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Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

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Weiterbildungsordnung<br />

Seite 152 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>r äußeren Leichenschau mit Befunddokumentation in 300<br />

Fällen<br />

? Verantwortliche Teilnahme an min<strong>de</strong>stens 300 Legalsektionen, mit Befunddokumentation<br />

und vorläufiger Beurteilung<br />

? Verantwortliche Durchführung von min<strong>de</strong>stens 100 Legalsektionen, mit<br />

Befunddokumentation und vorläufiger Beurteilung<br />

? Selbständige Durchführung forensisch-osteologischer Expertisen in 50 Fällen<br />

? Selbständige histologisch-histochemische Untersuchung von 2.500 Präparaten mit<br />

Befunddokumentation, Diagnose und differentialdiagnostische Beurteilung<br />

? Medizinsich-toxikologische Expertisen einschließlich metho<strong>de</strong>nkritische und<br />

differentialdiagnostische Bewertung in 200 Fällen, hiervon min<strong>de</strong>stens 100<br />

Gerichtsgutachten<br />

? Selbständige Untersuchung und differentialdiagnostische Beurteilung von durch Alkohol<br />

und/o<strong>de</strong>r Medikamentenwirkstoffe bzw. Betäubungsmittel verursachten<br />

Bewußtseinsstörungen in 20 Fällen<br />

? Selbständige Durchführung medizinisch-trassologischer Expertisen in 50 Fällen<br />

? Ereignis-/Auffindungsort-Untersuchungen und Expertisen in 50 Fällen<br />

? Selbständige Erstellung von 50 ausführlichen schriftlichen Gutachten zu Fragen <strong>de</strong>s<br />

Kausalzusammenhanges, Rekonstruktion von Handlungs- und Bewegungsabläufen<br />

? Untersuchung leben<strong>de</strong>r Personen (Tatverdächtige, Mißhandlungsopfer etc.) in min<strong>de</strong>stens<br />

40 Fällen mit epikritischer Bewertung<br />

39. Strahlentherapie<br />

Definition:<br />

Die Strahlentherapie umfaßt die Strahlenbehandlung einschließlich <strong>de</strong>rjenigen mit<br />

strahlensensibilisieren<strong>de</strong>n Substanzen und Verfahren mit Schwerpunkt in <strong>de</strong>r Onkologie sowie <strong>de</strong>n<br />

Strahlenschutz mit seinen physikalischen, biologischen und medizinischen Grundlagen.<br />

Weiterbildungszeit:<br />

5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />

? 3 Jahre Strahlentherapie, davon 1 Jahr Weiterbildung im Stationdienst<br />

? 1 Jahr Weiterbildung im Gebiet Diagnostische Radiologie

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