittmacherbehandlung bei 30 Patienten<br />
? Postoperative Behandlung von 50 Kin<strong>de</strong>rn nach herz- und gefäßchirurgischen Eingriffen in<br />
Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das Grundlei<strong>de</strong>n und die Überwachung und Aufrechterhaltung<br />
<strong>de</strong>r vitalen Funktionen zuständigen Ärzten<br />
2. Schwerpunkt Neonatologie<br />
Definition:<br />
Die Neonatologie umfaßt die Physiologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>r postnatalen Adaptation und <strong>de</strong>r<br />
Unreife, die Behandlung von Frühgeborenen und Neugeborenen mit schweren<br />
Adaptationsstörungen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 ½ Jahre im Stationsdienst.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie o<strong>de</strong>r<br />
Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathophysiologie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik,<br />
Überwachung und Behandlung von Störungen und Erkrankungen während <strong>de</strong>r postnatalen<br />
Adaptation einschließlich <strong>de</strong>r Störungen <strong>de</strong>r Atmung <strong>de</strong>s Neugeborenen und <strong>de</strong>n einschlägigen<br />
Behandlungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>n sonographischen Untersuchungen <strong>de</strong>s Gehirns sowie in <strong>de</strong>r entwicklungsneurologischen<br />
Diagnostik<br />
? <strong>de</strong>n Störungen <strong>de</strong>r Kreislaufumstellung, <strong>de</strong>r Temperaturregulation, <strong>de</strong>r Ausscheidungsfunktion<br />
und <strong>de</strong>s Säure-Basen-, Wasser- und Elektrolythaushaltes einschließlich <strong>de</strong>r Infusions- und<br />
Transfusionsbehandlung, beson<strong>de</strong>rs bei Störungen im Bilirubinstoffwechsel mit<br />
Indikationsstellung und Durchführung <strong>de</strong>r Austauschtransfusion<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Behandlung <strong>de</strong>r prä- und postnatalen Infektionen <strong>de</strong>s Neugeborenen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung <strong>de</strong>r enteralen und parenteralen Ernährung<br />
? <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r medikamentösen Therapie <strong>de</strong>s Früh- und Neugeborenen<br />
? <strong>de</strong>r Transportbegleitung schwerkranker Neugeborener<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Therapie <strong>de</strong>r Störungen <strong>de</strong>s Sauerstofftransportes und <strong>de</strong>r<br />
Sauerstoffaufnahme einschließlich <strong>de</strong>r Frühgeborenen-Retinopathie und <strong>de</strong>s Atemnotsyndroms<br />
? <strong>de</strong>r Primärversorgung und Reanimation <strong>de</strong>s Früh- und Neugeborenen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Kreissaalerstversorgung einschließlich notwendiger Reanimation von 300 Früh- und<br />
Neugeborenen mit vitaler Bedrohung, davon bei 25 untergewichtigen Frühgeborenen (<<br />
1.500 g Geburtsgewicht)
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 102 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Selbständige Durchführung und Dokumentation von 75 abgechlossenen Behandlungsfällen<br />
bei komplizierten neonatologischen Krankheitsbil<strong>de</strong>rn davon bei 50 untergewichtigen<br />
Frühgeborenen (< 1.500 g Geburtsgewicht) auch in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das<br />
Grundlei<strong>de</strong>n zuständigen Ärzten.<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung <strong>de</strong>r entwicklungsneurologischen Diagnostik in<br />
100 Fällen<br />
? Anwendung differenzierter Beatmungstechniken und <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung bei 25<br />
Frühgeborenen, Neugeborenen und untergewichtigen Frühgeborenen (< 1.500 g<br />
Geburtsgewicht) mit schweren Adaptationsstörungen<br />
? <strong>de</strong>r Transportbegleitung schwerkranker Neugeborener und sehr untergewichtiger<br />
Frühgeborener (< 1.500 g Geburtsgewicht) bei 50 Fällen<br />
? 30 zentralvenöse Katheterisierungen<br />
? 5 Pleuradrainagen im Rahmen <strong>de</strong>r Intensivbehandlung<br />
<strong>Spezielle</strong> Pädiatrische Intensivmedizin<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Pädiatrische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung<br />
von pädiatrischen Patienten, <strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen in lebensbedrohlicher<br />
Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt o<strong>de</strong>r aufrechterhalten<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst<br />
? 1½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Pädiatrischen Intensivmedizin müssen zusätzlich<br />
zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung im Gebiet<br />
Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong>.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei Langzeitbeatmung, sowie <strong>de</strong>r <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Elektrotherapie <strong>de</strong>s Herzens<br />
? <strong>de</strong>n differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 103 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei pädiatrischen Erkrankungen sowie bei Organversagen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die betriebliche, organisatorische sowie rechtliche<br />
und ethische Aspekte <strong>de</strong>r Intensivmedizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
75 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei komplizierten intensivmedizinischen<br />
Krankheitsverläufen bei pädiatrischen Krankheitsbil<strong>de</strong>rn<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
1 Jahr<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong><br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
18. Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />
Definition:<br />
Das Gebiet Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfaßt die Erkennung,<br />
nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen,<br />
entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen o<strong>de</strong>r Störungen sowie bei psychischen<br />
und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kin<strong>de</strong>s- und Jugendalter.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 .<br />
? 4 Jahre Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie davon min<strong>de</strong>stens 2 Jahre im<br />
Stationsdienst.<br />
? 1 Jahr Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in <strong>de</strong>r Neurologie.<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Weiterbildungsteile Selbsterfahrung, Supervision und Erwerb theoretischer Kenntnisse in<br />
Seminaren und Kursen können berufsbegleitend erworben wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 104 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r allgemeinen und speziellen Psychopathologie einschließlich <strong>de</strong>r biographischen<br />
Anamneseerhebung, Verhaltungsbeobachtung und Explorationstechnik<br />
? <strong>de</strong>r Abklärung und Gewichtung <strong>de</strong>r Entstehungsbedingungen psychischer Erkrankungen und<br />
Störungen im Kin<strong>de</strong>s- und Jugendalter einschließlich <strong>de</strong>r Aufstellung eines Behandlungsplanes<br />
? <strong>de</strong>r Entwicklungspsychologie, Psychosomatik und Neurosenlehre<br />
? <strong>de</strong>r Methodik <strong>de</strong>r psychologischen Testverfahren und <strong>de</strong>r Beurteilung psychologischer<br />
Befun<strong>de</strong>rhebungen<br />
? <strong>de</strong>n spezifischen neurologischen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Krankheitslehre und Differentialdiagnostik psychosomatischer, psychiatrischer und<br />
neurologischer Krankheitsbil<strong>de</strong>r<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Technik <strong>de</strong>r Psychotherapie einschließlich <strong>de</strong>r<br />
psychotherapeutischen Verfahren sowie Selbsterfahrung und tiefenpsychologischen<br />
Behandlungen mit Supervision<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Technik <strong>de</strong>r Übungsbehandlung sowie in <strong>de</strong>r indirekten kin<strong>de</strong>r- und<br />
jugendpsychiatrischen Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen<br />
? <strong>de</strong>r Somato- und Pharmakotherapie psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung labordiagnostischer Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Beurteilung und <strong>de</strong>r Einordnung in das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Neurologie <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s- und Jugendalters<br />
? die Entwicklung, Anatomie, Physiologie und Pathologie <strong>de</strong>s Nervensystems, <strong>de</strong>r<br />
Reifungsbiologie und Reifungspathologie, <strong>de</strong>r Humangenetik und Stoffwechselpathologie sowie<br />
<strong>de</strong>s endokrinen Systems<br />
? die Technik spezifischer Punktionsmetho<strong>de</strong>n<br />
? die Technik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren<br />
? die Grundlagen <strong>de</strong>r phasenspezifischen Psychohygiene<br />
? die Prävention, Gesundheitsberatung und -erziehung sowie die Rehabilitation<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
A PSYCHIATRISCHER TEIL<br />
1) Supervidierte und dokumentierte kin<strong>de</strong>rpsychiatrische Erst-Untersuchungen mit<br />
Berücksichtigung biologisch-somatischer, psychologischer und psychodynamischer<br />
Gesichtspunkte und einer jeweils beschreiben<strong>de</strong>n sowie operationalisierten, diagnostischen<br />
Klassifikation. Zur Diagnostik und Differentialdiagnostik psychischer/psychosomatischer Störungen<br />
und Krankheitsbil<strong>de</strong>r sollen symptomatische Erscheinungsform sowie familiäre,<br />
epi<strong>de</strong>miologische, schichtspezifische und transkulturelle Gesichtspunkte jeweils mit einbezogen<br />
wer<strong>de</strong>n.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 105 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
2) Teilnahme an einem Seminar von 10 Stun<strong>de</strong>n zur standardisierten Diagnostik.<br />
3) Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse in <strong>de</strong>r Methodik <strong>de</strong>r psychologischen Testverfahren und <strong>de</strong>r Beurteilung<br />
psychologischer und psychopathologischer Befun<strong>de</strong>rhebung in <strong>de</strong>r Entwicklungs- und<br />
Leistungsdiagnostik (je 10 Teste selbst durchgeführt), Persönlichkeitsdiagnostik sowie in <strong>de</strong>r<br />
Methodik neuropsychologischer Verfahren einschließend Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen.<br />
4) Teilnahme an einem Seminar von 40 Stun<strong>de</strong>n über Kontraindikationen und Indikationen<br />
medikamentöser Behandlungen und an<strong>de</strong>rer somatischer Therapieverfahren unter<br />
Berücksichtigung ihrer Wechselwirkung mit <strong>de</strong>r Psycho- und Soziotherapie.<br />
5) Min<strong>de</strong>stens 10 wissenschaftlich begrün<strong>de</strong>te Gutachten (elterliches Sorge-, Jugendstrafrecht,<br />
Glaubwürdigkeits-Beurteilung, versicherungsrechtliche Fragen).<br />
B. PSYCHOTHERAPEUTISCHER TEIL<br />
Die Psychotherapie-Weiterbildungsinhalte wer<strong>de</strong>n kontinuierlich an einer anerkannten institutionsinternen<br />
o<strong>de</strong>r institutions-externen Weiterbildungseinrichtung o<strong>de</strong>r im Rahmen einer anerkannten<br />
Verbund-Weiterbildung berufsbegleitend erworben.<br />
1) Teilnahme an zwei theoretischen Seminaren zum Bereich Entwicklungspsychologie und<br />
Entwicklungspsychopathologie. Teilnahme an einem Seminar zur Theorie <strong>de</strong>r Psychosomatik.<br />
Teilnahme an einem Seminar zur allgemeinen und speziellen Neurosenlehre o<strong>de</strong>r alternativ an<br />
einem Seminar zur Theorie und Methodik <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie. Insgesamt umfaßt diese<br />
theoretische Weiterbildung min<strong>de</strong>stens 200 Stun<strong>de</strong>n.<br />
2) Die Einzelselbsterfahrung und die Gruppenselbsterfahrung ist je nach gewählten<br />
Behandlungsschwerpunkt entwe<strong>de</strong>r tiefenpsychologisch o<strong>de</strong>r verhaltenstherapeutisch. Hierzu<br />
gehören in <strong>de</strong>r Tiefenpsychologie 220 Stun<strong>de</strong>n kontinuierliche Einzelselbsterfahrung. Wer<strong>de</strong>n<br />
min<strong>de</strong>stens 70 Doppelstun<strong>de</strong>n kontinuierliche Gruppenselbsterfahrung abgeleistet, beträgt die<br />
Einzelselbsterfahrung 150 Stun<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie sind 70 Doppelstun<strong>de</strong>n<br />
Selbsterfahrung einzeln und in <strong>de</strong>r Gruppe abzuleisten. Die Selbsterfahrung begleitet in <strong>de</strong>r<br />
Regel die gesamte Weiterbildungszeit.<br />
3) Die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapieweiterbildung (<strong>für</strong> Einzelbehandlungen) umfaßt<br />
3 kontinuierliche, dokumentierte, abgeschlossene Behandlungen von je 60 Therapiestun<strong>de</strong>n mit<br />
einem Kind im Vorschulalter, im Schulalter und einem adoleszenten o<strong>de</strong>r erwachsenen Patienten<br />
(insgesamt 180 Einzel-Psychotherapiestun<strong>de</strong>n). Kontinuierliche Supervision nach min<strong>de</strong>stens<br />
je<strong>de</strong>r vierten Stun<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r<br />
Verhaltenstherapeutische Weiterbildung. Diese umfaßt 6 kontinuierliche, dokumentierte,<br />
abgeschlossene Einzel-Behandlungen von je 20 bis 30 Therapiestun<strong>de</strong>n, darunter mit einem<br />
Kind im Vorschulalter, im Schulalter und mit einem adoleszenten o<strong>de</strong>r erwachsenen Patienten.<br />
Kontinuierliche Supervision gemäß einem von <strong>de</strong>r Ärztekammer Hamburg anerkannten<br />
Verhaltenstherapeutischen-Weiterbildungs-Curriculum.<br />
Zu bei<strong>de</strong>n psychotherapeutischen Weiterbildungsverfahren gehört zusätzlich die supervidierte,<br />
kontinuierliche Mitbehandlung <strong>de</strong>r Bezugspersonen <strong>de</strong>r kindlichen und jugendlichen Patienten in<br />
einem Verhältnis von min<strong>de</strong>stens 1 : 4.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 106 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
4) Kontinuierliche, dokumentierte Teilnahme an einer institutions-internen tiefenpsychologisch<br />
fundierten o<strong>de</strong>r verhaltenstherapeutischen Indikations-und Fallbesprechungsgruppe über die<br />
Dauer von 4 Jahren während <strong>de</strong>r Weiterbildungszeit (wöchentlich eine Doppelstun<strong>de</strong>).<br />
Kontinuierliche, dokumentierte Teilnahme an einer institutions-externen tiefenpsychologisch<br />
fundierten o<strong>de</strong>r verhaltenstherapeutischen Indikations- und Fallbesprechungsgruppe über die<br />
Dauer von 4 Jahren während <strong>de</strong>r Weiterbildungszeit (eine Doppelstun<strong>de</strong> 14-täglich). In <strong>de</strong>r<br />
gesamten Weiterbildungszeit sind 15 eigene Fallvorstellungen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
5) Kenntnisse im zweiten Hauptverfahren und an<strong>de</strong>ren Psychotherapieverfahren sollen im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r vorgesehenen institutions-internen o<strong>de</strong>r institutions-externen Weiterbildungsveranstaltungen<br />
erworben wer<strong>de</strong>n.<br />
6) Kenntnisse in Familientherapie (5 Doppelstun<strong>de</strong>n), Krisenintervention unter Supervision (10<br />
Behandlungsstun<strong>de</strong>n), supportive Psychotherapie unter Supervision (8 Behandlungsstun<strong>de</strong>n).<br />
19. Klinische Pharmakologie<br />
Definition:<br />
Die Klinische Pharmakologie umfaßt die Erprobung und Überwachung <strong>de</strong>r Arzneimittelanwendung<br />
am gesun<strong>de</strong>n und kranken Menschen, die Prüfung <strong>de</strong>r Pharmakokinetik und Pharmakodynamik<br />
unter Berücksichtigung von Lebensalter, pathophysiologischen Beson<strong>de</strong>rheiten,<br />
Applikationsformen und Wechselwirkungen bei <strong>de</strong>r Anwendung verschie<strong>de</strong>ner Pharmaka,<br />
Erkennung von Nebenwirkungen und Intoxikationen durch Medikamente einschließlich Beratung <strong>de</strong>s<br />
behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arztes sowie <strong>de</strong>r Gesundheitsbehör<strong>de</strong>.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre Klinische Pharmakologie, darunter min<strong>de</strong>stens<br />
2 Jahre in enger Verbindung mit klinischen Abteilungen,<br />
? 1 Jahr im Stationsdienst;<br />
angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Chirurgie o<strong>de</strong>r<br />
Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Psychiatrie<br />
und Psychotherapie.<br />
? 1 Jahr Pharmakologie und Toxikologie, vorzugsweise an einem experimentellpharmakologischen<br />
Institut.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r klinischen Pharmakologie einschließlich <strong>de</strong>r allgemeinen und speziellen<br />
Pharmakologie sowie biometrischer Metho<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>systeme und <strong>de</strong>r einschlägigen<br />
unterschiedlichen Formen von Studien <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>m Arzneimittelrecht und <strong>de</strong>m Mel<strong>de</strong>system <strong>de</strong>r unerwünschten Arzneimittelwirkungen<br />
? <strong>de</strong>n ethischen und rechtlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> klinische Prüfungen am Menschen sowie <strong>de</strong>n<br />
experimentellen Grundlagen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 107 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Isotopentechnik <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r klinisch-pharmakologischen Tätigkeit einschließlich <strong>de</strong>r Arzneimittelbestimmungen in<br />
Körperflüssigkeiten<br />
? <strong>de</strong>n Phasen <strong>de</strong>r Erprobung neuer Arzneimittel am Menschen und <strong>de</strong>n hierzu erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Untersuchungen <strong>de</strong>r Phasen 1-4<br />
? <strong>de</strong>r Planung multizentrischer Langzeitprüfungen sowie klinischer Untersuchungsverfahren und<br />
Bewertungskriterien <strong>für</strong> die Wirksamkeitsprüfung<br />
? <strong>de</strong>r Technik <strong>de</strong>r tierexperimentellen Forschung zur Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und Giften<br />
einschließlich <strong>de</strong>r tierexperimentellen Erzeugung von Krankheitszustän<strong>de</strong>n beim Tier zur<br />
Wirkungsanalyse von Arzneimitteln und <strong>für</strong> die Prüfung neuer Arzneimittel<br />
? <strong>de</strong>r klinisch-pharmakologischen Beratung <strong>de</strong>r Ärzte in Fragen <strong>de</strong>r Arzneimitteltherapie<br />
? <strong>de</strong>n Good Clinical Practice (GCP) - Richtlinien und <strong>de</strong>ren Umsetzung in klinischen Prüfungen<br />
? <strong>de</strong>r Diagnose und Behandlung von Störungen <strong>de</strong>r Vitalfunktionen und von Vergiftungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung, <strong>de</strong>r Schocktherapie und<br />
elektrotherapeutischen Behandlung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
20. Laboratoriumsmedizin<br />
Definition:<br />
Die Laboratoriumsmedizin umfaßt die Beratung und Unterstützung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Vorsorge und in <strong>de</strong>r<br />
Krankenbehandlung tätigen Ärzte bei <strong>de</strong>r Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, bei <strong>de</strong>r<br />
Überwachung <strong>de</strong>s Krankheitsverlaufes, bei <strong>de</strong>r Bewertung therapeutischer Maßnahmen durch die<br />
Anwendung und Beurteilung morphologischer, chemischer, physikalischer, immunologischer,<br />
biochemischer, molekularbiologischer und mikrobiologischer Untersuchungsverfahren von<br />
Körpersäften, ihrer morphologischen Bestandteile sowie Ausscheidungs- und Sekretionsprodukten<br />
zur Erkennung physiologischer Eigenschaften und krankhafter Zustän<strong>de</strong> sowie zur Verlaufskontrolle<br />
einschließlich <strong>de</strong>r dazu erfor<strong>de</strong>rlichen Funktionsprüfungen und diagnostischen Eingriffe.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre im Gebiet Laboratoriumsmedizin, davon min<strong>de</strong>stens<br />
? 1 Jahr in <strong>de</strong>r medizinischen Mikrobiologie,<br />
? 1 Jahr in <strong>de</strong>r medizinischen Immunologie,<br />
? 1 Jahr in <strong>de</strong>r klinischen Chemie.<br />
? 3 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? 1 Jahr Innere Medizin; angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong>.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r allgemeinen und speziellen<br />
Laboratoriumsmedizin<br />
? <strong>de</strong>n Laboratoriumsverfahren einschließlich <strong>de</strong>r Prinzipien medizinisch-physikalischer und<br />
medizinisch-chemischer Meßmetho<strong>de</strong>n, Mikroskopier- und Färbeverfahren,<br />
Gerinnungsvorgängen, medizinisch-chemischer Trennungen, qualitativer und immunologischer<br />
Nachweisverfahren einschließlich <strong>de</strong>r Dosimetrie von Substanzen<br />
? <strong>de</strong>r Züchtung und Differenzierung von Zellen, Mikroorganismen und Viren einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Präparation und Differenzierung und <strong>de</strong>r Sterilisation und Desinfektion
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 108 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Hämatologie einschließlich <strong>de</strong>r Hämostaseologie<br />
? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n zur Durchführung <strong>de</strong>r Qualitätskontrolle<br />
? <strong>de</strong>r Labororganisation, Gerätekun<strong>de</strong> und Dokumentation<br />
? <strong>de</strong>n <strong>für</strong> das Gebiet wesentlichen gesetzlichen Vorschriften<br />
? <strong>de</strong>r praktischen Tätigkeit in <strong>de</strong>r medizinischen Mikrobiologie, medizinischen Immunologie,<br />
medizinischen Chemie und <strong>de</strong>n gentechnologischen Verfahren sowie <strong>de</strong>r medizinischen<br />
Mikroskopie<br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme, <strong>de</strong>m Probentransport und <strong>de</strong>r Aufbereitung <strong>de</strong>r Proben sowie <strong>de</strong>r<br />
Durchführung von Funktionstesten <strong>de</strong>r Laboratoriumsmedizin am Patienten bei beson<strong>de</strong>rer<br />
Indikation<br />
? <strong>de</strong>r ärztlichen Auswertung <strong>de</strong>r Laborbefun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die speziellen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? die nuklearmedizinischen diagnostischen Verfahren (in-vitro-Diagnostik)<br />
? die allgemeine Hygiene, Toxikologie, Parasitologie, Tropen-, Arbeits- und Sozialmedizin<br />
? das Bluttransfusionswesen<br />
? die Gewinnung und Prüfung von Antigenen, Antiseren und Impfstoffen<br />
? die Pharmakokinetik und Pharmakodynamik (drug monitoring)<br />
21. Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie<br />
Definition:<br />
Das Gebiet Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie umfaßt die Laboratoriumsdiagnostik<br />
mikrobiell bedingter Erkrankungen und die Aufklärung ihrer epi<strong>de</strong>miologischen Zusammenhänge<br />
und Ursachen, die Unterstützung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Vorsorge, in <strong>de</strong>r Krankenbehandlung und im<br />
Öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärzte bei <strong>de</strong>r Diagnose von Infektionskrankheiten, ihrer<br />
Prophylaxe und Bekämpfung sowie bei <strong>de</strong>r mikrobiologischen Bewertung antimikrobieller Substanzen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie; angerechnet wer<strong>de</strong>n kann bis zu 1 Jahr<br />
Weiterbildung in Hygiene und Umweltmedizin.<br />
? 1 Jahr im Stationsdienst in Chirurgie o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong>.<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s, in <strong>de</strong>r Bakteriologie, Virologie, Parasitologie,<br />
Mykologie, Serologie und Immunologie<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese sowie klinischer Symptomatik, Diagnose, Verlauf und Therapie von<br />
Erkrankungen durch Mikroorganismen<br />
? <strong>de</strong>m Umgang mit verschie<strong>de</strong>nen Untersuchungsmaterialien einschließlich Abnahme, Transport<br />
und Aufbereitung<br />
? <strong>de</strong>r klinischen Mikrobiologie einschließlich mikroskopischer, biochemischer, immunologischer,<br />
molekularbiologischer Metho<strong>de</strong>n zum Nachweis von Bakterien, Viren, Parasiten und Pilzen<br />
? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n zum Anzüchten, Anreichern und Klonieren von Erregern
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 109 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Molekularbiologie zum Nachweis und zur Differenzierung von Bakterien,<br />
Viren, Parasiten und Pilzen in Körperflüssigkeiten und Geweben<br />
? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n zur Empfindlichkeitsbestimmung von Mikroorganismen und Viren gegen in <strong>de</strong>r<br />
Therapie verwendbarer Arzneimittel<br />
? <strong>de</strong>n diagnostischen Tierversuchen<br />
? <strong>de</strong>r Infektionsserologie und Immunologie einschließlich <strong>de</strong>r Metho<strong>de</strong>n zum Antikörpernachweis<br />
und <strong>de</strong>r Bestimmung von humoralen und zellulären Faktoren <strong>de</strong>s Abwehr- und Immunsystems<br />
? <strong>de</strong>n Bestimmungen zum Infektions- und Arbeitsschutz<br />
? <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong>rstellung, Befundauswertung, Archivierung und Statistik<br />
? <strong>de</strong>r internen und externen Qualitätskontrolle einschließlich <strong>de</strong>r Kontrolle und Überwachung <strong>de</strong>r<br />
Diagnose-, Meßgeräte und Analyseautomaten<br />
? <strong>de</strong>r Krankenhaushygiene und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie einschließlich <strong>de</strong>r Untersuchungen <strong>de</strong>r im<br />
Krankenhaus verwen<strong>de</strong>ten Speisen, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong> und Medikamente und <strong>de</strong>r<br />
Funktionskontrolle <strong>de</strong>r Sterilisation und Desinfektion<br />
? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n zur mikrobiologischen und virologischen Überwachung in Operations- und<br />
Intensivpflegebereichen und sonstigen Krankenhausbereichen<br />
? <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>s behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arztes<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die allgemeine Epi<strong>de</strong>miologie, einschließlich Krankenhaus- und Praxishygiene mit Kenntnis <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien<br />
22. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie<br />
Definition:<br />
Die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie umfaßt die Erkennung, die konservative und chirurgische<br />
Behandlung, die Prävention und die Rehabilitation <strong>de</strong>r Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen,<br />
Fehlbildungen und Formverän<strong>de</strong>rungen, die vom Zahn, vom Zahnhalteapparat, von <strong>de</strong>n<br />
Alveolarfortsätzen und vom harten Gaumen ausgehen, <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Kiefer, einschließlich<br />
chirurgischer Kieferorthopädie, <strong>de</strong>s Gaumens, <strong>de</strong>r Lippen, <strong>de</strong>s Naseneinganges, <strong>de</strong>s Oberkiefers<br />
und <strong>de</strong>s Jochbeins (Reposition und Fixation), <strong>de</strong>s Unterkiefers einschließlich <strong>de</strong>s Kiefergelenkes,<br />
<strong>de</strong>r vor<strong>de</strong>ren 2/3 <strong>de</strong>r Zunge, <strong>de</strong>r Mundhöhlenwandungen, <strong>de</strong>r Glandula submandibularis sowie <strong>de</strong>r<br />
Weichteile <strong>de</strong>s Gesichtsschä<strong>de</strong>ls, <strong>de</strong>r Glandula parotis, <strong>de</strong>r Lymphknoten, alles im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>n vorgenannten Erkrankungen, <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Nerven, die Korrekturen <strong>de</strong>s Mun<strong>de</strong>s<br />
und <strong>de</strong>s Mundbo<strong>de</strong>ns sowie <strong>de</strong>r Biß- und Kaufunktion, die Einglie<strong>de</strong>rung von Resektionsprothesen<br />
und an<strong>de</strong>rer prothetischer und orthopädischer Hilfsmittel, die gebietsbezogene Implantologie, die<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellen<strong>de</strong> und Plastische Chirurgie <strong>de</strong>r vorstehend aufgeführten Bereiche.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
4 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 2 ½ Jahre im Stationsdienst.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Chirurgie o<strong>de</strong>r 6 Monate<br />
Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
Neurochirurgie.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 110 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Entwicklungsgeschichte, Anatomie, Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik und<br />
Differentialdiagnostik <strong>de</strong>r Krankheiten <strong>de</strong>s Mun<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Kiefer, <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Hartgewebe<br />
und Weichteile <strong>de</strong>s Gesichts<br />
? <strong>de</strong>n Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Röntgendiagnostik <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu und Befun<strong>de</strong>rhebung von MRT und Szintigraphie<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Onkologie<br />
? <strong>de</strong>n Narkoseverfahren <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r lokalen und konservativen Therapie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r Indikation zu und<br />
Anwendung von implantologischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Durchführung von Infusionen und Transfusionen sowie in <strong>de</strong>r<br />
Schockbehandlung und Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Durchführung operativer Eingriffe <strong>de</strong>r Mund-, Kiefer- Gesichtschirurgie<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Nachbehandlung und Rehabilitation; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl<br />
selbständig durchgeführter operativer Eingriffe<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, <strong>de</strong>n gesetzlichen Auflagen<br />
bei <strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>n fachspezifischen Grundlagen <strong>de</strong>r Ernährungsmedizin, insbeson<strong>de</strong>re Son<strong>de</strong>nernährung<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Indikation und Anwendung chirurgisch-prothetischer und orthopädischer Hilfsmittel und<br />
Maßnahmen<br />
? das Gesichtswachstum, die Maße und ästhetischen Beziehungen <strong>de</strong>s Gesichts und<br />
Gesichtsschä<strong>de</strong>ls einschließlich <strong>de</strong>r Anfertigung von Mo<strong>de</strong>llen und Masken, <strong>de</strong>r<br />
Fernröntgenbildanalyse und Beurteilung von Photostataufnahmen und <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Untersuchungsergebnisse zur Indikationsstellung und Planung oberflächenverän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r<br />
Operationen<br />
