Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 175 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Min<strong>de</strong>stzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
1. Selbsterfahrung<br />
Anfang <strong>de</strong>r Weiterbildung ist <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r Lehranalyse. Sie umfaßt 400 Einzelstun<strong>de</strong>n und<br />
soll in <strong>de</strong>r Regel in min<strong>de</strong>stens 3 Einzelstun<strong>de</strong>n pro Woche die gesamte Weiterbildung<br />
kontinuierlich begleiten.<br />
2. Theoretische Weiterbildung<br />
Die theoretische Weiterbildung umfaßt einschließlich <strong>de</strong>r unter 4. gefor<strong>de</strong>rten Fallseminare<br />
insgesamt 600 Stun<strong>de</strong>n und soll grundsätzlich in Seminarform vermittelt wer<strong>de</strong>n<br />
2.1. Kenntnisse in<br />
? Epi<strong>de</strong>miologie<br />
? Psychodiagnostik (Testpsychologie)<br />
? Verhaltenstherapie<br />
? einem weiteren Verfahren (z.B. Hypnose, Autogenes Training, Psychodrama)<br />
2.2. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse <strong>de</strong>r psychoanalytischen Therapie in <strong>de</strong>r<br />
? Entwicklungspsychologie<br />
? psychischen Struktur und Funktion<br />
? Traumlehre<br />
? allgemeinen und speziellen Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und<br />
psychosomatischer Krankheitsbil<strong>de</strong>r<br />
? Untersuchungs-und Behandlungstechnik<br />
? Diagnostik einschließlich differentialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung<br />
vonPsychosen, Neurosen und körperlich begrün<strong>de</strong>ten psychischen Störungen<br />
? Indikationsstellung und prognostischen Gesichtspunkte verschie<strong>de</strong>ner<br />
Behandlungsverfahren einschließlich präventiver und rehabilitativer Aspekte<br />
? Kulturtheorie und analytischen Sozialpsychologie<br />
3. Eingehen<strong>de</strong> Kenntnisse und Erfahrungen in <strong>de</strong>r psychiatrischen Diagnostik<br />
4. Behandlung<br />
4.1 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen mit<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Sitzungen zur Beratung o<strong>de</strong>r zur Einleitung <strong>de</strong>r Behandlung. Zur Einführung<br />
und dann begleitend ist die Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur<br />
Untersuchungstechnik obligatorisch. Der erfolgreiche Abschluß <strong>de</strong>s<br />
Untersuchungspraktikums und <strong>de</strong>r Erwerb entsprechen<strong>de</strong>r theoretischer Grundlagen ist<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Behandlung unter Supervision<br />
4.2 600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstun<strong>de</strong>n, darunter zwei<br />
psychoanalytische Behandlungen von min<strong>de</strong>stens 250 Stun<strong>de</strong>n, mit Supervision<br />
min<strong>de</strong>stens nach je<strong>de</strong>r vierten Sitzung und <strong>de</strong>r Teilnahme an einem begleiten<strong>de</strong>n<br />
Fallseminar