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Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

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Weiterbildungsordnung<br />

Seite 175 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

Min<strong>de</strong>stzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />

1. Selbsterfahrung<br />

Anfang <strong>de</strong>r Weiterbildung ist <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r Lehranalyse. Sie umfaßt 400 Einzelstun<strong>de</strong>n und<br />

soll in <strong>de</strong>r Regel in min<strong>de</strong>stens 3 Einzelstun<strong>de</strong>n pro Woche die gesamte Weiterbildung<br />

kontinuierlich begleiten.<br />

2. Theoretische Weiterbildung<br />

Die theoretische Weiterbildung umfaßt einschließlich <strong>de</strong>r unter 4. gefor<strong>de</strong>rten Fallseminare<br />

insgesamt 600 Stun<strong>de</strong>n und soll grundsätzlich in Seminarform vermittelt wer<strong>de</strong>n<br />

2.1. Kenntnisse in<br />

? Epi<strong>de</strong>miologie<br />

? Psychodiagnostik (Testpsychologie)<br />

? Verhaltenstherapie<br />

? einem weiteren Verfahren (z.B. Hypnose, Autogenes Training, Psychodrama)<br />

2.2. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse <strong>de</strong>r psychoanalytischen Therapie in <strong>de</strong>r<br />

? Entwicklungspsychologie<br />

? psychischen Struktur und Funktion<br />

? Traumlehre<br />

? allgemeinen und speziellen Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und<br />

psychosomatischer Krankheitsbil<strong>de</strong>r<br />

? Untersuchungs-und Behandlungstechnik<br />

? Diagnostik einschließlich differentialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung<br />

vonPsychosen, Neurosen und körperlich begrün<strong>de</strong>ten psychischen Störungen<br />

? Indikationsstellung und prognostischen Gesichtspunkte verschie<strong>de</strong>ner<br />

Behandlungsverfahren einschließlich präventiver und rehabilitativer Aspekte<br />

? Kulturtheorie und analytischen Sozialpsychologie<br />

3. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse und Erfahrungen in <strong>de</strong>r psychiatrischen Diagnostik<br />

4. Behandlung<br />

4.1 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen mit<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Sitzungen zur Beratung o<strong>de</strong>r zur Einleitung <strong>de</strong>r Behandlung. Zur Einführung<br />

und dann begleitend ist die Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur<br />

Untersuchungstechnik obligatorisch. Der erfolgreiche Abschluß <strong>de</strong>s<br />

Untersuchungspraktikums und <strong>de</strong>r Erwerb entsprechen<strong>de</strong>r theoretischer Grundlagen ist<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Behandlung unter Supervision<br />

4.2 600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstun<strong>de</strong>n, darunter zwei<br />

psychoanalytische Behandlungen von min<strong>de</strong>stens 250 Stun<strong>de</strong>n, mit Supervision<br />

min<strong>de</strong>stens nach je<strong>de</strong>r vierten Sitzung und <strong>de</strong>r Teilnahme an einem begleiten<strong>de</strong>n<br />

Fallseminar

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