? die endoskopischen Untersuchungs- und Behandlungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? die Durchführung von Laboruntersuchungen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
? 50 Infiltrations- und Leitungsanästhesien
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 111 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Dentoalveoläre Operationen<br />
150 Eingriffe, z.B.<br />
Entfernung verlagerter, frakturierter und luxierter Zähne und Zahnkeime durch Osteotomien,<br />
Entfernung von Fremdkörpern, Reimplantation und Fixation von luxierten und subluxierten<br />
Zähnen, Zahnkeimtransplantationen, Wurzelspitzenresektionen, trans<strong>de</strong>ntale Fixationen,<br />
enossale Implantationen, Zystostomien und Zystektomien, parodontal-chirurgische Eingriffe<br />
? Septische Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie<br />
100 Eingriffe, z.B.<br />
Extra- und intraorale Eröffnung von odontogenen Abszessen und Phlegmonen (z.B.<br />
Zungen-, Orbita- und Temporalabszesse, submandibuläre, parapharyngeale und<br />
retromaxilliäre Abzesse, Senkungsabzesse am Hals), Sequestrotomien,<br />
Kieferhöhlenoperationen, Kieferhöhlenempyem, Speichelsteinentfernungen,<br />
Gangschlitzungen, Speicheldrüsenexstirpationen<br />
? Mund-Kiefer-Gesichtsverletzungen<br />
70 Eingriffe, z.B.<br />
Primäre und sekundäre Wie<strong>de</strong>rherstellungschirurgie bei Gesichtsverletzungen,<br />
Gesichtswun<strong>de</strong>n und intraoralen Weichteilverletzungen, konservative und operative<br />
Behandlung von Alveolarfortsatz- und Kieferbrüchen mit Anlage von intra- und extraoralen<br />
Schienenverbän<strong>de</strong>n, operative Versorgung von zentralen, zentrolateralen und lateralen<br />
Mittelgesichtsbrüchen einschließlich <strong>de</strong>r Orbitawandung mit kraniofazialer und<br />
zygomatikomaxillärer Ruhigstellung, Durchführung von Osteosynthesen, primäre<br />
Knochentransplantation, Behandlung von kombinierten Weichteil- und<br />
Knochenverletzungen, Sekundärbehandlung von Verletzungsfolgen, einschließlich<br />
Osteotomien, Transplantationen und zugehöriger Maßnahmen, Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r<br />
Ausführungsgänge <strong>de</strong>r großen Speicheldrüsen, Enttrümmerung <strong>de</strong>r knöchernen Nervkanäle<br />
? Fehlbildungen im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich<br />
20 Eingriffe, z.B.<br />
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und sonstige Gesichtsfehlbildungen, kraniofaziale<br />
Fehlbildungen, Dysostosen (z.B. Dysostosis otomandibularis) Korrekturoperationen nach<br />
vorausgegangenen Spaltoperationen, primäre und sekundäre sprachverbessern<strong>de</strong><br />
Operationen, Zungenverkleinerung, sonstige Eingriffe bei intra- und extraoralen<br />
angeborenen Fehlbildungen, spaltbedingten Nasen<strong>de</strong>formitäten, Anophthalmie und<br />
Wachstumsstörungen<br />
? Kieferorthopädische Operationen und Kiefergelenkoperationen<br />
10 Eingriffe, z.B.<br />
Osteotomien bei angeborenen und erworbenen skelettalen Dysgnathien, maxilläre,<br />
mandibuläre und bimaxilläre Osteotomien einschließlich Schienen und Stützverbän<strong>de</strong>n,<br />
mo<strong>de</strong>llieren<strong>de</strong> Osteotomien, Segment- und Blockosteotomien <strong>de</strong>r Alveolarfortsätze und<br />
<strong>de</strong>r Kiefer, Kiefergelenk- und Ankyloseoperationen mit funktioneller Nachbehandlung<br />
? Präprothetische Chirurgie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 112 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
20 Eingriffe, z.B.<br />
Narbenhyperplasien, Lappenfibrome und Schlotterkämme, korrigieren<strong>de</strong> Eingriffe zur<br />
Beseitigung von Falten, Bän<strong>de</strong>rn und Exostosen, Mundvorhofplastik, Mundbo<strong>de</strong>nplastik,<br />
Tuberplastik, aufbauen<strong>de</strong> Alveolarkammplastik mit dazugehörigen Maßnahmen, wie<br />
Schleimhauttransplantationen, postoperativer prothetischer Sicherung <strong>de</strong>s<br />
Operationsergebnisses, enossale und praeepithetische Implantate, enossale<br />
Implantationen in Kombination mit aufbauen<strong>de</strong>n Osteoplastiken<br />
? Tumoren<br />
30 Tumoroperationen, z.B.<br />
Probeexzisionen, Schnellschnitte, Eingriffe bei Präkanzerosen, Exstirpation bei gutartigen<br />
und Radikaloperation bei bösartigen Geschwülsten <strong>de</strong>r Zunge, <strong>de</strong>r Mundschleimhaut, <strong>de</strong>r<br />
Lippen, <strong>de</strong>r Speicheldrüsen, <strong>de</strong>r zahnbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gewebe, <strong>de</strong>r Gesichtsschä<strong>de</strong>lknochen und<br />
<strong>de</strong>r Gesichtsweichteile, operative Eingriffe bei gut- und bösartigen Tumoren <strong>de</strong>r<br />
Speicheldrüsen und <strong>de</strong>r Gesichtsweichteile, Resektion bei Orbitatumoren mit Erhalt <strong>de</strong>s<br />
Bulbus oculi, Exenteratio orbitae, transorale und transfaziale Zugänge zur Schä<strong>de</strong>lbasis<br />
und zur oberen Halswirbelsäule, <strong>de</strong>r Kieferhöhlen einschließlich <strong>de</strong>r Radikalentfernung <strong>de</strong>r<br />
regionären submandibulären und Halslymphknoten, radikale und funktionelle Neckdissection,<br />
partielle und totale Glossektomien, Verödungsbehandlungen von<br />
Hämangiomen, Exstirpation von Naevi flammei und Naevi pigmentosi mit Hautersatz,<br />
plastische und wie<strong>de</strong>rherstellen<strong>de</strong> Maßnahmen im Zusammenhang mit Tumoroperationen<br />
? Periphere Gesichtsnerven im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich<br />
10 Eingriffe, z.B.<br />
Dekompression, Nervverlagerung, Neurolyse und Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r sensiblen und<br />
motorischen Nerven<br />
? Plastische und Wie<strong>de</strong>rherstellungschirurgie<br />
30 Eingriffe im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich auch bei mehrphasigen operativen Eingriffen,<br />
z.B.<br />
Transplantatbettvorbereitung, Anlegen o<strong>de</strong>r Umschneidung von Fern- und Nahlappen,<br />
Entnahme und Überpflanzen von Schleimhaut-, Vollhaut- und Spalthauttransplantaten,<br />
Knochen und Knorpel, Lappenwan<strong>de</strong>rung, Stielrücklagerung, plastischer Verschluß von<br />
oroantralen Verbindungen (Mundantrumfisteln)<br />
? Sonstige Eingriffe im Zusammenhang mit Mund-Kiefer-Gesichtsoperationen<br />
10 Eingriffe, z.B.<br />
Tracheotomie, Fremdkörperentfernung, Arterienfreilegung und -unterbindung, Freilegung<br />
und Unterbindung von Venen, direkte und indirekte Kathetereinführung im Karotisbereich,<br />
Gefäßersatz, vorbereiten<strong>de</strong> Eingriffe zur mikrochirurgischen Transplantation einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Präparierens von Gefäßanschlüssen<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 113 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
23. Nervenheilkun<strong>de</strong><br />
Definition:<br />
Die Nervenheilkun<strong>de</strong> umfaßt die Diagnostik, Prävention, nichtoperative Therapie und Rehabilitation<br />
bei Erkrankungen <strong>de</strong>s zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems sowie bei psychischen<br />
Erkrankungen o<strong>de</strong>r Störungen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 3 Jahre Neurologie, davon min<strong>de</strong>stens 2 Jahre im Stationsdienst<br />
? 3 Jahre Psychiatrie und Psychotherapie, davon min<strong>de</strong>stens 2 Jahre im Stationsdienst<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können auf die 3-jährige Weiterbildung in Neurologie 1 Jahr Weiterbildung<br />
im Gebiet Innere Medizin o<strong>de</strong>r 6 Monate Weiterbildung in Neurochirurgie o<strong>de</strong>r Neuropathologie<br />
o<strong>de</strong>r 6 Monate Tätigkeit in Neurophysiologie.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können auf die 3-jährige Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie 1<br />
Jahr Weiterbildung in Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie o<strong>de</strong>r 6 Monate<br />
Tätigkeit in Medizinpsychologie.<br />
? Je 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung in Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie kann bei einem<br />
nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Neuropathologie, pathologischer Neurophysiologie, Psychopathologie und<br />
Neuropsychologie<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Technik <strong>de</strong>r neurologischen und psychiatrischen Anamnese unter<br />
Einbeziehung psychopathologischer, biographischer, psychodynamischer und sozialer<br />
Gesichtspunkte<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Technik <strong>de</strong>r neurologischen und psychiatrischen Untersuchung einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Verhaltensbeobachtung und Exploration<br />
? <strong>de</strong>r Krankheitslehre und Differentialdiagnose neurologischer, psychiatrischer und<br />
gerontopsychiatrischer Krankheitsbil<strong>de</strong>r<br />
? <strong>de</strong>n psychodiagnostischen Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich standardisierter<br />
Befun<strong>de</strong>rhebung, Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen, Testverfahren und neuropsychologischer<br />
Diagnostik<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer<br />
Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Methodik und Befundbewertung neuroradiologischer Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur Psychotherapie<br />
? <strong>de</strong>r Definition von Behandlungszielen, <strong>de</strong>m Aufstellen eines Therapieplanes, <strong>de</strong>r differenzierten<br />
Indikation <strong>für</strong> verschie<strong>de</strong>ne Therapieverfahren wie Somato-, Sozio- und Psychotherapie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 114 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Somato- und Pharmakotherapie neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen<br />
? die Krankheits- und Rückfallverhütung, <strong>de</strong>r Optimierung <strong>de</strong>r Therapie unter Einbeziehung von<br />
Familie und sozialem Umfeld, <strong>de</strong>r Krisenintervention und Sucht- und Suizidprophylaxe<br />
? <strong>de</strong>r Rehabilitation einschließlich extramuraler, komplementärer Versorgungsstrukturen sowie<br />
multi-disziplinärer Team- und Gruppenarbeit mit Patientenangehörigen und insbeson<strong>de</strong>re mit<br />
Pflegepersonal und Sozialarbeitern<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong><br />
? das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel-und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfungsowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Anwendung von Rechtsvorschriften bei <strong>de</strong>r Unterbringung und Behandlung psychisch<br />
Kranker unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung <strong>de</strong>r ärztlichen Aufklärungs- und Schweigepflicht<br />
? <strong>de</strong>r psychiatrischen Begutachtung bei üblichen und typischen Fragestellungen in <strong>de</strong>r Straf-, Zivil-,<br />
Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit, einschließlich Personenrechtsfragen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Entwicklung, Anatomie, Physiologie und Biochemie <strong>de</strong>s Nervensystems und <strong>de</strong>r Muskulatur<br />
? die Humangenetik bei neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen und Störungen<br />
? die psychotherapeutischen Behandlungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? die Prävention, Gesundheitsberatung und -erziehung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung<br />
? <strong>de</strong>r Elektroenzephalographie bei 100 Patienten und Befundung <strong>de</strong>r<br />
Elektroenzephalogramme bei weiteren 800 Patienten<br />
? <strong>de</strong>r Elektromyographie bei 250 Patienten<br />
? <strong>de</strong>r Elektroneurographie bei 250 Patienten<br />
? <strong>de</strong>r visuell, somatosensibel und akustisch evozierten Potentiale bei 100 Patienten und<br />
Befundung <strong>de</strong>r evozierten Potentiale bei weiteren 600 Patienten<br />
? von 50 Punktionen <strong>de</strong>s Liquorraums<br />
Klinische Geriatrie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Nervenheilkun<strong>de</strong>
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 115 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Definition:<br />
Die Klinische Geriatrie umfaßt Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher<br />
und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter, die in beson<strong>de</strong>rem Maße<br />
zu dauern<strong>de</strong>n Behin<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r Selbständigkeit führen, unter Anwendung <strong>de</strong>r<br />
spezifischen geriatrischen Methodik in stationären Einrichtungen mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung größtmöglicher Selbständigkeit.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r Klinischen Geriatrie müssen zusätzlich zur<br />
Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und<br />
Behin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s höheren Lebensalters<br />
? <strong>de</strong>n speziellen geriatrisch relevanten diagnostischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r speziellen geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im<br />
biologisch fortgeschrittenen Lebensalter<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Stuhl- und Urininkontinenz<br />
? <strong>de</strong>n speziellen pharmakokinetischen Beson<strong>de</strong>rheiten und <strong>de</strong>r Dosierung von Arzneimitteln sowie<br />
<strong>de</strong>r Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen<br />
? <strong>de</strong>r altersadäquaten Ernährung und Diätetik<br />
? <strong>de</strong>n physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen<br />
? <strong>de</strong>r Reintegration zur Bewältigung <strong>de</strong>r Alltagsprobleme<br />
? <strong>de</strong>r Geroprophylaxe einschließlich <strong>de</strong>r Ernährungs- und Hygieneberatung<br />
? <strong>de</strong>r Sozialmedizin, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wie<strong>de</strong>reinglie<strong>de</strong>rung<br />
und <strong>de</strong>r Möglichkeiten teilstationärer Behandlung und externer Hilfen<br />
? <strong>de</strong>r Anleitung <strong>de</strong>s therapeutischen Teams<br />
? <strong>de</strong>n Einweisungsmodalitäten nach <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Grundlagen<br />
? <strong>de</strong>m Versicherungs- und Rentenwesen und Sozialhilfebereich<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Behandlung und Rehabilitation<br />
von 300 Patienten im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter unter Anwendung geriatrischer<br />
Metho<strong>de</strong>n.<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Nervenheilkun<strong>de</strong>
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 116 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
24. Neurochirurgie<br />
Definition:<br />
Die Neurochirurgie umfaßt die Erkennung und operative Behandlung von Erkrankungen,<br />
Verletzungen und Fehlbildungen <strong>de</strong>s zentralen Nervensystems und seiner Hüllen, <strong>de</strong>s peripheren<br />
und vegetativen Nervensystems sowie die entsprechen<strong>de</strong>n Voruntersuchungen, konservativen<br />
Behandlungsverfahren und die Rehabilitation.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre im Stationsdienst, einschließlich 6 Monate in <strong>de</strong>r nichtspeziellen neurochirurgischen<br />
Intensivmedizin.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Chirurgie o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r<br />
Neuropathologie o<strong>de</strong>r im Schwerpunkt Neuroradiologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s Diagnostische Radiologie<br />
o<strong>de</strong>r Orthopädie o<strong>de</strong>r 6 Monate Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r<br />
Augenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong>.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Neuroanatomie, Neurophysiologie, allgemeiner Neurologie, Neuropathologie, allgemeiner<br />
Psychopathologieund in <strong>de</strong>n klinischen und apparativen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Elektrodiagnostik und <strong>de</strong>r sonographischen Diagnostik <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Röntgendiagnostik einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r speziellen klinischen Diagnostik <strong>de</strong>r Krankheiten von Schä<strong>de</strong>l und Gehirn, Wirbelsäule und<br />
Rückenmark, peripheren Nerven, <strong>de</strong>s vegetativen Nervensystems und <strong>de</strong>s endokrinen Systems<br />
sowie <strong>de</strong>r Schmerzsyndrome<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung <strong>de</strong>r operativen und konservativen Behandlungen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r Vor- und Nachbehandlung sowie <strong>de</strong>r Rehabilitation; hierzu gehört<br />
eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r stereotaktischen Methodik <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r nichtspeziellen Intensivmedizin <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-<br />
Wie<strong>de</strong>rbelebung und <strong>de</strong>r Schocktherapie sowie <strong>de</strong>r Infusions- und Transfusionstherapie<br />
? <strong>de</strong>r Hirntoddiagnostik<br />
? <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n fachspezifischen Grundlagen in Ernährungsmedizin
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 117 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Onkologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie<br />
? die Neuroophthalmologie, - otologie, -orthopädie, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie<br />
? die Strahlenbiologie, Strahlentherapie am zentralen Nervensystem, Isotopendiagnostik und MRT<br />
? die Neuropädiatrie<br />
? die physikalische Therapie<br />
? die Durchführung von Laboruntersuchungen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
? 100 diagnostische Eingriffe, z.B. Myelographie, lumbale o<strong>de</strong>r ventrikuläre Liquordrainage<br />
mit o<strong>de</strong>r ohne Druckmessung, Nerv-, Muskel-, Wirbelsäulenbiopsie, stereotaktische<br />
Biopsien<br />
? 10 Eingriffe an peripheren und vegetativen Nerven, z.B. Verlagerung, Transplantation, Naht,<br />
Neurolyse, Tumorentfernung<br />
? 50 Eingriffe an lumbaler und thorakaler Wirbelsäule, z.B. Nervenwurzel-, Cauda- o<strong>de</strong>r<br />
Rückenmarks<strong>de</strong>kompression, einschließlich Wirbelsäulenverletzungen<br />
? 5 Eingriffe an <strong>de</strong>r zervikalen Wirbelsäule, z.B. Nervenwurzel- und<br />
Rückenmarks<strong>de</strong>kompression, Fusion mit o<strong>de</strong>r ohne Instrumentation einschließlich<br />
Wirbelsäulenverletzungen<br />
? 5 Eingriffe bei Tumoren <strong>de</strong>s Spinalkanals einschließlich intraduraler Tumoren<br />
? 40 Eingriffe bei Schä<strong>de</strong>l-, Hirnverletzungen, z.B. Impressionsfrakturen, fronto-basalen<br />
Liquorfisteln, intra- und extradurale akute und chronische Hämatome<br />
? 40 Eingriffe bei supra- und infratentoriellen raumfor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n intrazerebralen Prozessen,<br />
davon 25 bei Tumoren
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 118 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 5 Eingriffe bei Schmerzsyndromen, z.B. augmentative, <strong>de</strong>struieren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
Implantationsverfahren<br />
? 20 Eingriffe bei Schä<strong>de</strong>l-, Hirn- o<strong>de</strong>r spinalen Fehlbildungen, z.B. intrakorporale<br />
Liquorableitungen o<strong>de</strong>r Operationen bei Spaltmißbildungen<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Neurochirurgie<br />
<strong>Spezielle</strong> Neurochirurgische Intensivmedizin<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Neurochirurgische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und -behandlung<br />
von Patienten, <strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört<br />
sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt o<strong>de</strong>r aufrechterhalten wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Neurochirurgischen Intensivmedizin müssen<br />
zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung im Gebiet<br />
Neurochirurgie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei Langzeitbeatmung sowie <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Elektrotherapie <strong>de</strong>s Herzens<br />
? <strong>de</strong>n einschlägigen Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei o<strong>de</strong>r nach Operationen, Traumata und bei<br />
Organversagen einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte <strong>de</strong>r Intensivmedizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
75 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei komplizierten intensivmedizinischen<br />
Krankheitsverläufen bei neurochirurgischen Krankheitsbil<strong>de</strong>rn<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Neurochirurgie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 119 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
25. Neurologie<br />
Definition:<br />
Die Neurologie umfaßt die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation<br />
bei Erkrankungen <strong>de</strong>s zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, <strong>de</strong>r Muskulatur<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Myopathien und Myositi<strong>de</strong>n.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre Neurologie, davon 2 Jahre im Stationsdienst einschließlich 6 Monate in <strong>de</strong>r<br />
nichtspeziellen neurologischen Intensivmedizin.<br />
? 1 Jahr Psychiatrie und Psychotherapie im Stationsdienst<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können auf die Weiterbildung bis zu 1 Jahr Weiterbildung im Gebiet Innere<br />
Medizin o<strong>de</strong>r Neurochirurgie o<strong>de</strong>r im Schwerpunkt Neuroradiologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s Diagnostische<br />
Radiologie o<strong>de</strong>r 6 Monate Weiterbildung in Anatomie o<strong>de</strong>r bis zu 12 Monate Tätigkeit in<br />
Neuroanatomie o<strong>de</strong>r Neurophysiologie .<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Neurologie<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Physiologie und Biochemie <strong>de</strong>s zentralen, peripheren und vegetativen<br />
Nervensystems sowie <strong>de</strong>r Muskulatur<br />
? <strong>de</strong>r Neuropathologie, pathologische Neurophysiologie, Psychopathologie und Neuropsychologie<br />
? <strong>de</strong>r neurologisch-psychiatrischen Genetik<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Technik <strong>de</strong>r neurologischen und <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n psychiatrischen<br />
Anamneseerhebung einschließlich <strong>de</strong>r biographischen und sozialen Anamnese<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Technik <strong>de</strong>r neurologischen und <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n psychiatrischen<br />
Untersuchungen einschließlich <strong>de</strong>r Methodik <strong>de</strong>r psychiatrischen Exploration<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Technik <strong>de</strong>r neurologischen Behandlungsverfahren einschließlich<br />
? <strong>de</strong>r Akutversorgung neurologischer Erkrankungen sowie <strong>de</strong>r Verfahren, Techniken und<br />
Möglichkeiten neurologischer Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>r nichtspeziellen Intensivmedizin <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Durchführung <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Punktionsmetho<strong>de</strong>n; hierzu gehört <strong>de</strong>r<br />
Nachweis einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Eingriffe<br />
? <strong>de</strong>n fachspezifischen Grundlagen <strong>de</strong>r Ernährungsmedizin<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 120 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Methodik und Befundbewertung neuroradiologischer Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Durchführung und Befundung <strong>de</strong>r Methodik <strong>de</strong>r evozierten Potentiale und<br />
<strong>de</strong>r Elektroenzephalographie sowie <strong>de</strong>r kortikalen Magnetstimulation<br />
? <strong>de</strong>r Elektrodiagnostik von Muskeln und peripheren Nerven<br />
? <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Indikation zu operativen Behandlungen in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n da<strong>für</strong> zuständigen Ärzten<br />
? <strong>de</strong>r Indikation zu soziotherapeutischen Maßnahmen einschließlich chronischer Verläufe<br />
? <strong>de</strong>r Hirntoddiagnostik<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung, einschließlich <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Gerichtsbarkeit, insbeson<strong>de</strong>re bei<br />
Personenrechtsfragen<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r Strahlenbiologie und Isotopenphysik<br />
? die Isotopendiagnostik und MRT<br />
? die Durchführung von Laboruntersuchungen<br />
Hierzu gehören aus <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie<br />
1. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r <strong>de</strong>skriptiven Erfassung <strong>de</strong>s psychopathologischen Befun<strong>de</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Erhebung <strong>de</strong>r<br />
biographischen und sozialen Anamnese<br />
? <strong>de</strong>r Psychopathologie organischer Erkrankungen und Störungen <strong>de</strong>s zentralen Nervensystems<br />
? <strong>de</strong>r psychiatrischen Nosologie und Klassifikation<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Therapie psychiatrischer Notfälle einschließlich <strong>de</strong>r Therapie mit<br />
Psychopharmaka<br />
? <strong>de</strong>r klinischen Psychiatrie soweit dies <strong>für</strong> die Differentialdiagnose neurologischer Erkrankungen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
? <strong>de</strong>n psychotherapeutischen Einzel- und Gruppenverfahren soweit diese <strong>für</strong> die Therapie<br />
neurologischer Erkrankungen erfor<strong>de</strong>rlich sind<br />
? <strong>de</strong>r allgemeinen und speziellen Psychopathologie<br />
? <strong>de</strong>n psychologischen Testverfahren und <strong>de</strong>ren Bewertung<br />
? <strong>de</strong>n Verlaufsformen psychischer Erkrankungen und Störungen einschließlich chronischer<br />
Verläufe, soweit dies <strong>für</strong> die Diagnose und Therapie neurologischer Erkrankungen erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist<br />
? <strong>de</strong>r psychiatrischen Begutachtung, soweit dies zur Differentialdiagnose neurologischer<br />
Erkrankungen erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 50 Punktionen <strong>de</strong>s Liquorraums
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 121 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Elektroenzephalographie bei 100 Patienten und Befundung <strong>de</strong>r<br />
Elektroenzephalogramme bei weiteren 800 Patienten<br />
? <strong>de</strong>r Elektromyographie bei 250 Patienten<br />
? <strong>de</strong>r Elektroneurographie bei 250 Patienten<br />
? <strong>de</strong>r visuell, somatosensibel und akustisch evozierten Potentiale bei 100 Patienten und<br />
Befundung <strong>de</strong>r evozierten Potentiale bei weiteren 600 Patienten<br />
? vegetativen Funktionstests<br />
? Schellongtest 20 Untersuchungen<br />
? Schweißsekretionstest 10 Untersuchungen<br />
? Analyse <strong>de</strong>r Ruheherzfrequenzvariation 10 Untersuchungen<br />
? Pharmakologische Pupillenreflextestungen 10 Untersuchungen<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von Funktionsanalysen<br />
? bei peripheren und zentralen Bewegungsstörungen bei 50 Patienten<br />
? bei Sprach- und Sprechstörungen bei 30 Patienten<br />
1. Klinische Geriatrie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Neurologie<br />
Definition:<br />
Die Klinische Geriatrie umfaßt Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher<br />
und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter, die in beson<strong>de</strong>rem Maße<br />
zu dauern<strong>de</strong>n Behin<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r Selbständigkeit führen, unter Anwendung <strong>de</strong>r<br />
spezifischen geriatrischen Methodik in stationären Einrichtungen mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung größtmöglicher Selbständigkeit.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r Klinischen Geriatrie müssen zusätzlich zur<br />
Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und<br />
Behin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s höheren Lebensalters<br />
? <strong>de</strong>n speziellen geriatrisch relevanten diagnostischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r speziellen geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im<br />
biologischfortgeschrittenen Lebensalter<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Stuhl- und Urininkontinenz<br />
? <strong>de</strong>n speziellen pharmakokinetischen Beson<strong>de</strong>rheiten und <strong>de</strong>r Dosierung von Arzneimitteln sowie<br />
<strong>de</strong>r Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen<br />
? <strong>de</strong>r altersadäquaten Ernährung und Diätetik<br />
? <strong>de</strong>n physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen<br />
? <strong>de</strong>r Reintegration zur Bewältung <strong>de</strong>r Alltagsprobleme<br />
? <strong>de</strong>r Geroprophylaxe einschließlich <strong>de</strong>r Ernährungs- und Hygieneberatung<br />
? <strong>de</strong>r Sozialmedizin, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wie<strong>de</strong>reinglie<strong>de</strong>rung<br />
und <strong>de</strong>r Möglichkeiten teilstationärer Behandlung und externer Hilfen<br />
? <strong>de</strong>r Anleitung <strong>de</strong>s therapeutischen Teams<br />
? <strong>de</strong>n Einweisungsmodalitäten nach <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Grundlagen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 122 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>m Versicherungs- und Rentenwesen und Sozialhilfebereich<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Diagnostik, Behandlung und<br />
Rehabilitation von 300 Patienten im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter unter Anwendung<br />
geriatrischer Metho<strong>de</strong>n.<br />
2. <strong>Spezielle</strong> Neurologische Intensivmedizin<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Neurologische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und -behandlung von,<br />
<strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch<br />
intensive therapeutische Verfahren unterstützt o<strong>de</strong>r aufrechterhalten wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Neurologischen Intensivmedizin müssen zusätzlich<br />
zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r<br />
Neurologie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei Langzeitbeatmung, sowie <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>n einschlägigen Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei neurologischen Erkrankungen sowie bei Organversagen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die betrieblichen, organisatorischen sowie<br />
