Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Weiterbildungsordnung<br />
Seite 132 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r Polymerase-Ketten-Reaktion und <strong>de</strong>r Analyse <strong>de</strong>r Amplifikationsprodukte in 250 Fällen an<br />
Paraffin- und Gefriermaterial<br />
? <strong>de</strong>r in-situ-Hybridisierung in 250 Fällen an Paraffin- und Gefriermaterial<br />
31. Pharmakologie und Toxikologie<br />
Definition:<br />
Das Gebiet Pharmakologie und Toxikologie umfaßt die Erforschung von Arzneimittelwirkungen und<br />
Vergiftungen im Tierexperiment und am Menschen einschließlich <strong>de</strong>r Untersuchungen von<br />
Resorption, Verteilung, chemischen Verän<strong>de</strong>rungen im Organismus und Elimination, die Mitarbeit<br />
bei <strong>de</strong>r Entwicklung und Anwendung neuer Pharmaka sowie bei <strong>de</strong>r Bewertung ihres<br />
therapeutischen Nutzens, die Beratung von Ärzten in <strong>de</strong>r Arzneitherapie und bei Vergiftungsfällen<br />
sowie die Stellungnahme zu pharmakologischen und toxikologischen Fragen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre in <strong>de</strong>r experimentellen Pharmakologie und Toxikologie; angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis<br />
zu 1 Jahr Weiterbildung in Biochemie o<strong>de</strong>r Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie o<strong>de</strong>r<br />
Pathologie o<strong>de</strong>r Physiologie o<strong>de</strong>r ein 6 Monate Klinische Pharmakologie o<strong>de</strong>r bis zu 1 Jahr<br />
Tätigkeit in Biophysik o<strong>de</strong>r Chemie (einschließlich pharmazeutische Chemie) o<strong>de</strong>r<br />
physikalischer Chemie o<strong>de</strong>r Physik.<br />
? 1 Jahr klinisch-pharmakologische Forschung<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>n theoretischen Grundlagen <strong>de</strong>r<br />
? allgemeinen Pharmakologie<br />
? speziellen Pharmakologie<br />
? medizinisch wichtigen Gifte und <strong>de</strong>ren Antidoten<br />
? biometrischen Metho<strong>de</strong>n<br />
? Analyse und Bewertung pharmakologischer und toxikologischer Wirkungen am Menschen<br />
? Gesetze und Verordnungen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Umgang mit Arzneimitteln<br />
? <strong>de</strong>r praktischen Tätigkeit <strong>de</strong>r<br />
? Technik <strong>de</strong>r tierexperimentellen Forschung<br />
? experimentellen Erzeugung von Krankheitszustän<strong>de</strong>n beim Tier<br />
? biologischen Test- und Standardisierungsverfahren<br />
? wichtigsten enzymatischen Arbeitsmetho<strong>de</strong>n<br />
? in <strong>de</strong>r Pharmakologie gebräuchlichen chemischen Extraktions-, Isolierungs- und<br />
Nachweisverfahren<br />
? einschließlich physikalisch und physikalisch-chemischer Meßmetho<strong>de</strong>n<br />
? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />
? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die<br />
? Züchtung, Haltung und Ernährung von Laboratoriumstieren<br />
? Isotopentechnik einschließlich <strong>de</strong>s Strahlenschutzes<br />
? Grundzüge <strong>de</strong>r Histologie