Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 163 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie in medizinischer Mikrobiologie und/o<strong>de</strong>r Serologie angerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n Lagerungsbedingungen und lagerungsbedingten Verän<strong>de</strong>rungen von Blut- und<br />
Blutbestandteilkonserven einschließlich autologer Präparate<br />
? <strong>de</strong>n therapeutischen Effekten <strong>de</strong>r Applikation von Blut- und Blutbestandteilkonserven<br />
? <strong>de</strong>r Bereitstellung von Blut- und Blutbestandteilkonserven zur Transfusion und<br />
Austauschtransfusion<br />
? <strong>de</strong>n Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion sowie an<strong>de</strong>ren<br />
Rechtsvorschriften<br />
? <strong>de</strong>r prätransfusionellen Blutgruppenserologie<br />
? <strong>de</strong>n transfusionsbedingten Nebenwirkungen und Zwischenfällen<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
Selbständige Durchführung von<br />
? 200 Blutgruppenbestimmungen<br />
? 400 Kreuzproben<br />
Eigenverantwortliche Beaufsichtigung weiterer<br />
? 2.000 Blutgruppenbestimmungen<br />
? 4.000 Kreuzproben<br />
5. Chirotherapie<br />
Definition<br />
Die Chirotherapie umfaßt die Erkennung und Behandlung funktioneller, reversibler Erkrankungen<br />
<strong>de</strong>s Bewegungssystems einschließlich ihrer Folgeerscheinungen mittels eingehen<strong>de</strong>r manueller<br />
Untersuchungs- und Behandlungstechniken.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. Teilnahme an einem Einführungskurs von min<strong>de</strong>stens 12 Stun<strong>de</strong>n Dauer über theoretische<br />
Grundlagen und Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n manueller Befun<strong>de</strong>rhebung an <strong>de</strong>r Wirbelsäule und<br />
<strong>de</strong>n Extremitätengelenken.<br />
3. Teilnahme an einem 1wöchigen klinischen Kurs in einer orthopädischen Abteilung. Diese<br />
Voraussetzung gilt bei Nachweis einer min<strong>de</strong>stens 1/2jährigen Weiterbildung in Orthopädie als<br />
erfüllt.<br />
4. Teilnahme an einem Kurs von 6O Stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r 2 Kursen von 36 Stun<strong>de</strong>n über<br />
Untersuchungstechniken, Mobilisationen und Manipulationen an <strong>de</strong>n Extremitätengelenken.<br />
5. Teilnahme an 3 Kursen von je 60 Stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r 5 Kursen von je 36 Stun<strong>de</strong>n über<br />
Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n, Weichteiltechniken, Mobilisationen, gezielte Manipulationen und<br />
Übungsbehandlungen an allen Wirbelgelenken sowie die Radiologie unter chirotherapeutischen<br />
Gesichtspunkten.<br />
Die Kurse gemäß Nr. 4 und 5 sollen in Abstän<strong>de</strong>n von min<strong>de</strong>stens 3 Monaten absolviert wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in <strong>de</strong>n Inhalten <strong>de</strong>r<br />
gefor<strong>de</strong>rten Kurse und <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Weiterbildungsinhalten.