rechtlichen und ethischen Aspekte <strong>de</strong>r Intensivmedizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
75 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle komplizierter intensivmedizinischer<br />
Krankheitsverläufe bei neurologischen Krankheitsbil<strong>de</strong>rn<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Neurologie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 123 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
26. Neuropathologie<br />
Definition:<br />
Die Neuropathologie umfaßt die Beratung und Unterstützung <strong>de</strong>r in Vorsorge und<br />
Krankenbehandlung tätigen Ärzte bei <strong>de</strong>r Erkennung <strong>de</strong>r Krankheiten <strong>de</strong>s Nervensystems und <strong>de</strong>r<br />
Skelettmuskulatur sowie ihrer Ursachen, bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>s Krankheitsverlaufes und bei <strong>de</strong>r<br />
Bewertung therapeutischer Maßnahmen durch die Beurteilung übersandten morphologischen<br />
Untersuchungsgutes o<strong>de</strong>r durch die Obduktion <strong>de</strong>s Nervensystems, auch bei<br />
versicherungsmedizinischen Zusammenhangsfragen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 3 Jahre Neuropathologie<br />
? 2 Jahre Pathologie<br />
? 1 Jahr Anatomie o<strong>de</strong>r Neurochirurgie o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r im Schwerpunkt Neuroradiologie<br />
<strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s Diagnostische Radiologie o<strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie o<strong>de</strong>r 1 Jahr<br />
Weiterbildung in Neuropädiatrie<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r bioptischen Tätigkeit und <strong>de</strong>r Obduktionstätigkeit; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl<br />
selbständig durchgeführter Obduktionen einschließlich neurohistologischer Untersuchungen und<br />
epikritischer Auswertungen<br />
? <strong>de</strong>n speziellen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl<br />
selbständig durchgeführter histochemischer, elektronenmikroskopischer und neurozytologischer<br />
und molekularbiologischer Untersuchungen sowie epikritischer Auswertungen<br />
? <strong>de</strong>r klinisch experimentellen o<strong>de</strong>r vergleichen<strong>de</strong>n Anatomie und Pathologie <strong>de</strong>s Nervensystems<br />
? <strong>de</strong>n mikroskopisch-anatomischen Techniken<br />
? <strong>de</strong>r photographischen Dokumentation<br />
? <strong>de</strong>r Asservierung von Untersuchungsgut <strong>für</strong> ergänzen<strong>de</strong> Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 124 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 300 Sektionen von Gehirnen und Rückenmarkspräparaten, Spinalganglien, peripheren<br />
Nervenanteilen und Skelettmuskulatur<br />
? <strong>de</strong>r bioptischen Tätigkeit von 1.000 Fällen<br />
? <strong>de</strong>r morphologischen Diagnostik, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Immunhistochemie, <strong>de</strong>r<br />
Histochemie, <strong>de</strong>r Liquorzytologie, <strong>de</strong>r Elektronenmikroskopie, <strong>de</strong>r Morphometrie, <strong>de</strong>r<br />
Gewebekultur und <strong>de</strong>r Molekularbiologie von 1.000 Fällen<br />
27. Nuklearmedizin<br />
Definition:<br />
Die Nuklearmedizin umfaßt die Anwendung radioaktiver Substanzen und kernphysikalischer<br />
Verfahren in <strong>de</strong>r Medizin zur Funktions- und Lokalisationsdiagnostik sowie offener Radionukli<strong>de</strong> in<br />
<strong>de</strong>r Therapie und <strong>de</strong>n Strahlenschutz mit seinen physikalischen, biologischen und medizinischen<br />
Grundlagen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre Nuklearmedizin; angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in<br />
Diagnostischer Radiologie.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung in einem Gebiet mit stationärer Patientenversorgung.<br />
? 2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik einschließlich <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Symptomatologie<br />
von Erkrankungen, die <strong>de</strong>r nuklearmedizinischen Diagnostik o<strong>de</strong>r Therapie zugängig sind<br />
? <strong>de</strong>r Radiochemie und <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Immunologie und Radiopharmakologie<br />
? <strong>de</strong>r Meßtechnik einschließlich Befundanalyse, Datenverarbeitung und Qualitätssicherung<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen Planung unter Berücksichtigung von Dosisberechnung und Strahlenschutz<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie, soweit sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Ergänzung nuklearmedizinischer<br />
Untersuchungen indiziert ist; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
sonographischer Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Funktions- und Lokalisationsdiagnostik von Organen, Geweben und Systemen einschließlich<br />
in-vitro-Verfahren mit Befund<strong>de</strong>utung und Behandlungsvorschlägen; hierzu gehört eine<br />
Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur Therapie mit <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Kombination mit an<strong>de</strong>ren Behandlungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Durchführung <strong>de</strong>r Therapieverfahren; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl<br />
selbständig durchgeführter Behandlungen<br />
? <strong>de</strong>r Dosisberechnung einschließlich <strong>de</strong>r dosimetrischen Untersuchungen während <strong>de</strong>r Therapie<br />
? <strong>de</strong>r stationären Versorgung <strong>de</strong>r mit offenen radioaktiven Substanzen behan<strong>de</strong>lten Patienten<br />
sowie radioaktiv kontaminierter Personen<br />
? <strong>de</strong>m Strahlenschutz<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka (Pharmakokinetik, Wechsel- und<br />
Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch Kosten-Nutzen-Relation),<br />
Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei <strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung<br />
und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n ethischen Grundsätzen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 125 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Strahlenbiologie und Strahlenphysik<br />
? <strong>de</strong>n Strahlenschutz <strong>für</strong> die allgemeine Bevölkerung einschließlich <strong>de</strong>r hierzu erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Meßtechniken, Dosisabschätzungen und Kommunikationsverfahren mit hier<strong>für</strong> verantwortlichen<br />
Instanzen<br />
? die speziellen diagnostischen Verfahren mittels Positronen-Emissionstomographie,<br />
Fluoreszenzmessung und -szintigraphie sowie weitere kernphysikalische Verfahren<br />
? die MRT und Kernspektroskopie<br />
? die Stoffwechseluntersuchungen mit stabilen Nukli<strong>de</strong>n<br />
? die fachspezifischen Grundlagen <strong>de</strong>r Ernährungsmedizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständig durchgeführte nuklearmedizinische Untersuchungen, von <strong>de</strong>nen wenigstens 10<br />
% in tomographischer Technik (SPECT/PET) durchzuführen sind<br />
? Zentralnervensystem 250<br />
? Skelett- und Gelenksystem 750<br />
? kardio-vaskuläres System 400<br />
? Respirationssystem 200<br />
? Gastrointestinaltrakt einschließlich <strong>de</strong>r Anhangsdrüsen 200<br />
? Urogenitalsystem 300<br />
? endokrine Organe 800<br />
? hämatopoetisches und lymphatisches System 50<br />
? einschließlich allgemeiner Onkologie und<br />
? Entzündungsdiagnostik<br />
? Bindungsanalyse bei 10 Verfahren in je 30 Ansätzen mit radioaktiver o<strong>de</strong>r analoger<br />
Markierung<br />
? Selbständig durchgeführte Therapieverfahren <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r<br />
therapieplanen<strong>de</strong>n Dosimetrie, <strong>de</strong>r Therapiekontrollen und <strong>de</strong>r Nachsorge bei<br />
? 80 Patienten mit benignen Schilddrüsenerkrankungen<br />
? 20 Patienten mit Malignomen <strong>de</strong>r Schilddrüse<br />
? 20 Patienten mit soli<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r systemischen malignen Tumoren und/o<strong>de</strong>r benignen<br />
Erkrankungen, z.B. <strong>de</strong>r Gelenke<br />
28. Öffentliches Gesundheitswesen<br />
Die Anerkennung <strong>für</strong> das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen wird nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />
entsprechen<strong>de</strong>n staatlichen Vorschriften erteilt.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 126 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
29. Orthopädie<br />
Definition:<br />
Die Orthopädie umfaßt die Prävention, Erkennung und Behandlung von angeborenen und<br />
erworbenen Formverän<strong>de</strong>rungen und Funktionsstörungen, Erkrankungen, Verletzungen und<br />
Verletzungsfolgen <strong>de</strong>r Stütz- und Bewegungsorgane und die Rehabilitation.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 5 Jahre Orthopädie, davon min<strong>de</strong>stens 4 Jahre im Stationsdienst; hierauf angerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
können 6 Monate Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r Pathologie. Die<br />
Anrechnungsfähigkeit entfällt, wenn ein Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt <strong>de</strong>r Orthopädie<br />
abgeleistet wur<strong>de</strong>. Auf die Weiterbildungszeit wird eine Weiterbildung im Schwerpunkt von nicht<br />
mehr als 1 Jahr angerechnet.<br />
? 1 Jahr Chirurgie im Stationsdienst<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r<br />
Neurochirurgie .<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Das letzte Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung muß in <strong>de</strong>r Orthopädie abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Orthopädie<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von angeborenen und erworbenen<br />
Formverän<strong>de</strong>rungen und Funktionsstörungen, Erkrankungen, Verletzungen und<br />
Verletzungsfolgen <strong>de</strong>r Stütz- und Bewegungsorgane, auch unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten dieser Erkrankungen im höheren Lebensalter<br />
? <strong>de</strong>n speziellen Untersuchungstechniken <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>s orthopädischen<br />
Anteiles <strong>de</strong>r gesetzlichen Früherkennungsmaßnahmen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen Radiologie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu und Befundbewertung von CT, MRT, Szintigraphie und Angiographie<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r konservativen und operativen Therapie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r selbständigen<br />
Durchführung einer Min<strong>de</strong>stzahl <strong>de</strong>r üblichen nichtspeziellen orthopädischen Operationen sowie<br />
die Mitwirkung bei Operationen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r physikalischen Therapie und <strong>de</strong>r Krankengymnastik einschließlich funktioneller und<br />
entwicklungsphysiologischer Übungsbehandlungen sowie <strong>de</strong>r Beschäftigungs- und<br />
Arbeitstherapie<br />
? <strong>de</strong>r Schulung <strong>de</strong>s Gebrauchs orthopädischer und an<strong>de</strong>rer Hilfsmittel<br />
? <strong>de</strong>r technischen Orthopädie<br />
? <strong>de</strong>r orthopädischen Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong>
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 127 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>n gebietsbezogenen Gefäßerkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung und Schockbehandlung<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die chirurgisch-operativen Fertigkeiten einschließlich <strong>de</strong>r chirurgischen Intensivmedizin<br />
? die Chirotherapie und Sportmedizin<br />
? die Arbeits- und Sozialmedizin<br />
? die Durchführung von Laboruntersuchungen<br />
? die neurologische Diagnostik<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Schultergürtel, Arm, Hand<br />
? 60 Eingriffe, davon<br />
? 30 Weichteileingriffe an Haut, Muskeln, Sehnen und Nerven einschließlich<br />
Wundversorgungen<br />
? 10 Eingriffe an <strong>de</strong>n Knochen einschließlich Osteosynthese mit innerer und äußerer<br />
Fixation sowie Amputationen<br />
? 20 Eingriffe an Gelenken einschließlich Endoskopien, Endoprothesen und<br />
Synovektomien<br />
Becken, Bein, Fuß<br />
? 180 Eingriffe, davon<br />
? 35 Weichteileingriffe einschließlich Wundversorgung an Haut, Muskeln, Sehnen und<br />
Nerven<br />
? 50 Eingriffe an <strong>de</strong>n Knochen einschließlich Osteosynthese mit innerer und äußerer<br />
Fixation und Amputationen<br />
? 95 Eingriffe an Gelenken einschließlich Endoskopien, Endoprothesen, Synovektomien<br />
Wirbelsäule
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 128 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 10 Eingriffe, z.B. ge<strong>de</strong>ckte und offene Biopsien, Resektionen, Exzisionen,<br />
Herdausräumungen, Fusionen, Dekompressionen, Osteotomien sowie ge<strong>de</strong>ckte und offene<br />
Eingriffe an <strong>de</strong>n Bandscheiben und operative Frakturbehandlung<br />
Konservative Behandlung<br />
? 50 konservative Behandlungen von Frakturen und Luxationen einschließlich Repositionen<br />
? Mitwirkung bei 100 Eingriffen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>, davon<br />
? 30 Eingriffe an Wirbelsäule, Gliedmaßen, Hand<br />
? 60 diagnostische und therapeutische endoskopische Verfahren<br />
? 10 plastisch-orthopädische Operationen<br />
Schwerpunkt Rheumatologie<br />
Schwerpunkte in <strong>de</strong>r Orthopädie<br />
Definition:<br />
Die Rheumatologie umfaßt die Diagnostik und operative Therapie bei rheumatischen<br />
Erkrankungen sowie die physikalische Therapie und Rehabilitation.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 Jahr im Stationsdienst.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung im Schwerpunkt Rheumatologie <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s Innere Medizin o<strong>de</strong>r 6 Monate Tätigkeit in einer Abteilung <strong>für</strong> Physikalische Therapie.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis beson<strong>de</strong>rer Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n pathophysiologischen und pathologisch-anatomischen Grundlagen <strong>de</strong>r Gelenk-,<br />
Wirbelsäulen- und Weichteilmanifestationen <strong>de</strong>r entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und<br />
<strong>de</strong>ren Epi<strong>de</strong>miologie<br />
? <strong>de</strong>r Symptomatologie und Diagnostik <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Sonographie <strong>de</strong>s Schwerpunktes sowie <strong>de</strong>r Indikation und Beurteilung an<strong>de</strong>rer bildgeben<strong>de</strong>r<br />
Verfahren und <strong>de</strong>r Indikation zu und Bewertung von einschlägigen Laboruntersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r mikroskopischen Untersuchung <strong>de</strong>r Synovialflüssigkeit<br />
? <strong>de</strong>r Bewertung histopathologischer Befun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n speziellen konservativen Behandlungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schwerpunktes einschließlich<br />
Lagerung, Orthesen, Schienen- und Apparatetechnik sowie Gelenkinjektionen<br />
? <strong>de</strong>r physikalischen Therapie einschließlich Krankengymnastik, Beschäftigungs- und<br />
Arbeitstherapie<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung rheuma-orthopädischer Operationen; hierzu gehört eine<br />
Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Eingriffe<br />
? <strong>de</strong>r Arbeits- und Sozialmedizin, sowie im Versicherungs-, Fürsorge- und Rentenwesen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 129 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 15 Synovektomien an großen Gelenken<br />
? 25 Synovektomien an kleinen Gelenken (je Gelenk)<br />
? 5 Arthro<strong>de</strong>sen<br />
? 20 Gelenkersatzoperationen<br />
? 10 Resektionsarthroplastiken<br />
? 10 Eingriffe an Sehnen, Nerven o<strong>de</strong>r an Sehnenschei<strong>de</strong>n (je Eingriff)<br />
? 30 Weichteileingriffe, z.B. Bursektomien, Entfernung von Rheumaknoten, Probeexzisionen<br />
aus Haut, Muskeln, Synovialis sowie bei Arthroskopien durchgeführte Probeexzisionen<br />
<strong>Spezielle</strong> Orthopädische Chirurgie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Orthopädie<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Orthopädische Chirurgie umfaßt die Operationen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong> bei<br />
angeborenen und erworbenen Formverän<strong>de</strong>rungen und Funktionsstörungen sowie Erkrankungen,<br />
Verletzungen und Verletzungsfolgen <strong>de</strong>r Stütz- und Bewegungsorgane.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs.1 im Stationsdienst.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r speziellen orthopädischen Chirurgie muß zusätzlich zur<br />
Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter spezieller Eingriffe an <strong>de</strong>r Wirbelsäule und <strong>de</strong>n<br />
Gliedmaßen, einschließlich solcher an <strong>de</strong>r Hand<br />
? <strong>de</strong>n diagnostischen und therapeutischen endoskopischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r plastisch-orthopädischen Operationen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Wirbelsäule, Gliedmaßen, Hand<br />
? 140 Große Eingriffe, davon<br />
? 20 Bandscheibenoperationen<br />
? 5 Spondylo<strong>de</strong>sen<br />
? 20 Umstellungsosteotomien<br />
? 10 offene Repositionen<br />
? 70 Endoprothesen<br />
? 5 Acetabulo-Plastiken<br />
? 10 Tumorresektionen<br />
Diagnostische und therapeutische endoskopische Verfahren<br />
? 180 Große Eingriffe, davon<br />
? 75 arthroskopische Operationen <strong>de</strong>r Meniskuschirurgie,<br />
? 25 arthroskopische Synovektomien<br />
? 35 arthroskopische Ban<strong>de</strong>rsatzoperationen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 130 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 45 Schulterarthroskopien einschließlich Limbusrefixation und Akromioplastiken<br />
Plastisch-orthopädische Operationen<br />
? 15 Große Eingriffe, davon<br />
? 10 größere Hautverpflanzungen gffls. einschließlich mikroskopischer Technik zur<br />
Deckung von Weichteil<strong>de</strong>fekten<br />
? 5 Tumorresektionen<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Orthopädie<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche<br />
über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Labors<br />
<strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
30. Pathologie<br />
Definition:<br />
Die Pathologie umfaßt die Beratung und Unterstützung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Vorsorge und in <strong>de</strong>r<br />
Krankenbehandlung tätigen Ärzte bei <strong>de</strong>r Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, bei <strong>de</strong>r<br />
Überwachung <strong>de</strong>s Krankheitsverlaufes, bei <strong>de</strong>r Bewertung therapeutischer Maßnahmen durch die<br />
Beurteilung übersandten morphologischen Untersuchungsguts o<strong>de</strong>r durch Obduktion, auch bei<br />
versicherungsmedizinischen Zusammenhangsfragen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 5 Jahre Pathologie; angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Anatomie o<strong>de</strong>r<br />
Neuropathologie o<strong>de</strong>r Rechtsmedizin<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung ist in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Augenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Chirurgie o<strong>de</strong>r<br />
Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Haut- und<br />
Geschlechtskrankheiten o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Klinische<br />
Pharmakologie o<strong>de</strong>r Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie o<strong>de</strong>r Neurochirurgie o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r<br />
Orthopädie o<strong>de</strong>r Urologie abzuleisten .<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r pathologischen Anatomie, beson<strong>de</strong>rs im Obduktionswesen einschließlich <strong>de</strong>r speziellen<br />
Präparations- und Nachweismetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r makroskopischen und mikroskopischen Diagnostik<br />
? einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Obduktionen einschließlich histologischer<br />
Untersuchungen und epikritischer Auswertungen<br />
? <strong>de</strong>r Asservierung <strong>für</strong> ergänzen<strong>de</strong> Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Herrichtung von obduzierten Leichen und <strong>de</strong>r Konservierung von Leichen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 131 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>n Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r Entnahme morphologischen Materials <strong>für</strong> histologische und zytologische Untersuchungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r technischen Bearbeitung, <strong>de</strong>r Färbung sowie <strong>de</strong>r<br />
Apparatekun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen Histopathologie; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
histopathologischer Untersuchungen aus verschie<strong>de</strong>nen <strong>Gebiete</strong>n <strong>de</strong>r Medizin sowie eine<br />
Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Schnellschnittuntersuchungen<br />
? <strong>de</strong>n speziellen Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r morphologischen Diagnostik einschließlich <strong>de</strong>r Immunhistochemie<br />
und Morphometrie<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen Zytopathologie; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
Untersuchungen an zytologischen Präparaten aus verschie<strong>de</strong>nen <strong>Gebiete</strong>n <strong>de</strong>r Medizin<br />
? <strong>de</strong>r photografischen Dokumentation<br />
? <strong>de</strong>r interdisziplinären ärztlichen Zusammenarbeit und <strong>de</strong>r Durchführung von klinischpathologischen<br />
Konferenzen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Grundzüge <strong>de</strong>r Operationstechniken<br />
? die Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Molekularpathologie in <strong>de</strong>r Histo- und Zytopathologie und<br />
Zytogenetik<br />
? die Elektronenmikroskopie<br />
? die Dokumentation und Statistik<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
Selbständige Durchführung von<br />
? 300 Obduktionen einschließlich Obduktionen aus <strong>de</strong>r perinatalen und postnatalen<br />
Perio<strong>de</strong>, <strong>de</strong>m Kin<strong>de</strong>s- und Greisenalter<br />
? 15.000 histologischen Präparaten, davon 500 bioptischen Schnelluntersuchungen<br />
? 6.000 Präparaten <strong>de</strong>r gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie<br />
? 4.000 Präparaten extragynäkologischer Zytologie in <strong>de</strong>n unterschiedlichen Formen <strong>de</strong>r<br />
Materialgewinnung wie Sputum, Feinna<strong>de</strong>lpunktion und <strong>de</strong>r Aufbereitung wie Ausstrich,<br />
Schnittpräparat, Kontakt- (Imprint-) Zytologie<br />
Molekularpathologie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Pathologie<br />
Definition:<br />
Die Molekularpathologie umfaßt die Durchführung molekularbiologischer Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
an einem vom Pathologen nach <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n mikroskopischen Bild ausgewählten Zell- und<br />
Gewebsmaterial.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
1 Jahr Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Molekularpathologie während <strong>de</strong>r Weiterbildung im<br />
Gebiet Pathologie.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 132 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Polymerase-Ketten-Reaktion und <strong>de</strong>r Analyse <strong>de</strong>r Amplifikationsprodukte in 250 Fällen an<br />
Paraffin- und Gefriermaterial<br />
? <strong>de</strong>r in-situ-Hybridisierung in 250 Fällen an Paraffin- und Gefriermaterial<br />
31. Pharmakologie und Toxikologie<br />
Definition:<br />
Das Gebiet Pharmakologie und Toxikologie umfaßt die Erforschung von Arzneimittelwirkungen und<br />
Vergiftungen im Tierexperiment und am Menschen einschließlich <strong>de</strong>r Untersuchungen von<br />
Resorption, Verteilung, chemischen Verän<strong>de</strong>rungen im Organismus und Elimination, die Mitarbeit<br />
bei <strong>de</strong>r Entwicklung und Anwendung neuer Pharmaka sowie bei <strong>de</strong>r Bewertung ihres<br />
therapeutischen Nutzens, die Beratung von Ärzten in <strong>de</strong>r Arzneitherapie und bei Vergiftungsfällen<br />
sowie die Stellungnahme zu pharmakologischen und toxikologischen Fragen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre in <strong>de</strong>r experimentellen Pharmakologie und Toxikologie; angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis<br />
zu 1 Jahr Weiterbildung in Biochemie o<strong>de</strong>r Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie o<strong>de</strong>r<br />
Pathologie o<strong>de</strong>r Physiologie o<strong>de</strong>r ein 6 Monate Klinische Pharmakologie o<strong>de</strong>r bis zu 1 Jahr<br />
Tätigkeit in Biophysik o<strong>de</strong>r Chemie (einschließlich pharmazeutische Chemie) o<strong>de</strong>r<br />
physikalischer Chemie o<strong>de</strong>r Physik.<br />
? 1 Jahr klinisch-pharmakologische Forschung<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r<br />
? allgemeinen Pharmakologie<br />
? speziellen Pharmakologie<br />
? medizinisch wichtigen Gifte und <strong>de</strong>ren Antidoten<br />
? biometrischen Metho<strong>de</strong>n<br />
? Analyse und Bewertung pharmakologischer und toxikologischer Wirkungen am Menschen<br />
? Gesetze und Verordnungen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Umgang mit Arzneimitteln<br />
? <strong>de</strong>r praktischen Tätigkeit <strong>de</strong>r<br />
? Technik <strong>de</strong>r tierexperimentellen Forschung<br />
? experimentellen Erzeugung von Krankheitszustän<strong>de</strong>n beim Tier<br />
? biologischen Test- und Standardisierungsverfahren<br />
? wichtigsten enzymatischen Arbeitsmetho<strong>de</strong>n<br />
? in <strong>de</strong>r Pharmakologie gebräuchlichen chemischen Extraktions-, Isolierungs- und<br />
Nachweisverfahren<br />
? einschließlich physikalisch und physikalisch-chemischer Meßmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die<br />
? Züchtung, Haltung und Ernährung von Laboratoriumstieren<br />
? Isotopentechnik einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? Grundzüge <strong>de</strong>r Histologie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 133 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Grundzüge <strong>de</strong>r elektrophysiologischen Metho<strong>de</strong>n<br />
? Stoffe, die als unvermeidbare Rückstän<strong>de</strong> vorkommen o<strong>de</strong>r wegen spezieller Wirkungen<br />
zugesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
32. Phoniatrie und Pädaudiologie<br />
Definition:<br />
Das Gebiet Phoniatrie und Pädaudiologie umfaßt Erkrankungen und Störungen <strong>de</strong>r Stimme, <strong>de</strong>r<br />
Sprache und <strong>de</strong>s Sprechens sowie kindliche Hörstörungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r anatomischen,<br />
physiologischen, diagnostischen und therapeutischen Grundlagen <strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong><br />
und <strong>de</strong>r Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> und Stomatologie<br />
einschließlich Erkenntnissen aus Linguistik, Phonetik, Psychologie, Verhaltenswissenschaften,<br />
Pädagogik, Akustik, Kommunikationswissenschaften zur Berücksichtigung <strong>de</strong>r ärztlichen<br />
Versorgung von Kranken mit Störungen <strong>de</strong>r Stimme, <strong>de</strong>r Sprache, <strong>de</strong>s Sprechens und kindlicher<br />
Hörstörungen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 3 Jahre Phoniatrie und Pädaudiologie<br />
? 2 Jahre Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong><br />
? Je 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung in Phoniatrie und Pädaudiologie und Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong><br />
kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n grundlegen<strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Diagnostik und Therapie von Hals-Nasen- und<br />
Ohrenkrankheiten, soweit dies <strong>für</strong> die Phoniatrie und Pädaudiologie notwendig ist<br />
? <strong>de</strong>r Erhebung <strong>de</strong>r biographischen Anamnese bei Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen sowie<br />
kindlichen Hörstörungen auch unter Erhebung <strong>de</strong>r Fremdanamnese<br />
? <strong>de</strong>n instrumentellen Untersuchungen <strong>de</strong>r Phonationsatmung einschließlich Pneumotachographie,<br />
Spirometrie und weiteren Metho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r instrumentellen Analyse <strong>de</strong>r Stimmlippenschwingungen mittels Stroboskopie und<br />
Anwendung weiterer Metho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r indirekten und direkten optisch vergrößerten Laryngoskopie<br />
? <strong>de</strong>r instrumentellen Analyse <strong>de</strong>s Stimm- und Sprachschalls in Frequenz- und Zeitbereich sowie<br />
<strong>de</strong>r Stimmfeldmessung<br />
? <strong>de</strong>r eingehen<strong>de</strong>n auditiven Beurteilung <strong>de</strong>r Stimme, <strong>de</strong>r Sprache und <strong>de</strong>s Sprechens<br />
? <strong>de</strong>m Stimmleistungsuntersuchungen bei Sprech- und Stimmberufen<br />
? <strong>de</strong>r Stimmhygiene<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik <strong>de</strong>r Grob- und Feinmotorik im Zusammenhang mit Sprech- und Sprachstörungen,<br />
beson<strong>de</strong>rs auch im Bereich <strong>de</strong>r Artikulationsorgane<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Differentialdiagnostik von organischen, funktionellen, peripheren und<br />
zentralen Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen, einschließlich <strong>de</strong>r psychogenen o<strong>de</strong>r<br />
psychosomatischen Störungen sowie von auditiven, visuellen, kinästhetischen und taktilen<br />
Wahrnehmungsstörungen<br />
? <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>r Sprach- und Sprechtherapie einschließlich aller dazugehörigen Maßnahmen<br />
zur Verbesserung <strong>de</strong>r Kommunikation auf phonetisch-phonologischer, morphologischsyntaktischer,<br />
semantischer und pragmatisch-kommunikativer Ebene
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 134 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>r Stimmtherapie einschließlich aller dazugehören<strong>de</strong>r Maßnahmen zur<br />
Verbesserung von Selbst- und Fremdwahrnehmung, Tonusregulierung, Atmung, Artikulation und<br />
Phonation sowie Ersatzstimmbildung<br />
? <strong>de</strong>n üben<strong>de</strong>n Verfahren einschließlich autogenem Training und Relaxationsbehandlung<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu operativen Eingriffen und postoperativer Behandlung unter Einschluß<br />
stimmverbessern<strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
? <strong>de</strong>r Gesprächs- und Verhaltenstherapie im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n zum Gebiet gehören<strong>de</strong>n<br />
Stimm-, Sprach-, Sprech- und Hörstörungen, in <strong>de</strong>r Beratung und Führung von Patienten o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>ren Angehörigen<br />
? <strong>de</strong>r alters- und entwicklungsgemäßen Kin<strong>de</strong>raudiologie<br />
? <strong>de</strong>n subjektiven und objektiven Hörprüfungen einschließlich Screening-Verfahren und elektrischer<br />
Reaktionsaudiometrie (ERA) und otoakustischer Emissionen im Kin<strong>de</strong>salter<br />
? <strong>de</strong>n Untersuchungen bei zentralen Hörstörungen im Kin<strong>de</strong>salter<br />
? <strong>de</strong>r Anpassung von Hörgeräten, einschließlich technischer Hilfsmittel und Gebrauchsschulung,<br />
Erfolgskontrolle und funktionstechnischer Überprüfung im Kin<strong>de</strong>salter<br />
? <strong>de</strong>r Rehabilitation nach Cochlea-Implantationen im Kin<strong>de</strong>salter<br />
? <strong>de</strong>r Rehabilitation von Kommunikationsstörungen<br />
? <strong>de</strong>n Präventivmaßnahmen zur Früherkennung von Stimm-, Sprach-, Sprech- und Hörstörungen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die medizinischen, physikalischen, technischen,<br />
naturwissenschaftlichen und pädagogischen Grundlagen <strong>de</strong>r Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie,<br />
Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie, Zahnheilkun<strong>de</strong>, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Humangenetik,<br />
Endokrinologie, Psychosomatik, Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Audiologie und Elektroakustik,<br />
Biokybernetik, Psychologie, Son<strong>de</strong>rpädagogik, Phonetik, Linguistik, Sprecherziehung,<br />
Gesangspädagogik und Soziologie, soweit dies im Zusammenhang mit Kommunikationsstörungen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />
? 300 Spiegeluntersuchungen<br />
? 300 Endoskopie- und Mikroskopuntersuchungen<br />
? 50 Untersuchungen <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>s Gehörorganes einschließlich <strong>de</strong>r<br />
elektroakustischen Metho<strong>de</strong>n<br />
? 30 Untersuchungen <strong>de</strong>s Gleichgewichtsorgans mit neuro-otologischen Metho<strong>de</strong>n<br />
? 100 Prüfungen <strong>de</strong>r übrigen Hirnnerven ggf. einschließlich elektrophysiologischer<br />
Metho<strong>de</strong>n soweit dies <strong>für</strong> die Phoniatrie und Pädaudiologie erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
? Selbständige Durchführng <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie bei 100 Patienten<br />
? Indikationsstellung zu und Befundbewertung von 100 Aufnahmen bildgeben<strong>de</strong>r Verfahren,<br />
CT, MRT, Szinitgraphie und Angiogrammen<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r Anpassung von Hörgeräten und/o<strong>de</strong>r technischen Hilfsmitteln<br />
einschließlich Cochlea-Implantat, zur Verbesserung <strong>de</strong>r Hör-Sprachfunktion,<br />
Gebrauchsschulung, Erfolgskontrolle und technischer Überprüfung, ggf. einschließlich in-situ-<br />
Messung bei 50 Patienten<br />
? 5 ausführlich begrün<strong>de</strong>te Gutachten<br />
33. Physikalische und Rehabilitative Medizin
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 135 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Definition:<br />
Die Physikalische und Rehabilitative Medizin umfaßt die sekundäre Prävention, die Erkennung,<br />
fachbezogene Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation bei Krankheiten, Schädigungen und<br />
<strong>de</strong>ren Folgen mit <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r physikalischen Therapie, <strong>de</strong>r manuellen Therapie, <strong>de</strong>r<br />
Naturheilverfahren und <strong>de</strong>r Balneo- und Klimatotherapie sowie die Gestaltung <strong>de</strong>s<br />
Rehabilitationsplanes.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 3 Jahre Physikalische und Rehabilitative Medizin; angerechnet wer<strong>de</strong>n kann bis zu 1 Jahr<br />
Tätigkeit in einer Kureinrichtung.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung in Chirurgie o<strong>de</strong>r Orthopädie im Stationsdienst; angerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
können 6 Monate Weiterbildung im Stationsdienst in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und<br />
Geburtshilfe o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong>.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung in Innere Medizin o<strong>de</strong>r Neurologie im Stationsdienst; angerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
können 6 Monate Weiterbildung im Stationsdienst in Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong>.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>m indikationsgerechten Einsatz <strong>de</strong>r Physiotherapiemittel unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
klinischen Zielstellung und <strong>de</strong>r differenzierten Dosierung <strong>de</strong>r Physiotherapiemittel einschließlich<br />
<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Funktionsdiagnostik und <strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>r Therapie mittels<br />
Dosierungsstrategie<br />
? <strong>de</strong>r Arbeit in und Kontrolle von Rehabilitationsprogrammen und <strong>de</strong>ren erfolgsabhängige<br />
Aktualisierung<br />
? <strong>de</strong>r gebietsspezifischen Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r physiotherapeutischen Betreuung in ambulanten Einrichtungen,<br />
Kliniken, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen sowie im häuslichen Milieu<br />
? <strong>de</strong>r Anleitung und Motivierung <strong>de</strong>r Patienten zur Durchführung von physiotherapeutischen<br />
Hausprogrammen und <strong>de</strong>r selbständigen Anwendung apparativer Physiotherapie<br />
? <strong>de</strong>r Anleitung, Motivierung und Beratung <strong>de</strong>r Patienten zu gesundheitsför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>m<br />
prophylaktischen und präventiven Verhalten<br />
? <strong>de</strong>r Früherkennung und -behandlung funktioneller Organerkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Kombination <strong>de</strong>r Physiotherapie mit <strong>de</strong>r Pharmakotherapie<br />
? <strong>de</strong>n Grundprinzipien <strong>de</strong>r Naturheilverfahren, <strong>de</strong>r Manuellen Medizin und <strong>de</strong>r Neuraltherapie<br />
? <strong>de</strong>r fachlichen und organisatorischen Anleitung eines Behandlerteams<br />
? <strong>de</strong>r Krankengymnastik<br />
? <strong>de</strong>n speziellen Bewegungstherapieverfahren einschließlich <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />
Behandlungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die<br />
? Funktionsdiagnostik und Therapiestrategie bei Herz-, Kreislauf-, Gefäß-, Atemwegs-,<br />
rheumatischen und Stoffwechselerkrankungen sowie in <strong>de</strong>r Intensivmedizin <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
Innere Medizin<br />
? Beurteilung <strong>de</strong>r muskulären und artikulären Funktionen <strong>de</strong>s Bewegungssystems einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Bewertung bildgeben<strong>de</strong>r Verfahren und konservativer Therapieprinzipien sowie <strong>de</strong>r
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 136 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Operationstechniken hinsichtlich <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r postoperativen Physiotherapie und<br />
Rehabilitation<br />
? physiotherapeutische Nachbetreuung nach Frakturen, Gelenk- und weiteren Verletzungen<br />
? allgemeine Rehabilitation bei Erkrankungen aus <strong>de</strong>n <strong>Gebiete</strong>n <strong>de</strong>r nichtoperativen Medizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
? Selbständige Erhebung und Bewertung von 250 komplexen Funktionsanalysen <strong>de</strong>s<br />
Bewegungssystems<br />
? Selbständige Befundbewertung von 500 Röntgenbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Bewegungsapparates unter<br />
morphologischem und funktionellem Gesichtspunkt<br />
? Selbständige Bewertungen von<br />
? 50 biokinetischen Meßverfahren<br />
? 50 Spirometrien<br />
? Selbständige Indikationsstellung und Durchführung von je 150 Behandlungen <strong>de</strong>r<br />
? Krankengymnastik/Bewegungstherapie<br />
? Ergotherapie<br />
? Elektrotherapie<br />
? therapeutischen Elektromyographie<br />
? Ultraschalltherapie<br />
? Manuelle Therapie<br />
? Massagetherapie<br />
? Lymphtherapie einschließlich entstauen<strong>de</strong>r physikalischer Maßnahmen<br />
? therapeutischen Lokalanästhesie<br />
? Hydrotherapie<br />
? Thermotherapie<br />
? Lichttherapie einschließlich UV-Erythemschwellenbestimmung<br />
? Atemtherapie, einschließlich Inhalationstherapie<br />
? Balneo- und Klimatotherapie<br />
? Naturheilverfahren wie Ordnungs-, Ernährungs-, Phyto- und Neuraltherapie<br />
34. Physiologie<br />
Definition:<br />
Die Physiologie beschreibt die normalen Lebensvorgänge auf vorwiegend physikalischer<br />
Grundlage, auch unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung pathophysiologischer Aspekte.<br />
Weiterbildungszeit<br />
4 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Augenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-<br />
Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 137 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertikgieten in allen<br />
ärztlich wichtigen Teilgebieten <strong>de</strong>r Physiologie. Darüberhinaus Vermittlung und Erwerb von<br />
Kenntnissen über Physik, Physiologischer Chemie, Mathematik und Biostatik einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Datenverarbeitung, Kybernetik und Bionik. sowie <strong>de</strong>r makroskopischen Anatomoie, Histologie und<br />
Zytologie.<br />
Hierzu gehören:<br />
1. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r Physiologie<br />
- <strong>de</strong>s Blutes, <strong>de</strong>s Herzens und Blutkreislaufs sowie <strong>de</strong>r Atmung<br />
- <strong>de</strong>s Stoffwechsels, <strong>de</strong>s Energie- und Wärmehaushaltes, <strong>de</strong>r Ernährung und Verdauung<br />
- <strong>de</strong>s Elektrolyt- und Wasserhaushaltes und <strong>de</strong>s endokrinen Systems sowie <strong>de</strong>r homöostatischen<br />
Mechanismen und Regulationen<br />
- <strong>de</strong>r Niere<br />
- <strong>de</strong>s peripheren Nervens und <strong>de</strong>s Muskels<br />
- <strong>de</strong>s Aufbaus und <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>s zentralen Nervensystems<br />
- <strong>de</strong>r einzelnen Sinnesorgane, einschließlich <strong>de</strong>r Hautrezeptoren<br />
- <strong>de</strong>r integrativen Funktionen <strong>de</strong>s Gehirns<br />
- <strong>de</strong>r Physiologie <strong>de</strong>s Alterns<br />
- Grundzüge <strong>de</strong>r Pathophysiologie<br />
2. eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen mit Metho<strong>de</strong>n<br />
- <strong>de</strong>r Herz- und Kreislaufphysiologie<br />
- <strong>de</strong>r Atmungsphysiologie<br />
- <strong>de</strong>r Physiologie <strong>de</strong>s Blutes<br />
- <strong>de</strong>r Nierenphysiologie<br />
- zur Untersuchung <strong>de</strong>r Permeabilität von Zellmembranen<br />
- <strong>de</strong>r Physiologie <strong>de</strong>s peripheren Nervens und <strong>de</strong>s Muskels<br />
- <strong>de</strong>r Physiologie <strong>de</strong>s zentralen Nervensystems<br />
- <strong>de</strong>r Sinnesphysiologie einschließlich <strong>de</strong>r Untersuchung <strong>de</strong>r Hautsinne<br />
- <strong>de</strong>r Leistungsphysiologie<br />
einschließlich Grundlagen und ethischer Aspekte human- und tierexperimenteller Arbeitstechniken.<br />
3. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
- Grundlagen <strong>de</strong>r Anatomie, einschließlich Histologie, Zytologie und Ultrastrukturen <strong>de</strong>r Gewebe<br />
- Grundlagen <strong>de</strong>r Biochemie, einschließlich biochemischer Testverfahren und<br />
molekularbiologischer Aspekte.<br />
35. Plastische Chirurgie<br />
Definition:<br />
Die Plastische Chirurgie umfaßt die Wie<strong>de</strong>rherstellung und Verbesserung <strong>de</strong>r Körperform und<br />
sichtbar gestörten Körperfunktionen durch funktionswie<strong>de</strong>rherstellen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r verbessern<strong>de</strong><br />
plastisch-operative Eingriffe.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 138 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre im Stationsdienst einschließlich 6 Monate in <strong>de</strong>r nichtspeziellen plastisch-chirurgischen<br />
Intensivmedizin.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r<br />
Chirurgie o<strong>de</strong>r Neurochirurgie o<strong>de</strong>r Orthopädie o<strong>de</strong>r Urologie o<strong>de</strong>r 6 Monate Weiterbildung in<br />
Pathologie.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r normalen und pathologischen Anatomie, Teratologie und Entwicklungsgeschichte <strong>de</strong>s<br />
Ekto<strong>de</strong>rms und Meso<strong>de</strong>rms<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Differentialdiagnostik von Fehlbildungen, erworbenen Defekten,<br />
altersregressiven Verän<strong>de</strong>rungen, Brandverletzungen o<strong>de</strong>r Fehlbildungen, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n<br />
hierzu erfor<strong>de</strong>rlichen Untersuchungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>r Wundheilung und <strong>de</strong>n Heilungsvorgängen und <strong>de</strong>ren möglichen Komplikationen bei<br />
plastisch-chirurgischen Eingriffen<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Planung <strong>de</strong>r ein- o<strong>de</strong>r mehrzeitigen Operationsverfahren <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n speziellen Verbän<strong>de</strong>n und Techniken <strong>de</strong>r Ruhigstellung, insbeson<strong>de</strong>re bei Transplantationen<br />
? <strong>de</strong>r Lokal- und Regionalanästhesie<br />
? <strong>de</strong>n psychosomatischen Zusammenhängen bei angeborenen Fehlbildungen o<strong>de</strong>r erworbenen<br />
Defekten und in <strong>de</strong>r Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>r spezifischen Aufklärung <strong>de</strong>s Patienten bei relativen Operationsindikationen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s,<br />
insbeson<strong>de</strong>re bei formverän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Operationen<br />
? <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Behandlungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s bei thermischen, elektrischen,<br />
chemischen und strahlenbedingten Schädigungen sowie bei <strong>de</strong>r plastischen Chirurgie tumoröser<br />
Verän<strong>de</strong>rungen<br />
? <strong>de</strong>r nichtspeziellen Intensivmedizin <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? einer Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich<br />
<strong>de</strong>r mikrochirurgischen Techniken<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und die <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen <strong>für</strong><br />
das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 139 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Kopf und Hals<br />
? 55 Eingriffe, davon<br />
? 15 Operationen, z.B. Wundversorgung, operative Infektbehandlung, beson<strong>de</strong>re<br />
Nahttechniken<br />
? 40 Operationen, z.B. bei Geburtsanomalien, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie im<br />
gesamten Kopf-, Gesichts- und Halsbereich<br />
Brustwand<br />
? 70 Eingriffe, davon<br />
? 20 Operationen, z.B. bei operativer Infektionsbehandlung, Biopsien, Wundversorgung,<br />
beson<strong>de</strong>ren Zugangswegen<br />
? 50 Mammareduktionen, Mammaaugmentationen, Mammarekonstruktionen nach Tumor,<br />
Brustwandrekonstruktionen und Operationen bei Tumoren <strong>de</strong>r Brustwand<br />
Bauchwand<br />
? 40 Eingriffe, davon<br />
? 10 Operationen, z.B. bei Hernien<br />
? 30 Operationen, z.B. bei Dermolipektomien, Bauchwandplastiken<br />
Stütz- und Bewegungssystem<br />
? 70 Eingriffe, davon<br />
? 10 Operationen, z.B. bei Osteosynthesen, Weichteiloperationen, Bandnähten<br />
? 60 Operationen, z.B. bei handchirurgischen Operationen bei Haut-Weichteiltumoren mit<br />
Rekonstruktion, Replantationen, angeborenen Mißbildungen, Tumoren und Verletzungen<br />
sowie sekundären Rekonstruktionen<br />
Gefäß-, Nerven- und Lymphsystem<br />
? 40 Eingriffe, davon<br />
? 10 Operationen, z.B. bei Varizen, Venae sectio, Kompressionssyndrom, Verletzungen,<br />
Ulcera<br />
? 30 Operationen, z.B. bei Neurolysen, Nervennähten , Nerventransplantationen,<br />
Plexuschirurgie, Eingriffen bei Lymphoe<strong>de</strong>men<br />
Abgeschlossene Behandlungen von 50 Verbrennungspatienten<br />
Plastische und wie<strong>de</strong>rherstellen<strong>de</strong> Chirurgie<br />
? 200 Eingriffe, davon<br />
? 50 Operationen, z.B. bei Nah- und Fernlappenplastiken mit/ohne Gefäßanschluß<br />
? 30 Transplantationen von Nerven, Einzelgewebe mit/ohne Gefäßanschluß und<br />
Kunststoffe
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 140 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 30 plastisch-chirurgische Operationen, z.B. bei thermischen, elektrischen, chemischen<br />
und strahlenbedingten Schä<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ren Folgen<br />
? 30 mikrochirurgische Operationen, z.B. an Nerven, Gefäßen und Lymphgefäßen<br />
? 60 weitere Operationen, z.B. bei ästhetisch-chirurgischen Eingriffen, Mißbildungen im<br />
Stamm- und Genitalbereich<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Plastischen Chirurgie<br />
<strong>Spezielle</strong> Plastisch-Chirurgische Intensivmedizin<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Plastisch-Chirurgische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und -<br />
behandlung von Patienten, <strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen in lebensbedrohlicher<br />
Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt o<strong>de</strong>r aufrechterhalten<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Plastisch-Chirurgischen Intensivmedizin müssen<br />
zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r<br />
Plastischen Chirurgie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei Langzeitbeatmung sowie <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>n differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei o<strong>de</strong>r nach Operationen, Traumata und bei<br />
Organversagen einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die betriebliche, organisatorische sowie rechtliche<br />
und ethische Aspekte <strong>de</strong>r Intensivmedizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
75 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei komplizierten intensivmedizinischen<br />
Krankheitsverläufen bei plastisch-chirurgischen Krankheitsbil<strong>de</strong>rn<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Plastischen Chirurgie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 141 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
36. Psychiatrie und Psychotherapie<br />
Definition:<br />
Das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie umfaßt Wissen, Erfahrungen und Befähigungen zur<br />
Erkennung, nichtoperativen Behandlung, Prävention und Rehabilitation hirnorganischer, endogener,<br />
persönlichkeitsbedingter, neurotischer und situativ-reaktiver psychischer Krankheiten o<strong>de</strong>r<br />
Störungen einschließlich ihrer sozialen Anteile und psychosomatischen Bezüge unter Anwendung<br />
somato-, sozio- und psychotherapeutischer Verfahren.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre Psychiatrie und Psychotherapie, davon 3 Jahre im Stationsdienst; angerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie o<strong>de</strong>r 6<br />
Monate Weiterbildung in Neurochirurgie o<strong>de</strong>r Neuropathologie o<strong>de</strong>r 6 Monate Tätigkeit in<br />
Neurophysiologie o<strong>de</strong>r Medizinpsychologie.<br />
? 1 Jahr Neurologie im Stationsdienst<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Weiterbildungsteile Selbsterfahrung, Supervision und Erwerb theoretischer Kenntnisse in<br />
Seminaren und Kursen und in <strong>de</strong>r Psychotherapie die therapeutische Anwendung können<br />
berufsbegleitend erworben wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Theorie und Technik <strong>de</strong>r Anamnese- und Befun<strong>de</strong>rhebung unter Einbeziehung biologischsomatischer,<br />
psychopathologischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialer<br />
Gesichtspunkte<br />
? <strong>de</strong>r beschreiben<strong>de</strong>n und operationalisierten Klassifikation, Diagnose und Differentialdiagnose<br />
psychischer Krankheiten und Störungen unter Berücksichtigung ihrer Häufigkeit und<br />
Erscheinungsformen<br />
? <strong>de</strong>r allgemeinen und speziellen Psychopathologie<br />
? <strong>de</strong>r psychopathologischen Symptomatik und <strong>de</strong>r neuropsychologischen Diagnostik organischer<br />
Erkrankungen und Störungen <strong>de</strong>s zentralen Nervensystems<br />
? <strong>de</strong>n diagnostischen Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r standardisierten Befun<strong>de</strong>rhebung<br />
unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen<br />
? <strong>de</strong>n psychodiagnostischen Testverfahren<br />
? <strong>de</strong>n Verlaufsformen psychischer Erkrankungen und Störungen auch bei chronischen Verläufen<br />
? <strong>de</strong>n Entstehungsbedingungen psychischer Krankheiten und Störungen einschließlich <strong>de</strong>ren<br />
somatischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialer Faktoren mit disponieren<strong>de</strong>n,<br />
auslösen<strong>de</strong>n und verlaufbestimmen<strong>de</strong>n Aspekten unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Erkenntnisse an<strong>de</strong>rer<br />
Wissenschaftsbereiche
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 142 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit <strong>de</strong>r Definition von<br />
Behandlungszielen, <strong>de</strong>r Festlegung eines Therapieplanes, <strong>de</strong>r Indikationsstellung <strong>für</strong><br />
verschie<strong>de</strong>ne Therapieverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle; hierzu<br />
gehören insbeson<strong>de</strong>re somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Krankheitsverhütung, Früherkennung, Rückfallverhütung und Verhütung unerwünschter<br />
Therapieeffekte (primäre, sekundäre, tertiäre und quartäre Prävention) unter Einbeziehung von<br />
Familienberatung, Krisenintervention, Sucht- und Suizidprophylaxe<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka (Pharmakokinetik,<br />
Pharmakodynamik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r sozialpsychiatrischen Behandlung und Rehabilitation einschließlich extramuraler,<br />
komplementärer Versorgungsstrukturen, Ergotherapie sowie multidisziplinärer Teamarbeit und<br />
Gruppenarbeit mit Patienten, Angehörigen und Laienhelfern<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r Psychotherapie, insbeson<strong>de</strong>re allgemeiner und spezieller<br />
Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und<br />
Tiefenpsychologie, Dynamik <strong>de</strong>r Gruppe und Familie, Psychosomatik,<br />
entwicklungsgeschichtlichen, lerngeschichtlichen und psychodynamischen Aspekten von<br />
Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Süchten und Alterserkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r therapeutischen Anwendung <strong>de</strong>r Grundorientierungen, Tiefenpsychologie o<strong>de</strong>r Verhaltensund<br />
kognitive Therapie (Einzel-, Paar-, Gruppen- und Familientherapie) einschließlich<br />
Durchführung von Erstgesprächen mit <strong>de</strong>m Schwerpunkt auf einem <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Hauptverfahren;<br />
hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl abgeschlossener und dokumentierter tiefenpsychologischer<br />
Einzelbehandlungen mit Supervision o<strong>de</strong>r eine Min<strong>de</strong>stzahl abgeschlossener und<br />
dokumentierter verhaltens- und kognitiv-therapeutischer Behandlungen mit Supervision, auch<br />
durch Gruppensupervision<br />
? <strong>de</strong>r praktischen Anwendung von Entspannungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>r Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung<br />
? <strong>de</strong>r psychiatrisch-psychotherapeutischen Konsil- und Liaisonarbeit<br />
? <strong>de</strong>r Selbsterfahrung in <strong>de</strong>r Tiefenpsychologie o<strong>de</strong>r Verhaltens- und kognitiven Therapie; hierzu<br />
gehört eine Min<strong>de</strong>ststun<strong>de</strong>nzahl in einer Selbsterfahrungsgruppe und/o<strong>de</strong>r Einzelselbsterfahrung<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung, Methodik und Befundbewertung bildgeben<strong>de</strong>r neuroradiologischer<br />
Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m ärztlichen Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>r Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch,<br />
Krankenkassenverträge, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz,<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz u.a. Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen<br />
Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Anwendung von Rechtsvorschriften bei <strong>de</strong>r Unterbringung und Behandlung psychisch<br />
Kranker unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung <strong>de</strong>r ärztlichen Aufklärungs- und Schweigepflicht<br />
? <strong>de</strong>r psychiatrischen Begutachtung bei üblichen und typischen Fragestellungen in <strong>de</strong>r Straf-, Zivil-,<br />
Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit, einschließlich Personenrechtsfragen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlichen Han<strong>de</strong>lns<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />
? die Anwendung eines weiteren Psychotherapieverfahrens
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 143 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? die Indikationsstellung und Bewertung <strong>de</strong>r Elektroenzephalographie<br />
? die Indikationsstellung und Technik neurologischer Behandlungsverfahren einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Akut- und Intensivversorgung sowie <strong>de</strong>r Rehabilitation<br />
? die Methodik <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? die Probenentnahme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s<br />
<strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in das Krankheitsbild<br />
? die Methodik <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong><br />
? die Anatomie, Physiologie und Biochemie <strong>de</strong>s zentralen, peripheren und vegetativen<br />
Nervensystems<br />
? die Neuropathologie und pathologische Neurophysiologie <strong>de</strong>s zentralen Nervensystems<br />
? die Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie aus <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Neurologie<br />
Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Technik <strong>de</strong>r neurologischen Untersuchungen, soweit dies <strong>für</strong> die<br />
Differentialdiagnose psychiatrischer Erkrankungen erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Differentialdiagnostik neurologischer Krankheitsbil<strong>de</strong>r, soweit dies <strong>für</strong> die<br />
Diagnose und Therapie psychiatrischer Erkrankungen erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Theorie und Technik <strong>de</strong>r Anamnese und Befun<strong>de</strong>rhebung unter Einbeziehung biologischsomatischer,<br />
psychopathologischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialer<br />
Gesichtspunkte, dazu gehören 60 selbständig durchgeführte, supervidierte und<br />
dokumentierte Erstuntersuchungen<br />
? allgemeine und spezielle Psychopathologie, dazu gehört die fallbezogene Weiterbildung bei<br />
akuten wie chronischen Krankheitsbil<strong>de</strong>rn mit <strong>de</strong>r regelmäßigen Teilnahme an Fallseminaren<br />
mit insgesamt 60 Doppelstun<strong>de</strong>n einschließlich <strong>de</strong>r Vorstellung von 10 Patienten<br />
? diagnostische Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r standardisierten Befun<strong>de</strong>rhebung<br />
unter Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen dazu gehört die Teillnahme an<br />
einem 10-stündigen Seminar zur methodischen Auswertung standardisiert erhobener<br />
Befun<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>ren kritischer Analyse und Bewertung sowie die Teilnahme an<br />
einem Fremdrater-Seminar, z.B. AMDP-Training<br />
? eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse in psychodiagnostischen Testverfahren einschließlich neuropsychologischer<br />
Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit <strong>de</strong>r Definition von Behandlungszielen,<br />
<strong>de</strong>r Festlegung eines Therapieplanes, <strong>de</strong>r Indikationsstellung <strong>für</strong><br />
verschie<strong>de</strong>ne Therapieverfahren einschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle;<br />
dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren sowie die<br />
selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation 40 abgeschlossener Therapien<br />
einschließlich psycho- und familientherapeutischer Elemente unter kontinuierlicher<br />
Supervision, davon jeweils drei Therapien aus <strong>de</strong>m Bereich<br />
? <strong>de</strong>r Persönlichkeitsstörungen<br />
? <strong>de</strong>r neurotischen Störungen<br />
? <strong>de</strong>r schizophrenen Psychosen<br />
? <strong>de</strong>r affektiven Psychosen<br />
? <strong>de</strong>r organisch-psychischen Störungen<br />
? <strong>de</strong>r Gerontopsychiatrie<br />
? <strong>de</strong>r Suchterkrankungen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 144 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Teilnahme an einem 40-stündigen Seminar über die pharmakologischen und an<strong>de</strong>ren<br />
somatischen Therapieverfahren einschließlich <strong>de</strong>r Wechselwirkung mit <strong>de</strong>r Psycho- und<br />
Soziotherapie<br />
? Teilnahme an einer zweimonatigen Angehörigengruppe unter Supervision<br />
? Teilnahme an einem 40-stündigen Seminar über Sozialpsychiatrie einschließlich<br />
somatischer, pharmakologischer und psychotherapeutischer Verfahren<br />
? theoretische Grundlagen <strong>de</strong>r Psychotherapie, insbeson<strong>de</strong>re allgemeine und spezielle<br />
Neurosenlehre, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und<br />
Tiefenpsychologie, Dynamik <strong>de</strong>r Gruppe und Familie, Psychosomatik, entwicklungsgeschichtliche,<br />
lerngeschichtliche und psychodynamische Aspekte von<br />
Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Süchten und Alterserkrankungen, dazu gehört die<br />
Teilnahme an Seminaren, Kursen, Praktika und Fallseminaren über 180 Stun<strong>de</strong>n<br />
