Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 136 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Operationstechniken hinsichtlich <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r postoperativen Physiotherapie und<br />
Rehabilitation<br />
? physiotherapeutische Nachbetreuung nach Frakturen, Gelenk- und weiteren Verletzungen<br />
? allgemeine Rehabilitation bei Erkrankungen aus <strong>de</strong>n <strong>Gebiete</strong>n <strong>de</strong>r nichtoperativen Medizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
? Selbständige Erhebung und Bewertung von 250 komplexen Funktionsanalysen <strong>de</strong>s<br />
Bewegungssystems<br />
? Selbständige Befundbewertung von 500 Röntgenbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Bewegungsapparates unter<br />
morphologischem und funktionellem Gesichtspunkt<br />
? Selbständige Bewertungen von<br />
? 50 biokinetischen Meßverfahren<br />
? 50 Spirometrien<br />
? Selbständige Indikationsstellung und Durchführung von je 150 Behandlungen <strong>de</strong>r<br />
? Krankengymnastik/Bewegungstherapie<br />
? Ergotherapie<br />
? Elektrotherapie<br />
? therapeutischen Elektromyographie<br />
? Ultraschalltherapie<br />
? Manuelle Therapie<br />
? Massagetherapie<br />
? Lymphtherapie einschließlich entstauen<strong>de</strong>r physikalischer Maßnahmen<br />
? therapeutischen Lokalanästhesie<br />
? Hydrotherapie<br />
? Thermotherapie<br />
? Lichttherapie einschließlich UV-Erythemschwellenbestimmung<br />
? Atemtherapie, einschließlich Inhalationstherapie<br />
? Balneo- und Klimatotherapie<br />
? Naturheilverfahren wie Ordnungs-, Ernährungs-, Phyto- und Neuraltherapie<br />
34. Physiologie<br />
Definition:<br />
Die Physiologie beschreibt die normalen Lebensvorgänge auf vorwiegend physikalischer<br />
Grundlage, auch unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung pathophysiologischer Aspekte.<br />
Weiterbildungszeit<br />
4 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Augenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-<br />
Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Innere Medizin o<strong>de</strong>r Neurologie o<strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie.