Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 105 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
2) Teilnahme an einem Seminar von 10 Stun<strong>de</strong>n zur standardisierten Diagnostik.<br />
3) Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse in <strong>de</strong>r Methodik <strong>de</strong>r psychologischen Testverfahren und <strong>de</strong>r Beurteilung<br />
psychologischer und psychopathologischer Befun<strong>de</strong>rhebung in <strong>de</strong>r Entwicklungs- und<br />
Leistungsdiagnostik (je 10 Teste selbst durchgeführt), Persönlichkeitsdiagnostik sowie in <strong>de</strong>r<br />
Methodik neuropsychologischer Verfahren einschließend Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen.<br />
4) Teilnahme an einem Seminar von 40 Stun<strong>de</strong>n über Kontraindikationen und Indikationen<br />
medikamentöser Behandlungen und an<strong>de</strong>rer somatischer Therapieverfahren unter<br />
Berücksichtigung ihrer Wechselwirkung mit <strong>de</strong>r Psycho- und Soziotherapie.<br />
5) Min<strong>de</strong>stens 10 wissenschaftlich begrün<strong>de</strong>te Gutachten (elterliches Sorge-, Jugendstrafrecht,<br />
Glaubwürdigkeits-Beurteilung, versicherungsrechtliche Fragen).<br />
B. PSYCHOTHERAPEUTISCHER TEIL<br />
Die Psychotherapie-Weiterbildungsinhalte wer<strong>de</strong>n kontinuierlich an einer anerkannten institutionsinternen<br />
o<strong>de</strong>r institutions-externen Weiterbildungseinrichtung o<strong>de</strong>r im Rahmen einer anerkannten<br />
Verbund-Weiterbildung berufsbegleitend erworben.<br />
1) Teilnahme an zwei theoretischen Seminaren zum Bereich Entwicklungspsychologie und<br />
Entwicklungspsychopathologie. Teilnahme an einem Seminar zur Theorie <strong>de</strong>r Psychosomatik.<br />
Teilnahme an einem Seminar zur allgemeinen und speziellen Neurosenlehre o<strong>de</strong>r alternativ an<br />
einem Seminar zur Theorie und Methodik <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie. Insgesamt umfaßt diese<br />
theoretische Weiterbildung min<strong>de</strong>stens 200 Stun<strong>de</strong>n.<br />
2) Die Einzelselbsterfahrung und die Gruppenselbsterfahrung ist je nach gewählten<br />
Behandlungsschwerpunkt entwe<strong>de</strong>r tiefenpsychologisch o<strong>de</strong>r verhaltenstherapeutisch. Hierzu<br />
gehören in <strong>de</strong>r Tiefenpsychologie 220 Stun<strong>de</strong>n kontinuierliche Einzelselbsterfahrung. Wer<strong>de</strong>n<br />
min<strong>de</strong>stens 70 Doppelstun<strong>de</strong>n kontinuierliche Gruppenselbsterfahrung abgeleistet, beträgt die<br />
Einzelselbsterfahrung 150 Stun<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie sind 70 Doppelstun<strong>de</strong>n<br />
Selbsterfahrung einzeln und in <strong>de</strong>r Gruppe abzuleisten. Die Selbsterfahrung begleitet in <strong>de</strong>r<br />
Regel die gesamte Weiterbildungszeit.<br />
3) Die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapieweiterbildung (<strong>für</strong> Einzelbehandlungen) umfaßt<br />
3 kontinuierliche, dokumentierte, abgeschlossene Behandlungen von je 60 Therapiestun<strong>de</strong>n mit<br />
einem Kind im Vorschulalter, im Schulalter und einem adoleszenten o<strong>de</strong>r erwachsenen Patienten<br />
(insgesamt 180 Einzel-Psychotherapiestun<strong>de</strong>n). Kontinuierliche Supervision nach min<strong>de</strong>stens<br />
je<strong>de</strong>r vierten Stun<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r<br />
Verhaltenstherapeutische Weiterbildung. Diese umfaßt 6 kontinuierliche, dokumentierte,<br />
abgeschlossene Einzel-Behandlungen von je 20 bis 30 Therapiestun<strong>de</strong>n, darunter mit einem<br />
Kind im Vorschulalter, im Schulalter und mit einem adoleszenten o<strong>de</strong>r erwachsenen Patienten.<br />
Kontinuierliche Supervision gemäß einem von <strong>de</strong>r Ärztekammer Hamburg anerkannten<br />
Verhaltenstherapeutischen-Weiterbildungs-Curriculum.<br />
Zu bei<strong>de</strong>n psychotherapeutischen Weiterbildungsverfahren gehört zusätzlich die supervidierte,<br />
kontinuierliche Mitbehandlung <strong>de</strong>r Bezugspersonen <strong>de</strong>r kindlichen und jugendlichen Patienten in<br />
einem Verhältnis von min<strong>de</strong>stens 1 : 4.