Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 97 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
? Osteosynthesen <strong>de</strong>r Röhrenknochen und Versorgung von Verletzungen großer Gelenke<br />
und gelenknaher Frakturen<br />
? Versorgungen ausge<strong>de</strong>hnter Verletzungen<br />
? Operationen an <strong>de</strong>r Hand<br />
? 55 Repositionen von Frakturen<br />
? 20 Operationen, z.B. Amputationen, Sequestrotomien, Arthrotomien, Osteotomien,<br />
Tumoren, Metallentfernungen<br />
Plastische- und rekonstruktive Chirurgie<br />
? 25 Eingriffe, z.B. Narbenkorrekturen, Hauttransplantate, Spongiosaplastik<br />
<strong>Spezielle</strong> Weiterbildung in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rchirurgie<br />
1. <strong>Spezielle</strong> Kin<strong>de</strong>rchirurgische Intensivmedizin<br />
Definition:<br />
Die <strong>Spezielle</strong> Kin<strong>de</strong>rchirurgische Intensivmedizin umfaßt die Intensivüberwachung und<br />
Intensivbehandlung von kin<strong>de</strong>rchirurgischen Patienten, <strong>de</strong>ren Vitalfunktionen o<strong>de</strong>r Organfunktionen<br />
in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt<br />
o<strong>de</strong>r aufrechterhalten wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 im Stationsdienst.<br />
? 1 ½ Jahre <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r <strong>Spezielle</strong>n Kin<strong>de</strong>rchirurgischen Intensivmedizin müssen<br />
zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
? Angerechnet wer<strong>de</strong>n können 6 Monate Intensivmedizin während <strong>de</strong>r Weiterbildung in <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rchirurgie.<br />
Inhalt und Ziel <strong>de</strong>r Weiterbildung:<br />
1. Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehen<strong>de</strong>r Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Beatmungstechnik einschließlich <strong>de</strong>r Beatmungsentwöhnung, insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>r Langzeitbeatmung, sowie <strong>de</strong>n <strong>für</strong> die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und<br />
Sedierungsverfahren<br />
? <strong>de</strong>n extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen<br />
? <strong>de</strong>r diagnostischen und therapeutischen Bronchoskopie<br />
? <strong>de</strong>n differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken <strong>de</strong>s Gefäßsystems einschließlich<br />
hierbei durchführbarer Meßverfahren<br />
? <strong>de</strong>r physikalisch-pharmakologischen Hypothermie<br />
? <strong>de</strong>r differenzierten Intensivtherapie bei o<strong>de</strong>r nach Operationen, Traumata und bei<br />
Organversagen einschließlich <strong>de</strong>r Herz-Lungen-Wie<strong>de</strong>rbelebung<br />
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die betrieblichen, organisatorischen sowie<br />
rechtlichen und ethischen Aspekte <strong>de</strong>r Intensivmedizin<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten