Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 164 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? <strong>de</strong>n metho<strong>de</strong>nspezifischen Untersuchungsverfahren zur Erkennung pathologischer<br />
Funktionen am Bewegungssystem in 100 üben<strong>de</strong>n Sitzungen<br />
? <strong>de</strong>r Pathophysiologie <strong>de</strong>r Nociception und <strong>de</strong>s Schmerzes, <strong>de</strong>r Erkennung <strong>de</strong>r reflektorisch<br />
gesteuerten Wechselbeziehungen zwischen Bewegungssystem und an<strong>de</strong>ren<br />
Funktionssystemen und damit in <strong>de</strong>r pathogenetischen Einordnung <strong>de</strong>r erhobenen und<br />
erhaltenen funktionspathologischen Befun<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r Differentialdiagnostik zu<br />
pathologischen Strukturverän<strong>de</strong>rungen in 100 üben<strong>de</strong>n Sitzungen<br />
? <strong>de</strong>r metho<strong>de</strong>nspezifischen Therapie in jeweils 50 üben<strong>de</strong>n Sitzungen bei<br />
? reversibel-hypomobilen Funktionsstörungen an Extremitätengelenken,<br />
Bewegungssegmenten <strong>de</strong>r Wirbelsäule und <strong>de</strong>n Sakroiliakalgelenken<br />
? peripheren und zentralen Störungen <strong>de</strong>r Muskelfunktion<br />
? hypomobilen Funktionsstörungen<br />
6. Flugmedizin<br />
Definition<br />
Die Flugmedizin umfaßt die Luftfahrt- und Raumfahrtmedizin, einschließlich <strong>de</strong>r physikalischen und<br />
medizinischen Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Aufenthaltes in Luft- und Weltraum, sowie <strong>de</strong>s Wohlergehens<br />
<strong>de</strong>s fliegen<strong>de</strong>n Personals und von Passagieren.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1<br />
o<strong>de</strong>r 5 Jahre Tätigkeit an einem anerkannten flugmedizinischem Institut.<br />
2. Teilnahme an einem anerkannten vierwöchigen Einführungslehrgang o<strong>de</strong>r einem dreiwöchigen<br />
Einführungslehrgang in Flugmedizin von min<strong>de</strong>stens 180 Stun<strong>de</strong>n<br />
Weiterbildungsinhalt<br />
1. Erwerb eines Luftfahrerscheines.<br />
Fliegerärzten kann <strong>de</strong>r Erwerb eines Luftfahrerscheins erlassen wer<strong>de</strong>n, wenn sie bei Beantragung<br />
<strong>de</strong>r Bereichsbezeichnung Flugmedizin eine min<strong>de</strong>stens 4jährige praktische Tätigkeit<br />
nachweisen.<br />
2. Cockpit-Erfahrungen in großen Verkehrsflugzeugen bei Flügen über mehrere Zeitzonen.<br />
3. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>r klinischen Flugphysiologie und Flugmedizin; dazu gehört die Beurteilung <strong>de</strong>r<br />
Leistungsfähigkeit und Fliegerverwendungsfähigkeit aus internistischer, nervenärztlicher,<br />
augenärztlicher, hals-nasen-ohrenärztlicher und zahngesundheitlicher Sicht<br />
? <strong>de</strong>r Flugpsychologie<br />
? <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen und einschlägigen Richtlinien<br />
? <strong>de</strong>n Flugreisetauglichkeitsbestimmungen<br />
? <strong>de</strong>m Transport von Kranken und Behin<strong>de</strong>rten in Verkehrsflugzeugen<br />
? <strong>de</strong>n FREMEC- und MEDA-Formularen <strong>de</strong>r IATA <strong>für</strong> kranke und behin<strong>de</strong>rte Passagiere<br />
? <strong>de</strong>r medizinischen Ausrüstung an Bord von Verkehrsflugzeugen