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Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de

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Weiterbildungsordnung<br />

Seite 109 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />

03.06.1998)<br />

? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Molekularbiologie zum Nachweis und zur Differenzierung von Bakterien,<br />

Viren, Parasiten und Pilzen in Körperflüssigkeiten und Geweben<br />

? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n zur Empfindlichkeitsbestimmung von Mikroorganismen und Viren gegen in <strong>de</strong>r<br />

Therapie verwendbarer Arzneimittel<br />

? <strong>de</strong>n diagnostischen Tierversuchen<br />

? <strong>de</strong>r Infektionsserologie und Immunologie einschließlich <strong>de</strong>r Metho<strong>de</strong>n zum Antikörpernachweis<br />

und <strong>de</strong>r Bestimmung von humoralen und zellulären Faktoren <strong>de</strong>s Abwehr- und Immunsystems<br />

? <strong>de</strong>n Bestimmungen zum Infektions- und Arbeitsschutz<br />

? <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong>rstellung, Befundauswertung, Archivierung und Statistik<br />

? <strong>de</strong>r internen und externen Qualitätskontrolle einschließlich <strong>de</strong>r Kontrolle und Überwachung <strong>de</strong>r<br />

Diagnose-, Meßgeräte und Analyseautomaten<br />

? <strong>de</strong>r Krankenhaushygiene und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie einschließlich <strong>de</strong>r Untersuchungen <strong>de</strong>r im<br />

Krankenhaus verwen<strong>de</strong>ten Speisen, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong> und Medikamente und <strong>de</strong>r<br />

Funktionskontrolle <strong>de</strong>r Sterilisation und Desinfektion<br />

? <strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n zur mikrobiologischen und virologischen Überwachung in Operations- und<br />

Intensivpflegebereichen und sonstigen Krankenhausbereichen<br />

? <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>s behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Arztes<br />

? <strong>de</strong>r Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung<br />

? <strong>de</strong>r Begutachtung<br />

2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über<br />

? die allgemeine Epi<strong>de</strong>miologie, einschließlich Krankenhaus- und Praxishygiene mit Kenntnis <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien<br />

22. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie<br />

Definition:<br />

Die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie umfaßt die Erkennung, die konservative und chirurgische<br />

Behandlung, die Prävention und die Rehabilitation <strong>de</strong>r Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen,<br />

Fehlbildungen und Formverän<strong>de</strong>rungen, die vom Zahn, vom Zahnhalteapparat, von <strong>de</strong>n<br />

Alveolarfortsätzen und vom harten Gaumen ausgehen, <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Kiefer, einschließlich<br />

chirurgischer Kieferorthopädie, <strong>de</strong>s Gaumens, <strong>de</strong>r Lippen, <strong>de</strong>s Naseneinganges, <strong>de</strong>s Oberkiefers<br />

und <strong>de</strong>s Jochbeins (Reposition und Fixation), <strong>de</strong>s Unterkiefers einschließlich <strong>de</strong>s Kiefergelenkes,<br />

<strong>de</strong>r vor<strong>de</strong>ren 2/3 <strong>de</strong>r Zunge, <strong>de</strong>r Mundhöhlenwandungen, <strong>de</strong>r Glandula submandibularis sowie <strong>de</strong>r<br />

Weichteile <strong>de</strong>s Gesichtsschä<strong>de</strong>ls, <strong>de</strong>r Glandula parotis, <strong>de</strong>r Lymphknoten, alles im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>n vorgenannten Erkrankungen, <strong>de</strong>r gebietsbezogenen Nerven, die Korrekturen <strong>de</strong>s Mun<strong>de</strong>s<br />

und <strong>de</strong>s Mundbo<strong>de</strong>ns sowie <strong>de</strong>r Biß- und Kaufunktion, die Einglie<strong>de</strong>rung von Resektionsprothesen<br />

und an<strong>de</strong>rer prothetischer und orthopädischer Hilfsmittel, die gebietsbezogene Implantologie, die<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellen<strong>de</strong> und Plastische Chirurgie <strong>de</strong>r vorstehend aufgeführten Bereiche.<br />

Weiterbildungszeit:<br />

4 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1, davon<br />

? 2 ½ Jahre im Stationsdienst.<br />

Angerechnet wer<strong>de</strong>n können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Chirurgie o<strong>de</strong>r 6 Monate<br />

Weiterbildung in Anästhesiologie o<strong>de</strong>r Anatomie o<strong>de</strong>r Hals-Nasen-Ohrenheilkun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

Neurochirurgie.<br />

? 1 Jahr <strong>de</strong>r Weiterbildung kann bei einem nie<strong>de</strong>rgelassenen Arzt abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

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