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Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

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Weiterbildungsordnung<br />

Seite 83 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

? <strong>de</strong>r Indikationsstellung zu operativen Eingriffen an <strong>de</strong>n Gefäßen sowie zu interventionellradiologischen<br />

Eingriffen<br />

? <strong>de</strong>n speziellen rheologischen Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n<br />

? <strong>de</strong>r Bewertung histopathologischer Befun<strong>de</strong> von Gefäßen<br />

Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />

? Selbständige Indikationsstellung, Mitwirkung und Befundbewertung bei 75 Angiographien<br />

und 50 therapeutischen Katheterinterventionen an peripheren Arterien (PTA)<br />

? Selbständige Durchführung und Befundung von<br />

? 300 Messungen <strong>de</strong>s systolischen Blutdrucks peripherer Arterien<br />

? 50 Kapillaroskopien<br />

? 100 Venenverschlußplethysmographien<br />

? 50 Oszillographien/Rheographien<br />

? 200 transkutanen Sauerstoffdruckmessungen<br />

? 200 Laufban<strong>de</strong>rgometrien zur diagnostischen Gehstreckenbestimmung und zur<br />

Therapie<br />

? 50 Phlebodynamometrien<br />

? 100 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle mit hämodiluieren<strong>de</strong>n und<br />

thrombolytischen Verfahren<br />

? 20 dokumentierte abgeschlossene Behandlungsfälle bei peripheren Lymphgefäßkrankheiten<br />

? Selbständige Durchführung von<br />

? 100 lokalen Behandlungen ischämisch und venös bedingter Gewebe<strong>de</strong>fekte<br />

? 50 Sklerosierungen oberflächlicher Varizen<br />

? Selbständige Bewertung von 50 histopathologischen Befun<strong>de</strong>n an Gefäßen<br />

2. Schwerpunkt Endokrinologie<br />

Definition:<br />

Die Endokrinologie umfaßt die Erkennung und nichtoperative Behandlung endokriner<br />

Erkrankungen, <strong>de</strong>ren Auswirkungen auf metabolische Prozesse und Gewebe, sowie die<br />

Stoffwechsellei<strong>de</strong>n, einschließlich <strong>de</strong>r Intensivtherapie.<br />

Weiterbildungszeit:<br />

2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />

? 1 ½ Jahre im Stationsdienst<br />

? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung im Schwerpunkt muß zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

? 6 Monate <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />

? <strong>de</strong>r Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Biochemie von Stoffwechselstörungen und<br />

<strong>de</strong>n hormonalen Regelkreisen

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