? Therapeutische Anwendung <strong>de</strong>r Grundorientierungen, Tiefenpsychologie o<strong>de</strong>r<br />
Verhaltenstherapie (Einzel-, Paar-, Gruppen- und Familientherapie) mit <strong>de</strong>m Schwerpunkt<br />
auf einem <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Hauptverfahren:<br />
Beim Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie<br />
? 15 Erstuntersuchungen. Während dieses Praktikums ist die Teilnahme an einem<br />
regelmäßigen Erstinterview-Fallseminar (5 Doppelstun<strong>de</strong>n) notwendig.<br />
? 160 Stun<strong>de</strong>n dokumentierte und abgeschlossene tiefenpsychologische Einzelbehandlung<br />
psychischer Krankheiten unter kontinuierlicher Supervision, davon<br />
? 2 Fälle mit jeweils 20 Stun<strong>de</strong>n und<br />
? 2 Fälle mit jeweils 40 Stun<strong>de</strong>n<br />
Beim Schwerpunkt Verhaltenstherapie<br />
? 450 Stun<strong>de</strong>n dokumentierte und abgeschlossene verhaltenstherapeutische Einzel- und<br />
Gruppenbehandlung psychischer Krankheiten unter kontinuierlicher Supervision, davon<br />
? 15 Fälle mit jeweils 20 bis 30 Stun<strong>de</strong>n<br />
? 5 Fälle mit jeweils 50 Stun<strong>de</strong>n<br />
Unter <strong>de</strong>n psychotherapeutisch behan<strong>de</strong>lten Patienten sollten auch Ältere sein.<br />
? Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Psychotherapieverfahrens <strong>de</strong>r Grundorientierungen<br />
durch die Teilnahme an einem eingehen<strong>de</strong>n Theorie- und Fallseminar unter Einbeziehung<br />
von Fallvorstellungen mit 20 Doppelstun<strong>de</strong>n.<br />
? Erwerb von Kenntnissen im Autogenen Training o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Progressiven Muskelentspannung<br />
von 8 Doppelstun<strong>de</strong>n.<br />
? Krisenintervention, supportive Verfahren und Beratung, dazu gehört die Teilnahme an einem<br />
10stündigen Seminar und 6 Behandlungen unter Supervision.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 145 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Psychiatrisch-psychotherapeutische Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision, dazu gehört<br />
die Teilnahme an einem 10-stündigen Seminar.<br />
? Selbsterfahrung in <strong>de</strong>r Tiefenpsychologie o<strong>de</strong>r Verhaltenstherapie; dazu gehören<br />
? in <strong>de</strong>r Tiefenpsychologie 150 Stun<strong>de</strong>n kontinuierliche Einzelselbsterfahrung. Weiter kann<br />
kontinuierliche Gruppenselbsterfahrung mit 40 Doppelstun<strong>de</strong>n anerkannt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
min<strong>de</strong>stens 110 Stun<strong>de</strong>n kontinuierliche Einzelselbsterfahrung nachgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r<br />
? in <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie min<strong>de</strong>stens 150 Stun<strong>de</strong>n in Einzel- o<strong>de</strong>r Gruppensituationen.<br />
Einzel- und Gruppenselbsterfahrung müssen kontinuierlich absolviert wer<strong>de</strong>n.<br />
? Psychiatrische Begutachtung bei üblichen und typischen Fragestellungen in <strong>de</strong>r Straf-, Zivil-,<br />
Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich Personenrechtsfragen, dazu gehören<br />
15 wissenschaftlich-begrün<strong>de</strong>te Gutachten und die Teilnahme an einem 15-stündigen<br />
forensisch-psychiatrischen Seminar.<br />
Klinische Geriatrie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie<br />
Definition:<br />
Die Klinische Geriatrie umfaßt Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation körperlicher<br />
und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter, die in beson<strong>de</strong>rem Maße<br />
zu dauern<strong>de</strong>n Behin<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>m Verlust <strong>de</strong>r Selbständigkeit führen, unter Anwendung <strong>de</strong>r<br />
spezifischen geriatrischen Methodik in stationären Einrichtungen mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung größtmöglicher Selbständigkeit.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r Klinischen Geriatrie müssen zusätzlich zur Gebietsweiterbildung<br />
abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und<br />
Behin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s höheren Lebensalters
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 146 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>n speziellen geriatrisch relevanten diagnostischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r speziellen geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im<br />
biologisch fortgeschrittenen Lebensalter<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Stuhl- und Urininkontinenz<br />
? <strong>de</strong>n speziellen pharmakokinetischen Beson<strong>de</strong>rheiten und <strong>de</strong>r Dosierung von Arzneimitteln sowie<br />
<strong>de</strong>r Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen<br />
? <strong>de</strong>r altersadäquaten Ernährung und Diätetik<br />
? <strong>de</strong>n physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen<br />
? <strong>de</strong>r Reintegration zur Bewältigung <strong>de</strong>r Alltagsprobleme<br />
? <strong>de</strong>r Geroprophylaxe einschließlich <strong>de</strong>r Ernährungs- und Hygieneberatung<br />
? <strong>de</strong>r Sozialmedizin, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Nutzung sozialer Einrichtungen zur Wie<strong>de</strong>reinglie<strong>de</strong>rung<br />
und <strong>de</strong>r Möglichkeiten teilstationärer Behandlung und externer Hilfen<br />
? <strong>de</strong>r Anleitung <strong>de</strong>s therapeutischen Teams<br />
? <strong>de</strong>n Einweisungsmodalitäten nach <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Grundlagen<br />
? <strong>de</strong>m Versicherungs- und Rentenwesen und Sozialhilfebereich<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung, Befundung und Dokumentation <strong>de</strong>r Behandlung und Rehabilitation<br />
von 300 Patienten im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter unter Anwendung geriatrischer<br />
Metho<strong>de</strong>n.<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie<br />
1. Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
2. Fachkun<strong>de</strong> tiefenpsychologische Gruppenpsychotherapie<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
tiefenpsychologischen Gruppenpsychotherapie.<br />
? 40 Doppelstun<strong>de</strong>n kontinuierliche Gruppenselbsterfahrung<br />
? Gruppenpsychotherapie mit 6 bis 9 Patienten über insgesamt 100 Sitzungen, davon ein Drittel<br />
auch als Co-Therapie.<br />
3. Fachkun<strong>de</strong> tiefenpsychologische Familientherapie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 147 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
tiefenpsychologischen Familientherapie.<br />
� 2 Familientherapien über min<strong>de</strong>stens 5 Doppelstun<strong>de</strong>n.<br />
37. Psychotherapeutische Medizin<br />
Definition:<br />
Die Psychotherapeutische Medizin umfaßt die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, die<br />
Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Lei<strong>de</strong>nszustän<strong>de</strong>n, an <strong>de</strong>ren Verursachung<br />
psychosoziale Faktoren, <strong>de</strong>ren subjektive Verarbeitung und/o<strong>de</strong>r körperlich-seelische<br />
Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 3 Jahre Psychotherapeutische Medizin<br />
? 1 Jahr Psychiatrie und Psychotherapie, hierauf können angerechnet wer<strong>de</strong>n 6 Monate<br />
Weiterbildung in Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie o<strong>de</strong>r 6 Monate Tätigkeit in<br />
Medizinischer Psychologie o<strong>de</strong>r Medizinischer Soziologie<br />
? 1 Jahr Innere Medizin, hierauf können angerechnet wer<strong>de</strong>n 6 Monate Weiterbildung in Haut- und<br />
Geschlechtskrankheiten o<strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
Neurologie o<strong>de</strong>r Orthopädie<br />
Die Weiterbildungsteile Selbsterfahrung, Supervision und Erwerb theoretischer Kenntnisse in<br />
Seminaren und Kursen können berufsbegleitend erworben wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Lehranalyse kann die Einzelselbsterfahrung in <strong>de</strong>r Tiefenpsychologie ersetzen.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Die Weiterbildungsinhalte wer<strong>de</strong>n kontinuierlich und in <strong>de</strong>r Regel an anerkannten<br />
Weiterbildungseinrichtungen erworben. Die Weiterbildung soll in <strong>de</strong>r Reihenfolge: Selbsterfahrung,<br />
Theorieerwerb, Erstinterview-Praktikum, Behandlung unter Supervision begonnen wer<strong>de</strong>n.<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen insbeson<strong>de</strong>re Psychobiologie, Ethologie, Psychophysiologie,<br />
Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitslehre, allgemeiner und spezieller Psychopathologie,<br />
psychiatrischer Nosologie einschließlich Klassifikation allgemeiner und spezieller Neurosenlehre<br />
und Psychosomatik einschließlich <strong>de</strong>r Diagnose, Differentialdiagnose, Pathogenese,<br />
Psychodynamik und <strong>de</strong>s Verlaufes <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen in <strong>de</strong>r Sozial-, Lernpsychologie und allgemeiner und spezieller<br />
Verhaltenslehre zur Pathogenese und Verlauf <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? <strong>de</strong>n psychodiagnostischen Testverfahren und <strong>de</strong>r Verhaltensdiagnostik<br />
? <strong>de</strong>r Dynamik <strong>de</strong>r Paarbeziehungen, <strong>de</strong>r Familie und Gruppe<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r psychoanalytisch begrün<strong>de</strong>ten und kognitiv-behavioralen<br />
Psychotherapiemetho<strong>de</strong>n einschließlich <strong>de</strong>r Indikation <strong>für</strong> spezielle Therapieverfahren<br />
? <strong>de</strong>r Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe,<br />
Organisationspsychologie und Familienberatung
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 148 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r psychoanalytisch begrün<strong>de</strong>ten o<strong>de</strong>r verhaltenstherapeutischen Diagnostik; hierzu gehört eine<br />
Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen (analytisches Erstinterview,<br />
biographische Anamnese bzw. Verhaltensanalyse) einschließlich supervidierten Untersuchungen<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung tiefenpsychologischer Psychotherapie o<strong>de</strong>r kognitiv-behavioraler Therapie;<br />
hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Behandlungen einschließlich<br />
supervidierter Behandlungen (Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppentherapie)<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung von suggestiven und entspannen<strong>de</strong>n Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r supportiven Psychotherapie und Notfallpsychotherapie<br />
? <strong>de</strong>r Anwendung weiterer tiefenpsychologischer Verfahren o<strong>de</strong>r erlebensorientierter Verfahren<br />
und averbaler Verfahren<br />
? <strong>de</strong>m psychosomatisch-psychotherapeutischen Konsiliar- und Liaisondienst<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt- Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Einzelselbsterfahrung und Gruppenselbsterfahrung, ständig begleitend während <strong>de</strong>r<br />
gesamten Weiterbildungszeit<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Begutachtung bei fachspezifischen und typischen Fragestellungen in <strong>de</strong>r<br />
Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
1. Theorie, Untersuchungs- und Behandlungsverfahren<br />
1.1 Theoretische Grundlagen<br />
? Teilnahme an Seminaren, Kursen o<strong>de</strong>r Praktika von insgesamt 400 Stun<strong>de</strong>n (die Teilnahme<br />
an kasuistischen Seminaren innerhalb dieser Stun<strong>de</strong>nzahl wird angerechnet).<br />
? In <strong>de</strong>r Psychobiologie, Ethologie, Psychophysiologie, Entwicklungspsychologie,<br />
Persönlichkeitslehre, allgemeinen und speziellen Neurosenlehre und Psychosomatik<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Diagnose, Differentialdiagnose, Pathogenese, Psychodynamik und <strong>de</strong>s<br />
Verlaufs <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s,<br />
? in <strong>de</strong>r Sozial- und Lernpsychologie, allgemeinen und speziellen Verhaltenslehre zur<br />
Pathogenese und Verlauf <strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s,<br />
? in <strong>de</strong>n psychodiagnostischen Testverfahren und <strong>de</strong>r Verhaltensdiagnostik, Dynamik <strong>de</strong>r<br />
Paarbeziehungen, <strong>de</strong>r Familie und Gruppe,<br />
? in <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r psychoanalytisch begrün<strong>de</strong>ten Psycho- und <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Indikationen <strong>für</strong> spezielle Therapieverfahren, Prävention, Rehabilitation,<br />
Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Familienberatung.<br />
1.2 Psychoanalytisch begrün<strong>de</strong>te o<strong>de</strong>r verhaltenstherapeutische Diagnostik<br />
? Hierzu gehören min<strong>de</strong>stens 60 selbständig durchgeführte, dokumentierte und supervidierte<br />
Untersuchungen (analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-geographische Anamnese<br />
bzw. Verhaltensanalyse).<br />
? Die Untersuchungen müssen Überlegungen zur Indikation und Diffenrentialindikation<br />
hinsichtlich psychoanalytisch begrün<strong>de</strong>ter Psychotherapieverfahren und Verhaltenstherapie<br />
ebenso umfassen, wie Überlegungen zur somatischen Diagnostik, Differentialdiagnostik und<br />
somatotherapeutischen Behandlungen sowie zur psychiatrischen Diagnostik,<br />
Differentialdiagnostik und Behandlung.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 149 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
1.3 Tiefenpsychologische Psychotherapie o<strong>de</strong>r Verhaltenstherapie<br />
? Dazu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter Behandlungen (Einzel-, Paar-,<br />
Familien- und Gruppentherapie) einschließlich Supervision. Insgesamt sind in <strong>de</strong>r<br />
tiefenpsychologischen Psychotherapie bzw. in <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie 1.500<br />
Behandlungsstun<strong>de</strong>n und 300 Stun<strong>de</strong>n Supervision nachzuweisen. 600 kontinuierliche,<br />
dokumentierte und supervidierte psychoanalytische Behandlungsstun<strong>de</strong>n können<br />
angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Es sollen 40 Patienten aus <strong>de</strong>m gesamten Spektrum <strong>de</strong>r Psychotherapeutischen Medizin<br />
(funktionelle und psychosomatische Erkrankungen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, ggf.<br />
auch Abhängigekeitserkrankungen) behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Bei 20 dieser 40 Patienten muß eine<br />
psychosomatische Symptomatik vorliegen.<br />
2. Psychotherapeutische Behandlungen<br />
2.1 Tiefenpsychologische Psychotherapieverfahren<br />
? Die tiefenpsychologische Psychotherapie umfaßt alle wissenschaftlich anerkannten<br />
tiefenpsychologischen Psychotherapieverfahren mit Ausnahme <strong>de</strong>r analytischen<br />
Psychotherapie. Dazu gehören:<br />
? 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stun<strong>de</strong>n pro Behandlungsfall. 2 Therapien können<br />
durch die in <strong>de</strong>r psychoanalytischen Weiterbildung gefor<strong>de</strong>rten psychoanalytischen<br />
Behandlungen ersetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
? 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stun<strong>de</strong>n pro Behandlungsfall.<br />
? 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stun<strong>de</strong>n pro Behandlungsfall.<br />
? 2 Paartherapien über min<strong>de</strong>stens 10 Stun<strong>de</strong>n.<br />
2.2 Verhaltenstherapeutische Verfahren<br />
? Dazu gehören:<br />
? 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stun<strong>de</strong>n<br />
? 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stun<strong>de</strong>n<br />
? 4 Paar- o<strong>de</strong>r Familientherapien<br />
? 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe o<strong>de</strong>r<br />
Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als Co-Therapie.<br />
? Paar-, Familien- und Gruppentherapien müssen in <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie zusammen<br />
300 Stun<strong>de</strong>n umfassen.<br />
2.3 Kenntnisse im an<strong>de</strong>ren Hauptverfahren<br />
? Im jeweils an<strong>de</strong>ren Hauptverfahren sollen Kenntnisse durch Teilnahme an Fallseminaren mit<br />
20 Doppelstun<strong>de</strong>n erworben wer<strong>de</strong>n.<br />
2.4 Supportive Psychotherapien<br />
? Dazu gehören nie<strong>de</strong>rfrequente, auch längerfristige, haltgewähren<strong>de</strong> und unterstützen<strong>de</strong><br />
psychotherapeutische Beziehungen zur Stabilisierung eines psychischen Zustands bei<br />
schweren psychischen o<strong>de</strong>r somatischen Erkrankungen als begleiten<strong>de</strong> Psychotherapie<br />
? 6 Behandlungen unter kontinuierlicher Supervision.<br />
2.5 Kriseninterventionen<br />
? Psychotherapeutische Interventionen bei akuten psychisch bedingten Krisen<br />
? 10 Kriseninterventionen unter Supervision.<br />
2.6 Suggestive und entspannen<strong>de</strong> Verfahren<br />
? Dazu gehören anwendungsorientierte Kurse von je 8 Doppelstun<strong>de</strong>n (Selbsterfahrung,<br />
Reflexion und Anwendung) im autogenen Training o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r progressiven<br />
Muskelentspannung o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r konzentrativen Entspannung.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 150 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
2.7 Weitere tiefenpsychologische, erlebnisorientierte und averbale Verfahren<br />
? Dazu gehört min<strong>de</strong>stens ein anwendungsorientierter Kurs mit 8 Doppelstun<strong>de</strong>n in einem<br />
dieser Verfahren (z.B. Hypnose, Psychodrama, Tagtraumtechnik).<br />
3. Psychosomatisch-psychotherapeutischer Konsiliar und Liaisondienst<br />
? Konsilliarische Untersuchungen zur Diagnostik und Indikationsstellung zur Psychotherapie<br />
o<strong>de</strong>r (fakultativ) 20 fall- wie teambezogene psychotherapeutische Beratungen auf <strong>de</strong>n<br />
Stationen somatischer Kliniken, beson<strong>de</strong>rs bei <strong>de</strong>r Krankheitsbewältigung schwer körperlich<br />
Kranker<br />
4. Selbsterfahrung<br />
? Die Einzelselbsterfahrung und die Gruppenselbsterfahrung ist je nach gewählten<br />
Behandlungsschwerpunkt entwe<strong>de</strong>r tiefenpsychologisch / psychoanalytisch o<strong>de</strong>r<br />
verhaltenstherapeutisch. Hierzu gehören in <strong>de</strong>r Tiefenpsychologie 220 Stun<strong>de</strong>n<br />
kontinuierliche Einzelselbsterfahrung. Wer<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens 70 Doppelstun<strong>de</strong>n kontinuierliche<br />
Gruppenselbsterfahrung abgeleistet, beträgt die Einzelselbsterfahrung 150 Stun<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r<br />
Verhaltenstherapie sind 70 Doppelstun<strong>de</strong>n Selbsterfahrung einzeln und in <strong>de</strong>r Gruppe<br />
abzuleisten. Die Selbsterfahrung begleitet in <strong>de</strong>r Regel die gesamte Weiterbildungszeit.<br />
5. Begutachtung bei fachspezifischen Fragestellungen<br />
? 5 wissenschaftlich begrün<strong>de</strong>te Gutachten bei fachspezifischen und typischen<br />
Fragestellungen in <strong>de</strong>r Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit.<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Psychotherapeutischen Medizin<br />
1. Fachkun<strong>de</strong> tiefenpsychologische Gruppentherapie<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
tiefenpsychologischen Gruppenpsychotherapie.<br />
? 70 Doppelstun<strong>de</strong>n kontinuierliche Gruppenselbsterfahrung<br />
? Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten über insgesamt 100 Sitzungen, davon ein<br />
Drittel auch als Co-Therapien.<br />
2. Fachkun<strong>de</strong> tiefenpsychologische Familientherapie<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
Familientherapie.<br />
? 2 Familientherapien über min<strong>de</strong>stens 5 Doppelstun<strong>de</strong>n.<br />
Definition:<br />
38. Rechtsmedizin
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 151 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Die Rechtsmedizin umfaßt die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und<br />
naturwissenschaftlicher Kenntnisse <strong>für</strong> die Rechtspflege.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 3 ½ Jahre in einem Institut <strong>für</strong> Rechtsmedizin, hierauf können angerechnet wer<strong>de</strong>n 6 Monate<br />
Weiterbildung in Allgemeinmedizin o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r Öffentliches Gesundheitswesen o<strong>de</strong>r 6<br />
Monate in klinischer o<strong>de</strong>r theoretisch-medizinischer Tätigkeit.<br />
? 6 Monate Psychiatrie und Psychotherapie<br />
? 1 Jahr Pathologie<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n Tat- , Fundort- sowie Leichenschauexpertisen<br />
? <strong>de</strong>r Sektionstechnik einschließlich <strong>de</strong>r wichtigsten Präparations- und Nachweismetho<strong>de</strong>n sowie<br />
<strong>de</strong>r makroskopischen und mikroskopischen Diagnostik; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl<br />
selbständig durchgeführter gerichtlicher Obduktionen einschließlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
weiterführen<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re histologischen Untersuchungen und <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Gutachten<br />
sowie die Teilnahme an einer Min<strong>de</strong>stzahl weiterer Obduktionen mit Begutachtung zwischen<br />
morphologischem Befund und Geschehensablauf<br />
? <strong>de</strong>n Sektionstechniken und einschlägigen Nachweismetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Pathologie; hierzu gehört die<br />
Teilnahme an einer Min<strong>de</strong>stzahl von Obduktionen in <strong>de</strong>r Pathologie<br />
? <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>s Kausalzusammenhanges im Rahmen <strong>de</strong>r To<strong>de</strong>sermittlung unter Auswertung<br />
<strong>de</strong>r Ermittlungsakten und <strong>de</strong>r Untersuchungsergebnisse; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl<br />
selbständig erarbeiteter Darstellungen<br />
? <strong>de</strong>r mündlichen Gutachtenerstattung vor Gericht und in <strong>de</strong>r Erstattung schriftlicher Gutachten zu<br />
forensischen psychopathologischen Fragestellungen; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl<br />
selbständig erarbeiteter Gutachten<br />
? <strong>de</strong>r Spurenasservierung und <strong>de</strong>n Schnellmetho<strong>de</strong>n zur Spurenasservierung<br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung von Verletzungen bei Leben<strong>de</strong>n und Toten einschließlich strafrechtlicher,<br />
versicherungs- und verkehrsmedizinischer Fragestellungen<br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung von Intoxikationen bei Leben<strong>de</strong>n und Leichen einschließlich <strong>de</strong>r hierzu<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnisse <strong>de</strong>r Materialsicherung<br />
? <strong>de</strong>r forensischen Serologie<br />
? <strong>de</strong>r Versicherungsmedizin einschließlich <strong>de</strong>r Erstellung von Gutachten zu Kausalitätsfragen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlichen Han<strong>de</strong>lns<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die<br />
? Pathologie<br />
? Rechtsstellung <strong>de</strong>r medizinischen Sachverständigen<br />
? Psychiatrie einschließlich <strong>de</strong>r Praxis <strong>de</strong>r psychiatrischen Krankheitsbil<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>r Beziehungen<br />
? psychiatrischen Krankheitsbil<strong>de</strong>r zu forensischen Fragestellungen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 152 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r äußeren Leichenschau mit Befunddokumentation in 300<br />
Fällen<br />
? Verantwortliche Teilnahme an min<strong>de</strong>stens 300 Legalsektionen, mit Befunddokumentation<br />
und vorläufiger Beurteilung<br />
? Verantwortliche Durchführung von min<strong>de</strong>stens 100 Legalsektionen, mit<br />
Befunddokumentation und vorläufiger Beurteilung<br />
? Selbständige Durchführung forensisch-osteologischer Expertisen in 50 Fällen<br />
? Selbständige histologisch-histochemische Untersuchung von 2.500 Präparaten mit<br />
Befunddokumentation, Diagnose und differentialdiagnostische Beurteilung<br />
? Medizinsich-toxikologische Expertisen einschließlich metho<strong>de</strong>nkritische und<br />
differentialdiagnostische Bewertung in 200 Fällen, hiervon min<strong>de</strong>stens 100<br />
Gerichtsgutachten<br />
? Selbständige Untersuchung und differentialdiagnostische Beurteilung von durch Alkohol<br />
und/o<strong>de</strong>r Medikamentenwirkstoffe bzw. Betäubungsmittel verursachten<br />
Bewußtseinsstörungen in 20 Fällen<br />
? Selbständige Durchführung medizinisch-trassologischer Expertisen in 50 Fällen<br />
? Ereignis-/Auffindungsort-Untersuchungen und Expertisen in 50 Fällen<br />
? Selbständige Erstellung von 50 ausführlichen schriftlichen Gutachten zu Fragen <strong>de</strong>s<br />
Kausalzusammenhanges, Rekonstruktion von Handlungs- und Bewegungsabläufen<br />
? Untersuchung leben<strong>de</strong>r Personen (Tatverdächtige, Mißhandlungsopfer etc.) in min<strong>de</strong>stens<br />
40 Fällen mit epikritischer Bewertung<br />
39. Strahlentherapie<br />
Definition:<br />
Die Strahlentherapie umfaßt die Strahlenbehandlung einschließlich <strong>de</strong>rjenigen mit<br />
strahlensensibilisieren<strong>de</strong>n Substanzen und Verfahren mit Schwerpunkt in <strong>de</strong>r Onkologie sowie <strong>de</strong>n<br />
Strahlenschutz mit seinen physikalischen, biologischen und medizinischen Grundlagen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 3 Jahre Strahlentherapie, davon 1 Jahr Weiterbildung im Stationdienst<br />
? 1 Jahr Weiterbildung im Gebiet Diagnostische Radiologie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 153 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r Strahlentherapie kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassen Arzt abgeleistet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Strahlenbiologie bei therapeutischer und diagnostischer Anwendung von<br />
ionisieren<strong>de</strong>n Strahlen<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Strahlenphysik bei <strong>de</strong>r therapeutischen und diagnostischen Anwendung von<br />
ionisieren<strong>de</strong>n Strahlen<br />
? <strong>de</strong>m Strahlenschutz einschließlich <strong>de</strong>s baulichen und apparativen Strahlenschutzes, offener und<br />
geschlossener radioaktiver Strahler, <strong>de</strong>r Personalüberwachung, <strong>de</strong>s Strahlenschutzes <strong>de</strong>s<br />
Patienten und <strong>de</strong>r rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r Pathophysiologie und Klinik bösartiger Neubildungen und nicht bösartiger Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Strahlentherapie einschließlich <strong>de</strong>r Indikation, Planung und Durchführung <strong>de</strong>r Behandlung<br />
bösartiger Tumoren und nicht bösartiger Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r medikamentösen Begleitbehandlung (Radiosensitizer, Hyperthermie)<br />
? <strong>de</strong>n fachspezifischen Grundlagen in Ernährungsmedizin<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Sonographie und Röntgendiagnostik sowie MRT, soweit dies zur<br />
Bestrahlungsplanung indiziert ist<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r medizinischen Statistik im Rahmen <strong>de</strong>r Onkologie<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichen Berichtswesen, einschlägigen Bestimmung <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz u.a. Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-<br />
Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die<br />
? immunologische und hormonelle Dysfunktionen<br />
? Chemotherapie und Immuntherapie bei neoplastischen Erkrankungen<br />
? Gerätekun<strong>de</strong><br />
? Dosimetrie von Quanten- und Korpuskularstrahlen<br />
? therapeutische Anwendung an<strong>de</strong>rer Strahlenarten<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Indikation und Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Behandlung bösartiger Tumoren unter Einbeziehung<br />
interdisziplinärer Behandlungskonzepte, dazu gehören 300 selbständig erstellte<br />
Behandlungspläne<br />
? 500 Bestrahlungsplanungen mit einem Simulator, davon 200 mit Schnittbildverfahren (CT<br />
und MRT) und 200 mit Rechnerplänen<br />
? externe Strahlentherapie mit Teilchenbeschleunigern und radioaktiven Quellen<br />
? Ersteinstellung bei 500 Zielvolumina und Überwachung dieser Patienten während <strong>de</strong>r<br />
Bestrahlungsserie<br />
? intracavitäre und interstitielle Brachytherapie mit und ohne Afterloadingverfahren<br />
einschließlich dazugehöriger Bestrahlungsplanung<br />
? 100 Applikationen, davon 50 bei Tumoren <strong>de</strong>s weiblichen Genitale
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 154 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Strahlentherapie mit Orthovolt-Röntgenstrahlen bis 400 kv Röhrenspannung<br />
40. Transfusionsmedizin<br />
Definition:<br />
Die Transfusionsmedizin umfaßt die Herstellung von Blutbestandteilkonserven und <strong>de</strong>ren<br />
Aufbereitungen <strong>für</strong> spezielle Anwendungen, die Spen<strong>de</strong>tauglichkeitsbeurteilung <strong>für</strong> die<br />
Durchführung von Blutspen<strong>de</strong>n einschließlich Eigenblutspen<strong>de</strong>, Plasma- und Zytapherese, <strong>de</strong>r<br />
Erkennung beson<strong>de</strong>rer Spen<strong>de</strong>risiken und <strong>de</strong>r Behandlung von Zwischenfällen sowie <strong>de</strong>r<br />
Techniken <strong>de</strong>r präparativen und therapeutischen manuellen und apparativen Hämapherese und <strong>de</strong>r<br />
Durchführung und Beurteilung immunhämatologischer Untersuchungen von Antigenen sowie Allound<br />
Autoantikörpern, <strong>de</strong>r Blutbestandteile einschließlich <strong>de</strong>r Durchführung und Beurteilung von<br />
Untersuchungen <strong>de</strong>r transfusionsmedizinisch relevanten Infektions- und Gerinnungsparameter<br />
einschließlich <strong>de</strong>r quantitativen und qualitativen hämatologischen Parameter <strong>de</strong>r korpuskulären<br />
Blutbestandteile, <strong>de</strong>r Kontrolle und Sicherung <strong>de</strong>r Qualität von Blutbestandteilkonserven<br />
einschließlich <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 3 Jahre Transfusionsmedizin in Transfusionsdiensten o<strong>de</strong>r transfusionsmedizinischen Instituten;<br />
angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Laboratoriumsmedizin o<strong>de</strong>r 6<br />
Monate Weiterbildung in Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie.<br />
? 2 Jahre Weiterbildung im Stationsdienst in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Chirurgie o<strong>de</strong>r Herzchirurgie<br />
