Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 176 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
4.3 100 dokumentierte tiefenpsychologisch fundierte Behandlungsstun<strong>de</strong>n mit Supervision<br />
nach je<strong>de</strong>r vierten Sitzung und <strong>de</strong>r Teilnahme an einem begleiten<strong>de</strong>n Fallseminar<br />
16. Psychotherapie<br />
a) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie<br />
b) Verhaltenstherapie<br />
Definition:<br />
Die Psychotherapie umfaßt die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, Prävention und<br />
Rehabilitation von Erkrankungen, an <strong>de</strong>ren Verursachung psychosoziale Faktoren einen<br />
wesentlichen Anteil haben, sowie von Belastungsreaktionen in Folge körperlicher Erkrankungen<br />
Weiterbildungszeit :<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />
2. 1 Jahr Weiterbildung bei einem min<strong>de</strong>stens zur 2jährigen Weiterbildung in Psychiatrie und<br />
Psychotherapie berechtigtem Arzt. Auf die Weiterbildung in <strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie<br />
können 6 Monate Weiterbildung entwe<strong>de</strong>r in Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />
o<strong>de</strong>r Psychotherapeutische Medizin angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
3. 3 Jahre kontinuierliche berufsbegleiten<strong>de</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Psychotherapie.<br />
4. Bei Ärzten mit min<strong>de</strong>stens 5jähriger praktischer Berufstätigkeit kann die vorgeschriebene<br />
Weiterbildung in <strong>de</strong>r Psychiatrie und Psychotherapie durch <strong>de</strong>n Nachweis entsprechen<strong>de</strong>r<br />
psychiatrischer Kenntnisse ersetzt wer<strong>de</strong>n, soweit <strong>de</strong>r Erwerb eines gleichwertigen<br />
Weiterbildungsstan<strong>de</strong>s in einem Fachgespräch nachgewiesen ist.<br />
Weiterbildungsinhalt :<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />
? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Psychotherapie<br />
? <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>r Psychotherapie<br />
? <strong>de</strong>r psychiatrischen Diagnostik<br />
? <strong>de</strong>r Selbsterfahrung<br />
? <strong>de</strong>r psychotherapeutischen Behandlung, hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl dokumentierter<br />
tiefenpsychologischer o<strong>de</strong>r verhaltenstherapeutischer Behandlungen einschließlich <strong>de</strong>ren<br />
Supervision<br />
(a) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie<br />
Inhalt <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />
Die Weiterbildung in <strong>de</strong>r Psychotherapie erfolgt entwe<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r tiefenpsychologisch fundierten<br />
Psychotherapie (a) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Verhaltenstherapie (b). Die Weiterbildungsinhalte wer<strong>de</strong>n<br />
kontinuierlich und in <strong>de</strong>r Regel an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung erworben. Die