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Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

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Weiterbildungsordnung<br />

Seite 27 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

(15) Anträge nach <strong>de</strong>n Absätzen 3 - 7 und 10 - 12 müssen bis zum 31.08.1999 gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 24<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Weiterbildungsordnung tritt am Tage <strong>de</strong>r Verkündung im „Hamburger Ärzteblatt“ in Kraft,<br />

gleichzeitig tritt die Weiterbildungsordnung vom 1. April 1996 außer Kraft sowie die Satzung zur<br />

Regelung <strong>de</strong>s Erwerbs <strong>de</strong>s Fachkun<strong>de</strong>nachweises Rettungsdienst vom 29. Januar 1996.

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