o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r Orthopädie o<strong>de</strong>r Urologie.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r Transfusionsmedizin kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt<br />
abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Spen<strong>de</strong>tauglichkeitsbeurteilung <strong>für</strong><br />
? die Durchführung von Blutspen<strong>de</strong>n einschließlich Eigenblutspen<strong>de</strong>n, Plasma- und<br />
Zytapherese<br />
? die Erkennung beson<strong>de</strong>rer Spen<strong>de</strong>risiken und <strong>de</strong>r Behandlung von Zwischenfällen<br />
? <strong>de</strong>r Herstellung von<br />
Blutbestandteilkonserven, Aufbereitungen <strong>für</strong> spezielle Anwendungen<br />
? <strong>de</strong>n Techniken <strong>de</strong>r präparativen und therapeutischen manuellen und apparativen Hämapherese<br />
? <strong>de</strong>r Kontrolle und Sicherung <strong>de</strong>r Qualität von Blutbestandteilkonserven gemäß <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>särztekammer<br />
? <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s technischen Gerätes, z.B. von Zellseparatoren,<br />
prozessorgesteuerten Automaten<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n und Untersuchungsergebnissen<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung und Beurteilung immunhämatologischer Untersuchungen von Antigenen sowie<br />
Allo- und Autoantikörpern<br />
? <strong>de</strong>r Erythrozyten unter Einschluß <strong>de</strong>r Polyagglutinationsphänomene<br />
? <strong>de</strong>r Leukozyten einschließlich <strong>de</strong>r Gewebstypen (HLA)<br />
? <strong>de</strong>r Thrombozyten<br />
? <strong>de</strong>s Plasmas
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 155 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung und Beurteilung von Untersuchungen <strong>de</strong>r transfusionsmedizinisch relevanten<br />
Infektionsmarker, Gerinnungsparameter sowie quantitativen und qualitativen hämatologischen<br />
Parameter <strong>de</strong>r korpuskulären Blutbestandteile<br />
? <strong>de</strong>r Hämotherapie bei <strong>de</strong>r<br />
? Indikationsstellung und Beurteilung <strong>de</strong>r Wirksamkeit sowie metabolischer,<br />
immunologischer und infektionsbedingter Risiken<br />
? bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Verträglichkeitsuntersuchungen von Erythrozyten, Thrombozyten<br />
und Leukozyten<br />
? Beurteilung hämostaseologischer Befun<strong>de</strong><br />
? konsiliarischen Beratung in transfusionsmedizinischen Fragen<br />
? Abklärung von Transfusionszwischenfällen<br />
? <strong>de</strong>r Klinik <strong>de</strong>r Herz-Kreislaufstörungen sowie <strong>de</strong>r Krankheiten <strong>de</strong>s Blutes und <strong>de</strong>r blutbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Organe<br />
? <strong>de</strong>r Beurteilung von EKG und Laboratoriumsdiagnostik soweit dies <strong>für</strong> die Spen<strong>de</strong>r- und<br />
Patientenüberwachung erfor<strong>de</strong>rlich ist<br />
? <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die<br />
? Beurteilung von transfusionsmedizinisch relevanten klinisch-chemischen und mikrobiologischen<br />
Parametern<br />
? Grundlagen <strong>de</strong>r Hämogenetik<br />
? einschlägigen nationalen und europäischen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien in <strong>de</strong>r<br />
jeweils gültigen Fassung<br />
? Funktionsweise <strong>de</strong>r Laboratoriumsgeräte und <strong>de</strong>r Datenverarbeitung<br />
41. Urologie<br />
Definition:<br />
Die Urologie umfaßt die Prävention, Erkennung, Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge <strong>de</strong>r<br />
Erkrankungen, Fehlbildungen und Verletzungen <strong>de</strong>s männlichen Urogenitalsystems und <strong>de</strong>r<br />
weiblichen Harnorgane, die Kin<strong>de</strong>rurologie, die urologische Onkologie und die Andrologie.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre Urologie, davon 3 Jahre im Stationsdienst; angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate<br />
Weiterbildung in Anatomie o<strong>de</strong>r Frauenheilkun<strong>de</strong> und Geburtshilfe o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rchirurgie o<strong>de</strong>r<br />
Plastische Chirurgie.<br />
? 1 Jahr Chirurgie im Stationsdienst<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung in Urologie kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Diagnostik und Therapie <strong>de</strong>r<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s einschließlich <strong>de</strong>r Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r endoskopischen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Harntraktes, <strong>de</strong>r Stanz- und<br />
Saugbiopsie, <strong>de</strong>r urodynamischen Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Sonographie <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter<br />
sonographischer Untersuchungen und sonographisch gesteuerter Interventionen<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s Grundleistungslabors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong>
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 156 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Probenentnahme und sachgerechten Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und<br />
Ausscheidungen <strong>für</strong> das allgemeine Labor <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie in <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> in<br />
das Krankheitsbild<br />
? <strong>de</strong>r Methodik und Durchführung <strong>de</strong>s speziellen Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s sowie <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Befun<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung und Durchführung <strong>de</strong>r Röntgendiagnostik und <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur<br />
Strahlentherapie bei urologischen Erkrankungen einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? <strong>de</strong>r Indikation <strong>de</strong>r präventiven, konservativen und operativen Maßnahmen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
einschließlich <strong>de</strong>r selbständigen Durchführung <strong>de</strong>r üblichen nichtspeziellen urologischen<br />
Operationen; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer Eingriffe und<br />
die Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong><br />
? <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung und Schocktherapie<br />
? <strong>de</strong>r Indikation und Durchführung <strong>de</strong>r Infusions- und Transfusionstherapie<br />
? <strong>de</strong>r Nachbehandlung einschließlich <strong>de</strong>r Steinmetaphylaxe und Tumornachsorge<br />
? <strong>de</strong>r par-enteralen und enteralen Ernährungstherapie<br />
? <strong>de</strong>r urologischen Onkologie<br />
? <strong>de</strong>r urologischen Andrologie einschließlich spermatologischer Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r extrakorporalen Stoßwellenlithotrypsie (ESWL)<br />
? <strong>de</strong>r Indikation zur Laserbehandlung<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zur Isotopendiagnostik<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu weiteren bildgeben<strong>de</strong>n Verfahren wie CT und MRT<br />
? <strong>de</strong>r Pharmakologie <strong>de</strong>r im Gebiet gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel<br />
(Pharmakokinetik, Wechsel- und Nebenwirkungen) einschließlich ihres therapeutischen Nutzens<br />
(auch Kosten-Nutzen-Relation), Risiken <strong>de</strong>s Arzneimittelmißbrauchs, gesetzlichen Auflagen bei<br />
<strong>de</strong>r Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie <strong>de</strong>n hierbei zu beachten<strong>de</strong>n<br />
ethischen Grundsätzen<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation von Befun<strong>de</strong>n, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r<br />
Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung, Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,<br />
Rentenversicherung, Unfallversicherung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz u.a.<br />
Bestimmungen) und <strong>für</strong> die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen<br />
? <strong>de</strong>r psychosomatischen Grundversorgung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die<br />
? Durchführung <strong>de</strong>r Isotopendiagnostik <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
? Laserbehandlung<br />
? Befundbewertung weiterer bildgeben<strong>de</strong>r Verfahren wie CT und MRT<br />
? Dialyse<br />
? Durchführung <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Nieren, Harnleiter, Retroperitonealraum, auch als laparoskopisches Operationsverfahren<br />
? 10 größere Eingriffe, z.B. Nephrektomie, operative Versorgung von Nieren- und/o<strong>de</strong>r<br />
Harnleiterverletzungen, endoskopische Nierenoperationen, Ureterotomie, Ureterektomie,<br />
Ureterolyse als selbständige Operation, pelvine Lympha<strong>de</strong>nektomie<br />
Harnblase
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 157 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 10 größere Eingriffe, z.B. Harn-Inkontinenzoperation, Harnblasendivertikeloperation,<br />
operative Versorgung einer Harnblasenverletzung, Harnblasenplastik, transurethrale<br />
Harnblasenoperation<br />
Prostata<br />
? 25 größere Eingriffe, z.B. Prostataa<strong>de</strong>nomektomie, transurethrale Prostataoperation<br />
Äußeres Genitale<br />
? 10 größere Eingriffe, z.B. Penisamputation, Urethrektomie, operative Versorgung einer<br />
Harnröhrenverletzung, Radikaloperation <strong>de</strong>s Ho<strong>de</strong>nkrebses, Skrotalplastik<br />
Niere und Harnleiter,<br />
? 35 mittlere Eingriffe, z.B. Nierenzystenresektionen, perkutane Nierenzystenoperation,<br />
perkutane Nierenfistelung, Nierenbiopsie, Ureterolyse, Laserapplikation an Niere o<strong>de</strong>r<br />
Harnleiter.<br />
Hierauf sind 10 extrakorporale Stoßwellenlithotripsien (ESWL) ohne Auxiliäreingriffe<br />
anrechenbar<br />
Harnblase<br />
? 30 mittlere Eingriffe auch mit Laserapplikation, z.B. Zystostomie, Sectio alta, Lithotripsie,<br />
Harnblasenresektion, Fremdkörperentfernung, transurethrale Resektion kleiner<br />
Harnblasentumoren<br />
Harnröhre<br />
? 30 mittlere Eingriffe auch mit Laserapplikation, z.B. Meatoplastik, Harnröhrenplastik,<br />
Urethrotomie, Stent-Einlage<br />
Äußeres Genitale<br />
? 30 mittlere Eingriffe, z.B. Epididymektomie, Funikulolyse, Orchidopexie, Orchiektomie,<br />
Hydrozelen-, Varikozelen-, Spermatozelen-Operation, Ho<strong>de</strong>nprothesenimplantation,<br />
Refertilisierungsoperation<br />
Harnröhre<br />
? 50 kleine Eingriffe, z.B. Harnröhrenbougierung, Abtragung eines Meatustumors, Meatotomie<br />
Harnblase und Prostata<br />
? 50 kleine Eingriffe, z.B. perkutane Harnblasenfistelung, Feinna<strong>de</strong>l- und Stanzbiopsien <strong>de</strong>r<br />
Prostata<br />
Genitale<br />
? 50 kleine Eingriffe auch mit Laserapplikation, z. B. Ho<strong>de</strong>nbiopsie, Vasoresektion,<br />
Zirkumzision, Frenuloplastik, Kondylomabtragung<br />
Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 158 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 10 große Eingriffe an Nieren, Harnleiter und Retroperitonealraum, z.B. Radikaloperation<br />
eines Nieren- o<strong>de</strong>r Nebennierentumors, Nierentransplantationsoperation,<br />
Nierenteilresektion, Pyeloplastik, Adrenalektomie, Ureterneueinpflanzung, Antirefluxplastik,<br />
Ureterplastik, ureteroskopische Operationen, retroperitoneale Lympha<strong>de</strong>nektomie<br />
? 10 große Eingriffe an <strong>de</strong>r Harnblase, z.B. Radikaloperation <strong>de</strong>s Harnblasenkrebses,<br />
Harnblasen-Schei<strong>de</strong>n-(Darm-)-Fisteloperation, Harnblasenersatzoperation,<br />
Harnblasenaugmentationsoperation, operative Versorgung einer Harnblasenekstrophie<br />
? 25 große Eingriffe an <strong>de</strong>r Prostata, z.B. Radikaloperation <strong>de</strong>s Prostatakrebses,<br />
Samenblasenentfernung<br />
? 10 große Eingriffe am äußeren Genitale, z.B. Penisaufbauplastik, operative Korrektur einer<br />
Hypospadie, Harnröhrenplastik, Implantation einer Penisprothese o<strong>de</strong>r Sphinkterprothese,<br />
Revaskularisationsoperation, Transsexualplastik<br />
<strong>Spezielle</strong> Urologische Chirurgie<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Urologie<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Urologische Chirurgie umfaßt die schwierigen Operationen, auch bei Fehlbildungen<br />
und Verletzungen <strong>de</strong>s männlichen Urogenitalsystems und <strong>de</strong>r weiblichen Harnorgane.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre Weiterbildung im Stationsdienst an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.<br />
? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>Spezielle</strong>r Urologischer Chirurgie muß zusätzlich zur<br />
Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 1 Jahr urologische Chirurgie während <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r<br />
Urologie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche<br />
über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, bei großen Eingriffen an Nieren, Harnleiter<br />
und im Retroperitoneum sowie bei großen Eingriffen an <strong>de</strong>r Blase einschließlich transurethraler<br />
Eingriffe, großen Eingriffen an <strong>de</strong>r Prostata und <strong>de</strong>r Harnröhre und am Genitale einschließlich<br />
endoskopischer Eingriffe; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig durchgeführter operativer<br />
Eingriffe.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe<br />
Nieren, Nebennieren und Retroperitonalraum<br />
? 30 große Eingriffe, davon je 5<br />
? Radikaloperationen eines Nieren- o<strong>de</strong>r Nebennierentumors<br />
? Pyeloplastiken<br />
? endoskopische Nierenoperationen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 159 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? retroperitoneale Lympha<strong>de</strong>nektomien<br />
Harnleiter<br />
? 30 große Eingriffe, davon je 5<br />
? Harnleiterneueinpflanzungen<br />
? Antirefluxplastiken<br />
? endoskopische Ureteroperationen<br />
? Ureterolysen<br />
Harnblase<br />
? 60 große Eingriffe, davon<br />
? Radikaloperationen <strong>de</strong>s Harnblasenkrebses<br />
? Harnblasenersatzoperationen<br />
? Harninkontinenzoperationen<br />
? Harnblasenfisteloperationen<br />
? endoskopische Harnblasenoperationen bei großen o<strong>de</strong>r multiplen Harnblasentumoren<br />
Prostata<br />
? 70 große Eingriffe, davon<br />
? 5 Radikaloperationen <strong>de</strong>s Prostatakrebses<br />
? 50 endoskopische o<strong>de</strong>r offene Prostataa<strong>de</strong>nomektomien<br />
Äußeres Genitale / Harnröhre<br />
? 20 große Eingriffe, davon<br />
? 5 Radikaloperationen <strong>de</strong>s Ho<strong>de</strong>nkrebses<br />
? 5 Harnröhrenplastiken<br />
? 3 Hypospadieoperationen<br />
? 200 extrakorporale Stoßwellenlithotripsien einschließlich auxiliärer Maßnahmen<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Urologie<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Labors <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 160 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
<strong>Abschnitt</strong> <strong>II</strong>I <strong>Spezielle</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>für</strong> Bereiche<br />
1. Allergologie<br />
Definition<br />
Die Allergologie umfaßt die durch Allergene ausgelösten Erkrankungen verschie<strong>de</strong>nster<br />
Organsysteme einschließlich <strong>de</strong>ren Prävention, Diagnostik und Behandlung.<br />
Weiterbildungzeit<br />
1. 4 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 2 Jahre Weiterbildung in <strong>de</strong>r Allergologie, hierauf können 6 Monate Weiterbildung an einem<br />
Institut <strong>für</strong> Immunologie o<strong>de</strong>r Klinisch-Immunologische Diagnostik angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Hautärzte, die bereits 9 Monate Weiterbildung Allergologie während <strong>de</strong>r Weiterbildung im<br />
Gebiet nachgewiesen haben, benötigen 15 Monate im Bereich Allergologie zusätzlich.<br />
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Internisten mit <strong>de</strong>r Schwerpunktbezeichnung Pneumologie und<br />
Kin<strong>de</strong>rärzte, die bereits 6 Monate Weiterbildung Allergologie während <strong>de</strong>r Weiterbildung im<br />
Gebiet nachgewiesen haben, benötigen 18 Monate im Bereich Allergologie zusätzlich.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen allergischer und immunologischer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Pathogenese, Klinik, Prognose, Prävention spezifisch allergischer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik allergischer Erkrankungen einschließlich<br />
? Durchführung von Epikutan-, Scratch-, Prick- und Intrakutan-Testen einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Provokationsteste und <strong>de</strong>r dazugehörigen Meßmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r speziellen Therapie allergischer Erkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r Hyposensibilisierung<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>s allergischen Schocks<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Technik, Indikationsstellung und Auswertung immunologischer Metho<strong>de</strong>n<br />
zum Nachweis von Antikörpern o<strong>de</strong>r sensibilisierten T- Zellen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung und Dokumentation <strong>de</strong>r speziellen allergologischen Anamnese<br />
bei 300 Patienten<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung epikutaner, kutaner, intrakutaner Teste bei 300<br />
Patienten, davon<br />
? Provokations- und Karenzteste bei 50 Patienten<br />
? Indikationsstellung und Durchführung spezifisch-allergologischer Maßnahmen, z.B.<br />
Hyposensibilisierung ggf. einschließlich <strong>de</strong>r Schockbehandlung sowie Erstellung <strong>de</strong>s<br />
Behandlungsplanes bei 50 Patienten<br />
Definition<br />
2. Balneologie und Medizinische Klimatologie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 161 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Die Balneo- und Medizinische Klimatologie umfaßt die Therapie mit ortsgebun<strong>de</strong>nen natürlichen<br />
Heilquellen,-sedimenten und -gasen in Form von Bä<strong>de</strong>rn, Trinkkuren und Inhalationen nach<br />
festgelegtem Heilplan bei komplexer Nutzung von Diät, Ruhe und Bewegung einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Einbeziehung landschaftlicher und klimatischer Faktoren. Die Bezeichnung Ba<strong>de</strong>arzt o<strong>de</strong>r Kurarzt<br />
darf nur führen, wer in einem amtlich anerkannten Ba<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Kurort als Ba<strong>de</strong>- o<strong>de</strong>r Kurarzt tätig ist.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. Teilnahme an einem anerkannten allgemeinen Kurs <strong>für</strong> medizinische Balneologie und<br />
Klimatologie von 3 Wochen Dauer.<br />
3. Teilnahme an einem anerkannten aufbauen<strong>de</strong>n geglie<strong>de</strong>rten Kurs <strong>für</strong> medizinische Balneologie<br />
und Klimatologie von 3 Wochen Dauer.<br />
4. Erwerb von Kenntnissen in <strong>de</strong>r Kurmedizin in min<strong>de</strong>stens 1jähriger Tätigkeit in einem Heilbad<br />
o<strong>de</strong>r Kurort. Der Indikationsanspruch dieses Ortes muß <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rlassungsortes<br />
entsprechen.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in <strong>de</strong>n Inhalten <strong>de</strong>r<br />
unter 2. gefor<strong>de</strong>rten Kurse und <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Weiterbildungsinhalten.<br />
3. Betriebsmedizin<br />
Definition<br />
Die Betriebsmedizin umfaßt die Vorbeugung und Erkennung von durch das Arbeitsgeschehen<br />
verursachten Erkrankungen sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung. Die Bezeichnung<br />
Betriebsmedizin darf vom Arzt nur an <strong>de</strong>r Stätte seiner betriebsärztlichen Tätigkeit geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 1 Jahr Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 1 Jahr Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin<br />
3. 9 Monate Weiterbildung in <strong>de</strong>r Betriebs- o<strong>de</strong>r Arbeitsmedizin.<br />
4. Diese Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn Ärzte auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s § 3, Abs. 3 <strong>de</strong>r<br />
Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" (VBG 123) eine min<strong>de</strong>stens 2jährige durchgehen<strong>de</strong><br />
regelmäßige Tätigkeit als Betriebsarzt in einem geeigneten Betrieb o<strong>de</strong>r eine gleichwertige<br />
Tätigkeit (z.B. als Gewerbearzt) nachweisen.<br />
5. Teilnahme an einem 3monatigen theoretischen Kurs über Arbeitsmedizin, <strong>de</strong>r in höchstens 6<br />
<strong>Abschnitt</strong>e geteilt wer<strong>de</strong>n darf.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n Aufgaben und <strong>de</strong>r Organisation <strong>de</strong>r Arbeitsmedizin einschließlich <strong>de</strong>r Berufskun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r<br />
Arbeits- und Industriehygiene und <strong>de</strong>r Arbeitsphysiologie sowie <strong>de</strong>r Arbeits- und<br />
Betriebspsychologie und -soziologie<br />
? <strong>de</strong>r Klinik <strong>de</strong>r Berufskrankheiten<br />
? <strong>de</strong>n speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchungen einschließlich <strong>de</strong>r arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorgeuntersuchungen<br />
? <strong>de</strong>m Arbeits- und Unfallschutz einschließlich <strong>de</strong>r Arbeitsschutz- und Verhütungsvorschriften<br />
? <strong>de</strong>r Epi<strong>de</strong>miologie, Statistik und Dokumentation<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>s Systems <strong>de</strong>r sozialen Sicherung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 162 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
? Selbständige Durchführung, Befundung von<br />
? 50 speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach relevanten<br />
Rechtsvorschriften<br />
? 25 allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bezogen auf beson<strong>de</strong>re<br />
Belastungen o<strong>de</strong>r Risikogruppen<br />
? 40 spezielle Untersuchungsverfahren aus <strong>de</strong>r Betriebsmedizin, dazu gehören:<br />
? Ergometrie<br />
? Lungenfunktionsstörung<br />
? Gehörunterschungen<br />
? Sehtestuntersuchungen<br />
? Selbständige Indikationsstellung, Probenahme und Beurteilung von 5 Biomonitoring-<br />
Untersuchungen aus min<strong>de</strong>stens 2 verschie<strong>de</strong>nen Schadstoffgruppen (z.B. Metalle,<br />
Lösemittel)<br />
? 2 Bewertungen von Messungen unterschiedlicher Arbeitsumgebungsfaktoren / Gefahrstoffen<br />
(Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gase / Dämpfe, Stäube) inklusive Dokumentation <strong>de</strong>s<br />
erarbeiteten Vorwissens, <strong>de</strong>r Meßplanung und <strong>de</strong>r eigenen Bewertung <strong>de</strong>r Messungen<br />
? 5 protokollierte Betriebsbegehungen aus unterschiedlichen Anlässen in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Bereichen<br />
? 10 Arbeitsplatzbeurteilungen / Tätigkeitsanalysen<br />
? 5 ausführliche begrün<strong>de</strong>te betriebsärztliche Gutachten, davon<br />
? zur Frage <strong>de</strong>s Vorliegens einer Berufskrankheit<br />
? zur Beurteilung von Berufs- o<strong>de</strong>r Erwerbsunfähigkeit<br />
? zu Maßnahmen nach § 3 BeKV<br />
? zu Fragen eines Arbeitsplatzwechsels<br />
? zur Einglie<strong>de</strong>rung Behin<strong>de</strong>rter in <strong>de</strong>n Betrieb<br />
? 2 Empfehlungen und Beratungen zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen<br />
Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
? 10 arbeitsmedizinische Beratungen zum adäquaten Einsatz schutzbedürftiger<br />
Personengruppen<br />
? 10 arbeitshygienische Beratungen<br />
? 5 Beratungen zur Auswahl geeigneter Körperschutzmittel<br />
? 5 Beratungen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen<br />
? 2 Schulungen / Unterweisungen zu arbeitsmedizinischen Themen<br />
- 5 Beratungen betrieblicher Entscheidungsträger zur Organisation <strong>de</strong>s betrieblichen Arbeitsund<br />
Gesundheitsschutzes<br />
4. Bluttransfusionswesen<br />
Definition<br />
Das Bluttransfusionswesen umfaßt die Lagerungsbedingungen und lagerungsbedingten<br />
Verän<strong>de</strong>rungen von Blut- und Blutbestandteilkonserven sowie die Bereitstellung von Blut- und<br />
Blutbestandteilkonserven zu <strong>de</strong>ren medizinischer Anwendung einschließlich <strong>de</strong>r therapeutischen<br />
Effekte.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen <strong>de</strong>r Gebietsbezeichnung<br />
Laboratoriumsmedizin o<strong>de</strong>r Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie o<strong>de</strong>r Klinische<br />
Pharmakologe o<strong>de</strong>r Pharmakologie und Toxikologie.<br />
2. 1 Jahr Weiterbildung im Blutspen<strong>de</strong>dienst bzw. in einer Abteilung <strong>für</strong> Transfusionsmedizin; 6<br />
Monate Weiterbildung können bei Laborärzten, Anästhesisten und Fachärzten <strong>für</strong> Mikrobiologie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 163 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie in medizinischer Mikrobiologie und/o<strong>de</strong>r Serologie angerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n Lagerungsbedingungen und lagerungsbedingten Verän<strong>de</strong>rungen von Blut- und<br />
Blutbestandteilkonserven einschließlich autologer Präparate<br />
? <strong>de</strong>n therapeutischen Effekten <strong>de</strong>r Applikation von Blut- und Blutbestandteilkonserven<br />
? <strong>de</strong>r Bereitstellung von Blut- und Blutbestandteilkonserven zur Transfusion und<br />
Austauschtransfusion<br />
? <strong>de</strong>n Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion sowie an<strong>de</strong>ren<br />
Rechtsvorschriften<br />
? <strong>de</strong>r prätransfusionellen Blutgruppenserologie<br />
? <strong>de</strong>n transfusionsbedingten Nebenwirkungen und Zwischenfällen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung von<br />
? 200 Blutgruppenbestimmungen<br />
? 400 Kreuzproben<br />
Eigenverantwortliche Beaufsichtigung weiterer<br />
? 2.000 Blutgruppenbestimmungen<br />
? 4.000 Kreuzproben<br />
5. Chirotherapie<br />
Definition<br />
Die Chirotherapie umfaßt die Erkennung und Behandlung funktioneller, reversibler Erkrankungen<br />
<strong>de</strong>s Bewegungssystems einschließlich ihrer Folgeerscheinungen mittels eingehen<strong>de</strong>r manueller<br />
Untersuchungs- und Behandlungstechniken.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. Teilnahme an einem Einführungskurs von min<strong>de</strong>stens 12 Stun<strong>de</strong>n Dauer über theoretische<br />
Grundlagen und Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n manueller Befun<strong>de</strong>rhebung an <strong>de</strong>r Wirbelsäule und<br />
<strong>de</strong>n Extremitätengelenken.<br />
3. Teilnahme an einem 1wöchigen klinischen Kurs in einer orthopädischen Abteilung. Diese<br />
Voraussetzung gilt bei Nachweis einer min<strong>de</strong>stens 1/2jährigen Weiterbildung in Orthopädie als<br />
erfüllt.<br />
4. Teilnahme an einem Kurs von 6O Stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r 2 Kursen von 36 Stun<strong>de</strong>n über<br />
Untersuchungstechniken, Mobilisationen und Manipulationen an <strong>de</strong>n Extremitätengelenken.<br />
5. Teilnahme an 3 Kursen von je 60 Stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r 5 Kursen von je 36 Stun<strong>de</strong>n über<br />
Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n, Weichteiltechniken, Mobilisationen, gezielte Manipulationen und<br />
Übungsbehandlungen an allen Wirbelgelenken sowie die Radiologie unter chirotherapeutischen<br />
Gesichtspunkten.<br />
Die Kurse gemäß Nr. 4 und 5 sollen in Abstän<strong>de</strong>n von min<strong>de</strong>stens 3 Monaten absolviert wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in <strong>de</strong>n Inhalten <strong>de</strong>r<br />
gefor<strong>de</strong>rten Kurse und <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Weiterbildungsinhalten.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 164 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? <strong>de</strong>n metho<strong>de</strong>nspezifischen Untersuchungsverfahren zur Erkennung pathologischer<br />
Funktionen am Bewegungssystem in 100 üben<strong>de</strong>n Sitzungen<br />
? <strong>de</strong>r Pathophysiologie <strong>de</strong>r Nociception und <strong>de</strong>s Schmerzes, <strong>de</strong>r Erkennung <strong>de</strong>r reflektorisch<br />
gesteuerten Wechselbeziehungen zwischen Bewegungssystem und an<strong>de</strong>ren<br />
Funktionssystemen und damit in <strong>de</strong>r pathogenetischen Einordnung <strong>de</strong>r erhobenen und<br />
erhaltenen funktionspathologischen Befun<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r Differentialdiagnostik zu<br />
pathologischen Strukturverän<strong>de</strong>rungen in 100 üben<strong>de</strong>n Sitzungen<br />
? <strong>de</strong>r metho<strong>de</strong>nspezifischen Therapie in jeweils 50 üben<strong>de</strong>n Sitzungen bei<br />
? reversibel-hypomobilen Funktionsstörungen an Extremitätengelenken,<br />
Bewegungssegmenten <strong>de</strong>r Wirbelsäule und <strong>de</strong>n Sakroiliakalgelenken<br />
? peripheren und zentralen Störungen <strong>de</strong>r Muskelfunktion<br />
? hypomobilen Funktionsstörungen<br />
6. Flugmedizin<br />
Definition<br />
Die Flugmedizin umfaßt die Luftfahrt- und Raumfahrtmedizin, einschließlich <strong>de</strong>r physikalischen und<br />
medizinischen Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Aufenthaltes in Luft- und Weltraum, sowie <strong>de</strong>s Wohlergehens<br />
<strong>de</strong>s fliegen<strong>de</strong>n Personals und von Passagieren.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1<br />
o<strong>de</strong>r 5 Jahre Tätigkeit an einem anerkannten flugmedizinischem Institut.<br />
2. Teilnahme an einem anerkannten vierwöchigen Einführungslehrgang o<strong>de</strong>r einem dreiwöchigen<br />
Einführungslehrgang in Flugmedizin von min<strong>de</strong>stens 180 Stun<strong>de</strong>n<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
1. Erwerb eines Luftfahrerscheines.<br />
Fliegerärzten kann <strong>de</strong>r Erwerb eines Luftfahrerscheins erlassen wer<strong>de</strong>n, wenn sie bei Beantragung<br />
<strong>de</strong>r Bereichsbezeichnung Flugmedizin eine min<strong>de</strong>stens 4jährige praktische Tätigkeit<br />
nachweisen.<br />
2. Cockpit-Erfahrungen in großen Verkehrsflugzeugen bei Flügen über mehrere Zeitzonen.<br />
3. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r klinischen Flugphysiologie und Flugmedizin; dazu gehört die Beurteilung <strong>de</strong>r<br />
Leistungsfähigkeit und Fliegerverwendungsfähigkeit aus internistischer, nervenärztlicher,<br />
