Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 78 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? 5 Fälle von Chromosomenanalysen aus Hautbiopsien, die selbst angezüchtet wur<strong>de</strong>n sowie je<br />
30 Fälle von Chorion-Kurz- und Langzeitkulturen<br />
? Ban<strong>de</strong>nmustertechniken mit folgen<strong>de</strong>n Färbungen<br />
? 50 Fälle G-Ban<strong>de</strong>n<br />
? 20 Fälle R-Ban<strong>de</strong>n<br />
? 10 Fälle C-Ban<strong>de</strong>n<br />
? 20 Fälle Q-Ban<strong>de</strong>n<br />
? 10 Fälle AgNOR<br />
? 20 Fälle Replikationsmuster, z.B. RBG<br />
? Darstellung und Analyse von hoch aufgelösten Ban<strong>de</strong>nmustern, 800-Ban<strong>de</strong>nstadium<br />
? Chromosomale in-situ Hybridisierung<br />
2. Fachkun<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r molekulargenetischen Labordiagnostik genetisch bedingter<br />
Krankheiten<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre<br />
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse und Erfahrungen und Fertigkeiten,<br />
welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in <strong>de</strong>r molekular-genetischen<br />
Diagnostik genetisch bedingter Krankheiten einschließlich Risikoberechnung und ärztlicher<br />
Bewertung <strong>de</strong>s Befun<strong>de</strong>s, verantwortlich in einer Min<strong>de</strong>stzahl von Fällen. Diese Fälle müssen<br />
umfassen: Direkten Nachweis von Genmutationen sowie Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r indirekten Genotypisierung<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage von Kopplungsanalysen mit und ohne Amplifikation genomischer DNA in vitro.<br />
Kenntnis <strong>de</strong>r <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Betrieb eines molekulargenetischen Labors relevanten Rechtsvorschriften.<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten:<br />
? Selbständige Durchführung molekulargenetischer Diagnostik in 30 Familien<br />
? darin enthalten je 5 Familien mit autosomal und X-gebun<strong>de</strong>n rezessivem Erbgang<br />
? darin enthalten 5 Familien mit direktem und indirektem (Kopplungsanalyse)<br />
Mutationsnachweis<br />
? darin enthalten 5 Familien mit in-vitro Amplifikation <strong>de</strong>r DNA sowie mit Nachweis<br />
spezifischer DNA-Fragmente nach Restriktionsverdau und Southern-blot<br />
? Präparation von Proben - DNA aus Plasmi<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>ren Vektoren sowie nach in-vitro-<br />
Amplifikation einschließlich <strong>de</strong>ren radioaktiver Markierung<br />
14. Hygiene und Umweltmedizin<br />
Definition:<br />
Das Gebiet Hygiene und Umweltmedizin umfaßt die Erkennung aller exogenen Faktoren, welche<br />
die Gesundheit <strong>de</strong>s Einzelnen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bevölkerung beeinflussen sowie die Entwicklung von<br />
Grundsätzen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Gesundheits- und Umweltschutz. Dazu gehört die Erarbeitung und Anwendung<br />
von Metho<strong>de</strong>n zur Erkennung, Erfassung, Beurteilung sowie Vermeidung schädlicher Einflüsse. Sie<br />
unterstützt die im Krankenhaus, im Öffentlichen Gesundheitswesen und in <strong>de</strong>r Praxis tätigen Ärzte in<br />
<strong>de</strong>r Krankenhaushygiene, Umwelthygiene und Umweltmedizin, Epi<strong>de</strong>miologie, Sozial- und<br />
Individualhygiene.<br />
Weiterbildungszeit: