Abschnitt II Spezielle Regelungen für Gebiete ... - Smixx.de
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Weiterbildungsordnung<br />
Seite 162 - gem. KVS-Beschluß vom 04.05.1998 - (Stand:<br />
03.06.1998)<br />
Richtzahlen zu <strong>de</strong>n Weiterbildungsinhalten<br />
? Selbständige Durchführung, Befundung von<br />
? 50 speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach relevanten<br />
Rechtsvorschriften<br />
? 25 allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bezogen auf beson<strong>de</strong>re<br />
Belastungen o<strong>de</strong>r Risikogruppen<br />
? 40 spezielle Untersuchungsverfahren aus <strong>de</strong>r Betriebsmedizin, dazu gehören:<br />
? Ergometrie<br />
? Lungenfunktionsstörung<br />
? Gehörunterschungen<br />
? Sehtestuntersuchungen<br />
? Selbständige Indikationsstellung, Probenahme und Beurteilung von 5 Biomonitoring-<br />
Untersuchungen aus min<strong>de</strong>stens 2 verschie<strong>de</strong>nen Schadstoffgruppen (z.B. Metalle,<br />
Lösemittel)<br />
? 2 Bewertungen von Messungen unterschiedlicher Arbeitsumgebungsfaktoren / Gefahrstoffen<br />
(Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gase / Dämpfe, Stäube) inklusive Dokumentation <strong>de</strong>s<br />
erarbeiteten Vorwissens, <strong>de</strong>r Meßplanung und <strong>de</strong>r eigenen Bewertung <strong>de</strong>r Messungen<br />
? 5 protokollierte Betriebsbegehungen aus unterschiedlichen Anlässen in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Bereichen<br />
? 10 Arbeitsplatzbeurteilungen / Tätigkeitsanalysen<br />
? 5 ausführliche begrün<strong>de</strong>te betriebsärztliche Gutachten, davon<br />
? zur Frage <strong>de</strong>s Vorliegens einer Berufskrankheit<br />
? zur Beurteilung von Berufs- o<strong>de</strong>r Erwerbsunfähigkeit<br />
? zu Maßnahmen nach § 3 BeKV<br />
? zu Fragen eines Arbeitsplatzwechsels<br />
? zur Einglie<strong>de</strong>rung Behin<strong>de</strong>rter in <strong>de</strong>n Betrieb<br />
? 2 Empfehlungen und Beratungen zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen<br />
Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
? 10 arbeitsmedizinische Beratungen zum adäquaten Einsatz schutzbedürftiger<br />
Personengruppen<br />
? 10 arbeitshygienische Beratungen<br />
? 5 Beratungen zur Auswahl geeigneter Körperschutzmittel<br />
? 5 Beratungen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen<br />
? 2 Schulungen / Unterweisungen zu arbeitsmedizinischen Themen<br />
- 5 Beratungen betrieblicher Entscheidungsträger zur Organisation <strong>de</strong>s betrieblichen Arbeitsund<br />
Gesundheitsschutzes<br />
4. Bluttransfusionswesen<br />
Definition<br />
Das Bluttransfusionswesen umfaßt die Lagerungsbedingungen und lagerungsbedingten<br />
Verän<strong>de</strong>rungen von Blut- und Blutbestandteilkonserven sowie die Bereitstellung von Blut- und<br />
Blutbestandteilkonserven zu <strong>de</strong>ren medizinischer Anwendung einschließlich <strong>de</strong>r therapeutischen<br />
Effekte.<br />
Weiterbildungszeit<br />
1. 2 Jahre Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 in einer Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
Patientenversorgung o<strong>de</strong>r Anerkennung zum Führen <strong>de</strong>r Gebietsbezeichnung<br />
Laboratoriumsmedizin o<strong>de</strong>r Mikrobiologie und Infektionsepi<strong>de</strong>miologie o<strong>de</strong>r Klinische<br />
Pharmakologe o<strong>de</strong>r Pharmakologie und Toxikologie.<br />
2. 1 Jahr Weiterbildung im Blutspen<strong>de</strong>dienst bzw. in einer Abteilung <strong>für</strong> Transfusionsmedizin; 6<br />
Monate Weiterbildung können bei Laborärzten, Anästhesisten und Fachärzten <strong>für</strong> Mikrobiologie