augenärztlicher, hals-nasen-ohrenärztlicher und zahngesundheitlicher Sicht<br />
? <strong>de</strong>r Flugpsychologie<br />
? <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen und einschlägigen Richtlinien<br />
? <strong>de</strong>n Flugreisetauglichkeitsbestimmungen<br />
? <strong>de</strong>m Transport von Kranken und Behin<strong>de</strong>rten in Verkehrsflugzeugen<br />
? <strong>de</strong>n FREMEC- und MEDA-Formularen <strong>de</strong>r IATA <strong>für</strong> kranke und behin<strong>de</strong>rte Passagiere<br />
? <strong>de</strong>r medizinischen Ausrüstung an Bord von Verkehrsflugzeugen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 165 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r tropen- und flugmedizinischen Beratung von Fernreisen<strong>de</strong>n über die<br />
? Malariaprophylaxe<br />
? Impfungen und Einreisebestimmungen<br />
? Hygienemaßnahmen in <strong>de</strong>n Tropen<br />
? Jetlag und Medikamentenanpassung bei chronisch Erkrankten (z.B. Insulinregime unter<br />
Zeitzonenverschiebung)<br />
7. Handchirurgie<br />
Definition<br />
Die Handchirurgie umfaßt die Diagnostik, Indikationsstellung, operative und nichtoperative<br />
Behandlung <strong>de</strong>r Verletzungen, Fehlbildungen und Tumoren <strong>de</strong>r Hand sowie die Rekonstruktion<br />
nach Verletzungen o<strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>r Hand einschließlich mikrochirurgischer Techniken.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. Anerkennung <strong>für</strong> die Gebietsbezeichnung Chirurgie o<strong>de</strong>r Plastische Chirurgie o<strong>de</strong>r Orthopädie<br />
2. 3 Jahre Weiterbildung in <strong>de</strong>r Handchirurgie<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Pathophysiologie <strong>de</strong>r Verletzungen und Erkrankungen <strong>de</strong>r Hand<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik und Therapie von Verletzungen <strong>de</strong>r Hand einschließlich <strong>de</strong>r mikrochirurgischen<br />
Technik zur Retransplantation und <strong>de</strong>r Bildung freier Lappen zur Deckung postraumatischer o<strong>de</strong>r<br />
tumorbedingter Hand- Weichteil<strong>de</strong>fekte<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung nach Verletzungen o<strong>de</strong>r Erkrankungen <strong>de</strong>r Hand<br />
? <strong>de</strong>r Rehabilitation und Nachsorge <strong>de</strong>r Verletzungen und Erkrankungen <strong>de</strong>r Hand<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
1. Haut- und Subkutis<br />
? 20 selbständig durchgeführte Eingriffe, z.B.:<br />
? freie Hauttransplantationen<br />
? gestielte Nahlappenplastiken<br />
? gestielte Fernlappenplastiken<br />
? freie Gewebetransplantationen mit mikrovaskulärem Anschluß<br />
2. Sehnen<br />
? 70 selbständig durchgeführte Eingriffe, z.B.:<br />
? Beugesehnennähte<br />
? Beugesehnentransplantationen<br />
? Beugesehnenlösungen<br />
? Strecksehnennähte<br />
? Strecksehnentransplantationen<br />
? Strecksehnenlösungen<br />
? Synovialektomien <strong>de</strong>r Sehnenschei<strong>de</strong>n<br />
? Wie<strong>de</strong>rherstellungseingriffe an Sehnen bei chronischer Polyarthritis<br />
? Ringbandspaltungen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 166 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
3. Knochen<br />
? 50 selbständig durchgeführte Eingriffe, z.B.:<br />
? geschlossene Frakturbehandlungen<br />
? Osteosynthesen<br />
? Korrekturosteotomien<br />
? Behandlungen von Pseudarthrosen <strong>de</strong>s Kahnbeins<br />
? Behandlungen an<strong>de</strong>rer Pseudarthrosen an <strong>de</strong>r Hand<br />
? Knochentransplantationen<br />
4. Gelenke<br />
? 50 selbständig durchgeführte Eingriffe, z.B.:<br />
? Behandlungen von Luxationen an Finger- o<strong>de</strong>r Handwurzel<br />
? Nähte <strong>de</strong>r Seitenbän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r palmaren Platte<br />
? Arthrolysen<br />
? Arthroplastiken einschließlich Alloarthroplastiken<br />
? sekundäre Bandrekonstruktionen<br />
? Arthro<strong>de</strong>sen, davon 2 Handgelenksarthro<strong>de</strong>sen<br />
? Denervierungen<br />
? Synovialektomien<br />
5. Nerven<br />
? 35 selbständig durchgeführte Eingriffe, z.B.:<br />
? mikrochirurgische Wie<strong>de</strong>rherstellungen großer Nervenstämme<br />
? mikrochirurgische Wie<strong>de</strong>rherstellungen von Mittelhand- und Fingernerven<br />
? Nerventransplantationen großer Nervenstämme<br />
? Nerventransplantationen großer Nervenstämme von Mittelhand- und Fingernerven<br />
? Neurolysen nach Verletzungen<br />
6. Blutgefäße<br />
? 20 selbständig durchgeführte Eingriffe, z.B.:<br />
? mikrochirurgische Arteriennähte<br />
? mikrochirurgische Venennähte o<strong>de</strong>r Veneninterponate<br />
7.<br />
? 10 Lokalbehandlungen beson<strong>de</strong>rer Verletzungen, z.B. Brandverletzungen, chemische<br />
Verletzungen, Elektrotraumen, Spritzpistolenverletzungen, Kompartmentsyndrome<br />
8.<br />
? 3 Sehnenumlagerungen als motorische Ersatzoperation<br />
9.<br />
? 10 Operationen <strong>de</strong>r Dupuytren'schen Kontraktur<br />
10. Nervenkompressionssyndrome<br />
? 20 selbständig durchgeführte Eingriffe, z.B.:
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 167 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Operationen <strong>de</strong>s Kapaltunnelsyndroms<br />
? Operationen <strong>de</strong>s Nervenkompressionssyndroms bei an<strong>de</strong>ren Lokalisationen an <strong>de</strong>r<br />
Hand<br />
11. Tumoren<br />
? 10 selbständig durchgeführte Eingriffe, z.B.:<br />
? Tumorresektionen <strong>de</strong>r Weichteile<br />
? Tumorresektionen <strong>de</strong>r Knochen<br />
12.<br />
? 10 Eingriffe bei Infektionen <strong>de</strong>r Hand<br />
13.<br />
? 5 Amputationen an <strong>de</strong>r Hand<br />
14.<br />
? 6 Operationen angeborener Fehlbildungen an <strong>de</strong>r Hand<br />
8. Homöopathie<br />
Definition<br />
Die Homöopathie umfaßt die beson<strong>de</strong>re Form <strong>de</strong>r arzneilichen Regulationstherapie zur Steuerung<br />
<strong>de</strong>r individuellen körpereigenen Regulation.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. Theoretische und praktische Beschäftigung mit homöopathischen Heilverfahren über 3 Jahre bei<br />
einem berechtigen Arzt o<strong>de</strong>r 1 Jahr Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte<br />
gemäß § 8 Abs. 1.<br />
3. Teilnahme an 6 anerkannten Kursen von einer Woche Dauer mit 40 Stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wahlweise an<br />
einem sechsmonatigen Kurs in <strong>de</strong>r homöopathischen Therapie.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>m unterschiedlichen Therapieansatz <strong>de</strong>r Homöopathie<br />
? <strong>de</strong>r Indikationsstellung <strong>für</strong> eine Homöotherapie<br />
? <strong>de</strong>r homöopathischen Lehre <strong>de</strong>r akuten und chronischen Krankheiten<br />
? <strong>de</strong>r Dokumentation einer Min<strong>de</strong>stzahl eigener Behandlungsfälle und <strong>de</strong>r Arzneidiagnose an<br />
vorgegebenen Krankheitsfällen.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Analyse von 50 Krankheitsfällen (Papierfälle, Patientenvorstellung, Vi<strong>de</strong>o, eigene Fälle, Life-<br />
Fälle)<br />
? Dokumentation von 10 Behandlungsfällen<br />
? Dokumentation <strong>de</strong>r Analyse und Arzneidiagnose bei 10 vorgegebenen Krankheitsfällen, bei<br />
<strong>de</strong>nen aus 100 beherrschten Arzneimitteln ausgewählt wird
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 168 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
9. Medizinische Genetik<br />
Definition<br />
Die Medizinische Genetik umfaßt die Klinische Diagnostik und Differentialdiagnostik genetisch<br />
bedingter Erkrankungen unter Berücksichtigung labordiagnostischer Möglichkeiten sowie die<br />
Risikoermittlung und genetische Beratung <strong>de</strong>r Patienten und <strong>de</strong>ren Familien.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 4 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 2 Jahre Weiterbildung in medizinischer Genetik.<br />
3. Selbständige Durchführung genetischer Beratung in 100 Fällen bei min<strong>de</strong>stens 30<br />
verschie<strong>de</strong>nen Problemstellungen o<strong>de</strong>r Krankheitsbil<strong>de</strong>rn.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r molekularen Genetik und <strong>de</strong>r Zytogenetik<br />
? <strong>de</strong>n wichtigsten Stoffwechselerkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r genetischen Diagnostik einschließlich Pränataldiagnostik<br />
? <strong>de</strong>r genetischen Beratung<br />
? <strong>de</strong>n Prinzipien <strong>de</strong>r Behandlung genetischer Krankheiten<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
10. Medizinische Informatik<br />
Definition:<br />
Die Medizinische Informatik umfaßt die systematische Verarbeitung von Informationen in <strong>de</strong>r<br />
Medizin durch die Mo<strong>de</strong>llierung von informationsverarbeiten<strong>de</strong>n Systemen unter <strong>de</strong>r Zielsetzung,<br />
diese zu beschreiben, zu analysieren, zu konstruieren und zu bewerten, wobei eigenständige<br />
Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Medizinischen Informatik, <strong>de</strong>r Informatik, <strong>de</strong>r Mathematik und <strong>de</strong>r Biometrie<br />
angewandt wer<strong>de</strong>n und die praktische Systemrealisierung wesentlich durch <strong>de</strong>n Einsatz von<br />
Computern erfolgt.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 1 ½ Jahre Weiterbildung in Medizinischer Informatik o<strong>de</strong>r<br />
3. Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs in Medizinischer Informatik<br />
von min<strong>de</strong>stens 2.000 Unterrichtsstun<strong>de</strong>n und Ableistung eines klinischen Praktikums von<br />
min<strong>de</strong>stens 20 Wochen.<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Medizinischer Dokumentation<br />
? <strong>de</strong>n Informationssystemen <strong>de</strong>s Gesundheitswesens<br />
? <strong>de</strong>n Wissensbasierten Systemen<br />
? <strong>de</strong>r Bildverarbeitung
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 169 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Biosignalverarbeitung<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung<br />
? <strong>de</strong>m Datenschutz<br />
? <strong>de</strong>r angewandten Informatik<br />
? <strong>de</strong>r Medizinischen Biometrie<br />
? <strong>de</strong>n betriebswirtschaftlichen Aspekten <strong>de</strong>s Gesundheitswesens<br />
11. Naturheilverfahren<br />
Definition<br />
Naturheilverfahren beinhalten die Anregung <strong>de</strong>r individuellen körpereigenen Ordnungs- und<br />
Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer o<strong>de</strong>r -freier natürlicher Mittel in <strong>de</strong>r Medizin.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 3 Monate Weiterbildung im Bereich Naturheilverfahren. Die 3monatige Weiterbildung kann auch<br />
in <strong>Abschnitt</strong>en von jeweils min<strong>de</strong>stens 2 Wochen durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Teilnahme an 4 anerkannten Kursen über naturgemäße Heilweisen von je 1 Woche Dauer,<br />
4. Die Voraussetzungen nach Nr. 2 und 3 erfüllt, wer 6 Monate Weiterbildung an einer<br />
Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 nachweist.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Hydro- und Thermotherapie<br />
? <strong>de</strong>r Bewegungstherapie einschließlich <strong>de</strong>r Atemtherapie<br />
? <strong>de</strong>n Massageverfahren <strong>de</strong>s Bereiches<br />
? <strong>de</strong>r Ernährungstherapie<br />
? <strong>de</strong>r Phytotherapie<br />
? <strong>de</strong>r Ordnungstherapie<br />
? <strong>de</strong>n ausleiten<strong>de</strong>n Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r Anwendung an<strong>de</strong>rer Therapieprinzipien<br />
12. Phlebologie<br />
Definition<br />
Die Phlebologie umfaßt die Prävention, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation <strong>de</strong>r<br />
Erkrankungen und Fehlbildungen <strong>de</strong>s Venensystems <strong>de</strong>r unteren Extremitäten einschließlich <strong>de</strong>ren<br />
thrombotischer Erkrankungen.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 1 ½ Jahre Weiterbildung in <strong>de</strong>r Phlebologie.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n quantifizieren<strong>de</strong>n apparativen Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung, Behandlung und Nachbehandlung <strong>de</strong>r thrombo-embolischen Krankheiten<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Antikoagulation
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 170 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik <strong>de</strong>r Erkrankungen im Endstrombereich und im Lymphgefäßssystem im<br />
Zusammenhang mitVenenerkrankungen insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r unteren Extremitäten<br />
? <strong>de</strong>r Sklerosierungstherapie, sowie in <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r chronischen Veneninsuffizienz und<br />
ihrer Komplikationen<br />
? <strong>de</strong>r Kompressionstherapie<br />
? <strong>de</strong>r operativen Behandlung von Venenkrankheiten sowie <strong>de</strong>ren Nachbehandlung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von 100 Untersuchungen mit <strong>de</strong>r<br />
Fotophlethysmographie, <strong>de</strong>r Phlebodynamometrie und Venenverschlußplethysmographie<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r Sklerosierungstherapie bei 100 Patienten<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r chronischen Veneninsuffizienz und ihrer<br />
Komplikationen einschließlich <strong>de</strong>s Ulcus cruris bei 300 Patienten<br />
? Selbständige Durchführung, Behandlung und Nachbehandlung von thrombotischen<br />
Erkrankungen <strong>de</strong>r Venen, <strong>de</strong>r unteren Extremitäten bei 100 Patienten ausschließlich aktiv<br />
wie<strong>de</strong>reröffnen<strong>de</strong>r Verfahren<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r Kompressionstherapie mit 100<br />
Kompressionswechselverbän<strong>de</strong>n, 20 Kompressionsdauerverbän<strong>de</strong>n und 100 apparativen<br />
intermittieren<strong>de</strong>n Kompressionsbehandlungen<br />
? Selbständige Durchführung von 50 operativen Eingriffen am epifaszialen Venensystem <strong>de</strong>r<br />
unteren Extremitäten, z.B. Phlebextraktion, Perforantenligatur, Miniphlebochirurgie und<br />
Varikotomie<br />
13. Physikalische Therapie<br />
Definition<br />
Die Physikalische Therapie umfaßt die Anwendung physikalischer Faktoren (mit Ausnahme<br />
ionisieren<strong>de</strong>r Strahlen) in Prävention, Therapie und Rehabilitation.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung mit<br />
stationärer Patientenversorgung einschließlich medizinischer Prävention und Rehabilitation.<br />
2. 2 Jahre Weiterbildung im Bereich Physikalische Therapie<br />
3. Internisten und Orthopä<strong>de</strong>n, die bereits 1 ½ Jahre Physikalische Therapie während <strong>de</strong>r<br />
Weiterbildung im Gebiet nachgewiesen haben, benötigen 6 Monate Weiterbildung im Bereich<br />
Physikalische Therapie zusätzlich.<br />
4. Chirurgen, die bereits 1 Jahr Physikalische Therapie während <strong>de</strong>r Weiterbildung im Gebiet<br />
nachgewiesen haben, benötigen 1 Jahr Weiterbildung im Bereich Physikalische Therapie<br />
zusätzlich.<br />
5. Teilnahme an einem 4wöchigen Kurs von insgesamt 160 Stun<strong>de</strong>n Dauer über die Grundlagen<br />
und Techniken <strong>de</strong>r physikalischen Medizin unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Prävention und<br />
Rehabilitation.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 171 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
<strong>de</strong>n Grundlagen, <strong>de</strong>r Diagnostik, <strong>de</strong>n Indikationen und Wirkprinzipien <strong>de</strong>r Physikalischen Medizin<br />
einschließlich ihrer Anwendung in Prävention und Rehabilitation. Dazu gehören u.a.<br />
a) Krankengymnastik und Bewegungstherapie<br />
b) Massage<br />
c) Extensionsbehandlung<br />
d) Wärme- o<strong>de</strong>r Kältebehandlung<br />
e) Elektrotherapie, Ultraschallbehandlung<br />
f) Hydrotherapie, Bä<strong>de</strong>rbehandlung<br />
g) Lichttherapie<br />
h) Aerosoltherapie<br />
i) Klimatherapie<br />
14. Plastische Operationen<br />
Definition<br />
Die Plastischen Operationen umfassen die konstruktiven und rekonstruktiven plastischen<br />
operativen Eingriffe, welche Form, Funktion und Ästhetik wie<strong>de</strong>rherstellen o<strong>de</strong>r verbessern.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. Anerkennung <strong>für</strong> die <strong>Gebiete</strong> Hals-Nasen-Ohren-Heilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.<br />
2.1 Für Hals-Nasen-Ohrenarzte: 2 Jahre Weiterbildung in plastisch-chirurgischen<br />
Eingriffen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
2.2 Für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen: 3 Jahre Weiterbildung in plastisch-chirurgischen<br />
Eingriffen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Hals-Nasen-Ohrenärzte<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
<strong>de</strong>n plastischen Operationen <strong>de</strong>s Bereiches; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig<br />
durchgeführter Eingriffe bei<br />
? <strong>de</strong>n plastischen Operationen <strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> zur Korrektur von<br />
Fehlbildungen und Fehlformen<br />
? <strong>de</strong>r Versorgung frischer Verletzungen und Verletzungsfolgen<br />
? <strong>de</strong>n plastisch-rekonstruktiven Eingriffen nach Tumoroperationen<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
<strong>de</strong>n plastischen Operationen <strong>de</strong>s Bereiches; hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl selbständig<br />
durchgeführter Eingriffe bei<br />
? anatomischer Ergänzung, Wie<strong>de</strong>raufbau o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung sowie Korrektur <strong>de</strong>r Form<br />
und/o<strong>de</strong>r Funktion an <strong>de</strong>n Körperregionen, die in <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s enthalten sind<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Hals-Nasen-Ohrenärzte<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe, z.B.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 172 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Korrekturen von Fehlbildungen und Fehlformen<br />
? 25 Operationen an <strong>de</strong>r äußeren Nase (Rhinoplastik)<br />
? 15 Operationen <strong>de</strong>r Ohrmuschel (Otoplastik)<br />
? 10 Operationen <strong>de</strong>r übrigen Formen <strong>de</strong>r Mißbildungen <strong>de</strong>r Nase, <strong>de</strong>r Ohrmuschel, <strong>de</strong>s<br />
Gesichts und <strong>de</strong>r Haut (z.B. Fisteln, Zysten, Naevi) einschließlich osseointegrierter<br />
Systeme<br />
? Versorgungen von Verletzungen und Entzündungen sowie <strong>de</strong>ren Folgen<br />
? 30 Operationen <strong>de</strong>s Gesichtes und <strong>de</strong>r Nase einschließlich Rekonstruktion von<br />
Nasennebenhöhlen<br />
? 10 Operationen <strong>de</strong>r Rhino- und Otobasis einschließlich Duraplastik<br />
? 15 Operationen <strong>de</strong>s Halses und <strong>de</strong>r Trachea<br />
? nach Traumen und Tumoroperationen<br />
? 30 einfache Lappenplastiken (z.B.Transposition, Verschiebe-, Insellappen)<br />
? 20 schwierige Lappenplastiken (z.B. myokutane Lappen, große gestielte Lappen,<br />
Rundstiellappen)<br />
? 15 freie Haut- und Gewebetransplantationen (ohne Tympanoplastik, davon 5 Composite<br />
grafts)<br />
? 30 Entnahmen von Knorpeltransplantaten, davon 15 aus <strong>de</strong>r Ohrmuschel und 15 aus <strong>de</strong>r<br />
Rippe<br />
? 5 Entnahmen von knöchernen Transplantaten aus <strong>de</strong>r Rippe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Beckenkamm<br />
? 15 Operationen an peripheren Nerven und Gefäßen, 20 Narbenkorrekturen, Z- und W-<br />
Plastiken<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen<br />
Selbständig durchgeführte Eingriffe,z.B.<br />
? 10 schwierige plastische <strong>de</strong>ntoalveoläre Operationen, z.B. extraorale Zahnentfernung,<br />
Neurolyse, Kieferkammersatz, Auffüllung von Zystenhohlräumen mit Knochen o<strong>de</strong>r<br />
alloplastischen Materialien, Gingiva- und Mundschleimhautplastiken, enossale Implantate in<br />
Verbindung mit Osteoplastiken<br />
? 10 wie<strong>de</strong>rherstellen<strong>de</strong> Operationen nach Infektionen im Mund-Kiefer- und Gesichtsbereich,<br />
z.B. Korrektur von Weichteil<strong>de</strong>fekten durch gestielte o<strong>de</strong>r freie Nah- und Fernlappenplastiken<br />
o<strong>de</strong>r freie Hauttransplantationen, Beseitigung von postinfektiösen Knochen<strong>de</strong>fekten durch<br />
Knochentransplantationen<br />
? 30 umfangreiche und schwierige plastische und wie<strong>de</strong>rherstellen<strong>de</strong> Operationen nach<br />
Verletzungen im Mund-Kiefer- und Gesichtsbereich, z.B. Erst- und Spätbehandlungen von<br />
Gesichtsverbrennungen und an<strong>de</strong>ren Weichteilverletzungen, Versorgung von kombinierten<br />
Weichteil-Knochen-Verletzungen und Trümmerbrüchen, Spätbehandlung disloziert verheilter<br />
Knochenbrüche und Pseudarthrosen ohne und mit Knochentransplantationen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 173 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 30 Operationen <strong>de</strong>r Fehlbildungschirurgie, Primär- und Korrektur- bzw. Reoperationen bei<br />
Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten und an<strong>de</strong>ren Gesichtsspalten, Verschluß von ein- und<br />
doppelseitigen Lippenspalten, Kieferspaltplastiken mit und ohne Knochentransplantationen,<br />
Verschluß von Spalten <strong>de</strong>s harten und weichen Gaumens sowie von submukösen<br />
Velumspalten, Velopharyngoplastiken, sprachverbessern<strong>de</strong> Operationen<br />
? 25 Operationen <strong>de</strong>r orthopädischen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Gelenkchirurgie,<br />
Chirurgie <strong>de</strong>r maxillären und mandibulären Makro-, Mikro-, Latero-, Retro- und Prognathie,<br />
craniofacialer Anomalien und an<strong>de</strong>rer angeborener und erworbener Dysgnathien,<br />
Skelettasymmetrien, Dysostosen und Ankylosen sowie funktionelle und rekonstruktive<br />
Kiefergelenkoperationen, Korrektur craniofacialer Entwicklungsstörungen wie<br />
Craniosynostosen, Hypertelorismus<br />
? 10 umfangreiche plastische Operationen <strong>de</strong>r präprothetischen Chirurgie, Mundvorhofplastik,<br />
Mundbo<strong>de</strong>nplastik, Tuberplastik, aufbauen<strong>de</strong> Kieferkammplastik sowie <strong>de</strong>r da<strong>für</strong><br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Schleimhaut- Knochen- und Knorpeltransplantationen mit und ohne enossale<br />
Implantate<br />
? 25 plastische Operationen im Zusammenhang mit ausge<strong>de</strong>hnten Tumorresektionen zur<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung von Form und Funktionen <strong>de</strong>r Gesichtsskelettanteile sowie <strong>de</strong>r<br />
ausklei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und be<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Weichteile durch Implantation bzw. Transplantation von<br />
Knochen, Knorpel und alloplastischen Materialien sowie Weichteilersatz durch gestielte Nahund<br />
Fernlappen und freie Transplantate, Hebung von gestielten und freien cutanen,<br />
osteocutanen, myocutanen und osteomyocutanen Transplantaten zum mikrovaskulär<br />
anastomosierten Gewebetransfer, mikrochirurgische Gefäßanastomosen<br />
? 10 Operationen an peripheren Nerven- und Gefäßen, mikrochirurgische Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />
von Nerven und Gefäßen <strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s, Neurolysen, Hebung von freien Nerven- und<br />
Gefäßtransplantaten, Pfropfanastomosen<br />
? 15 ausge<strong>de</strong>hnte und schwierige Operationen bei schweren Form- und Funktionsstörungen,<br />
Korrekturen bei Läsionen <strong>de</strong>r gebietsbezogenen sensiblen und motorischen Nerven,<br />
autogene Faszien-, Sehnen-, Muskel-, Knochen-, Knorpel- und Fetttransplantationen,<br />
allogene und alloplastische Transplantationen, mo<strong>de</strong>llieren<strong>de</strong> Eingriffe am Knochen,<br />
ausge<strong>de</strong>hnte und komplizierte Anlage von Nah- und Fernlappen als beson<strong>de</strong>re Eingriffe,<br />
sonstige plastische gesichtschirurgische Eingriffe, schwierige Fremdkörperentfernungen,<br />
Operationen an Blutgefäßen, Verlagerung <strong>de</strong>r Speicheldrüsenausführungsgänge,<br />
Osteoplastik <strong>de</strong>r fazialen Kieferhöhlenwand<br />
? 10 Operationen <strong>de</strong>r ästhetischen Gesichtschirurgie, Narbenkorrekturen, typische ästhetische<br />
Eingriffe am Gesicht, Korrekturen am altern<strong>de</strong>n Gesicht, konturverbessern<strong>de</strong> Operationen
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 174 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
15. Psychoanalyse<br />
Definition :<br />
Die Psychoanalyse umfaßt die Erkennung und psychoanalytische Behandlung von Krankheiten und<br />
Störungen, <strong>de</strong>nen unbewußte seelische Konflikte zugrun<strong>de</strong> liegen, einschließlich ihrer Anwendung<br />
in <strong>de</strong>r Prävention und Rehabilitation, sowie das Verständnis unbewußter Prozesse in <strong>de</strong>r Arzt-<br />
Patienten-Beziehung.<br />
Weiterbildungszeit :<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 1 Jahr Weiterbildung bei einem Arzt mit min<strong>de</strong>stens zweijähriger Weiterbildungsberechtigung im<br />
Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie. Bei Ärzten mit min<strong>de</strong>stens 5jähriger praktischer<br />
Berufstätigkeit kann die vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie durch<br />
<strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>s Erwerbs entsprechen<strong>de</strong>r psychiatrischer Kenntnisse ersetzt wer<strong>de</strong>n, soweit<br />
<strong>de</strong>r Erwerb eines gleichwertigen Weiterbildungsstan<strong>de</strong>s in einem Fachgespräch nachgewiesen<br />
ist.<br />
3. 5 Jahre kontinuierliche Weiterbildung bei einem zur Weiterbildung in tiefenpsychologisch<br />
fundierter und analytischer Psychotherapie berechtigtem Arzt. Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 3<br />
Jahre Weiterbildung im Gebiet Psychotherapeutische Medizin.<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Psychoanalyse<br />
? <strong>de</strong>m Verfahren <strong>de</strong>r Psychoanalyse<br />
? <strong>de</strong>r psychiatrischen Diagnostik<br />
? einem weiteren Verfahren <strong>de</strong>r Psychoanalyse<br />
? <strong>de</strong>r Selbsterfahrung in einer Lehranalyse<br />
? <strong>de</strong>r psychoanalytischen Behandlung, hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl dokumentierter<br />
psychoanalytischer Behandlungsstun<strong>de</strong>n bei einer Min<strong>de</strong>stzahl von Fällen einschließlich <strong>de</strong>ren<br />
Supervision<br />
Inhalt <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />
Die Weiterbildung erfolgt kontinuierlich und besteht aus <strong>de</strong>n drei aufeinan<strong>de</strong>r bezogenen<br />
Teilen: Lehranalyse, theoretische Weiterbildung und praktische Weiterbildung (Untersuchung<br />
und Behandlung).<br />
Soweit in <strong>de</strong>r theoretischen Weiterbildung lediglich <strong>de</strong>r Erwerb von Kenntnissen (s.2.1)<br />
gefor<strong>de</strong>rt ist, können diese auch außerhalb einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung<br />
erworben wer<strong>de</strong>n, wenn zuvor die Anerkennungsfähigkeit <strong>de</strong>r Lehrveranstaltung von <strong>de</strong>r<br />
Kammer bestätigt wor<strong>de</strong>n ist.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 175 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Min<strong>de</strong>stzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
1. Selbsterfahrung<br />
Anfang <strong>de</strong>r Weiterbildung ist <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r Lehranalyse. Sie umfaßt 400 Einzelstun<strong>de</strong>n und<br />
soll in <strong>de</strong>r Regel in min<strong>de</strong>stens 3 Einzelstun<strong>de</strong>n pro Woche die gesamte Weiterbildung<br />
kontinuierlich begleiten.<br />
2. Theoretische Weiterbildung<br />
Die theoretische Weiterbildung umfaßt einschließlich <strong>de</strong>r unter 4. gefor<strong>de</strong>rten Fallseminare<br />
insgesamt 600 Stun<strong>de</strong>n und soll grundsätzlich in Seminarform vermittelt wer<strong>de</strong>n<br />
2.1. Kenntnisse in<br />
? Epi<strong>de</strong>miologie<br />
? Psychodiagnostik (Testpsychologie)<br />
? Verhaltenstherapie<br />
? einem weiteren Verfahren (z.B. Hypnose, Autogenes Training, Psychodrama)<br />
2.2. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse <strong>de</strong>r psychoanalytischen Therapie in <strong>de</strong>r<br />
? Entwicklungspsychologie<br />
? psychischen Struktur und Funktion<br />
? Traumlehre<br />
? allgemeinen und speziellen Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und<br />
psychosomatischer Krankheitsbil<strong>de</strong>r<br />
? Untersuchungs-und Behandlungstechnik<br />
? Diagnostik einschließlich differentialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung<br />
vonPsychosen, Neurosen und körperlich begrün<strong>de</strong>ten psychischen Störungen<br />
? Indikationsstellung und prognostischen Gesichtspunkte verschie<strong>de</strong>ner<br />
Behandlungsverfahren einschließlich präventiver und rehabilitativer Aspekte<br />
? Kulturtheorie und analytischen Sozialpsychologie<br />
3. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse und Erfahrungen in <strong>de</strong>r psychiatrischen Diagnostik<br />
4. Behandlung<br />
4.1 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen mit<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Sitzungen zur Beratung o<strong>de</strong>r zur Einleitung <strong>de</strong>r Behandlung. Zur Einführung<br />
und dann begleitend ist die Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur<br />
Untersuchungstechnik obligatorisch. Der erfolgreiche Abschluß <strong>de</strong>s<br />
Untersuchungspraktikums und <strong>de</strong>r Erwerb entsprechen<strong>de</strong>r theoretischer Grundlagen ist<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Behandlung unter Supervision<br />
4.2 600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstun<strong>de</strong>n, darunter zwei<br />
psychoanalytische Behandlungen von min<strong>de</strong>stens 250 Stun<strong>de</strong>n, mit Supervision<br />
min<strong>de</strong>stens nach je<strong>de</strong>r vierten Sitzung und <strong>de</strong>r Teilnahme an einem begleiten<strong>de</strong>n<br />
Fallseminar
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 176 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
4.3 100 dokumentierte tiefenpsychologisch fundierte Behandlungsstun<strong>de</strong>n mit Supervision<br />
nach je<strong>de</strong>r vierten Sitzung und <strong>de</strong>r Teilnahme an einem begleiten<strong>de</strong>n Fallseminar<br />
