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Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

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Weiterbildungsordnung<br />

Seite 87 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen und <strong>de</strong>r praktischen Anwendung <strong>de</strong>r zytostatischen Therapie bei<br />

Tumorerkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r supportiven Therapie und <strong>de</strong>r Intensivbehandlung akut<br />

lebensbedrohlicher Störungen<br />

? <strong>de</strong>r interdisziplinären Indikationsstellung und prognostischen Beurteilung chirurgischer,<br />

strahlentherapeutischer und nuklearmedizinischer Behandlungsverfahren <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />

? <strong>de</strong>r Behandlung und Rehabilitation angeborener o<strong>de</strong>r erworbener hämorrhagischer Diathesen<br />

? <strong>de</strong>r Nachsorge, psychosozialer Behandlung und Rehabilitation von Patienten mit<br />

Tumorerkrankungen<br />

? <strong>de</strong>r Diagnostik <strong>de</strong>s Ernährungsverhaltens und <strong>de</strong>s Ernährungszustan<strong>de</strong>s, Grundlagen <strong>de</strong>r<br />

Ernährungsberatung und Ernährungstherapie, insbeson<strong>de</strong>re enterale und par-enterale Ernährung<br />

? <strong>de</strong>n Zusammenhangsfragen zwischen Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes und externen<br />

Schädigungsfaktoren<br />

Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />

? Selbständige Durchführung von<br />

? 100 Punktionen und Biopsien <strong>de</strong>s Knochens und <strong>de</strong>s Knochenmarkes und von<br />

? je 30 Punktionen und Biopsien <strong>de</strong>r Lymphknoten, von Tumoren sowie <strong>de</strong>r Körperhöhlen<br />

und <strong>de</strong>s Liquorraumes<br />

? Selbständige zytologische Befundung von 500 pathologischen Knochenmarkausstrichen<br />

? Selbständige Durchführung und Befundung von 500 hämostaseologischen Untersuchungen<br />

und von je<br />

? 10 Funktionsprüfungen einschließlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen quantitativen Bestimmungen in<br />

einem Körpermaterial<br />

? 500 dokumentierte und abgeschlossene Therapiezyklen mit Beurteilung <strong>de</strong>s<br />

Behandlungserfolges und <strong>de</strong>r Nebenwirkungen bei Patienten mit malignen<br />

Systemerkrankungen einschließlich supportiver Behandlungsverfahren<br />

? 2.000 dokumentierte und abgeschlossene Therapiezyklen mit Beurteilung <strong>de</strong>s<br />

Behandlungserfolges und <strong>de</strong>r Nebenwirkungen bei Patienten mit soli<strong>de</strong>n Tumoren<br />

einschließlich supportiver Behandlungsverfahren<br />

? Vergleichen<strong>de</strong> hämatologische Begutachtung von je 500 Ausstrichen <strong>de</strong>s Knochenmarks<br />

und <strong>de</strong>s Blutes<br />

5. Schwerpunkt Kardiologie<br />

Definition:<br />

Die Kardiologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung sowie die konservative und interventionelle<br />

Behandlung <strong>de</strong>r Herz- und Kreislauferkrankungen.<br />

Weiterbildungszeit:<br />

2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />

? 1 ½ Jahre im Stationsdienst

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