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Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

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Weiterbildungsordnung<br />

Seite 105 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

2) Teilnahme an einem Seminar von 10 Stun<strong>de</strong>n zur standardisierten Diagnostik.<br />

3) Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse in <strong>de</strong>r Methodik <strong>de</strong>r psychologischen Testverfahren und <strong>de</strong>r Beurteilung<br />

psychologischer und psychopathologischer Befun<strong>de</strong>rhebung in <strong>de</strong>r Entwicklungs- und<br />

Leistungsdiagnostik (je 10 Teste selbst durchgeführt), Persönlichkeitsdiagnostik sowie in <strong>de</strong>r<br />

Methodik neuropsychologischer Verfahren einschließend Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen.<br />

4) Teilnahme an einem Seminar von 40 Stun<strong>de</strong>n über Kontraindikationen und Indikationen<br />

medikamentöser Behandlungen und an<strong>de</strong>rer somatischer Therapieverfahren unter<br />

Berücksichtigung ihrer Wechselwirkung mit <strong>de</strong>r Psycho- und Soziotherapie.<br />

5) Min<strong>de</strong>stens 10 wissenschaftlich begrün<strong>de</strong>te Gutachten (elterliches Sorge-, Jugendstrafrecht,<br />

Glaubwürdigkeits-Beurteilung, versicherungsrechtliche Fragen).<br />

B. PSYCHOTHERAPEUTISCHER TEIL<br />

Die Psychotherapie-Weiterbildungsinhalte wer<strong>de</strong>n kontinuierlich an einer anerkannten institutionsinternen<br />

o<strong>de</strong>r institutions-externen Weiterbildungseinrichtung o<strong>de</strong>r im Rahmen einer anerkannten<br />

Verbund-Weiterbildung berufsbegleitend erworben.<br />

1) Teilnahme an zwei theoretischen Seminaren zum Bereich Entwicklungspsychologie und<br />

Entwicklungspsychopathologie. Teilnahme an einem Seminar zur Theorie <strong>de</strong>r Psychosomatik.<br />

Teilnahme an einem Seminar zur allgemeinen und speziellen Neurosenlehre o<strong>de</strong>r alternativ an<br />

einem Seminar zur Theorie und Methodik <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie. Insgesamt umfaßt diese<br />

theoretische Weiterbildung min<strong>de</strong>stens 200 Stun<strong>de</strong>n.<br />

2) Die Einzelselbsterfahrung und die Gruppenselbsterfahrung ist je nach gewählten<br />

Behandlungsschwerpunkt entwe<strong>de</strong>r tiefenpsychologisch o<strong>de</strong>r verhaltenstherapeutisch. Hierzu<br />

gehören in <strong>de</strong>r Tiefenpsychologie 220 Stun<strong>de</strong>n kontinuierliche Einzelselbsterfahrung. Wer<strong>de</strong>n<br />

min<strong>de</strong>stens 70 Doppelstun<strong>de</strong>n kontinuierliche Gruppenselbsterfahrung abgeleistet, beträgt die<br />

Einzelselbsterfahrung 150 Stun<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie sind 70 Doppelstun<strong>de</strong>n<br />

Selbsterfahrung einzeln und in <strong>de</strong>r Gruppe abzuleisten. Die Selbsterfahrung begleitet in <strong>de</strong>r<br />

Regel die gesamte Weiterbildungszeit.<br />

3) Die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapieweiterbildung (<strong>für</strong> Einzelbehandlungen) umfaßt<br />

3 kontinuierliche, dokumentierte, abgeschlossene Behandlungen von je 60 Therapiestun<strong>de</strong>n mit<br />

einem Kind im Vorschulalter, im Schulalter und einem adoleszenten o<strong>de</strong>r erwachsenen Patienten<br />

(insgesamt 180 Einzel-Psychotherapiestun<strong>de</strong>n). Kontinuierliche Supervision nach min<strong>de</strong>stens<br />

je<strong>de</strong>r vierten Stun<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r<br />

Verhaltenstherapeutische Weiterbildung. Diese umfaßt 6 kontinuierliche, dokumentierte,<br />

abgeschlossene Einzel-Behandlungen von je 20 bis 30 Therapiestun<strong>de</strong>n, darunter mit einem<br />

Kind im Vorschulalter, im Schulalter und mit einem adoleszenten o<strong>de</strong>r erwachsenen Patienten.<br />

Kontinuierliche Supervision gemäß einem von <strong>de</strong>r Ärztekammer Hamburg anerkannten<br />

Verhaltenstherapeutischen-Weiterbildungs-Curriculum.<br />

Zu bei<strong>de</strong>n psychotherapeutischen Weiterbildungsverfahren gehört zusätzlich die supervidierte,<br />

kontinuierliche Mitbehandlung <strong>de</strong>r Bezugspersonen <strong>de</strong>r kindlichen und jugendlichen Patienten in<br />

einem Verhältnis von min<strong>de</strong>stens 1 : 4.

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