Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 52 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Atemunterstützen<strong>de</strong> Metho<strong>de</strong>n bei 30 nicht intubierten Patienten<br />
? 50 endotracheale Intubationen<br />
? 25 diagnostische o<strong>de</strong>r therapeutische Bronchoskopien im Rahmen <strong>de</strong>r Intensivüberwachung<br />
o<strong>de</strong>r Intensivbehandlung<br />
? Anwendung extrakorporaler Ersatzverfahren bei akutem Organversagen wie kontinuierliche<br />
Hämofiltration, kontinuierliche Hämodialyse, extrakorporale Lungenunterstützung bei 5<br />
Patienten<br />
? 10 Pulmonalis-Katheterisierungen einschließlich hierbei durchführbarer Messverfahren<br />
? 10 Pleuradrainagen im Rahmen <strong>de</strong>r Intensivüberwachung und Intensivbehandlung<br />
? Differenzierte Therapie mit Blut und Blutkomponenten bei 30 Patienten<br />
? Differenzierte Therapie mit vasoaktiven Substanzen bei 50 Patienten<br />
? Anlage eines transvenösen Schrittmachers bei 5 kardialen Notfällen<br />
? Messung und Überwachung <strong>de</strong>s intrakraniellen Druckes bei 10 Patienten<br />
? Evaluation und Verlaufbeurteilung <strong>de</strong>s Krankheitsschweregra<strong>de</strong>s (Scores) bei 50 Patienten<br />
? 80 selbständig erstellte, dokumentierte Therapieprogramme und Verlaufsprotokolle zur parenteralen<br />
und 80 zur enteralen Ernährung<br />
Fachkun<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
Weiterbildungszeit:<br />
6 Monate<br />
Fachkun<strong>de</strong>nachweise in <strong>de</strong>r Chirurgie<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche<br />
über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Labors<br />
<strong>de</strong>s <strong>Gebiete</strong>s.<br />
8. Diagnostische Radiologie<br />
Definition:<br />
Die Diagnostische Radiologie umfaßt die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisieren<strong>de</strong>r<br />
Strahlen, kernphysikalischer Verfahren sowie die Sonographie, soweit sie zur Vermeidung o<strong>de</strong>r<br />
Ergänzung diagnostisch-radiologischer Untersuchungen indiziert ist, ferner <strong>de</strong>n Strahlenschutz mit<br />
seinen physikalischen, biologischen und medizinischen Grundlagen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />
? 4 Jahre Diagnostische Radiologie.<br />
Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Weiterbildung in Nuklearmedizin o<strong>de</strong>r Strahlentherapie.<br />
2 Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung können bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? 1 Jahr Weiterbildung in einem Gebiet mit stationärer Patientenversorgung.<br />
? Auf die Weiterbildungszeit wird 1 Jahr Weiterbildung in <strong>de</strong>n Schwerpunkten von insgesamt nicht<br />
mehr als einem Jahr angerechnet.