16. Psychotherapie<br />
a) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie<br />
b) Verhaltenstherapie<br />
Definition:<br />
Die Psychotherapie umfaßt die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, Prävention und<br />
Rehabilitation von Erkrankungen, an <strong>de</strong>ren Verursachung psychosoziale Faktoren einen<br />
wesentlichen Anteil haben, sowie von Belastungsreaktionen in Folge körperlicher Erkrankungen<br />
Weiterbildungszeit :<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 1 Jahr Weiterbildung bei einem min<strong>de</strong>stens zur 2jährigen Weiterbildung in Psychiatrie und<br />
Psychotherapie berechtigtem Arzt. Auf die Weiterbildung in <strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie<br />
können 6 Monate Weiterbildung entwe<strong>de</strong>r in Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />
o<strong>de</strong>r Psychotherapeutische Medizin angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
3. 3 Jahre kontinuierliche berufsbegleiten<strong>de</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Psychotherapie.<br />
4. Bei Ärzten mit min<strong>de</strong>stens 5jähriger praktischer Berufstätigkeit kann die vorgeschriebene<br />
Weiterbildung in <strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie durch <strong>de</strong>n Nachweis entsprechen<strong>de</strong>r<br />
psychiatrischer Kenntnisse ersetzt wer<strong>de</strong>n, soweit <strong>de</strong>r Erwerb eines gleichwertigen<br />
Weiterbildungsstan<strong>de</strong>s in einem Fachgespräch nachgewiesen ist.<br />
Weiterbildungsinhalt :<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Psychotherapie<br />
? <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>r Psychotherapie<br />
? <strong>de</strong>r psychiatrischen Diagnostik<br />
? <strong>de</strong>r Selbsterfahrung<br />
? <strong>de</strong>r psychotherapeutischen Behandlung, hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl dokumentierter<br />
tiefenpsychologischer o<strong>de</strong>r verhaltenstherapeutischer Behandlungen einschließlich <strong>de</strong>ren<br />
Supervision<br />
(a) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie<br />
Inhalt <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />
Die Weiterbildung in <strong>de</strong>r Psychotherapie erfolgt entwe<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r tiefenpsychologisch fundierten<br />
Psychotherapie (a) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie (b). Die Weiterbildungsinhalte wer<strong>de</strong>n<br />
kontinuierlich und in <strong>de</strong>r Regel an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung erworben. Die
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 177 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Weiterbildung soll in <strong>de</strong>r Reihenfolge: Selbsterfahrung, Theorieerwerb, Erstinterview-Praktikum,<br />
Behandlung unter Supervision begonnen wer<strong>de</strong>n.<br />
Min<strong>de</strong>stzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
1. Selbsterfahrung<br />
in <strong>de</strong>r tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in <strong>de</strong>r Regel die gesamte Weiterbildung<br />
begleitend min<strong>de</strong>stens 150 Stun<strong>de</strong>n Einzelselbsterfahrung als kontinuierliche Lehr-<br />
Psychotherapie.<br />
2. Theoretische Weiterbildung<br />
Die theoretische Weiterbildung umfaßt einschließlich <strong>de</strong>r unter 5. gefor<strong>de</strong>rten Fallseminare 180<br />
Stun<strong>de</strong>n. Im einzelnen ist <strong>de</strong>r Nachweis zu führen über die Teilnahme an<br />
Weiterbildungsveranstaltungen <strong>für</strong>:<br />
? Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre<br />
? Allgemeine und spezielle Verfahren<br />
? Tiefenpsychologie<br />
? Lernpsychologie<br />
? Psychodynamik <strong>de</strong>r Familie und <strong>de</strong>r Gruppe<br />
? Psychopathologie<br />
? Psychosomatik<br />
? Einführung in die Technik <strong>de</strong>r Erstuntersuchung<br />
? Psychodiagnostische Testverfahren<br />
? Indikation und Methodik <strong>de</strong>r psychotherapeutischen Verfahren einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Prävention und Rehabilitation<br />
3. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse und Erfahrungen mit <strong>de</strong>m autogenen Training und Kenntnisse in<br />
min<strong>de</strong>stens einem weiteren Verfahren (z.B. Hypnose, Psychodrama, Tagtraumtechnik)<br />
4. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse und Erfahrungen in <strong>de</strong>r psychiatrischen Diagnostik<br />
5. Behandlung<br />
5.1 Die Weiterbildung im Erstinterview-Praktikum erfolgt erst im Anschluß an die<br />
Teilnahme an <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Einführungsseminar. Es sollen 15 Erstuntersuchungen<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Während dieses Praktikums ist die Teilnahme an einem<br />
regelmäßigen Erstinterview-Fallseminar (5 Doppelstun<strong>de</strong>n) notwendig.<br />
5.2 Es sind 150 Behandlungsstun<strong>de</strong>n von drei fortgeschrittenen, dokumentierten und<br />
supervidierten tiefenpsychologisch fundierten Einzelbehandlungen nachzuweisen. Die<br />
Supervisionen sollen von min<strong>de</strong>stens zwei Supervisoren nach je<strong>de</strong>r vierten Behandlungsstun<strong>de</strong><br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Während dieser Behandlungen ist die Teilnahme an einem<br />
Fallseminar über 15 Doppelstun<strong>de</strong>n nachzuweisen.<br />
(b) Verhaltenstherapie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 178 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Inhalt <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />
Die Weiterbildung in <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie erfolgt in <strong>de</strong>n Bereichen: Selbsterfahrung,<br />
Theorieerwerb, Erstinterview-Führung und Behandlung unter Supervision mit weitgehen<strong>de</strong>r<br />
Überschneidung <strong>de</strong>r einzelnen Bereiche; sie beinhaltet zu Beginn insbeson<strong>de</strong>re auch die<br />
"teilnehmen<strong>de</strong> Beobachtung" von Erstinterviews und Therapiesitzungen erfahrener Therapeuten<br />
sowie eine "beobachten<strong>de</strong> Teilnahme" <strong>de</strong>s Supervisors an <strong>de</strong>n ersten eigenständigen<br />
Erstinterviews.<br />
Min<strong>de</strong>stzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
1. Selbsterfahrung<br />
100 Stun<strong>de</strong>n in Einzel- bzw. Gruppensituationen, davon<br />
Kandidatenzentrierte Selbsterfahrung (30 Sitzungen)<br />
Metho<strong>de</strong>nzentrierte Selbsterfahrung (30 Sitzungen)<br />
Gruppendynamische Selbsterfahrung (20 Sitzungen)<br />
2. Theoretische Weiterbildung<br />
Die theoretische Weiterbildung umfaßt einschließlich <strong>de</strong>r unter 5. gefor<strong>de</strong>rten<br />
Behandlungsfälle/Supervisionen 600 Stun<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>nen 400 Stun<strong>de</strong>n praxisbezogen zu<br />
erfolgen haben. Ein Teil dieser Weiterbildung erfolgt über angeleitetes und prüfungspflichtiges<br />
Selbststudium. Im einzelnen ist <strong>de</strong>r Nachweis zu führen über die Teilnahme an<br />
Weiterbildungsveranstaltungen <strong>für</strong><br />
? Psychologische Grundlagen <strong>de</strong>s Verhaltens und <strong>de</strong>s abweichen<strong>de</strong>n Verhaltens<br />
? Allgemeine und spezielle Neurosenlehre<br />
? Lern- und sozialpsychologische Entwicklungsmo<strong>de</strong>lle<br />
? Tiefenpsychologische Entwicklungs- und Persönlichkeitsmo<strong>de</strong>lle<br />
? Systemische Familien- und Gruppenkonzepte<br />
? Allgemeine und spezielle Psychopathologie und Grundlagen <strong>de</strong>r psychiatrischen<br />
Krankheitslehre<br />
? Psychosomatische und verhaltensmedizinische Krankheitslehre<br />
? Motivations-, Verhaltens-, Funktions- und Bedingungsanalysen als Grundlagen <strong>für</strong><br />
Erstinterview, Therapieplanung und -durchführung<br />
? Verhaltensdiagnostik einschließlich psychodiagnostischer Testverfahren<br />
? Indikation und Methodik <strong>de</strong>r psychotherapeutischen Verfahren einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Prävention und Rehabilitation<br />
3. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse und Erfahrungen mit einem <strong>de</strong>r anerkannten Entspannungsverfahren,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m Jacobson Training o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m autogenen Training (10<br />
Doppelstun<strong>de</strong>n) sowie Kenntnisse in min<strong>de</strong>stens zwei weiteren Verfahren (z.B. Hypnose,<br />
Biofeedback, Neurolinguistisches Programmieren, Gestalttherapie)<br />
4. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse und Erfahrungen in <strong>de</strong>r psychiatrischen Diagnostik
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 179 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
5. Behandlung<br />
Es sollen 20 Verhaltenstherapien, die sich hinsichtlich Diagnose, Therapieverfahren und Alter<br />
<strong>de</strong>r Patienten unterschei<strong>de</strong>n, mit einer Gesamtzahl von 450 Therapiestun<strong>de</strong>n (davon 100<br />
Stun<strong>de</strong>n durch min<strong>de</strong>stens zwei Supervisoren supervidiert) durchgeführt und dokumentiert<br />
wer<strong>de</strong>n. Etwa die Hälfte dieser Verhaltenstherapien sollten Langzeittherapien von 50 Stun<strong>de</strong>n<br />
sein.<br />
Die Supervision beinhaltet eine regelmäßige theoretische Fortbildung und Überprüfung <strong>de</strong>s<br />
Theorie-Kenntnisstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Weiterbildungskandidaten.<br />
50 Supervisionsstun<strong>de</strong>n erfolgen als Einzelsupervision, die weiteren 50 Stun<strong>de</strong>n in<br />
Kleingruppen mit maximal vier Teilnehmern.<br />
17. Rehabilitationswesen<br />
Definition<br />
Das Rehabilitationswesen umfaßt neben <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Rehabilitationsmedizin insbeson<strong>de</strong>re<br />
die rehabilitativen Verfahrensweisen und Arbeitstechniken im ambulanten und stationären Bereich<br />
sowie die Einleitung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit<br />
an<strong>de</strong>ren Rehabilitationsinstitutionen<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung mit<br />
stationärer Patientenversorgung einschließlich medizinischer Prävention und Rehabilitation.<br />
2. 1 Jahr Weiterbildung im Bereich an einer anerkannten Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1,<br />
davon 6 Monate im Stationsdienst.<br />
3. Teilnahme an einem anerkannten vierwöchigen theoretischen Grundkurs und anerkannten<br />
vierwöchigen theoretischen Aufbaukurs <strong>für</strong> Rehabilitation<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Rehabilitationsmedizin<br />
? <strong>de</strong>r Beschreibung und Begriffsbestimmung von Scha<strong>de</strong>n, funktioneller Beeinträchtigung und<br />
sozialer Auswirkung<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung <strong>de</strong>r Auswirkungen bleiben<strong>de</strong>r Gesundheitsschä<strong>de</strong>n auf Funktion, Verhalten und<br />
soziale Entwicklung<br />
? <strong>de</strong>r Analyse <strong>de</strong>r häufigsten Behin<strong>de</strong>rungsarten und ihrer Auswirkungen in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Altersgruppen projiziert auf die sozialen Bezugsfel<strong>de</strong>r<br />
? <strong>de</strong>n Verfahrensweisen und Arbeitstechniken <strong>de</strong>r Rehabilitation im ambulanten und stationären<br />
Bereich<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Institutionen <strong>de</strong>r Rehabilitation, <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Rehabilitation<br />
und <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Rehabilitation tätigen Berufsgruppen<br />
? <strong>de</strong>n rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>r Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>r beruflichen und sozialen Einglie<strong>de</strong>rung/Wie<strong>de</strong>reinglie<strong>de</strong>rung und die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
psychosozialen Aspekte auch außerhalb <strong>de</strong>r Institutionen<br />
? <strong>de</strong>r Einleitung, Durchführung und Abschluß von Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich lebens-<br />
/ arbeitsbegleiten<strong>de</strong>r Beratung und Kooperation mit an<strong>de</strong>ren Diensten im ambulanten Bereich<br />
? <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>s weiterführen<strong>de</strong>n Rehabilitationsvorschlages<br />
? <strong>de</strong>r Sozialmedizin und Epi<strong>de</strong>miologie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 180 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>r medizinischen Dokumentation und Statistik<br />
? <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten von Verläufen chronischer Erkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Prävention<br />
? <strong>de</strong>r Gesundheitserziehung<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
? Selbständige Erstellung individueller Rehabilitationspläne <strong>für</strong><br />
? 10 behin<strong>de</strong>rte Kin<strong>de</strong>r unterschiedlichen Alters<br />
? 10 jugendliche Unfallverletzte im berufsfähigen Alter<br />
? je 3 Erwachsene mit Ansprüchen an Krankenversicherung, Rentenversicherung,<br />
Arbeitsverwaltung<br />
? 10 Behin<strong>de</strong>rte aus <strong>de</strong>r geriatrischen Rehabilitation<br />
? 10 Rehabilitationsgutachten einschließlich <strong>de</strong>r psychosozialen Aspekte<br />
? 50 medizinisch begrün<strong>de</strong>te Stellungnahmen zur gezielten Einweisung in eine<br />
Rehabilitationseinrichtung<br />
18. Rettungsmedizin<br />
Definition:<br />
Die Rettungsmedizin umfaßt die Erkennung und Behandlung von lebensbedrohlichen Zustän<strong>de</strong>n<br />
Weiterbildungszeit:<br />
? 18 Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
3 Monate ganztägig in einer Intensivstation o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Anästhesiologie im operativen Bereich<br />
o<strong>de</strong>r in einer Notaufnahmeeinheit<br />
? Teilnahme an interdisziplinären Kursen über allgemeine und spezielle Notfallbehandlung von 80<br />
Stun<strong>de</strong>n Dauer, die insbeson<strong>de</strong>re die notärztliche Versorgung <strong>de</strong>r präklinischen Phase und die<br />
beson<strong>de</strong>ren Anfor<strong>de</strong>rungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r praktischen, einsatztaktischen und<br />
technische Aspekte <strong>de</strong>s Rettungsdienstes beinhaltet. Die Kurse sind in acht thematisch<br />
zusammenhängen<strong>de</strong> austauschbare Lehrblöcke zu strukturieren. Näheres ist in <strong>de</strong>n Leitlinien<br />
zum Inhalt <strong>de</strong>r Weiterbildung geregelt.<br />
? Einsatzpraktikum von min<strong>de</strong>stens 10 Einsätzen im Notarztwagen o<strong>de</strong>r Rettungshubschrauber,<br />
bei lebensbedrohlichen Erkrankungen o<strong>de</strong>r Verletzungen. Diese Einsätze sind durch Vorlage<br />
<strong>de</strong>r - bzgl. <strong>de</strong>r Patientendaten anonymisierten - Einsatzprotokolle nachzuweisen.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrngen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Erkennung und Behandlung von lebensbedrohlichen Zustän<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r sachgerechten Lagerung von Notfallpatienten<br />
? <strong>de</strong>r manuellen und maschinellen Beatmung<br />
? <strong>de</strong>r endotrachealen Intubation<br />
? <strong>de</strong>r Schaffung periphervenöser und zentralvenöser Zugänge<br />
? <strong>de</strong>r Technik und Durchführung <strong>de</strong>r wichtigsten Notfallpunktionen<br />
? <strong>de</strong>r Reanimation
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 181 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? 25 endotracheale Intubationen,<br />
? 50 venöse Zugänge einschließlich unterschiedlicher zentralvenöser Zugänge<br />
? 2 Thoraxdrainagen<br />
? 1 zertifizierter Reanimationsstandard am Phantom.<br />
19. Sozialmedizin<br />
Definition<br />
Die Sozialmedizin umfaßt die Untersuchung <strong>de</strong>r Häufigkeiten und <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>r<br />
Volkskrankheiten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r sozialen und natürlichen Umwelt, sowie <strong>de</strong>r<br />
Organisation <strong>de</strong>s Gesundheitswesens einschließlich <strong>de</strong>r Einrichtungen <strong>de</strong>r sozialen Sicherung, <strong>de</strong>r<br />
Begutachtung und <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Bewertung. Die Bereichsbezeichnung Sozialmedizin darf<br />
vom Arzt nur an <strong>de</strong>r Stätte seiner sozialmedizinischen Tätigkeit geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. Anerkennung <strong>für</strong> ein Gebiet o<strong>de</strong>r 4 Jahre anrechnungsfähige Weiterbildung in einer Einrichtung<br />
<strong>de</strong>r Patientenversorgung.<br />
2. 1 Jahr Weiterbildung in Sozialmedizin<br />
3. Teilnahme an einem anerkannten vierwöchigen theoretischen Grundkurs und vierwöchigen<br />
theoretischen Aufbaukurs <strong>für</strong> Sozialmedizin.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r Sozialmedizin<br />
? <strong>de</strong>m System <strong>de</strong>r sozialen Sicherheit und <strong>de</strong>ssen Glie<strong>de</strong>rung<br />
? <strong>de</strong>n Aufgaben und Strukturen <strong>de</strong>r Sozialleistungsträger: Kranken-, Renten- und<br />
Unfallversicherung, Arbeits- und Versorgungsverwaltung sowie Sozialhilfe und Sozialleistungen<br />
im öffentlichen Dienst<br />
? <strong>de</strong>n sozialmedizinisch relevanten leistungsrechtlichen Begriffen und Rechtsgrundlagen<br />
? <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>r Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>n sozialmedizinischen Gutachtertätigkeiten<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? 100 sozialmedizinische Gutachten, darunter Gutachten nach Aktenlage und<br />
Rehabilitationsentlassungsberichte mit sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung<br />
? 100 Gutachten <strong>für</strong> Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen <strong>de</strong>r Arbeitsfähigkeit,<br />
Berufsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsför<strong>de</strong>rung,<br />
Sozialgerichtsbarkeit und <strong>de</strong>s Versorgungsrechtes<br />
Definition:<br />
20. <strong>Spezielle</strong> Schmerztherapie
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 182 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Schmerztherapie umfaßt die Diagnostik und Therapie chronisch schmerzkranker<br />
Patienten, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbständigen<br />
Krankheitswert erlangt hat sowie die Behandlung eines inkurablen Grundlei<strong>de</strong>ns, bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
Schmerz zum beherrschen<strong>de</strong>n Symptom gewor<strong>de</strong>n ist.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
1. Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung mit Patientenbezug o<strong>de</strong>r Praktischer Arzt.<br />
2. 12monatige ganztägige Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.<br />
3. Teilnahme an einem von <strong>de</strong>r Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über<br />
Schmerztherapie von 80 Stun<strong>de</strong>n Dauer.<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Erhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich <strong>de</strong>r Auswertung von<br />
Fremdbefun<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Durchführung einer Schmerzanalyse<br />
? <strong>de</strong>r differentialdiagnostischen Abklärung <strong>de</strong>r Schmerzkrankheit<br />
? <strong>de</strong>r eingehen<strong>de</strong>n Beratung <strong>de</strong>s Patienten und <strong>de</strong>r gemeinsamen Festlegung <strong>de</strong>r Therapieziele<br />
? <strong>de</strong>r Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplanes einschießlich <strong>de</strong>r zur<br />
Umsetzung <strong>de</strong>s Therapieplanes erfor<strong>de</strong>rlichen interdiszipinären Koordination <strong>de</strong>r Ärzte und<br />
sonstigen am Therapieplan zu beteiligen<strong>de</strong>n Personen und Einrichtungen<br />
? <strong>de</strong>m Einsatz schmerztherapeutischer Verfahren<br />
? <strong>de</strong>r standardisierten Dokumentation <strong>de</strong>s schmerztherapeutischen Behandlungsverlaufes<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Untersuchungsverfahren und Behandlungsverfahren<br />
? Erhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich <strong>de</strong>r Auswertung von<br />
Fremdbefun<strong>de</strong>n bei 100 Patienten<br />
? Durchführung <strong>de</strong>r Schmerzanalyse einschließlich <strong>de</strong>r differentialdiagnostischen Abklärung<br />
von Schmerzkrankheiten bei 100 Patienten<br />
? eingehen<strong>de</strong> Beratung und gemeinsame Festlegung <strong>de</strong>r Therapieziele bei 100 Patienten<br />
? Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplanes einschließlich <strong>de</strong>r zur<br />
Umsetzung <strong>de</strong>s Therapieplanes erfor<strong>de</strong>rlichen interdisziplinären Koordination <strong>de</strong>r Ärzte und<br />
sonstigen am Therapieplan zu beteiligen<strong>de</strong>n Personen und Einrichtungen bei 50 Patienten<br />
? standardisierte Dokumentation <strong>de</strong>s schmerztherapeutischen Behandlungsverlaufes bei 50<br />
Patienten<br />
? medikamentöse Therapie über Kurzzeit, Langzeit und als Dauertherapie sowie in <strong>de</strong>r<br />
terminalen Behandlungsphase bei jeweils 25 Patienten<br />
Selbständig durchgeführter Einsatz von sechs <strong>de</strong>r nachfolgend genannten neun<br />
schmerztherapeutischen Verfahren:<br />
Anzahl
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 183 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Entzugsbehandlungen bei Medikamentenabhängigkeit 20<br />
? spezifische Pharmakotherapie 50<br />
? spezifische psychosomatische und üben<strong>de</strong> Verfahren 25<br />
? diagnostische und therapeutische Lokal- und Leitungsanästhesie<br />
200<br />
? Stimulationstechniken, z.B. TENS 50<br />
? spezifsche Verfahren <strong>de</strong>r manuellen Diagnostik und<br />
physikalischen Therapie 50<br />
? Denervationsverfahren und / o<strong>de</strong>r augmentative 20<br />
? Verfahren (z.B. Neurolyse, zentrale Stimulation)<br />
? Plexus- und rückenmarksnahe Analgesien 50<br />
? Sympathikusblocka<strong>de</strong>n 50<br />
21. Sportmedizin<br />
Definition<br />
Die Sportmedizin umfaßt die Beziehungen zwischen <strong>de</strong>n Funktionen <strong>de</strong>s menschlichen<br />
Organismus und seinen Leistungen in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen sportlichen Disziplinen sowie die<br />
Verhütung und Behandlung von Sportschä<strong>de</strong>n und Sportverletzungen.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung, anrechenbar ist 1 Jahr Weiterbildung an einem sportmedizinischen Institut.<br />
2. Teilnahme an Einführungskursen in Theorie und Praxis <strong>de</strong>r Leibesübungen von insgesamt 120<br />
Stun<strong>de</strong>n Dauer und Teilnahme an sportmedizinischen Kursen von insgesamt 120 Stun<strong>de</strong>n Dauer<br />
und 1jährige praktische sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein o<strong>de</strong>r Sportbund<br />
o<strong>de</strong>r<br />
3. 1 Jahr Weiterbildung an einem anerkannten sportmedizinischen Institut.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r allgemeinen Sportmedizin und ihren physiologischen und ernährungsphysiologischen<br />
Grundlagen<br />
? <strong>de</strong>r Sportmedizin <strong>de</strong>s Leistungssportes<br />
? <strong>de</strong>r praktischen Sportmedizin<br />
? <strong>de</strong>n psychologischen Problemen <strong>de</strong>s Sportes<br />
? <strong>de</strong>r sportmedizinischen Prävention und Rehabilitation<br />
? <strong>de</strong>r Belastbarkeit im Kin<strong>de</strong>s- und Jugendalter<br />
? <strong>de</strong>n speziellen Problemen <strong>de</strong>s Haltungs- und Bewegungsapparates beim Sport<br />
? <strong>de</strong>r Sportpädagogik<br />
22. Stimm- und Sprachstörungen<br />
Definition<br />
Stimm- und Sprachstörungen umfassen sowohl die frühkindlich erworbenen audiogenen, wie auch<br />
aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n zustan<strong>de</strong>gekommenen Störungen <strong>de</strong>r Stimme und Sprache.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung, auf die Weiterbildungsabschnitte (Nr. 2 und 3) anrechenbar sind.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 184 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
2. 6 Monate Weiterbildung im Bereich Stimm- und Sprachstörungen.<br />
3. 1 Jahr Weiterbildung in Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> mit Schwerpunkt in <strong>de</strong>r Diagnostik.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnostik bei Stimmstörungen,<br />
Sprachstörungen und Sprechstörungen aller Altersstufen<br />
? <strong>de</strong>r Therapie <strong>de</strong>r Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Der Therapie <strong>de</strong>r Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen, hierzu gehören:<br />
? 100 selbständig durchgeführte Hör-Screening-Untersuchungen, einschließlich Einordnung<br />
<strong>de</strong>s Befun<strong>de</strong>s in das Krankheitsbild<br />
? 50 selbständige Befundbewertungen und -einordnungen von Tonschwellenaudiogrammen,<br />
davon 40 von hörgestörten Patienten<br />
? 30 selbständige Befundbewertungen und -einordnungen von Sprachaudiogrammen, davon<br />
25 von hörgestörten Patienten<br />
? 50 selbständige Befundbewertungen und -einordnungen überschwelliger audiometrischer<br />
Untersuchungen, davon 40 von hörgestörten Patienten<br />
? 100 selbständig durchgeführte Tympanometrien einschließlich Einordnung <strong>de</strong>s Befun<strong>de</strong>s in<br />
das Krankheitsbild<br />
? 100 Lupenlaryngoskopien<br />
? 50 Stroboskopien<br />
? 100 erweiterte Untersuchungen bei Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen<br />
? 50 Nasen- und Nasenrachenendoskopien<br />
? 20 selbständig durchgeführte und bewertete eingehen<strong>de</strong> auditive Beurteilungen <strong>de</strong>r Stimme,<br />
<strong>de</strong>r Sprache und <strong>de</strong>s Sprechens<br />
? 30 Demonstrationen von Grundkenntnissen <strong>de</strong>r Sprach- und Sprechtherapie sowie <strong>de</strong>r<br />
Stimmtherapie an entsprechen<strong>de</strong>n Patienten<br />
? 30 Beratungen zu Präventivmaßnahmen und Beratungen zur Früherkennung von Stimm-,<br />
Sprach- und Sprechstörungen sowie zur Stimmhygiene<br />
23. Tropenmedizin<br />
Definition:<br />
Die Tropenmedizin umfaßt die an tropische Klimabedingungen gebun<strong>de</strong>nen und durch die<br />
beson<strong>de</strong>ren Lebensumstän<strong>de</strong> in tropischen Entwicklungslän<strong>de</strong>rn bedingten Gesundheitsstörungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>ren Epi<strong>de</strong>milogie, Prävention, Diagnostik, Therapie und Bekämpfung,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r tropischen Infektionskrankheiten sowie die damit in Zusammenhang stehen<strong>de</strong><br />
anwendungsorientierte Gesundheitssystemforschung.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 1 Jahr praktische Tätigkeit in <strong>de</strong>n Tropen, in einer klinischen Ambulanz, auf einer allgemeinen<br />
Krankenstation o<strong>de</strong>r auf einer Station <strong>für</strong> Innere Krankheiten o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rkrankheiten soweit die
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 185 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Behandlung von Tropenkrankheiten dort einen wesentlichen Anteil <strong>de</strong>r ärztlichen Tätigkeit<br />
ausmacht.<br />
2. 1 Jahr anerkennungsfähige Weiterbildung außerhalb <strong>de</strong>r Tropen in einem Tropenkrankenhaus,<br />
einer tropenmedizinischen Fachabteilung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r klinischen Ambulanz eines Tropeninstituts<br />
3. Teilnahme an einem anerkannten Kurs über Tropenkrankheiten und medizinische Parasitologie<br />
an einem von einer Ärztekammer anerkannten tropenmedizinischen Institut von min<strong>de</strong>stens 3<br />
Monaten Dauer.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r Tropenkrankheiten<br />
? <strong>de</strong>r Pathologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>r Tropenkrankheiten<br />
? <strong>de</strong>r Klinik und Therapie <strong>de</strong>r Tropenkrankheiten<br />
? <strong>de</strong>r medizinischen Praxis und <strong>de</strong>r Gesundheitswissenschaft in tropischen und subtropischen<br />
Entwicklungslän<strong>de</strong>rn<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>s mikroskopischen Nachweises von Blut- und Darmparasiten<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Anreicherungsverfahren und Färbemetho<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit<br />
tropischen Infektionskrankheiten in 100 Fällen<br />
? Plasmodien<br />
? Trypanosomen<br />
? Mikrofilarien<br />
? Leishmanien<br />
? Amöben, Giardia und Kryptosporidien<br />
? Eier von Schistosomen und an<strong>de</strong>ren Tremato<strong>de</strong>n, Hakenwürmern, Ascaris, Trichuris,<br />
Strongyloi<strong>de</strong>s und Taenia (einschließlich Proglotti<strong>de</strong>n) sowie Larven von Strongyloi<strong>de</strong>s<br />
24. Umweltmedizin<br />
Definition<br />
Die Umweltmedizin umfaßt die medizinische Betreuung von Einzelpersonen mit gesundheitlichen<br />
Beschwer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auffälligen Untersuchungsbefun<strong>de</strong>n, die von ihnen selbst o<strong>de</strong>r ärztlicherseits mit<br />
Umweltfaktoren in Verbindung gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. Anerkennung <strong>für</strong> ein Gebiet o<strong>de</strong>r 4 Jahre anrechnungsfähige Weiterbildung in einer<br />
Einrichtung <strong>de</strong>r Patientenversorgung.<br />
2. 1 ½ Jahre Weiterbildung in Umweltmedizin; hiervon nicht mehr als 6 Monate theoretische<br />
Weiterbildung in Umweltmedizin und<br />
3. Teilnahme an einem anerkannten Kurs über Umweltmedizin von 200 Stun<strong>de</strong>n Dauer, <strong>de</strong>r<br />
innerhalb von 24 Monaten absolviert wer<strong>de</strong>n muß.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r Prävention, Diagnose und Behandlung von Erkrankungen, die mit Umweltnoxen in<br />
Verbindung gebracht wer<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Erstellung umweltmedizinischer Gutachten
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 186 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Die Kammerversammlung <strong>de</strong>r Ärztekammer hat am 4. Mai und am 7. Dezember 1998 <strong>de</strong>n<br />
vorstehen<strong>de</strong>n Satzungstext beschlossen. Die Aufsichtsbehör<strong>de</strong> hat mit Schreiben vom 4. Januar<br />
1999 die Genehmigung erteilt. Die vorstehen<strong>de</strong> Satzung wird hiermit ausgefertigt und im<br />
Hamburger Ärzteblatt unter Hinweis im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.<br />
Ausgefertigt, Hamburg, <strong>de</strong>n 14. Januar 1999<br />
gez. Dr. F. U. Montgomery (Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r Ärztekammer Hamburg)