Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 87 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen und <strong>de</strong>r praktischen Anwendung <strong>de</strong>r zytostatischen Therapie bei<br />
Tumorerkrankungen einschließlich <strong>de</strong>r supportiven Therapie und <strong>de</strong>r Intensivbehandlung akut<br />
lebensbedrohlicher Störungen<br />
? <strong>de</strong>r interdisziplinären Indikationsstellung und prognostischen Beurteilung chirurgischer,<br />
strahlentherapeutischer und nuklearmedizinischer Behandlungsverfahren <strong>de</strong>s Schwerpunktes<br />
? <strong>de</strong>r Behandlung und Rehabilitation angeborener o<strong>de</strong>r erworbener hämorrhagischer Diathesen<br />
? <strong>de</strong>r Nachsorge, psychosozialer Behandlung und Rehabilitation von Patienten mit<br />
Tumorerkrankungen<br />
? <strong>de</strong>r Diagnostik <strong>de</strong>s Ernährungsverhaltens und <strong>de</strong>s Ernährungszustan<strong>de</strong>s, Grundlagen <strong>de</strong>r<br />
Ernährungsberatung und Ernährungstherapie, insbeson<strong>de</strong>re enterale und par-enterale Ernährung<br />
? <strong>de</strong>n Zusammenhangsfragen zwischen Erkrankungen <strong>de</strong>s Schwerpunktes und externen<br />
Schädigungsfaktoren<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung von<br />
? 100 Punktionen und Biopsien <strong>de</strong>s Knochens und <strong>de</strong>s Knochenmarkes und von<br />
? je 30 Punktionen und Biopsien <strong>de</strong>r Lymphknoten, von Tumoren sowie <strong>de</strong>r Körperhöhlen<br />
und <strong>de</strong>s Liquorraumes<br />
? Selbständige zytologische Befundung von 500 pathologischen Knochenmarkausstrichen<br />
? Selbständige Durchführung und Befundung von 500 hämostaseologischen Untersuchungen<br />
und von je<br />
? 10 Funktionsprüfungen einschließlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen quantitativen Bestimmungen in<br />
einem Körpermaterial<br />
? 500 dokumentierte und abgeschlossene Therapiezyklen mit Beurteilung <strong>de</strong>s<br />
Behandlungserfolges und <strong>de</strong>r Nebenwirkungen bei Patienten mit malignen<br />
Systemerkrankungen einschließlich supportiver Behandlungsverfahren<br />
? 2.000 dokumentierte und abgeschlossene Therapiezyklen mit Beurteilung <strong>de</strong>s<br />
Behandlungserfolges und <strong>de</strong>r Nebenwirkungen bei Patienten mit soli<strong>de</strong>n Tumoren<br />
einschließlich supportiver Behandlungsverfahren<br />
? Vergleichen<strong>de</strong> hämatologische Begutachtung von je 500 Ausstrichen <strong>de</strong>s Knochenmarks<br />
und <strong>de</strong>s Blutes<br />
5. Schwerpunkt Kardiologie<br />
Definition:<br />
Die Kardiologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung sowie die konservative und interventionelle<br />
Behandlung <strong>de</strong>r Herz- und Kreislauferkrankungen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 1 ½ Jahre im Stationsdienst