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Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

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Weiterbildungsordnung<br />

Seite 185 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

Behandlung von Tropenkrankheiten dort einen wesentlichen Anteil <strong>de</strong>r ärztlichen Tätigkeit<br />

ausmacht.<br />

2. 1 Jahr anerkennungsfähige Weiterbildung außerhalb <strong>de</strong>r Tropen in einem Tropenkrankenhaus,<br />

einer tropenmedizinischen Fachabteilung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r klinischen Ambulanz eines Tropeninstituts<br />

3. Teilnahme an einem anerkannten Kurs über Tropenkrankheiten und medizinische Parasitologie<br />

an einem von einer Ärztekammer anerkannten tropenmedizinischen Institut von min<strong>de</strong>stens 3<br />

Monaten Dauer.<br />

Weiterbildungsinhalt<br />

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />

? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r Tropenkrankheiten<br />

? <strong>de</strong>r Pathologie und Pathophysiologie <strong>de</strong>r Tropenkrankheiten<br />

? <strong>de</strong>r Klinik und Therapie <strong>de</strong>r Tropenkrankheiten<br />

? <strong>de</strong>r medizinischen Praxis und <strong>de</strong>r Gesundheitswissenschaft in tropischen und subtropischen<br />

Entwicklungslän<strong>de</strong>rn<br />

Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />

? Selbständige Durchführung <strong>de</strong>s mikroskopischen Nachweises von Blut- und Darmparasiten<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Anreicherungsverfahren und Färbemetho<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit<br />

tropischen Infektionskrankheiten in 100 Fällen<br />

? Plasmodien<br />

? Trypanosomen<br />

? Mikrofilarien<br />

? Leishmanien<br />

? Amöben, Giardia und Kryptosporidien<br />

? Eier von Schistosomen und an<strong>de</strong>ren Tremato<strong>de</strong>n, Hakenwürmern, Ascaris, Trichuris,<br />

Strongyloi<strong>de</strong>s und Taenia (einschließlich Proglotti<strong>de</strong>n) sowie Larven von Strongyloi<strong>de</strong>s<br />

24. Umweltmedizin<br />

Definition<br />

Die Umweltmedizin umfaßt die medizinische Betreuung von Einzelpersonen mit gesundheitlichen<br />

Beschwer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auffälligen Untersuchungsbefun<strong>de</strong>n, die von ihnen selbst o<strong>de</strong>r ärztlicherseits mit<br />

Umweltfaktoren in Verbindung gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Weiterbildungszeit<br />

1. Anerkennung <strong>für</strong> ein Gebiet o<strong>de</strong>r 4 Jahre anrechnungsfähige Weiterbildung in einer<br />

Einrichtung <strong>de</strong>r Patientenversorgung.<br />

2. 1 ½ Jahre Weiterbildung in Umweltmedizin; hiervon nicht mehr als 6 Monate theoretische<br />

Weiterbildung in Umweltmedizin und<br />

3. Teilnahme an einem anerkannten Kurs über Umweltmedizin von 200 Stun<strong>de</strong>n Dauer, <strong>de</strong>r<br />

innerhalb von 24 Monaten absolviert wer<strong>de</strong>n muß.<br />

Weiterbildungsinhalt<br />

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />

? <strong>de</strong>r Prävention, Diagnose und Behandlung von Erkrankungen, die mit Umweltnoxen in<br />

Verbindung gebracht wer<strong>de</strong>n<br />

? <strong>de</strong>r Erstellung umweltmedizinischer Gutachten

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