10.11.2012 Aufrufe

Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weiterbildungsordnung<br />

Seite 174 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

15. Psychoanalyse<br />

Definition :<br />

Die Psychoanalyse umfaßt die Erkennung und psychoanalytische Behandlung von Krankheiten und<br />

Störungen, <strong>de</strong>nen unbewußte seelische Konflikte zugrun<strong>de</strong> liegen, einschließlich ihrer Anwendung<br />

in <strong>de</strong>r Prävention und Rehabilitation, sowie das Verständnis unbewußter Prozesse in <strong>de</strong>r Arzt-<br />

Patienten-Beziehung.<br />

Weiterbildungszeit :<br />

1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />

Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung.<br />

2. 1 Jahr Weiterbildung bei einem Arzt mit min<strong>de</strong>stens zweijähriger Weiterbildungsberechtigung im<br />

Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie. Bei Ärzten mit min<strong>de</strong>stens 5jähriger praktischer<br />

Berufstätigkeit kann die vorgeschriebene Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie durch<br />

<strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>s Erwerbs entsprechen<strong>de</strong>r psychiatrischer Kenntnisse ersetzt wer<strong>de</strong>n, soweit<br />

<strong>de</strong>r Erwerb eines gleichwertigen Weiterbildungsstan<strong>de</strong>s in einem Fachgespräch nachgewiesen<br />

ist.<br />

3. 5 Jahre kontinuierliche Weiterbildung bei einem zur Weiterbildung in tiefenpsychologisch<br />

fundierter und analytischer Psychotherapie berechtigtem Arzt. Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 3<br />

Jahre Weiterbildung im Gebiet Psychotherapeutische Medizin.<br />

Weiterbildungsinhalt:<br />

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen in<br />

? <strong>de</strong>n Grundlagen <strong>de</strong>r Psychoanalyse<br />

? <strong>de</strong>m Verfahren <strong>de</strong>r Psychoanalyse<br />

? <strong>de</strong>r psychiatrischen Diagnostik<br />

? einem weiteren Verfahren <strong>de</strong>r Psychoanalyse<br />

? <strong>de</strong>r Selbsterfahrung in einer Lehranalyse<br />

? <strong>de</strong>r psychoanalytischen Behandlung, hierzu gehört eine Min<strong>de</strong>stzahl dokumentierter<br />

psychoanalytischer Behandlungsstun<strong>de</strong>n bei einer Min<strong>de</strong>stzahl von Fällen einschließlich <strong>de</strong>ren<br />

Supervision<br />

Inhalt <strong>de</strong>r Weiterbildung<br />

Die Weiterbildung erfolgt kontinuierlich und besteht aus <strong>de</strong>n drei aufeinan<strong>de</strong>r bezogenen<br />

Teilen: Lehranalyse, theoretische Weiterbildung und praktische Weiterbildung (Untersuchung<br />

und Behandlung).<br />

Soweit in <strong>de</strong>r theoretischen Weiterbildung lediglich <strong>de</strong>r Erwerb von Kenntnissen (s.2.1)<br />

gefor<strong>de</strong>rt ist, können diese auch außerhalb einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung<br />

erworben wer<strong>de</strong>n, wenn zuvor die Anerkennungsfähigkeit <strong>de</strong>r Lehrveranstaltung von <strong>de</strong>r<br />

Kammer bestätigt wor<strong>de</strong>n ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!